Kurzer Bereich für Radfahrer vor Kreuzungen: Mit Auto befahrbar?
Vor Kreuzungen gibt es manchmal kurze Bereiche für Radfahrer, die wenige Meter vor der Kreuzung erst anfangen und auch nicht über die Kreuzung führen oder hinter der Kreuzung weitergefürht werden, also keine richtigen Radwege. Diese Bereiche sind durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Straße abgetrennt.
Ich würde gern wissen, ob ich mit meinem Auto als Rechtsabbieger auf diesem Bereich warten und ihn für Radfahrer blockieren darf, bis die Ampel grün zeigt und ich rechts abbiegen kann. Mein ehemaliger Fahrlehrer meinte ja, da der Bereich nicht mittels durchgezogener Linie abgetrennt ist. Ich würde es gern genauer wissen und benötige hierfür den Fachausdruck für diesen Bereich. Weiß jemand Rat?
32 Antworten
Zitat:
@Sunlion schrieb am 8. November 2021 um 10:23:26 Uhr:
(...) Aber ist das Blockieren von Radfahrern, also der Umstand, dass sie warten müssen, eine Gefährdung?
1. Nein - sondern ein verbotenes Überfahren - und eine Behinderung (§1 StVO).
Zitat:
Die hinter mir wartenden Autos werden ja auch blockiert.
2. Die sind nicht blockiert, die sind auf ihrem Platz , wo sie sich eingeordnet haben.
Zitat:
Wie wird „bei Bedarf“ definiert? Wenn ich rechts abbiegen will, ist da dann „bei Bedarf“?
3. Ja. Oder es ist sinnloses herumfahren - dann potentiell Bußgeldgefährdend :-D
Zitat:
Parken und Halten auf Radwegen oder Schutzstreifen ist natürlich indiskutabel. Aber was ist mit verkehrsbedingtem Warten, denn darum geht es hier ja?
4. Siehe Antwort 1.
Zitat:
Die Radfahrer sollen an den wartenden Fahrzeugen vorbei fahren dann sieht man sie als PKW besser und kann (und muss) sie durchlassen bevor man abbiegt.
Einen Radfahrer der genau vor mir in der Schlange steht sehe ich sogar noch besser und dann bin ich auch gezwungen zu warten bis er entweder vor mir geradeaus gefahren oder rechts abgebogen ist. Das Fahrzeug welches hinter mir steht, egal ob jetzt Auto, Motorrad, Fahrrad oder was auch immer, fährt dann auch erst hinter mir.
Es gibt inzwischen auch Kreisverkehre vor denen die Radfahrer mit auf die Fahrbahn geführt und gemeinsam mit den Autos durch den Kreis geführt werden. Dadurch wird die Unfallgefahr, die durch den außen umführenden Radweg/Schutzstreifen besteht, reduziert und ebenso kommt es zu weniger Stockungen im Kreisverkehr, weil ausfahrende Autos wegen den außen herum fahrenden Radfahrern nicht ausfahren können.
Das Prinzip könnte man doch auch auf die normalen Rechtsabbiegesituationen übertragen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 8. November 2021 um 10:57:20 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 8. November 2021 um 10:23:28 Uhr:
Was heißt rechtliche Regelung? Dieser Streifen ist ein sog. Schutzstreifen für Fahrradfahrer, der allerdings von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, sofern keine Fahrradfahrer, der da steht oder rechts neben einem ist, behindert wird.Der Fahrrad-Schutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden, beispielsweise um dem Gegenverkehr auszuweichen. Vor einer Ampel gibt es diesen Bedarf sicher nicht, ein Pkw darf daher dort nicht stehen. Unabhängig von Gesetzen, Ordnungen und Verwaltungsvorschriften sagt einem das aber schon der gesunde Menschenverstand, dass ein Schutzstreifen dem Schutz dient und daher nicht zugestellt werden darf.
Was hat der gesunde Menschenverstand mit Gesetzen und Regeln zu tun? Auch Fahrradfahrer, selbst ein leidenschaftlicher Fahrradfahrer, haben sich daran zu halten.
Zitat:
@Sunlion schrieb am 8. November 2021 um 11:27:53 Uhr:
Hier in Berlin gibt es das sogar an einigen Kreuzungen, wo genügend Platz dafür ist, zum Beispiel Karl-Liebknechts-Straße, Ecke Mollstraße, stadtauswärts.Zitat:
Alternativ könnte man auch die geradeaus wollenden Radfahrer links von den rechtsabbiegenden Fahrzeugen platzieren, so dass die rechtsabbiegenden Fahrzeuge wirklich am rechtesten stehen.
Ich fände es besser, Schutzstreifen mit durchgezogenen Linien zu markieren, dann wäre es eindeutig und die Radfahrer besser geschützt.
Dann würde einige Straßen gleich zu Einbahnstraßen avancieren.
Blöd: bei uns habe ich so eine "umgestaltete Straße" die zwar nicht vebreitert wurde aber der Mittelstreifen entfernt. Zus. hat man nun in beiden Richtungen die gestrichelten Schutzstreifen mit, sage und schreibe, 1m breite aufgemahlt ... wozu? Ich muß trotzdem 2m Abstand zum Radler halten .. real führt das eher noch zu gefahröichen Situationen das es schonmal Gegenverkehr der knallhart draufhält da die vermutlich glauben das Todesstrafe beim überqueren der Strichlinie droht.
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Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. November 2021 um 13:43:57 Uhr:
Dann würde einige Straßen gleich zu Einbahnstraßen avancieren.Blöd: bei uns habe ich so eine "umgestaltete Straße" die zwar nicht vebreitert wurde aber der Mittelstreifen entfernt. Zus. hat man nun in beiden Richtungen die gestrichelten Schutzstreifen mit, sage und schreibe, 1m breite aufgemahlt ... wozu? Ich muß trotzdem 2m Abstand zum Radler halten .. real führt das eher noch zu gefahröichen Situationen das es schonmal Gegenverkehr der knallhart draufhält da die vermutlich glauben das Todesstrafe beim überqueren der Strichlinie droht.
Naja, 1 Meter Breite ist eigentlich schon ein Minimum wenn man bedenkt wie "breit" dann ein Fahrrad doch ist.
Wenn es zudem zu gefährlichen Situationen kommt haben wohl mindestens einer, vielleicht sogar zwei von den drei beteiligten einen fehler gemacht. Ein Tipp: Der Radfahrer ist es sicherlich nicht.
Da werden wir (in dem Moment eben Autofahrer) dann halt mal ein paar Sekunden warten müssen bis ein relativ gefahrloses Überhlen bei ausreichend Mindestabstand zum radfahrer und ohne gefährdung des Gegenverkehrs auch hinter dem Radfahrer warten bzw. langsam fahren müssen. Dürfte keinem einen Zacken aus der Krone brechen
Vor allem bei Pedelecs und Rennrädern dürfte die Zeit, die man warten muss, SEHR überschaubar sein....
In Fahrradstädten hat man eh keine Wahl... Da strömen sie einfach aus allen Richtungen... Das ist eine komplett andere Fahrweise als an Stellen, wo mal EIN Radfahrer den Schutzstreifen nutzt.... Oder evtl. ein zweiter (Nachzügler)....
Für mich ist das ein geschützter Bereich für den Radler, darauf habe ich nichts verloren, auch nicht wenn ich rechts abbiegen möchte.
käme die Frage auch auf, wenn es kein Schutzstreifen für Radfahrer, sondern eine Busspur wäre?
Sehe ich nicht so. Die Straße ist für alle da, und gerade bei sehr vielen Radfahrern wird es nicht anders gehen. In Kopenhagen war es fast an jeder Kreuzung so. Als Rechtsabbieger musste man sich schon sehr gut in alle Richtungen umschauen. Allerdings sind dort alle daran gewöhnt, auch wenn es manchmal haarig schien, hat es immer funktioniert.
Ich würde aber im Beispiel aus dem Bild nicht kategorisch auf diese Spur fahren. Eher schauen, wie die Situation ist. Wenn da zwei Radler an der Ampel stehen, sortier ich mich hinter ihnen ein und fahre nicht auf die Radspur. Wenn da zig Radler lang wollen, dann würde ich schon schauen, dass ich da noch beim zu fahren auf die Ampel irgendwie zwischen die komme. Rechtzeitig Blinken und es sollte klappen.
Zitat:
@bug99 schrieb am 8. November 2021 um 15:01:25 Uhr:
käme die Frage auch auf, wenn es kein Schutzstreifen für Radfahrer, sondern eine Busspur wäre?
Käme nicht auf. Da das wieder ein völlig anderes Szenario und bezogen auf das obige Beispiel eine V&S übliche Nebelkerze wäre, die den Thread unnötig aufbläht. 🙄
Da wäre die Linie durchgezogen - und die Ampel würde den Bus gesondert führen... Da stellen sich die Fragen eher nicht... Zeichen 245 ist außerdem eindeutig geregelt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 8. November 2021 um 13:55:28 Uhr:
Naja, 1 Meter Breite ist eigentlich schon ein Minimum wenn man bedenkt wie "breit" dann ein Fahrrad doch ist.
Was störst dem Planer ind er Behörde ... der hat gerade Geld das muß irgendwie weg 😁
Zitat:
Da werden wir (in dem Moment eben Autofahrer) dann halt mal ein paar Sekunden warten müssen bis ein relativ gefahrloses Überhlen bei ausreichend Mindestabstand zum radfahrer und ohne gefährdung des Gegenverkehrs auch hinter dem Radfahrer warten bzw. langsam fahren müssen. Dürfte keinem einen Zacken aus der Krone brechen
Öhm, das verhindert immer noch nicht das der Gegenverkehr Dir völlig ungebremst entgegenkommt und draufhält ... ich könnte schreiben: Zur Ausstattung gehört Wackeldackel, gehäkelter Klorollenbezug ...
Das doofe ist ja das die neuen Markierungen keinen Mehrwert für den Radfahrer bringen (eher das Gegenteil) bzw. schädlich für die Gesamtsituation sind ... es gibt nun Menschen die alles "nicht mehr Blicken" ... das Geld hätte man wo anders für besseres ausgeben können, denn mit korrektem Verhalten muss ich ja eh noch locker 1,5 weiter nach Links ausweichen ... aber die Stadt kann nun in die Statistik 1,2km zus. Radwege/spuren einfügen.
"dass die neuen Markierungen keinen Mehrwert für den Radfahrer bringen (eher das Gegenteil) bzw. schädlich für die Gesamtsituation sind ... "
Ja, oft ist das so!
Aber die Radfahrer sollen freie Fahrt auf ihrer Spur haben (sozusagen aus politischen Gründen), genauso wie bei Busspuren, sich darauf stellen geht gar nicht, da hat der Fahrlehrer vom TE wohl etwas nicht verstanden !
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 8. November 2021 um 11:11:21 Uhr:
Wäre es nicht viel sicherer und einfacher, diese Schutzstreifen wegzumachen und die ganzen VT an der Ampel hintereinander aufzureihen? Wird die Ampel dann grün fahren die VT der Reihe nach, einer nach dem anderen.Alternativ könnte man auch die geradeaus wollenden Radfahrer links von den rechtsabbiegenden Fahrzeugen platzieren, so dass die rechtsabbiegenden Fahrzeuge wirklich am rechtesten stehen.
.
Der erste Vorschlag ist wohl kaum praktikabel. Stell dir vor da fährt dann Oma Erna auf dem Fahrrad los und dann das Auto dahinter - tucker, tucker - wer bleibt wohl dahinter? Und dann passiert genau das: die Autos überholen auch wenn sie eigentlich noch rechts abbiegen wollen bzw. quetschen sich durch.
Den zweiten Vorschlag sieht man immer mal wieder umgesetzt. Er bewirkt aber, dass Fahrradfahrer ein Stück zwischen den Autos an die Ampel fährt und es erfordert den Platz für eine separate Rechtsabbiegerspur.
Wenn Oma Erna ganz vorne an der Ampel steht ist das Problem nicht.
Wenn sie geradeaus möchte und der Autofahrer dahinter rechts ab, muss er die Oma ja eh vorlassen. Das aber auch wenn Oma Erna neben ihm auf dem Schutzstreifen steht. Da die meisten Radfahrer aber zügiger unterwegs sind und auch die meisten Autos beim abbiegen ein eher moderates Tempo drauf haben, dürften die langsameren, älteren Radfahrer nicht mehr ins Gewicht fallen als sowieso schon.
Mein Vorschlag würde auf der Straße auch alle Fahrzeuge gleichberechtigt behandeln. "Die Straße ist für alle da" schrieb jemand weiter oben. Korrekt wäre es aber nur, wenn sich alle Fahrzeuge die Fahrbahn gleichberechtigt teilen. Im Klartext heißt das, dass nebeneinander nur gefahren werden darf wenn genug Platz vorhanden ist. Deswegen machen diese Schutzstreifen für Radfahrer nur bei ausreichender Fahrbahn Breite Sinn. Wenn ich als Autofahrer den erforderlichen Abstand beim Überholen nicht einhalten kann, muss ich eh hinter dem Radfahrer bleiben.
Bleibe ich hinter ihm, wenn ich an der Ampel rechts abbiegen, kann ich ihn nicht umnieten. Genauso kann der Radfahrer hinter mir nicht von mir umgenietet werden, wenn er hinter mir bleibt bis ich rechts abgebogen bin.
Zitat:
@manvo schrieb am 8. November 2021 um 16:45:05 Uhr:
Aber die Radfahrer sollen freie Fahrt auf ihrer Spur haben …
Nur zur Erinnerung – es geht hier nicht um Radwege! Diese sind mit einer durchgezogenen Linie vom Rest getrennt, und diese darf selbstverständlich nicht überfahren werden. Es geht speziell nur um die oben gezeigte Situation – kurzer Bereich vor Kreuzungen mit gestrichelter Linie. Das finde ich halt missverständlich. Warum ist sie gestrichelt, wenn ich sie doch nicht überfahren darf?
Ich habe übrigens auch noch
in einem Juraforum nachgefragt.