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  5. Kurz nach Verkauf verunfallt. Käufer macht Vorwurf wegen Vorschäden an repariertem Unfallschaden.

Kurz nach Verkauf verunfallt. Käufer macht Vorwurf wegen Vorschäden an repariertem Unfallschaden.

Themenstarteram 6. Oktober 2020 um 16:34

Hallo zusammen.

CLK W208:

Ich hatte das Auto gekauft mit einem repariertem Unfallschaden vorne, in gutem Zustand vom Lack/Innenraum. Angemeldet hatte ich ihn nicht! Er stand lediglich auf einem Stellplatz. km hatte er so zwischen 150-160tkm. Habe das Auto Privat an Privat verkauft, mit einem Kaufvertrag wurde alles festgehalten, auch das er keinen Schaden in meinem Besitz erlitt. Den reparierten Unfall hat er auch selber vor Ort gesehen, alles gut soweit.

Auto verkauft, er kam 1 Woche später mit Kennzeichen und fuhr Heim... dann 30 min später - Unfall (Nicht seine Schuld gewesen)

Nun kommt er und meint das die Versicherung den Schaden auf 43.000€ beziffert, und Restwert 10€, und das er ja kein Geld von der Versicherung kriegen wird weil das Auto ja schonmal einen Unfall hatte (was er wusste) und wollte mich vorab fragen ob wir uns einigen können auf einen Betrag, sonst müsse er zum RA mit dem Kaufvertrag und da würde ich ja mit in das ganze gezogen werden.

Er sagte mir dann noch das 2 Gutachter das Auto begutachtet haben, das das Auto ringsrum Nachlackiert worden ist (Welch Überraschung bei der Baureihe) und anscheinend Vorschäden/Unfallschäden hatte aufgrund des vielen Spachtels an manchen Stellen... Weil ja 500µm Lackdichte gemessen worden sind an paar stellen, Radlauf usw.

Habe das Auto mit bestem willen verkauft, alles gesagt was ich wusste. Was in den Vorbesitzen passiert ist kann mir doch nicht nachgetragen werden oder?

War ein ADAC Kaufvertrag in dem auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde

 

 

Beste Antwort im Thema

du bist aber nicht zufällig Autohändler und hast versucht das Fahrzeug unter Umgehung der Sachmängelhaftung so unter der Hand zu verkaufen?

Nein ganz sicher bist du das nicht, wie kann ich nur im entferntesten sowas schlimmes unterstellen......

 

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Themenstarteram 7. Oktober 2020 um 13:51

Also nochmal zum Klarstellen einiger Fakten:

Das Auto habe ich für 2400€ verkauft. Ich habe es repariert gekauft also es wurde alles so gemacht das es wieder passt und er Verkehrstauglich ist. Das Auto stand lediglich bei mir, mehr nicht. Der Preis ist sehr angepasst gewesen an den Markt. Klar hatte das Auto hier und da paar kleinigkeiten an Mängel aber alles altersbedingt/verschleißbedingt.

Das Gutachten beträgt in der Tat 43.000€ und nicht 4300€...

Ob ihr hier irgendwas glaubt ist euch überlassen, ich erläutere hier auch nur das was mir der Käufer vorwirft. Ich check nur nicht ganz was der von mir eigentlich will? Entschädigung für was? Das ich die Vorschäden nicht kannte?

Er meinte nur das er das Auto 30min hatte und das ihn 2400€ kostet. Und er jetzt nur seiner Kohle hinterherrennt. Da frag ich mich ob der mir auch so dumm gekommen wäre nach 1 Jahr...

Auto hat einen Wiederbeschaffungswert, den sollte er ja kriegen. Wenn die das Auto zum bsp. bei 3.000€ ansetzen.

Nun weiß ich jetzt auch nicht wieso gerade 2 Gutachter das Auto angeschaut haben, denke einmal das er es in Auftrag gegeben hat, und die Gegnerversicherung das nochmal gegengeprüft hat.

Was genau sagt der Kaufvertrag zu Vorschäden. Wortwörtlich!

Zitat:

@nolzad schrieb am 7. Oktober 2020 um 15:51:25 Uhr:

Ich check nur nicht ganz was der von mir eigentlich will? Entschädigung für was?

Ich auch nicht, der sollte doch den Marktwert wieder bekommen von der Versicherung.

Zitat:

Er meinte nur das er das Auto 30min hatte und das ihn 2400€ kostet. Und er jetzt nur seiner Kohle hinterherrennt.

Das ist doch nicht dein Problem. Hätte er Wirecard-Aktien gehabt, hätter er in 5min Milliarden versenken können. :D

Zitat:

Auto hat einen Wiederbeschaffungswert, den sollte er ja kriegen.

Eben.

Gruß Metalhead

Der Käufer hat Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten, den wir bisher nicht kennen, oder habe ich was verpasst?

am 7. Oktober 2020 um 14:32

also bei 2400,- für ein ca. 20 Jahre altes Auto, das wohl einige Bagatell- und v.a. evtl. Rostschäden (typisch für die Baureihe) hatte, die instandgesetzt wurden, kann der Käufer normalerweise kein grosses Fass aufmachen;

das alles ist doch zu erwarten, und wenn schon ein Vorschaden deklariert wurde, kann dem TS nicht ernsthaft Betrugsabsicht vorgeworfen werden;

oder waren es gravierende Vorschäden am Rahmen ?!

und wie hoch ist denn überhaupt der WBW?!

wenn der Käufer zu teuer gekauft haben sollte, ärgert er sich halt jetzt - Pech gehabt, aber das ist auch alles

Zitat:

@remix schrieb am 7. Oktober 2020 um 16:32:39 Uhr:

oder waren es gravierende Vorschäden am Rahmen ?!

Klar, sonst hätte ein neuer Stoßfänger genügt, so hat es die Karre zusammengefaltet. :D

Mal im ernst: 20 Jahre altes Auto zu Klump gefahren, was will die Versicherung da wegen irgendwelchen reparierten Vorschäden noch abziehen???

Dann noch Abschlag weil nicht beim Hersteller gewartet und du mußt der Versicherung noch was zahlen. :D

Ich glaube abwarten heißt hier die Devise, der Käufer sollte sich im zweifelsfall einen Anwalt nehmen um auf die gegnerische Versicherung einzuwirken.

Ich glaube auch da kommt nichts, falls doch reicht es bei einem Mahnbescheid zu Widersprechen und einen Anwalt zu beauftragen, vorher ist "abwarten und Tee trinken" angesagt.

Gruß Metalhead

Der Käufer will jetzt die 43Tsd €, mmmuuuuuaaahhhh :):):)

 

Frag den Käufer doch mal was er denn eigentlich jetzt von dir erwartet, warum er dich überhaupt drauf angesprochen hatte.

Wenn das Fahrzeug bereits seit dem Vorschaden mit einem Restwert von 10 Euro in der HIS-Datenbank steht, könnte die Versicherung evtl. die Regulierung verweigern....nur so ein Gedanke.:confused:

Im HIS steht eine Menge Blödsinn drin, aber so etwas nun wirklich nicht...:rolleyes:

Themenstarteram 7. Oktober 2020 um 21:15

Leute, der Käufer geht mir richtig auf den zeiger mit seinen Sch... drohungen.

Ich darf mir anhören das ICH schuld bin das ICH nicht wusste was für weitere Vorschäden das Auto vor dem reparierten Unfallschaden sonst noch hatte... Davon wusste ich ja aber GARNICHTS und KANN es auch garnicht wissen!! er meinte zu mir nur "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Ja toll. Ist ja nicht so als hätte er wissentlich einen reparierten Unfallschaden gekauft

Zusätzlich meinte er das ich eine Anzeige kriege, und die Polizei zu mir kommt haha. Ich glaube er übertreibt ein bisschen oder nicht?

Was soll ich davon jetzt halten?

Ich habe ja nichts Illegales in dem Sinne gemacht, habe ihm das Auto mit bestem Wissen verkauft.

Zeige ihn wegen der geschilderten versuchten Erpressung/Nötigung usw. bei der Polzei an und blockiere seine Rufnummer.

Telefonnummer von ihm sperren.

WhatsApp sperren und Mails nicht beantworten.

Erst wenn ein gelber Brief mit Einschreiben vom Amt kommt, dann müßtest du erstmals reagieren.

Aber wetten, der kommt nie.

Der ist wohl am meisten sauer auf sich und das versucht er jetzt auf jemanden abzuwälzen und das bist halt du.

Nicht reagieren, egal was er schreibt oder androht.

Also das der Wagen einen Unfallschaden vor deinem Besitz hatte wusstest du und bei Verkauf wurde dies dem Käufer auch von dir offenbart

Wenn ihn das interessiert hätte dann hätte er sich bei Kauf informieren müssen. Hat ihn aber nicht interessiert.

Weswegen will er dich denn anzeigen? Betrug? Sehe ich nicht. Verschwiegener Mangel? Keine Strafrechtsangelgenheit. Arglistige Täuschung? Sehe ich auch nicht, zumindest nicht direkt.

Also wegen was will er dich anzeigen??

Polizei kommt da bestimmt nicht, Staatsanwalt auch nicht, höchstens würde der ne Ermittlung einleiten, wenn.

 

 

Im Moment halte ich das für heiße Luft.

Themenstarteram 7. Oktober 2020 um 21:30

Also er hat mir gerade nochmal per Whatsapp diesen Paragraf geschickt:

In dem von Ihnen geschilderten Fall haben Sie an den Endkunden einen Wagen mit Sachmangel verkauft. Dies folgt daraus, dass der Ist-Zustand es Fahrzeugs von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, vgl. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Ob Sie davon wussten oder nicht, spielt zunächst keine Rolle.

Das Vorliegen eines solchen Mangels löst die Gewährleistungsrechte der Käufers gem. §§ 437 ff. BGB aus. Vorliegend hat der Käufer Ihnen gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Dieser richtet sich nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Nach diesen Vorschriften ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich erst möglich, wenn dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gegeben wurde. Dies gilt indes nicht, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, §§ 323 Abs. 1, 326 Abs. 5, 2. Hs. BGB.

So liegt der Fall hier. Die Eigenschaft als Unfallwagen können Sie als Verkäufer nicht beseitigen. Die Nacherfüllung ist Ihnen nicht möglich und der Käufer kann ohne Fristsetzung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Rechtsfolgen bestimmen §§ 346 ff. BGB.

Solltest dir mal durchlesen.... Nur zu Info das ist eine von einem Rechtsanwalt verfasste Abschrift in einen identischen Fall... Die Paragraphen sind ja nicht zu deko da... Die haben schon ein Sinn... Und den mache ich mir zu nuzte. Glaube Mir....das Spiel beginnt erst... ??

 

HÄ?

editiere bitte die mail-Adresse raus ...

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