Kumpel wurde geblitzt. Folgen?

Tach zusammen,

wie der Titel schon sagt wurde mein Kumpel eben geblitzt. In der 30er Zone mit ca. 52 (Tacho), sagen wir mal 25 über.

Ist an sich ja nicht soooooo schlimm nur ist mein Kumpel noch 2,5 Jahre in der Probezeit. Ja, er hat schon ein Aufbausiminar hinter sich, wegen einer blöden Aktion wo er 3 Punkte kasierte.

Er hat sofort seine Fahrlehrerin angerufen und die meinste der Lappen sei für ca. 3~4 Monate weg und MPU könnte sehr wahrscheinlich drin sein.

Was glaubt ihr kommt auf ihn zu?

Kann man die Folgen vllt auf seine Eltern abwälzen? Der Wagen ist auf die Eltern zugelassen. Wenn man nix sagt und einfach bezahlt ohne Murren könnten die Eltern die Folgen auf sich nehmen?

mfg Micha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oink


Was einige hier nicht zu verstehen scheinen ist die Tatsache das, es nicht ausschließlich um die Fahrtüchtigkeit geht, sondern vielmehr um die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs...

Und wer an Alkohol gewöhnt ist, ist dazu nich geeignet...

Genauso ist es. Das Gefahrenpotential im Straßenverkehr ist viel zu komplex, als daß man Personen, die ein gewisses Maß an Charakterstärke eindeutig unterschreiten, die Möglichkeit gibt, mit einem motorisierten Fahrzeug an ebendiesem teilzunehmen. Das ist im Berufsleben nicht anders. An hochkomplexe Maschinen wird kein Unternehmer eine Person arbeiten lassen, deren charakterliche Eignung das Gefahrenpotential unangemessen erhöhen würde.

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Natürlich könnte man jetzt anfangen, Straßen nach Gefährdung und Notwendigkeit des Tempolimits zu kategorisieren. Das würde doch aber auch nur dazu führen, dass man die bisherige Meinung vieler Autofahrer unterstützt, dass sie selbst entscheiden dürfen, ob die 50 auf der und der Straße angemessen sind.

Entweder flexiblere Tempolimits (also auch mal Unterschied Tag/Nacht).

Ich kann auch einige Beispiele aufzählen, wo aus rein formalen Gründen ("hier ist jetzt aber Stadtgebiet"😉 Straßen, dessen Beschaffenheit Autobahnen gleicht (noch besser: sie waren 100m vorher noch eine BAB), auf 70 beschränkt sind. Wo liegt denn da die Begründung?

Richtig, und deshalb kann man meines Erachtens nicht sagen, 20 zu schnell inner 30 zone wäre schlimmer als 20 zuschnell bei 50.

Am gerechtesten wäre es wohl, zuschnellfahren erst dann zu bestrafen, wenn es andere Menschen nachweislich gefährdet (es also zu einem Unfall gekommen ist).
Fraglich, wo das hinführen würde.......

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Richtig, und deshalb kann man meines Erachtens nicht sagen, 20 zu schnell inner 30 zone wäre schlimmer als 20 zuschnell bei 50.

Man kann höchstens sagen, dass Autofahrer vernünftiger sind, wenn sie neben dem Tempolimit auch die Bauart und subjektive Gefährdungssituation miteinbeziehen. Das gilt dann genauso für die Leute, die meinen, wenn 50 erlaubt sind, muss 50 gefahren werden, selbst wenn Kinder am Straßenrand spielen. Die "ich fahr immer +20" sollten dann auch nicht so stur denken...

Wir wurden kurz vor 22Uhr geblitzt. Es war ein Wohngebiet mit recht breiter Straße und wir gingen davon aus, dass nur Kinder rumlaufen um diese Zeit, die alt genug sind die um bei dieser Uhrzeit drausen rumlaufen dürfen. Sprich solche Kinder die nicht unachtsam die Straße überqueren.

Wir sind ja nicht gerasst mit aufheulendem Motor oder so einfach bequem im 4. Gang. Mir wärs vllt auch passiert aber ich hab das Glück, das mein Tacho 10% zuviel anzeigt und mich vor einigen Sachen doch schützt.

Was passier nun mit meinem Kumpel wenn er nun mit sagen wir mal 22 zuviel geblitzt wurde?

mfg Micha

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Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi


Wir wurden kurz vor 22Uhr geblitzt.

Also bei Dunkelheit, wo man Fußgänger erst sehr spät entdeckt.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Am gerechtesten wäre es wohl, zuschnellfahren erst dann zu bestrafen, wenn es andere Menschen nachweislich gefährdet (es also zu einem Unfall gekommen ist).

Eine solche Regelung würde den Präventionsgedanken im Verkehrsrecht konterkarieren.

Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi


[...]Was passier nun mit meinem Kumpel wenn er nun mit sagen wir mal 22 zuviel geblitzt wurde?

mfg Micha

Da er in der (verlängerten) Probezeit ist und schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, hat er sich "zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet" erwiesen und wird wohl seine Fahrerlaubnis ganz los werden. Das gilt schon bei nach Abzug aller Toleranzen 16 km/h zuviel (A-Verstoß).

Richte ihm noch eins von mir aus: Herzlichen Glückwunsch!

MfG Meehster

@mitsumichi
Ja die Geschwindigkeit und das Auto. Entnehme Deinem Anhang, dass Du "Spaß" am schnellen Fahren hast, für jüngere Fahrer wohl nichts aussergewöhnliches. Bei der Geschwindigkeit hat man das Problem, dass die Bremswege viel schneller ansteigen als die Geschwindigkeit, d.h. ein wenig schneller heisst einen viel längerern Bremsweg einzukalkulieren und mit der Fähigkeit, dies anzuwenden, hat uns die Natur NICHT ausgestattet, wir denken "linear", ein Fehler. Ich habe schon öfters hier im Forum auf diese Problematik hingewiesen, es wird meist fröhlich ignoriert oder mit dem intelligenten Hinweis gekontert, dass z.B. die Autobahnen doch so sicher seien, wenn man nicht Autofahren könne, halt das Auto stehen lassen 🙂, hohe Geschwindigkeiten seien kein Problem, da man ja stets verantwortlich und sicher und blahblahblah fahre. Das ändert sich meistens sehr schnell, wenn es mal "richtig" kracht, ich war leider schon öfters Zeuge solcher Vorgänge, gar nicht lustig, der "Fahrspaß" endet dann plötzlich schlagartig.

Wenn Dein Kumpel einen Fussgänger mit 52 km/h "erwischt", ist dessen Leben mit ziemlicher Sicherheit beendet. Mach ihm klar, was es bedeutet, einen Menschen tot zu fahren, was sagt er der Mutter, Freundin etc. des Opfers? Ich war ein bisschen unaufmerksam? Bin doch ganz gemütlich "gecruist"? In seiner Haut möchte ich dann nicht stecken. Im übrigen passieren Unfälle immer dann, wenn man sie nicht erwartet, das "Argument" mit 22h und später zieht nicht. Wer natürlich meint, die Geschwindigkeitsbegrenzungen persönlich auszulegen nach dem Motto:" ich entscheide, welche Geschwindigkeit die richtige ist", kann nicht ernst genommen werden und muss "erzogen" werden, bis zur Abgabe des Führerscheines.
Übrigens machen ALLE Menschen Fehler, ich leider auch, aber man sollte daraus LERNEN. Grüße Harry

Zitat:

Original geschrieben von harryman1946


Wer natürlich meint, die Geschwindigkeitsbegrenzungen persönlich auszulegen nach dem Motto:" ich entscheide, welche Geschwindigkeit die richtige ist", kann nicht ernst genommen werden und muss "erzogen" werden, bis zur Abgabe des Führerscheines.

Genauso sieht es aus. Wenn jemand dann noch den Fehler macht, solche Eigeninterpretationen als Entlastungsargumente vor Gericht vorzubringen, dann hat er gleich von vornherein verloren.

Des mit der Kategorisierung nach Gefährlichkeit fände ich eine gute Idee. Weil ich kann nicht verstehen, warum 102 km/h Sonnatgs Nachmittag auf ner autobahnänlichen 2 spurigen Ortsumgehung (links und rechts Feld genauso bestraft wird, wie 62 km/h vor ner Schule mit 30er Zone.

Eine solche Kategorisierung würde das Verkehrsrecht nur unnötig verkomplizieren. Und das alles nur, weil sich ein paar Zeitgenossen beim Fahren nicht unter Kontrolle haben? Das kann doch nun wirklich nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.

@harryman1946:

Wenn man so den Teufel an die Wand malt, sehe ich da leichte Widersprüche zum Bußgeldkatalog. Laut dem kriegt man erst ab 31 km/h zuviel innerorts Fahrverbot - und das ist vom Bremsweg her schon eine ganze Menge. Findest du da etwa wieder keinen vernünftigen Kompromiss zwischen Alltagstauglichkeit und Sicherheit? Wir können wohl schlecht für "10sec nicht auf den Tacho geguckt" horrende Strafen verhängen. Bei der Kontrolldichte würde aber wohl nichtmal das was ändern...

Derartige Geschwindigüberschreitungen sollte man gefühlsmäßig registrieren. Da braucht man nicht ständig auf den Tacho zu schauen. Ansonsten gibt es auch die segenreiche Erfindung des Tempomaten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine solche Kategorisierung würde das Verkehrsrecht nur unnötig verkomplizieren. Und das alles nur, weil sich ein paar Zeitgenossen beim Fahren nicht unter Kontrolle haben? Das kann doch nun wirklich nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.

Ich denke ja auch nur, das man da ein bisschen die Relationen bei den Strafen beachten sollte...

MfG
Noss

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Derartige Geschwindigüberschreitungen sollte man gefühlsmäßig registrieren. Da braucht man nicht ständig auf den Tacho zu schauen. Ansonsten gibt es auch die segenreiche Erfindung des Tempomaten.

Ich meine jetzt auch keine 22 km/h zuviel. Aber wenn man den Bußgeldkatalog an die von harryman aufgezeigte Gefahrensituation anpasst, müsste man schon 10 km/h sehr drastisch bestrafen und das kanns ja wohl nicht sein... Aber auch hier nähern wir uns wieder dem Idealziel 0 Unfallopfer, was nur durch Abschaffung des Kraftfahrzeugverkehrs möglich ist. Sinnlose Diskussion, wenn ihr mich fragt. Über den schlechten Diskussionsstil der o.g. Person rege ich mich schon garnicht mehr auf, solche gefühlsgeladenen Beiträge muss man wohl am besten überlesen...

Um mal noch ein bisschen was klar zu stellen:

Ich bin der Meinung, dass

- Geschwindigkeitsbegrenzungen immer ein Kompromiss aus Sicherheit und Alltagstauglichkeit sind
- Geschwindigkeitsbegrenzungen in über 50% der Fälle bewusst "zu niedrig" gewählt wurden, weil man davon ausgeht, dass ein Großteil 10-20 km/h schneller fährt (am besten merkt man dies bei Kurven, wo die angegebene Höchstgeschwindigkeit *deutlich* unter der mit Haftreibung möglichen Kurvengeschwindigkeit liegt)
- der Gesetzgeber unter diesen und weiteren Aspekten den Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen verfasst hat: Mit der Höhe der Strafe macht man auch immer eine Aussage über die schwere der Tat - man kann ja schlecht für die Schwere eines theoretischen Unfalles (mit verminderter Eigenschuld) pauschal anhand der Geschwindigkeit Strafen verhängen

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