Kurz nach Verkauf verunfallt. Käufer macht Vorwurf wegen Vorschäden an repariertem Unfallschaden.
Hallo zusammen.
CLK W208:
Ich hatte das Auto gekauft mit einem repariertem Unfallschaden vorne, in gutem Zustand vom Lack/Innenraum. Angemeldet hatte ich ihn nicht! Er stand lediglich auf einem Stellplatz. km hatte er so zwischen 150-160tkm. Habe das Auto Privat an Privat verkauft, mit einem Kaufvertrag wurde alles festgehalten, auch das er keinen Schaden in meinem Besitz erlitt. Den reparierten Unfall hat er auch selber vor Ort gesehen, alles gut soweit.
Auto verkauft, er kam 1 Woche später mit Kennzeichen und fuhr Heim... dann 30 min später - Unfall (Nicht seine Schuld gewesen)
Nun kommt er und meint das die Versicherung den Schaden auf 43.000€ beziffert, und Restwert 10€, und das er ja kein Geld von der Versicherung kriegen wird weil das Auto ja schonmal einen Unfall hatte (was er wusste) und wollte mich vorab fragen ob wir uns einigen können auf einen Betrag, sonst müsse er zum RA mit dem Kaufvertrag und da würde ich ja mit in das ganze gezogen werden.
Er sagte mir dann noch das 2 Gutachter das Auto begutachtet haben, das das Auto ringsrum Nachlackiert worden ist (Welch Überraschung bei der Baureihe) und anscheinend Vorschäden/Unfallschäden hatte aufgrund des vielen Spachtels an manchen Stellen... Weil ja 500µm Lackdichte gemessen worden sind an paar stellen, Radlauf usw.
Habe das Auto mit bestem willen verkauft, alles gesagt was ich wusste. Was in den Vorbesitzen passiert ist kann mir doch nicht nachgetragen werden oder?
War ein ADAC Kaufvertrag in dem auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde
Beste Antwort im Thema
du bist aber nicht zufällig Autohändler und hast versucht das Fahrzeug unter Umgehung der Sachmängelhaftung so unter der Hand zu verkaufen?
Nein ganz sicher bist du das nicht, wie kann ich nur im entferntesten sowas schlimmes unterstellen......
78 Antworten
Wenn Du wirklich ein echter Privatverkäufer bist und Du einen standadisierten Kaufvertrag vom ADAC genommen hast, kann er Dir m. E. wenig passieren.
habe den Fall denke ich gefunden den er zitiert hat.
https://www.frag-einen-anwalt.de/...r-hatte-einen-Unfall--f297150.html
Jetzt muss ich lachen... Bei dem Thread ist es ja genau umgekehrt was mich gerade betrifft. Der Typ kauft einen reparierten Unfallschaden... Wo liegt da der Sachmangel jetzt vor h
Der Käufer fühlt sich im Recht, hat aber keine Ahnung davon. Den bremst du nur mit einer Strafanzeige ein ...
Unser Te war ja nur privater Vermittler.
Er hat das verunfallte/reparierte Fahrzeug aufgekauft und danach weiterverkauft.
Schaut schon ein wenig nach privat gewerblichem Handeln aus.
Steht das Fahrzeug in der HIS Datenbank als Totalschaden, hat oder bekommt er ein Problem.
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Zitat:
@Badbones schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:38:48 Uhr:
Unser Te war ja nur privater Vermittler.Er hat das verunfallte/reparierte Fahrzeug aufgekauft und danach weiterverkauft.
Schaut schon ein wenig nach privat gewerblichem Handeln aus.Steht das Fahrzeug in der HIS Datenbank als Totalschaden, hat oder bekommt er ein Problem.
Man muss dazusagen, ich habe das Auto für den gleichen Kaufpreis gekauft, somit kein Gewinn, wenn sogar Verlust gemacht weil ich ja pro Monat für den Stellplatz gezahlt habe. So gewerblich scheint mir das ja nicht 😁
Was ist HIS und wieso?
https://www.informa-his.de/his-online
Ist wie gesagt hier nicht relevant.
https://www.informa-his.de/.../...in-der-sparte-kraftfahrtversicherung
Die Versicherung sieht es vielleicht anders, aber die erheben keinen Anspruch an den TE.
Um Gewinn geht es dabei nicht.
Sondern ob du als Händler giltst oder nicht.
Wenn du tatsächlich als Privat verkauft hast (auch rechtlich haltbar) und du hast die Gewährleistung ausgeschlossen so gilt der gesamte Sermon, der wohl auch in einem falschen Sachzusammenhang genutzt wurde, gar nichts.
Als möglicher Händler (vermuten ich und andere ja da du ankaufst und verkaufst) sieht das ganze schon ganz anders aus. Da kannst du die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) nicht ausschließen.
Mit welcher rechtlichen Konsequenz und Haftung kann ich aber nicht genau sagen. Daher schweige ich mich da jetzt mal aus.
Wie das Ganze jetzt aber in Echt ausschaut weißt nur du alleine.😉
Danke für eure Hilfe 🙂
Werde jetzt mal abwarten auf den Gelben Brief - sollte der Irgendwannmal kommen 😁
Wenn ja, melde ich mich hier wieder.
Zitat:
@nolzad schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:30:40 Uhr:
Also er hat mir gerade nochmal per Whatsapp diesen Paragraf geschickt:In dem von Ihnen geschilderten Fall haben Sie an den Endkunden einen Wagen mit Sachmangel verkauft. Dies folgt daraus, dass der Ist-Zustand es Fahrzeugs von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, vgl. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Ob Sie davon wussten oder nicht, spielt zunächst keine Rolle.
Das Vorliegen eines solchen Mangels löst die Gewährleistungsrechte der Käufers gem. §§ 437 ff. BGB aus. Vorliegend hat der Käufer Ihnen gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Dieser richtet sich nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Nach diesen Vorschriften ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich erst möglich, wenn dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gegeben wurde. Dies gilt indes nicht, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, §§ 323 Abs. 1, 326 Abs. 5, 2. Hs. BGB.
So liegt der Fall hier. Die Eigenschaft als Unfallwagen können Sie als Verkäufer nicht beseitigen. Die Nacherfüllung ist Ihnen nicht möglich und der Käufer kann ohne Fristsetzung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Rechtsfolgen bestimmen §§ 346 ff. BGB.
Solltest dir mal durchlesen.... Nur zu Info das ist eine von einem Rechtsanwalt verfasste Abschrift in einen identischen Fall... Die Paragraphen sind ja nicht zu deko da... Die haben schon ein Sinn... Und den mache ich mir zu nuzte. Glaube Mir....das Spiel beginnt erst... ??
HÄ?
Also darauf hätte ich ihm zurück geschrieben, das wenn er mir den Wagen in dem Zustand zurück bringt in dem er ihn von mir gekauft hat, bekommt er sein Geld wieder 😁
Nein einfach nix machen und blockieren.
Zitat:
@nolzad schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:30:40 Uhr:
Also er hat mir gerade nochmal per Whatsapp diesen Paragraf geschickt:
.......So liegt der Fall hier. Die Eigenschaft als Unfallwagen können Sie als Verkäufer nicht beseitigen. Die Nacherfüllung ist Ihnen nicht möglich und der Käufer kann ohne Fristsetzung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.
....
Glaube Mir....das Spiel beginnt erst...
was für ein Blödsinn - da hat er was gegoogelt und sich etwas per Drag and drop zusammengebastelt.....
die "Eigenschaft als Unfallwagen" war im ADAC-Vertrag schon dokumentiert, weitere reparierte Bagatellschäden altersentsprechend - so what
will er spielen, soll er das doch - ich würde nicht mehr reagieren;
wer einem dumm kommt , geht auch dumm...
Zitat:
@nolzad schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:15:17 Uhr:
Ich darf mir anhören das ICH schuld bin das ICH nicht wusste was für weitere Vorschäden das Auto vor dem reparierten Unfallschaden sonst noch hatte... Davon wusste ich ja aber GARNICHTS und KANN es auch garnicht wissen!! er meinte zu mir nur "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Auf die Ignorierliste im Handy, VoIP-Router, Whatsapp und fertig.
Wenn er vorbei kommt vom Hof jagen.
Auf sowas hätte ich keinen Bock.
Gruß Metalhead
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:51:49 Uhr:
Als möglicher Händler (vermuten ich und andere ja da du ankaufst und verkaufst) sieht das ganze schon ganz anders aus.
Aber selbst beim Händler könnte er doch den Schrotthaufen nicht gegen Kaufpreis zurück geben (jetz ist es nämlich kein reparierter Unfallschaden, sondern ein Totalschaden).
Da gibt's dann maximal die Differenz zwischen Entschädigung ohne Vorschaden zur jetzigen Entschädigung (was kann das bei so einer alten Kiste überhaupt ausmachen?).
Gruß Metalhead
Wenn du mich zitierst solltest du den wichtigen Teil des Textes nicht einfach unterschlagen.
Und welchen Ersatzanspruch der Käufer eventl hätte, darüber hab ich mich doch gar nicht ausgelassen.
Also leg mir bitte keine Worte in den Mund die ich nicht gesagt habe.