Kurzes Kennzeichen

Moinsen,

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Gr33tz

Mogge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo



Zitat:

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉

315 weitere Antworten
315 Antworten

Das hier (klick) dürfte alle Unklarheiten beseitigen.

Grüße
Caddyfix

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von eugain


gibts doch gar nicht mehr 🙂
Doch, in Berlin.
Aber irgendwie musste ich ja eine Zuordnugn machen...also sagen wir besser "nach dem symbolischen Trennstrich". 😉

aber doch nur bei den älteren kennzeichen direkt nach der umstellung auf die neuen eu-kennzeichen, oder ?

jetzt gibt es doch keine trenner mehr.

Zitat:

Original geschrieben von eugain


aber doch nur bei den älteren kennzeichen direkt nach der umstellung auf die neuen eu-kennzeichen, oder ?
jetzt gibt es doch keine trenner mehr.

Wie lange es die noch gab oder gibt, weiß ich nicht.

Mir fällt nur immer wieder bei einigen Berliner Kennzeichen auf, dass die trotz EU-Kennzeichen noch den Trennstrich haben, auch bei relativ neuen Fahrzeugen. Kann abe rnatürlich sein, dass da irgendwelche Altbestände übernommen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Natürlich ist es legal, warum auch nicht?
Weil die Maximalabstände nicht eingehalten werden. Mein 125er-Kennzeichen war beispielsweise auch illegal. Der Abstand zwischen den Zeichen war zu groß.

Was hat denn dein Schild, was nicht richtig geprägt war offensichtlich, mit dem Schild auf dem Maybach zu tun? Nix. Wenn auf dem Schild K A 1 draufsteht und zwischen den Zeichen die richtigen Abstände liegen (um das mal zu verdeutlichen: zwischen dem rechten Rand des K und dem linken Rand des A 63,5 - 67,5mm liegen und zwischen dem linken Rand des A und dem rechten Rand der 1 24 - 30mm liegen und der linke Rand des K vom blauen Feld gleich weit entfernt ist wie der rechte Rand der 1 vom rechten schwarzen Rand), dann ist das Kennzeichen legal.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Siehe was ich oben geschrieben habe zzgl. Dienstanweisung: Es dürfen keine Kennzeichen abgestempelt werden bei denen es überhaupt möglich ist zusätzliche Zeichen gemäß der Anlage 4 zu setzen.

Darf ich diese Dienstanweisung mal sehen?? Im Übrigen, der Tatsache, dass man was ergänzen KÖNNTE, wird doch durch die mittige Positionierung und die offenkundige Unsymetrie bei einer Hinzufügung Rechnung getragen, genauso wie ein solches Vorgehen durch den § 267 StGB entsprechend strafbewehrt ist.

Tante Edith weiß auch noch was dazu: gemäß deinen Ausführungen müsste also jedes Kennzeichen, das weniger als sieben Stellen enthält und auf einem 52er Schild ist, illegal sein. Glaube ich jetzt erst mal so nicht 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Was hat denn dein Schild, was nicht richtig geprägt war offensichtlich, mit dem Schild auf dem Maybach zu tun? Nix.

Ganz einfach: Die zulässige Version wurde vom Amt nicht anerkannt. Ich durfte kein »schmales«, altes Motorradkennzeichen (zweizeilig haben). Auch wenn FZV Anlage 4 etwas anderes aussagt.

Aber: Ein 4 stelliges Kennzeichen in der zweiten Zeile im Standardmaß für 125er war in Ordnung. Das wiederum hatte die falschen Abstände.

Abgestempelt wurde es trotzdem. Damit sind wir dann bei dem für dich und mich unbekannten Kennzeichen vom Maybach:

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn auf dem Schild K A 1 draufsteht und zwischen den Zeichen die richtigen Abstände liegen [...] dann ist das Kennzeichen legal.

Und das sagt dir

[_] deine Glaskugel
[_] dein Vertrauen zum Schildermacher in KA
[_] dein Vertrauen zur Zulassungsstelle in KA
[_] dein Morgenurin

? 🙂

Den gleichen Stiefel muss ich mir aber auch anziehen: Natürlich kann es sein das das Kennzeichen zwischen den Zeichen der Anlage 4 entspricht. Daher war mein »jedem Fall missachtet« auch ein Blick in die opake Glaskugel.

Aber vermutlich habe ich dafür zu viele solcher Bilder auf den Straßen und im Autohaus gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Darf ich diese Dienstanweisung mal sehen??

Kannst dein Glück ja mal in Ulm versuchen. Einfach hinziehen und dann nachfragen wieso du dein 520er nicht abgestempelt bekommst. Sofern du in Ulm eine kurze Nummer bekommst. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Im Übrigen, der Tatsache, dass man was ergänzen KÖNNTE, wird doch durch die mittige Positionierung und die offenkundige Unsymetrie bei einer Hinzufügung Rechnung getragen, genauso wie ein solches Vorgehen durch den § 267 StGB entsprechend strafbewehrt ist.

Daher mein Beispiel -> siehe Hannover vs. Hamburg.

Da sind wir uns also einig. Ebenso sicherlich bei meinem Zusatz das wenn jemand dies unbedingt machen will sowieso andere Quellen für Kennzeichen und Siegel haben wird. Und wenn's die nahegelegene Tiefgarage ist.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Tante Edith weiß auch noch was dazu: gemäß deinen Ausführungen müsste also jedes Kennzeichen, das weniger als sieben Stellen enthält und auf einem 52er Schild ist, illegal sein. Glaube ich jetzt erst mal so nicht 😉

Genau lesen. Dann kommst du drauf was ich tatsächlich geschrieben habe und nicht was du so alles hineininterpretierst.

Grüße, Martin

Schönen guten Morgen zusammen!

Warum Zulassungsstellen Kennzeichen abstempeln, die nicht der Anlage 4 FZV entsprechen, werden wir hier nicht lösen können. Ebenso wenig, warum Kennzeichen nicht abgestempelt werden, die dem Regelwerk entsprechen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass ein fünfstelliges Kennzeichen auf einem 52er Schild der Anlage 4 FZV entspricht und somit auch legal an seine Siegel gekommen ist, wie auch bei mir.

Grüße
Caddyfix

Ich bin mir sicher, daß ich beim BWK in Ulm schon Taxis mit 5 Stellen und 52er Kennzeichen gesehen habe...

Weil ich neidisch war ists mir aufgefallen... "Wozu brauchen Taxis 5 Stellen?" 😁

Brauchen tut das sicher niemand. Das ist ein "Luxusproblem".😁 Was sollen den die Niederländer sagen? Da gibt es keine Wunschkennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Aber vermutlich habe ich dafür zu viele solcher Bilder auf den Straßen und im Autohaus gesehen.

Ich kann dir leider nicht mehr so ganz folgen...nehmen wir konkret dein Beispiel mit dem S-MM1 -> meiner Meinung nach legal, deiner Meinung nach aber ......... ???

Verstehe ich auch nicht.😕 Die Schrift ist in der Mitte zentriert und zwischen Schrift und Rand sind mindestens 8 mm.

Grüße
Caddyfix

Egal ob zulässig oder nicht: es schaut furchtbar aus! 😰
Viel zu viel weiße Fläche.

Im Anhang mal Kennzeichen, wie wir sie bei uns zulassen. (zugegebenermaßen sind diese schon gaaaaaanz hart an der Grenze; 6 Stellen auf nem 40er Blech, absichtlich so eng, dass das "I" udn die dann folgende dreistellige zahl als komplettes Geburtsjahr zu lesen ist) 😉

Akz
M5

Das Aussehen ist ja, wie so oft im Leben, Geschmackssache.😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich bin mir sicher, daß ich beim BWK in Ulm schon Taxis mit 5 Stellen und 52er Kennzeichen gesehen habe...

Weil ich neidisch war ists mir aufgefallen... "Wozu brauchen Taxis 5 Stellen?" 😁

UL-A 1 fährt bei uns auch auf nem Taxi rum. 😁

in normaler Breite? Das wäre wichtig in der Diskussion hier... 😉

Ja, normale Breite.

Deine Antwort
Ähnliche Themen