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Kurz nach Verkauf verunfallt. Käufer macht Vorwurf wegen Vorschäden an repariertem Unfallschaden.

Themenstarteram 6. Oktober 2020 um 16:34

Hallo zusammen.

CLK W208:

Ich hatte das Auto gekauft mit einem repariertem Unfallschaden vorne, in gutem Zustand vom Lack/Innenraum. Angemeldet hatte ich ihn nicht! Er stand lediglich auf einem Stellplatz. km hatte er so zwischen 150-160tkm. Habe das Auto Privat an Privat verkauft, mit einem Kaufvertrag wurde alles festgehalten, auch das er keinen Schaden in meinem Besitz erlitt. Den reparierten Unfall hat er auch selber vor Ort gesehen, alles gut soweit.

Auto verkauft, er kam 1 Woche später mit Kennzeichen und fuhr Heim... dann 30 min später - Unfall (Nicht seine Schuld gewesen)

Nun kommt er und meint das die Versicherung den Schaden auf 43.000€ beziffert, und Restwert 10€, und das er ja kein Geld von der Versicherung kriegen wird weil das Auto ja schonmal einen Unfall hatte (was er wusste) und wollte mich vorab fragen ob wir uns einigen können auf einen Betrag, sonst müsse er zum RA mit dem Kaufvertrag und da würde ich ja mit in das ganze gezogen werden.

Er sagte mir dann noch das 2 Gutachter das Auto begutachtet haben, das das Auto ringsrum Nachlackiert worden ist (Welch Überraschung bei der Baureihe) und anscheinend Vorschäden/Unfallschäden hatte aufgrund des vielen Spachtels an manchen Stellen... Weil ja 500µm Lackdichte gemessen worden sind an paar stellen, Radlauf usw.

Habe das Auto mit bestem willen verkauft, alles gesagt was ich wusste. Was in den Vorbesitzen passiert ist kann mir doch nicht nachgetragen werden oder?

War ein ADAC Kaufvertrag in dem auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde

 

 

Beste Antwort im Thema

du bist aber nicht zufällig Autohändler und hast versucht das Fahrzeug unter Umgehung der Sachmängelhaftung so unter der Hand zu verkaufen?

Nein ganz sicher bist du das nicht, wie kann ich nur im entferntesten sowas schlimmes unterstellen......

 

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78 Antworten
am 8. Oktober 2020 um 8:05

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:09:25 Uhr:

....

Aber selbst beim Händler könnte er doch den Schrotthaufen nicht gegen Kaufpreis zurück geben (jetz ist es nämlich kein reparierter Unfallschaden, sondern ein Totalschaden).

Da gibt's dann maximal die Differenz zwischen Entschädigung ohne Vorschaden zur jetzigen Entschädigung (was kann das bei so einer alten Kiste überhaupt ausmachen?).

Gruß Metalhead

deshalb ist das ja auch alles heisse Luft hier:

wenn der Käufer schon zwei Gutachten hat, müsste er ja auch einen WBW genannt bekommen haben;

ist dieser WBW (den er ja von der Versicherung bekommt) deutlich niedriger als sein Kaufpreis, entsteht eine Differenz, und allenfalls die könnte er vom Verkäufer fordern;

der TS hat uns keine Informationen dazu geben können und der Käufer diskutiert nur unsinniges Zeug, anstatt eine klare Forderung zu formulieren; Rückgabe des inzwischen gecrashten Fahrzeuges ist bullshit, weshalb das ganze eigentlich erledigt ist - soll der Käufer sich halt einen Rechtsanwalt nehmen, der ihm das mal erklärt....

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:17:44 Uhr:

Wenn du mich zitierst solltest du den wichtigen Teil des Textes nicht einfach unterschlagen.

Und welchen Ersatzanspruch der Käufer eventl hätte, darüber hab ich mich doch gar nicht ausgelassen.

Also leg mir bitte keine Worte in den Mund die ich nicht gesagt habe.

Hä??

Ich hab nur das Stichwort "Händler" zitiert um darauf bezug zu nehmen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@remix schrieb am 8. Oktober 2020 um 10:05:41 Uhr:

ist dieser WBW (den er ja von der Versicherung bekommt) deutlich niedriger als sein Kaufpreis, entsteht eine Differenz, und allenfalls die könnte er vom Verkäufer fordern;

Danke, so sehe ich das auch.

Wie gesagt: "Kommunikation einstellen" und uns dann mitteilen was passiert ist (vermutlich nix).

Gruß Metalhead

du hast mir versucht etwas zu erklären wo ich überhaupt keine Aussage zu getroffen habe.

Oder warum hast du meinen Text dann zitiert?

Sonst hättest das ja auch so schreiben können ohne Zitat.

Muss doch einen Sinn haben.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Oktober 2020 um 10:53:00 Uhr:

du hast mir versucht etwas zu erklären wo ich überhaupt keine Aussage zu getroffen habe.

Ich habe überhaupt nix erklärt, sondern nur angemerkt daß man selbst beim Händler jetzt nicht den Schrotthaufen gegen Kaufpreis zurückgeben könnte.

Zitat:

Oder warum hast du meinen Text dann zitiert?

Sonst hättest das ja auch so schreiben können ohne Zitat.

Muss doch einen Sinn haben.

Weil das halt beim lesen der erste Hinweis auf "Händler" war.

Egal.

Gruß Metalhead

HIS hin oder her, das wird genau das sein, warum die gegn. Versicherung jetzt nicht zahlen möchte. Dort steht das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden und nun möchte die Versicherung vermutlich einen Nachweis sehen, dass das Fahrzeug gleichwohl (einigermaßen) fachgerecht repariert worden war. Besonders dann, wenn der alte und der neue Unfall ziemlich deckungsgleich sind.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Oktober 2020 um 18:38:44 Uhr:

HIS hin oder her, das wird genau das sein, warum die gegn. Versicherung jetzt nicht zahlen möchte.

Davon ist auf den mittlerweile 5 Seiten nicht die Rede.

Einzig der Käufer vermutet im Eingangsthread des TE daß die Versicherung wohl nicht zahlen werde.

Von einer schriftlichen Weigerung seitens der Versicherung war hier nichts zu lesen.

"Nun kommt er und meint das die Versicherung den Schaden auf 43.000€ beziffert, und Restwert 10€, und das er ja kein Geld von der Versicherung kriegen wird weil das Auto ja schonmal einen Unfall hatte (was er wusste)..."

Wenn es nur eine Vermutung ist, dann hilft nur abwarten und O-Saft trinken.

Wird schon so sein. Sonst wäre der Käufer auch kaum so dermaßen angepisst. Muss der sich halt bei seinem Unfallgegner durchsetzen, was allerdings nicht grad einfach ist

@Siggi1803

Davon ist auf den mittlerweile 5 Seiten nicht die Rede.

Einzig der Käufer vermutet im Eingangsthread des TE daß die Versicherung wohl nicht zahlen werde.

Von einer schriftlichen Weigerung seitens der Versicherung war hier nichts zu lesen.

Aber sicher -ganz sicher- darfst du davon ausgehen das PeterBH hier richtig liegt.....

Man muss halt aufpassen, dass man nicht rechts überholt wird, wenn man sich für schlau hält :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2020 um 19:29:31 Uhr:

... was allerdings nicht grad einfach ist

Naja, er hat das Auto ja erst ein paar Stunden vor dem Unfall gekauft und dafür auch einen Kaufvertrag mit dem Kaufpreis. Da kann ja jetzt eigentlich keine Versicherung behaupten daß das Auto vorher schon keinen Wert mehr hatte (kann sich natürlich, aber ob das vor Gericht auch so gesehen wird, halte ich nicht für realistisch).

Gruß Metalhead

Der Reparaturnachweis des reparierten Frontschadens (komplett und fachgerecht) ist der Knackpunkt (edit: für den Käufer).

Dies hatte ich so ziemlich bereits am Anfang angesprochen, da ist aber keiner so richtig drauf angesprungen.

am 9. Oktober 2020 um 18:47

- selbst wenn der TS privat ein bisschen "in Autos macht", wie hier spekuliert wird, müsste der Käufer das halt erstmal beweisen; und er hat bei bekanntem Unfallschaden auch einen entsprechend günstigeren Preis bezahlt ;

der Käufer hat primär das Problem mit der gegnerischen Versicherung, die auf alle Tricks vorbereitet ist;

dumm gelaufen - aber gelaufen

erst wenn die Schadenregulierung scheitert, kann er sich im zweiten Schritt mit Ansprüchen an den TS richten;

und wenn der TS alles bestreitet, geht es vor Gericht und es braucht ggf. ein weiteres Gutachten und alle Kosten übersteigen schnell den Streitwert, denn auch unfachgerecht repariert war das Fahrzeug wahrscheinlich doch noch etwas wert; am Ende geht es nur um diese Differenz;

 

- vielleicht scheitert die Schadenregulierung ja aus ganz anderen Gründen - der Käufer scheint ja auch kein Kind von Traurigkeit zu sein......:rolleyes:

Zitat:

@nolzad schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:58:54 Uhr:

Danke für eure Hilfe :)

Werde jetzt mal abwarten auf den Gelben Brief - sollte der Irgendwannmal kommen :D

Wenn ja, melde ich mich hier wieder.

Und was ist draus geworden?

Kam noch was vom Käufer?

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