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Kurios....Anhänger von Windböe in Fluss geweht...Bergungskosten

Themenstarteram 27. April 2016 um 15:57

Hallo

Unser geschäftlich genutzter Autoanhänger wurde gestern von einer starken Böe in einen von der Schifffahrt genutzen Fluss geweht.

Wasser und Schifffahrsamt war mit zwei Schiffen im Einsatz. Suche erfolglos wegen Hochwasser.

Die mußten das machen wegen der Freihaltung der Fahrrinne.

Ein von der Polizei herbeigerufener Hubschrauber hatte ebenso wenig Glück.

Den Anhänger haben wir "abgeschrieben". Die Frage ist jetzt:

Wer muss die Bergung bzw. die Suche zahlen?

Versicherung Anhänger....Betriebshaftpflicht...selber?

Der Anhänger stand aus beruflichen Gründen 20 Meter vom Ufer entfernt.

Bin mal gespannt ob sich jemand auskennt.

Wie ist das übrigens mit einem Auto was im Fluss landett ? (vergessene Handbremse)

Ist das was anderes?

Anhänger stand mit Diebstahlschutz ohne Fahrzeug.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 27. April 2016 um 20:59

Ölspur durch einen Hänger?

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Ich denke, genau dafür gibt es die Haftpflichtversicherung.

am 27. April 2016 um 16:13

Wer hat die Suche beauftragt?

Habt ihr die beauftragt damit ihr euren Hänger wieder bekommt, oder wurde gesucht, wegen der Umweltgefahr?

Wer die Suche beauftragt hat, ist letztendlich egal, die Rechnung geht an den Halter bzw Versicherung des Anhängers.

 

vgl Beseitigung von Ölspur wird auch über die Haftpflicht abgerechnet, wenn das Verursacherfahrzeug bekannt ist, egal wer die Beseitigung in Auftrag gibt

am 27. April 2016 um 20:59

Ölspur durch einen Hänger?

Natürlich keine Ölspur durch einen Anhänger. Es sollte nur deutlich machen, dass auch Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen, die er nicht beauftragt hat.

Themenstarteram 28. April 2016 um 6:23

Wegen der Gefahr für die Schifffahrt!

Habt ihr die beauftragt damit ihr euren Hänger wieder bekommt, oder wurde gesucht, wegen der Umweltgefahr?

am 28. April 2016 um 9:29

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 28. April 2016 um 07:01:59 Uhr:

Natürlich keine Ölspur durch einen Anhänger. Es sollte nur deutlich machen, dass auch Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen, die er nicht beauftragt hat.

Klar kommen die auf ihn zu.

Aber es wird entscheidend sein, warum nach dem Hänger gesucht wurde.

Es gibt ja 2. Möglichkeiten.

1. Der Besitzer vom Hänger hat die Suche beauftragt, weil er den Hänger wieder haben möchte.

2. Es wurde danach gesucht, weil das Teil wieder aus dem Fluß raus muss, da es eine Gefahr für Umwelt, oder wie in diesem Falle eine Gefahr für die Schiffahrt ist.

Mehr als den Schaden bei der Hängerversicherung melden kann man eh nicht. Ich denke, dass die Haftpflicht des Hängers hier aber bezahlen sollte, da er eine Gefahr darstellte.

Na klar! Er hat sofort den Hubschrauber bestellt, um den Hänger suchen zu lassen. Übliches Verhalten!

am 28. April 2016 um 9:49

Die Polizei hat den Hubschrauber gerufen.

Kann ja sein, dass er nur das Schifffahrsamt beauftragt hat.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 11:29:31 Uhr:

Klar kommen die auf ihn zu.

Aber es wird entscheidend sein, warum nach dem Hänger gesucht wurde.

Es gibt ja 2. Möglichkeiten.

und welche Unterschiede gibt es bezüglich der Kosten bei diesen zwei Möglichkeiten?

 

Ist der Anhänger angekoppelt, zählt er als Ladung zum Fahrzeug und ist darüber versichert. Auch, wenn man ein Fzg. abschleppt. Durch das Abschleppseil ist es verbunden zählt so als Ladung (verlohrene Ladung)

Ist der Anhänger abgekoppelt, ist er seperat über sein eigenes Kennzeichen versichert und auch nur dann. Und genau für solch seltene Fälle benötigt man auch so eine extra Anhänger-Versicherung.

Wenn Du den Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hast, ist alles i.O.

Bergung ist zu zahlen (von Versicherung bis zum Deckungsumfang) wenn der Anhänger in eine Schlucht gestürzt wäre und nun 100m tief liegt und via Kran geborgen werden muss. Da der Anhänger weg ist und wahrscheinlich zertrümmert, kann man diesen ja nun nicht bergen. Es sei denn, man findet ihn irgendwann irgendwo flussabwärts und dort muss er dann geborgen werden. Dann fallen diese Kosten an. Abschleppen, wenn man mit dem Abschleppfahrzeug ran kommt, es auf Rädern steht und aufgeladen werden kann. Bergung, wenn Kräne etc. eingesetzt werden müssen, um das Fzg. zu drehen (auf die Räder stellen), aus Fluss ziehen, aus Schlucht zerren...

Feuerwehren, THW, SEG und auch andere Kräfte werden erst einmal auf Anforderung durch die Leitstelle tätig und die Kosten werden dann auf den oder die Verursacher umgelegt. Hier im Fall sicher durch die Wasserschutzpolizei angefordert. Genau für den Fall (wenn das Fzg über Saisonkennzeichen versichert wäre und außerhalb des Versicherungszeitraumes so ein Fall eintritt) existiert hierfür die Ruheversicherung. Benötigt man sehr selten. Aber eben hin und wieder.

Eine Flugminute Rettungshubschrauber kostet ca. 60 Euro. Polizeihelicopter wohl auch.

Zitat:

@romanusko schrieb am 28. April 2016 um 22:30:25 Uhr:

Ist der Anhänger angekoppelt, zählt er als Ladung zum Fahrzeug und ist darüber versichert. Auch, wenn man ein Fzg. abschleppt. Durch das Abschleppseil ist es verbunden zählt so als Ladung (verlohrene Ladung)

Ist der Anhänger abgekoppelt, ist er seperat über sein eigenes Kennzeichen versichert und auch nur dann. Und genau für solch seltene Fälle benötigt man auch so eine extra Anhänger-Versicherung.

Wenn Du den Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hast, ist alles i.O.

Bergung ist zu zahlen (von Versicherung bis zum Deckungsumfang) wenn der Anhänger in eine Schlucht gestürzt wäre und nun 100m tief liegt und via Kran geborgen werden muss. Da der Anhänger weg ist und wahrscheinlich zertrümmert, kann man diesen ja nun nicht bergen. Es sei denn, man findet ihn irgendwann irgendwo flussabwärts und dort muss er dann geborgen werden. Dann fallen diese Kosten an. Abschleppen, wenn man mit dem Abschleppfahrzeug ran kommt, es auf Rädern steht und aufgeladen werden kann. Bergung, wenn Kräne etc. eingesetzt werden müssen, um das Fzg. zu drehen (auf die Räder stellen), aus Fluss ziehen, aus Schlucht zerren...

Feuerwehren, THW, SEG und auch andere Kräfte werden erst einmal auf Anforderung durch die Leitstelle tätig und die Kosten werden dann auf den oder die Verursacher umgelegt. Hier im Fall sicher durch die Wasserschutzpolizei angefordert. Genau für den Fall (wenn das Fzg über Saisonkennzeichen versichert wäre und außerhalb des Versicherungszeitraumes so ein Fall eintritt) existiert hierfür die Ruheversicherung. Benötigt man sehr selten. Aber eben hin und wieder.

Eine Flugminute Rettungshubschrauber kostet ca. 60 Euro. Polizeihelicopter wohl auch.

Das ist so nicht ganz richtig.

Klick

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. April 2016 um 22:41:07 Uhr:

Zitat:

@romanusko schrieb am 28. April 2016 um 22:30:25 Uhr:

Ist der Anhänger angekoppelt, zählt er als Ladung zum Fahrzeug und ist darüber versichert. Auch, wenn man ein Fzg. abschleppt. Durch das Abschleppseil ist es verbunden zählt so als Ladung (verlohrene Ladung)

Ist der Anhänger abgekoppelt, ist er seperat über sein eigenes Kennzeichen versichert und auch nur dann. Und genau für solch seltene Fälle benötigt man auch so eine extra Anhänger-Versicherung.

Wenn Du den Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hast, ist alles i.O.

Bergung ist zu zahlen (von Versicherung bis zum Deckungsumfang) wenn der Anhänger in eine Schlucht gestürzt wäre und nun 100m tief liegt und via Kran geborgen werden muss. Da der Anhänger weg ist und wahrscheinlich zertrümmert, kann man diesen ja nun nicht bergen. Es sei denn, man findet ihn irgendwann irgendwo flussabwärts und dort muss er dann geborgen werden. Dann fallen diese Kosten an. Abschleppen, wenn man mit dem Abschleppfahrzeug ran kommt, es auf Rädern steht und aufgeladen werden kann. Bergung, wenn Kräne etc. eingesetzt werden müssen, um das Fzg. zu drehen (auf die Räder stellen), aus Fluss ziehen, aus Schlucht zerren...

Feuerwehren, THW, SEG und auch andere Kräfte werden erst einmal auf Anforderung durch die Leitstelle tätig und die Kosten werden dann auf den oder die Verursacher umgelegt. Hier im Fall sicher durch die Wasserschutzpolizei angefordert. Genau für den Fall (wenn das Fzg über Saisonkennzeichen versichert wäre und außerhalb des Versicherungszeitraumes so ein Fall eintritt) existiert hierfür die Ruheversicherung. Benötigt man sehr selten. Aber eben hin und wieder.

Eine Flugminute Rettungshubschrauber kostet ca. 60 Euro. Polizeihelicopter wohl auch.

Das ist so nicht ganz richtig.

Klick

Super Kommentar, das Danke ist von mir.

Nicht angekoppelt = abgekoppelt.

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