Kurzes Kennzeichen
Moinsen,
wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?
Gr33tz
Mogge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.Zitat:
Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉
315 Antworten
Zitat:
@X_FISH schrieb am 6. Januar 2015 um 22:38:25 Uhr:
Ein Kurzzeitkennzeichen wegen dem Platz zu verweigern -> sinnfrei und widerrechtlich. Da hättest du dir mal den Amtsleiter geben lassen sollen und das ganze schriftlich zwecks nächsthöherer Instanz vorlegen lassen sollen.Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 6. Januar 2015 um 21:44:10 Uhr:
Bei mir wurde, wie gesagt, eine Zulassung auf Saison verweigert mit dem Hinweis kein passendes Kennzeichen zuteilbar. Das H Schild (LKR) hingegen gabs ohne zu murren und der Platz fürs Kennzeichen ist sowohl beim 07er Mustang als auch beim 77er Chevy der selbe.
Wer sagt denn was von Kurzzeitkennzeichen?? Ganz andere Baustelle...
War schon bisser'l müd'. Natürlich Saison, nicht Kurz.
Grüße, Martin
Dann ist deine Aussage falsch. Das Privileg einer Saisonzuteilung muss hinter dem Erfordernis der Zuteilung eines korrekten Kennzeichens zurückstehen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 7. Januar 2015 um 10:15:23 Uhr:
Dann ist deine Aussage falsch. Das Privileg einer Saisonzuteilung muss hinter dem Erfordernis der Zuteilung eines korrekten Kennzeichens zurückstehen.
An welcher Stelle steht das in der FZV?
Grüße, Martin
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Nirgends. Aber es muss nicht immer alles im Gesetz stehen. Einiges ergibt sich aus dem logischen Denken, anderes aus Kommentaren, Entscheidungen, Praxis und mehr...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 8. Januar 2015 um 17:18:23 Uhr:
[...] Einiges ergibt sich aus dem logischen Denken, [...]
Daraus würde sich - zumindest bei mir - folgendes ergeben: Genormtes Kennzeichen verwenden, welches in die am Fahrzeug vorhandene Aussparung passt UND die Zeichen aufnehmen kann.
Also ein "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen" wie in Anlage 4 definiert -> siehe Abschnitt 5 Saisonkennzeichen, Nr. 3.
Das deutsche Recht - auch bei der KFZ-Zulassung - basiert auf »was nicht verboten ist, ist erlaubt« und nicht umgekehrt. Blöderweise auch auf »Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge«.
Grüße, Martin
Da liegst du falsch. Das von dir so schön zitierte verkleinerte zweizeilige Kennzeichen kann eben nur LKR (und für landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugeteilt werden, steht ja sogar so drin...guggst du Nr. 1 d. Es gäbe vielleicht noch den Weg über eine Ausnahmegenehmigung, wenn sogar ein Umbau nicht möglich ist (und der ist fast immer vertretbar möglich), aber da kommt wieder entgegenstehend zum Tragen, dass ja ein passendes (= vorschriftsmäßiges) Kennzeichen zugeteilt werden kann, nämlich eben ohne Saisonprivileg. Ein LKR-Kennzeichen würde dann zugeteilt werden können für ein Auto, wenn von der Größe der Anbringungsstelle ein Kennzeichen mit einem Buchstaben plus einer Zahl in Engschrift nicht möglich wäre und zusätzlich der Umbau der Anbringungsstelle nicht möglich wäre...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Januar 2015 um 09:59:11 Uhr:
Ein LKR-Kennzeichen würde dann zugeteilt werden können für ein Auto, wenn von der Größe der Anbringungsstelle ein Kennzeichen mit einem Buchstaben plus einer Zahl in Engschrift nicht möglich wäre und zusätzlich der Umbau der Anbringungsstelle nicht möglich wäre...
NN N 1 + Saison -> von der Breite her (in Engschrift) i.d.R. auch möglich. Sofern noch nicht belegt oder erst gar nicht verfügbar:
Wenn sich der Zulassungsbezirk mit der eigens auferlegten Regeln sozusagen selbst ins Knie schießt. Drei Beispiele: Rosenheim, Augsburg, Ulm/Alb-Donau-Kreis: 5 Stellen in der zweiten Zeile aufgrund des Wohnorts vorgegeben.
Rosenheim: Landkreis mindestens 5 Stellen vorgegeben
Augsburg: Stadtkreis mindestens 5 Stellen vorgegeben
Ulm/Alb-Donau-Kreis: Landkreis mindestens 5 Stellen vorgegeben
Also muss man auch noch - weil es ein vertretbarer Aufwand ist - den Zulassungsbezirk wechseln? 😉
Grüße, Martin
Ich glaube, du willst es einfach nicht verstehen...wenn dein Beispiel möglich WÄRE, gäbe es ja gar keine Diskussion um ein anderes Kennzeichen, und jeder Zulassungsbezirk hat kleine Kombinationen frei. Aber wenn man jetzt ins Lächerliche abdriften will mit dem letzten Satz, dann beende ich meine Erklärungen an der Stelle lieber, da habe ich nämlich keine Lust drauf...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Januar 2015 um 09:59:11 Uhr:
Da liegst du falsch. Das von dir so schön zitierte verkleinerte zweizeilige Kennzeichen kann eben nur LKR (und für landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugeteilt werden, steht ja sogar so drin...guggst du Nr. 1 d.
Steht so drin, aber welchen Hintergrund hat diese Regelung nochmal? LKR-Kennzeichen werden von einigen zulassungsstellen vergeben und das ist auch gut so...
Die Paragraphenreiterei ohne sinnvolle Begründung erinnert mich an "Hirn ausschalten und Anweisungen befolgen". Das mag dem Anspruch der meisten genügen, aber einen Vergleich mit illegalen Machenschaften am Arbeitsplatz hält das nicht stand!
Mimro lass gut sein. Er macht sich nicht mal die Mühe zu verstehen das man im Alb-Donau-Kreis keine kurzen Kombinationen erhalten kann. UL - AA 111, also zwei Buchstaben und drei Ziffern ist vorgegeben. Keine Ausnahmen.
Wie man dies in die Aussparung bekommen soll, welche bei einem US-Fahrzeug üblich ist - selbst ohne Saisonkennzeichen ist es mit Engschrift zu breit - kann er nicht erklären. Also wird das Saisonkennzeichen zum »Privileg«. So wie umziehen vom Land- in den Stadtkreis dann wohl auch als »Privileg« für ein kurzes Kennzeichen gelten muss?
Oder man biegt das Kennzeichen einfach so, dass es in die Aufnahme passt? Das scheint ja zulässig zu sein?
http://www.mainpost.de/.../...-Nummernschilder-sind-aus;art763,6761468Zitat:
Das Problem sei erkannt, weil aber Kennzeichen-„Biegen“ erlaubt ist, habe das Landratsamt „keinen Handlungsspielraum“, um seinem Bürger ein passendes Kennzeichen zu geben.
Ein US-Fahrzeug + Saisonkennzeichen im Alb-Donau-Kreis -> wären dann wohl zwei Mal gebogen - mit 90°. Ob das dann wohl dem Amtsschimmel die Paragraphenreiterei erleichtert?
Am Leichtkraftrad wurde mir übrigens eins dieser begehrten Kennzeichen zugeteilt - und es war nicht zulässig, wurde aber mit Siegeln versehen. Warum nicht zulässig? Der Abstand zwischen Buchstabe und Ziffern war zu groß. Dort hatte der Schildermacher sein Siegel eingeprägt - und das ist eben zu breit. So hatte ich nicht 15-18 mm, sondern deutlich über 20 mm Abstand. Soviel zu »muss genau nach Anlage 4 sein«...
Grüße, Martin
Ja Martin, so läuft das mit den Zulassungsstellen... Mein Fiat Spider hat in München-Land ein Kuchenblech bekommen, mein Spezl im Nachbarlandkreis Freising hat ein LKR-Kennzeichen? Selbst mit Foto von seinen zugeteilten Nummernschildern am Auto hat sich die hohle Nuss am Schalter nicht entblödet zu sagen: das geht nicht, weils nicht nicht geht.
Beamte "arbeiten" einfach anders, als der Rest der Menschheit und wir werden es nicht ändern. Jeder privatwirtschaftliche Betrieb würde durch Insolvenz geadelt werden, aber gut, dass wir solch wichtige Aufgaben nicht an die Privatwirtschaft abgeben. Energie und Logistik interessiert nicht, die Form des Nummernschildes darf nur ein Staatsbediensteter (nach Tagesform?) bestimmen...
Zitat:
@Mimro schrieb am 22. Januar 2015 um 01:38:28 Uhr:
Beamte "arbeiten" einfach anders, als der Rest der Menschheit und wir werden es nicht ändern. Jeder privatwirtschaftliche Betrieb würde durch Insolvenz geadelt werden,
Wenn der Staat merkt, das er unwirtschaftlich arbeitet, dann wird einfach die Steuer erhöht, oder eine Mut eingeführt. Die Prozesse (Gesetze) zu ändern ist doch viel zu aufwendig. 😉
Ich habe bei meinen (Ex) Käfer auch hinten ein zweireihiges gehabt..... Das war ein Heckmeck, aber nicht wegen der Zulassungsstelle, sondern wegen der Tante, die es hergestellt hat: "Ich brauche ein zweireihiges Kennzeichen für einen VW Käfer!" "Ist das ein Kraftrad?"
"Wissen sie nicht was ein VW Käfer ist?" "Ist es ein Motorrad oder nicht?"
Gruß Sitzheitzung.
Das sind dann vermutlich Menschen, welche selbst bei Starkregen ihren Garten mit der Gießkanne gießen - weil sie es sich für den Tag eben vorgenommen haben.
Grüße, Martin