Kumpel wurde geblitzt. Folgen?
Tach zusammen,
wie der Titel schon sagt wurde mein Kumpel eben geblitzt. In der 30er Zone mit ca. 52 (Tacho), sagen wir mal 25 über.
Ist an sich ja nicht soooooo schlimm nur ist mein Kumpel noch 2,5 Jahre in der Probezeit. Ja, er hat schon ein Aufbausiminar hinter sich, wegen einer blöden Aktion wo er 3 Punkte kasierte.
Er hat sofort seine Fahrlehrerin angerufen und die meinste der Lappen sei für ca. 3~4 Monate weg und MPU könnte sehr wahrscheinlich drin sein.
Was glaubt ihr kommt auf ihn zu?
Kann man die Folgen vllt auf seine Eltern abwälzen? Der Wagen ist auf die Eltern zugelassen. Wenn man nix sagt und einfach bezahlt ohne Murren könnten die Eltern die Folgen auf sich nehmen?
mfg Micha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von oink
Was einige hier nicht zu verstehen scheinen ist die Tatsache das, es nicht ausschließlich um die Fahrtüchtigkeit geht, sondern vielmehr um die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs...
Und wer an Alkohol gewöhnt ist, ist dazu nich geeignet...
Genauso ist es. Das Gefahrenpotential im Straßenverkehr ist viel zu komplex, als daß man Personen, die ein gewisses Maß an Charakterstärke eindeutig unterschreiten, die Möglichkeit gibt, mit einem motorisierten Fahrzeug an ebendiesem teilzunehmen. Das ist im Berufsleben nicht anders. An hochkomplexe Maschinen wird kein Unternehmer eine Person arbeiten lassen, deren charakterliche Eignung das Gefahrenpotential unangemessen erhöhen würde.
170 Antworten
Naja so wirklich falsch ist es eigentlich nicht das in Zusammenhang zu bringen...
Ich meine mit 1,6%o ist man normalerweise schon bei Ausfallerscheinungen angelangt in denen man den Straßenverkehr schon gefährdet indem man draußen rumtorkelt...
Zitat:
Original geschrieben von oink
Ich meine mit 1,6%o ist man normalerweise schon bei Ausfallerscheinungen angelangt in denen man den Straßenverkehr schon gefährdet indem man draußen rumtorkelt...
Das ist Übungssache, manch einer macht noch mit 2Promille einen guten Eindruck und lässt sich nix ansehen, der nächste torkelt schon bei 0,3Promille. Wir sind alle verschieden.
Das ein MPU angeordnet werden kann, obwohl man nix mit dem Straßenverkehr gerade nix zu tun hat höre ich grad zum ersten mal...
mfg Micha
Naja, wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit, dass man einfach so pustet ist ja auch nicht hoch. Ich finde auch im Moment keinen Gesetzestext hierzu, deshalb ziehe ich meine Aussage mal unter vorbehalt zurück, habe die nur aus nem anderen Forum übernommen.
Es wird auch selten vorkommen, dass man so ganz ohne Straßenverkehr zur MPU geschickt wird. (Ausnahme wäre zb. körperliche Behinderungen oder Besitz von Drogen). Die meisten (Alkoholbezogenen) MPU-Anordnungen werden jedoch mit dem Straßenverkehr zusammenhängen - hierbei reicht jedoch auch wie gesagt, wenn man zu Fuß betrunken auf der Kreuzung ausrutscht.
ODER aber, wenn man zum Beispiel ein Fzg. für einen andere Straftat benutzt! ODER wenn man mal einen Suizidversuch begangen hat. ODER wenn man als Diabetiker einen Unfall baut. Oder, oder, oder... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
Das ist Übungssache, manch einer macht noch mit 2Promille einen guten Eindruck und lässt sich nix ansehen, der nächste torkelt schon bei 0,3Promille. Wir sind alle verschieden.
Wer mit 2 Promille nicht torkelt gehört erst Recht zur MPU, weil das dann eine aussergewöhnliche Alkoholgewöhnung ist, die darauf schliessen läßt, dass es sich um einen Alkoholiker handeln könnte.
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Dann geh mal nach 12 in ne Kneipe/Disko und teste dort mal rum - da müssten dann aber einige zur MPU 😉
Dann schau dir mal in der Gegend um große Discotheken die Straßengräben und Seitenstreifen an und denk drüber nach warum dort das ein oder andere Straßenkreuz steht...
Das man in Discotheken jede Menge Leute trifft, die trotz 1,6%o und mehr noch gerade stehen und normal reden können, sollte eigentlich eher erschrecken und nachdenklich machen als beruhigen...
Beruhigen tut mich das auch nicht, aber es zeigt, wie gesellschaftlich verbreitet und akzeptiert die Drogen Alkohol ist.
Bei uns gibt es allerdings keine Straßenkreuze. Die fahren größteils Fahrrad, und kommen meist wohl auch an 😉
Zitat:
Original geschrieben von harryman1946
Wer "sturztrunken" Fahrrad fährt und sich dabei erwischen lässt, ist seinen Führerschein los.
Aber erst ab 1.5 Promille. Macht auch Sinn, da ein Fahrrad wesentlich leichter zu beherrschen ist und man in den meisten Fällen, wenn überhaupt, nur sich selbst gefährdet.
Und irgendwie muss man ja heimkommen. Theoretisch ist ja schon das Laufen mit zuviel Promille verboten und kann den Führerschein kosten.
Taxi fahren ist auch besoffen möglich und recht sicher...
Und wer sich so dermaßen zuballert, das er auf der Straße rumtorkelt oder sich auf ner Kreuzung schlafen legt, sollte mit Recht eine MPU durchlaufen...
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Aber erst ab 1.5 Promille. Macht auch Sinn, da ein Fahrrad wesentlich leichter zu beherrschen ist und man in den meisten Fällen, wenn überhaupt, nur sich selbst gefährdet.
Und irgendwie muss man ja heimkommen. Theoretisch ist ja schon das Laufen mit zuviel Promille verboten und kann den Führerschein kosten.
Ab 1.6 kann eine MPU angeordnet werden. Der Führerschein kann nicht strafrechtlich eingezogen werden.
Ich finde diese Regelung auch halbwegs unsinnig. Meines Erachtens sollte man Fahrrad fahren dürfen, solange man anständig fährt.
Wenn du anständig fährst wird man nicht auf die Idee kommen dich anzuhalten...
Auch mit dem Fahrrad kann man schwere Unfälle verursachen, wenn nämlich der Autofahrer ausweichen muss und dabei entweder selbst zu schaden kommt, oder einen Folgeunfall auslöst...
Hm, bei uns hat man im Anhalten von Fahrradfahrern zu späten Abendstunden scheinbar eine gute Einnahmequelle gefunden, zumindest kommts hier häufiger vor.