Kumpel wurde geblitzt. Folgen?

Tach zusammen,

wie der Titel schon sagt wurde mein Kumpel eben geblitzt. In der 30er Zone mit ca. 52 (Tacho), sagen wir mal 25 über.

Ist an sich ja nicht soooooo schlimm nur ist mein Kumpel noch 2,5 Jahre in der Probezeit. Ja, er hat schon ein Aufbausiminar hinter sich, wegen einer blöden Aktion wo er 3 Punkte kasierte.

Er hat sofort seine Fahrlehrerin angerufen und die meinste der Lappen sei für ca. 3~4 Monate weg und MPU könnte sehr wahrscheinlich drin sein.

Was glaubt ihr kommt auf ihn zu?

Kann man die Folgen vllt auf seine Eltern abwälzen? Der Wagen ist auf die Eltern zugelassen. Wenn man nix sagt und einfach bezahlt ohne Murren könnten die Eltern die Folgen auf sich nehmen?

mfg Micha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oink


Was einige hier nicht zu verstehen scheinen ist die Tatsache das, es nicht ausschließlich um die Fahrtüchtigkeit geht, sondern vielmehr um die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs...

Und wer an Alkohol gewöhnt ist, ist dazu nich geeignet...

Genauso ist es. Das Gefahrenpotential im Straßenverkehr ist viel zu komplex, als daß man Personen, die ein gewisses Maß an Charakterstärke eindeutig unterschreiten, die Möglichkeit gibt, mit einem motorisierten Fahrzeug an ebendiesem teilzunehmen. Das ist im Berufsleben nicht anders. An hochkomplexe Maschinen wird kein Unternehmer eine Person arbeiten lassen, deren charakterliche Eignung das Gefahrenpotential unangemessen erhöhen würde.

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Mit den beiden genannten Fahrzeugen darf man aber auch nicht auf die Fahrbahn, sondern muß auf dem Gehweg bleiben.

Das hast du richtig erkannt.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Man darf aber betrunken Rollstuhlfahren. Ebenso zb. Skateboard.
Dies sind nämlich imho keine Fahrzeuge lt. der Stvo.

Das ist absolut falsch.

E-Rollstühle sind Fahrzeuge und ausdrücklich in der STVO erwähnt. Lediglich Schieberollstühle sind keine Fahrzeuge und dies wird auch explizit in der STVO erwähnt.

Also auch nicht besoffen E-Rollstuhl fahren.

Ich bin jetzt zunächst einmal davon ausgegangen, daß golf_v_tdi_66kw in seinem vorletzten Beitrag von einem Schieberollstuhl ausgegangen ist. Ansonsten hätte der Vergleich mit dem Skateboard nämlich keinen Sinn ergeben.

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So hab heut Kumpel angerufen. Er wurde mit 16km/h zuviel geblitzt und hat eine Strafe von 35,00€ zu zahlen.

Hat sich selbst gewundert weil wir beide den Tacho über 50km/h gesehen haben.

Punkte gibt es keine.

mfg Micha

Dann hat sich das Thema ja geklärt! Ist ja zum Glück nochmal gut gegangen!

@400:
Elektrisch oder sonstwie angetriebene Rollstühle mögen da eine Ausnahme darstellen, da sie eben fremdbetrieben sind.

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