Kurzes Kennzeichen

Moinsen,

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Gr33tz

Mogge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo



Zitat:

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Das Problem ist: die einheitlichen Regelungen sind da, aber TROTZDEM arbeiten viele Zulassungsstellen anders. Die FZV ist eigentlich soweit recht eindeutig und da wo es Interpretationsspielräume gibt, gibt es in den allermeisten Fällen aber Regelungen und Vorgaben durch die jeweiligen Landesverkehrsministerien, die diesen Spielraum ausfüllen. Ändert aber leider nichts dran, dass der einzelne Sachbearbeiter das dann für sich vielleicht wieder anders interpretiert. Ist doof, aber leider nicht zu ändern 🙁100% ACK!

beispiel:
bei uns im kreis waren lange nummern die 4 stellig sind nicht zulässig! es gab nur 3 stellige zahlen. warum? WEILS EBEN SO IST! da kann man nur den kopf schütteln.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Das Problem ist: die einheitlichen Regelungen sind da, aber TROTZDEM arbeiten viele Zulassungsstellen anders. Die FZV ist eigentlich soweit recht eindeutig und da wo es Interpretationsspielräume gibt, gibt es in den allermeisten Fällen aber Regelungen und Vorgaben durch die jeweiligen Landesverkehrsministerien, die diesen Spielraum ausfüllen. Ändert aber leider nichts dran, dass der einzelne Sachbearbeiter das dann für sich vielleicht wieder anders interpretiert. Ist doof, aber leider nicht zu ändern 🙁
[/quote

100% ACK!

beispiel:
bei uns im kreis waren lange nummern die 4 stellig sind nicht zulässig! es gab nur 3 stellige zahlen. warum? WEILS EBEN SO IST! da kann man nur den kopf schütteln.

War bei uns auch lange so, weil der Bedarf nicht da war.

Jetzt gibt es sie und die Nachfrage ist trotzdem gering, außer bei glatten Tausendern und 1860, 1893, etc..

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Das Problem ist: die einheitlichen Regelungen sind da, aber TROTZDEM arbeiten viele Zulassungsstellen anders. Die FZV ist eigentlich soweit recht eindeutig und da wo es Interpretationsspielräume gibt, gibt es in den allermeisten Fällen aber Regelungen und Vorgaben durch die jeweiligen Landesverkehrsministerien, die diesen Spielraum ausfüllen. Ändert aber leider nichts dran, dass der einzelne Sachbearbeiter das dann für sich vielleicht wieder anders interpretiert. Ist doof, aber leider nicht zu ändern 🙁
100% ACK!

beispiel:
bei uns im kreis waren lange nummern die 4 stellig sind nicht zulässig! es gab nur 3 stellige zahlen. warum? WEILS EBEN SO IST! da kann man nur den kopf schütteln.

Ausgerechnet DAS ist aber halt so ein Punkt 😁😁 Da darf die Zulassungsstelle gar nichts anderes machen, weil die freigegebenen Nummernkreise von oben bestimmt werden, da sitzen dann auf der Zulassungsstelle nun wirklich die ärmsten Schweinchen, die nichts dafür können 😉 Dass eine Beschränkung nicht auch mal aufgehoben werden kann und sollte, ist natürlich was anderes...

@tecci
naja ich bin damals vom nachbarkreis es in dem die nummer sowas von wuscht war in den kreis gp umgezogen. luftlinie 10km. und im kreis es gabs nie diskusionen über nummern....das ist halt das unverständniss. im einen gehts, im anderen net.

WER das zu verantworten hat merkt der kunde ja nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


naja ich bin damals vom nachbarkreis es in dem die nummer sowas von wuscht war in den kreis gp umgezogen. luftlinie 10km. und im kreis es gabs nie diskusionen über nummern....

Tja, selber schuld, kann man da nur sagen 😁

Ihr 3 enttäuscht mich doch etwas. 😉
Keiner von euch der hier schreit?

Also gut:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


19. In Anlage 2 Nummer 2 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.

Nun brauchen wir die Fahrzeugzulassungsverordnung.

Die könnten wir goooooglen oder yahooooen oder sowas.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

Dann brauchen wir die Anlage 2 - also wohl ziemlich unten.

Zitat:

Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4)
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 185)

1.Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
2.Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a)A 1 – A 999 bis Z 1 – Z 999
b)AA 1 – AA 99 bis ZZ 1 – ZZ 99
c)AA 100 – AA 999 bis ZZ 100 – ZZ 999
d)A 1000 – A 9999 bis Z 1000 – Z 9999
e)AA 1000 – AA 9999 bis ZZ 1000 – ZZ 9999.
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Ja und jetzt streichen wir

Zitat:

Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Ab 01.07.2012

Man wird sehen wie die Zulassungsstellen reagieren.

Klar ist aber auch, die Zulassungstellen teilen immer noch selbst zu...
Es ist nur eine Hürde gefallen...

Klar ist auch, ein A-V 8 kann leichter ausgegeben werden als ein DLG-V 8... Und DLG kann nie insgesamt dreistellig ausgeben...

😉

Und die Landkreise mit dreistelligen Kennungen sind eh schon arm dran.
Selbst wenn sie 4 Zahlen zulassen, heißt das, es geht nur noch 1 Buchstabe.
Da DLG-XX 9999 zuviele Ziffern hätte... Die sind beschränkt auf DLG-X 9999

Und natürlich gibts dann noch unseren Föderalismus und die Eigenheiten der Zulassungsstellen und die hm Qualität des Ausbaus der Filiallen usw...

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


naja ich bin damals vom nachbarkreis es in dem die nummer sowas von wuscht war in den kreis gp umgezogen. luftlinie 10km. und im kreis es gabs nie diskusionen über nummern....
Tja, selber schuld, kann man da nur sagen 😁

ja ich weiss. was glaubst wieviel schmuh ich schon einstecken müssen hab. aber immerhin gibts mit den waiblingern einen noch schlechteren lk 😉

Und die LB'ler erst... von den AA'lernern ganz zu schweigen... 😁

(sorry für OT)

Ich glaube ich habe es schonmal geschrieben deshalb nochmal in Kurzform: 🙂

Ich mit meinem AMI zur Zulasungsstelle und LKR Kennzeichen haben wollen. Antwort: Gibts nicht, 32er in Engschrift kein Thema und für vorne ein 36er Normalschrift. War ich auch glücklich mit, passt und sieht gut aus, zumal ich schon Horrorgeschichten von Kuchenblechen im Hinterkopf hatte.
Kurz darauf spricht micht ein Corvette Fahrer an wie ich an das kleine 32er gekommen wäre, ihm hatte man ein LKR Schild aufs Auge gedrückt! Wohlgemerkt, gleiche Zulassungsstelle!

Wie schaut das eigtl. bei Motorrädern aus?

HH XX XX sollte man ja ohne Probleme bekommen oder?

nochmals:
das kommt auf deine zulassungsstelle drauf an. schau einfach in der online reservierung nach obs GRUNDSÄTZLICH möglich ist. es sind ja z.b. auch diverse buchstaben/zahlen kombinationen je nach zulassungsstelle verboten. wie z.b. ss, ah oder andere 3. reich geschichten. MEISTENS wirst du dann schon bei einer online reservierung drauf hingewiesen. du musst ja nicht das kennzeichen reservieren sondern kannst den katalog als info nutzen.

Auf jeden Fall hat die Beschränkung auf Importfahrzeuge keinen Bestand mehr - zumindest wenn man behauptet man "müßte" es.
Und mit den verkleinerten Kennzeichen für Motorräder ist auch das kein "Muß" mehr.

Also wenn, dann ist es ab 01.07.2012 eine reine "Willkür"entscheidung aufgrund von §8 FZV. 😉 😁
Aber bei so etwas wie DLG- kann es durchaus angebracht sein ein paar Kombinationen für Motorräder und Importe zu reservieren.

Und die Zulassungsstellen können und dürfen immer noch so entscheiden.

Also bei uns auf'm Amt (Rhein-Erft-Kreis, BM) gibts seit neuestem zwei Buchstaben und eine Zahl, bzw. ein Buchstabe und zwei Zahlen für jedermann bzw. für jedes Fahrzeug. Also BM-XY 1 oder BM-X 12 kann ich auch für meinen PKW ohne weiteres bekommen, was vorher in der Form nicht so einfach ging. Allerdings gibt's (laut Aussage der Dame am Schalter) keine "ganz kurzen" Kombinationen mehr. Also z.b. BM-X1 oder dergleichen. Die sind zur Zeit alle vergeben.

habt ihrs gut. 🙄 🙂

Ich bin am Kämpfen wie es ab dem 01.07. in DLG aussieht.

Ein Nachbarlandkreis mit auch dreistelligem Landkreiskürzel erlaubt im Vorgriff darauf seit 01.05. das XXX-XX 1 oder XXX-X 11

Aber DLG könnte sich wie bereits ausgeführt trotz der kleinen Kennzeichen für Motorräder und der Streichung der 2 Sätze in der Anlage zu FZV ab 01.07. weigern solche Kennzeichen auszugeben.

Bei der Zulassungsstelle München-Land kann ich sagen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird: als "Normalbürger" werden einem Steine in den Weg gelegt und "kurze" Kennzeichen nicht ausgegeben, weil "wir das noch nie gemacht haben"....

Komisch nur, dass unser Bürgermeister mit einem dreistelligen Kennzeichen an seiner E-Klasse rumfährt und mindestens ein Gemeinderat ein vierstelliges Kennzeichen an seinem 3er-BMW hat 😕!

Ich gehe nicht soweit, dass ich von Vorteilnahme im Amt spreche, bin aber der Meinung, dass den "Dipfescheissern" unter unseren Beamten mal klar gemacht werden sollte, dass der Bürger kein Bittsteller, sondern ihr Arbeitgeber ist!

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