Kulanzanträge

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

wir haben bei unserem Touri nach 2 1/2 Jahren Kulanzantrag durch den Händler für einen Hallgeber und Griffleiste Heckklappe gestellt. Ergebnis: 540 Euro für mich und 0 Euro Kulanz.
Hat jemand Erfahrung mit Kulanazanträgen und kann mir eine paar "warme Worte" übermitteln, mit denen man erfolgreich in Wolfsburg ist?

Bernd

23 Antworten

es ist besser wenn man den Kulanzantrag selber stellt und nicht über den Händler. Einen Anruf unter 0800 - VOLKSWAGEN den Kundenservice verlangen und freundlich den Fall schildern.

Mein Händler hatte auch einen Kulanzantrag gestellt für ein neues Getriebe für meinen Passat der 30 Monate alt war. Dieser wurde abgelehnt, erst als ich da selber angerufen hatte wurde es noch mal geprüft und freigegeben.

Gruß Lutschi

Schwieriges Thema "Kulanzarbeiten".
Ich würde fast behaupten dein freundlicher hat leider nichts drauf.

Ich hatte gerade diese Woche noch Kulanzarbeiten an meiner Klimaanlage. Meiner ist von 08/03. Kostenpunkt etwas an die rund 450 Euro. 70 Prozent übernahm VW. Mir liegt eine Aussage vor, mündlich leider, dass Arbeiten ab dem 2. bis zum 3 Jahr, grundsätzlich 70 % übernommen werden, vorausgesetzt Touri wird Scheckheft gepflegt.

Hallo nochmal,

das mit den 70% wäre ja schon ne feine Sache,
zumal von 380 Euro Arbeitslohn ca. 180 Euro nur für diverse Prüfungen draufgehen. Meines Erachtens schliessen die ein Fehlerlesegerät an und dann sollten man zügig erkennen wo der Fehler liegt.
Oder ist die Software bei VW Fahrzeugen von Microsoft 😰

Stell den Antrag einfach mal beim Werk direkt. Auch Nachträglich möglich. Hab es damals auch so mit meinem A3 gemacht.....

Versuchsmal und lass es uns wissen????

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Nabend...

Also ich hatte folgendes Problem meiner ist BJ04/03 und hatte folgende Mängel natürlich nach Ablauf der Garantie:
-Nebelscheinwerfer feucht
-Heckleuchten feucht
-Spiegelblinker komplett abgesoffen
-"Zwischenmassen Ding" mußte angeblich getauscht werden

Mein Freundlicher hat bei VW angefragt und hat 70% raus geholt...
Alles ganz gut bis dann ne Rechnung über ca.600€ Eigenanteil kamm..
Sofort nette mail an den VW Kundenservice geschickt und siehe da 5 Tage später hat VW alles bezahlt..

Das ist doch Freundlich:-)

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Hallo nochmal,

Meines Erachtens schliessen die ein Fehlerlesegerät an und dann sollten man zügig erkennen wo der Fehler liegt.
Oder ist die Software bei VW Fahrzeugen von Microsoft 😰

Von den Diagnosegeräten wird immer wieder zuviel erwartet.

Die Software kann natürlich nur Fehler erkennen, die mit Sensoren (Gebern) erfasst, oder von vorgegebenen Werten abweicht.

Defekte Geber werden erst dann erkannt, wenn sie unplausieble Werte liefern, sonst müssten ja für jeden Geber ein Kontrollgeber verbaut sein.

Die Sache mit der Fehlerdiagnose ist bestimmt eine Hilfe für den Mechaniker, aber es bedeutet

nicht

, wenn nichts im Fehlerspeicher steht, ist alles in Ordnung.

Dann muss man eben nach alter Methode den Fehler suchen, geht bei älteren Fahrzeugen ohne Diagnoseanschluss auch!

Das kann aber auch länger dauern, gerade bei Fehlern, die nicht immer auftreten.

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von Otti208


Dann muss man eben nach alter Methode den Fehler suchen

...leider hat das in den Werkstätten so gut wie niemand mehr drauf...

Straf mich doch einer lügen, aber wenn der Mechaniker nicht in der Lage ist den Fehler mit all der Elektronik an Board kurzfristig ausfindig zu machen, zahle ich dann auch seine Inkompetenz. Oder muss ich mich einfach darauf verlassen, dass sämtliche Prüfarbeiten die vorgenommen werden auch mit dem entsprechenden Fehler zu tun haben.
Bei dem was auf der Rechung an Prüfungsarbeit stand, kann doch ein Laie gar nicht mehr erkennen was wirklich gemacht wurde.
Ich war immer der Meinung, dass die Fehlersuche nicht zu zahlen wäre, sondern alles was mit der eigentlichen Reparatur und Materialkosten des Fehlers zu tun hat.

Hab ich was verpasst bei dem ganzen neumodischen Schnick-Schnack, obwohl ich erst 35 bin :-)
Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Straf mich doch einer lügen, aber wenn der Mechaniker nicht in der Lage ist den Fehler mit all der Elektronik an Board kurzfristig ausfindig zu machen, zahle ich dann auch seine Inkompetenz.

Gerade die Elektronik ist ein Grund für lange Fehlersuche. Da muss unter Umständen Zeitaufwändig gemessen werden.

Leider gehört das Fach "Hellsehen" nicht zur Ausbildung.

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Oder muss ich mich einfach darauf verlassen, dass sämtliche Prüfarbeiten die vorgenommen werden auch mit dem entsprechenden Fehler zu tun haben.

Müssen nicht direkt mit dem Fehler zu tun haben, werden aber eventuell notwendig sein, um den Fehler ein zu grenzen.

In den seltensten Fällen, gibt es nur eine mögliche Fehlerursache. Bei denen muss man auch nicht lange Suchen, gibt eben nur eine Möglichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Bei dem was auf der Rechung an Prüfungsarbeit stand, kann doch ein Laie gar nicht mehr erkennen was wirklich gemacht wurde.

Hier sollte ein kompetennter Kundendienst-Meister, Aufklärung schafen!

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Ich war immer der Meinung, dass die Fehlersuche nicht zu zahlen wäre, sondern alles was mit der eigentlichen Reparatur und Materialkosten des Fehlers zu tun hat.

Die Fehlersuche ist oft das Zeitaufwändigste. Wer sollte das denn nach deiner Meinung zahlen?

Bei der Berechnung der Fehlersuche ist natürlich Fingerspitzengefühl gefragt.

Wenn man den Fehler das erste Mal hat und der auch noch kniffelig ist und man dann 16 Std., also zwei Arbeitstage benötigt um ihn zu finden, kann es dem Kunden natürlich nicht in Rechnung gestellt werden. Wenn dann 3 Wochen später ein Kunde mit dem selben Fehler kommt und die Fehlersuche, durch die Erfahrung der ersten Suche nur 15 Min. dauert, muss dieser Kunde natürlich seinen Anteil an der erstmaligen Suche zahlen also mehr als 15 Min.

Zitat:

Original geschrieben von Stoffel B


Hab ich was verpasst bei dem ganzen neumodischen Schnick-Schnack, obwohl ich erst 35 bin :-)
Bernd

Vieleicht? ;-) duck und weg...

Nein ich arbeite nicht in einer Autowerkstatt!
Ich schraube aber seit über 20 Jahren an Autos, Motorädern und alles andere mit Verbrennungsmotoren und Antrieben der verschiedensten Arten.
Deshalb habe ich schon ein gewisses Verständniss, für die "Jungs" in den Werkstätten.
Deshalb bilde ich mir auch ein, das ich eine Autowerkstatt einigermassen beurteilen kann.
Ich merke es recht schnell, wenn man mich für Dumm verkaufen will.

Ich hoffe, das durch diesen Beitrag etwas Verständniss für die Werkstätten, geschaffen wird.
Das A und O ist natürlich, der Umgang mit dem Kunden.
Wenn das funktionieren würde, wäre solch ein Beitrag überflüssig.

Gruß Otti

Kulanz

zum thema kulanz:

mit der neuregelung der gewährleistung von ca. 3 jahren wurden alle hersteller dazu verplichtet, mittels gewährleistung von 24 monaten für ihr produkt gerade zu stehen. leider hatte dies eine auswirkung auf die kullanz der hersteller.

fakt ist: wenn nach zwei jahren irgendwas kaputt ist, braucht vw nicht mehr dafür gerade zu stehen.

fakt ist auch: anfragen vom händler werden grundsätzlich abgelehnt. jedoch ist es auch fakt, dass der kunde selbst noch einiges erreichen kann, wenn er einen dicken beschwerdebrief an vw schickt.

meine empfehlung: beim kauf eines neuwagens immer nach einer anschlussgarantie erkundigen. wir geben das unseren kunden meistens noch kostenlos (oder als nachlass) mit auf den weg. mit einer anschlussgarantie kann man sich für weitere 2 jahre absichern.

Re: Kulanz

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


fakt ist auch: anfragen vom händler werden grundsätzlich abgelehnt.

Mit welcher Begründung?

Re: Re: Kulanz

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mit welcher Begründung?

begründung: die gewährleistungsfrist ist abgelaufen.

aber versuch es mit einem brief an vw. das hilf!

Re: Re: Re: Kulanz

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


begründung: die gewährleistungsfrist ist abgelaufen.

???

Wenn die Gewährleistungfrist noch nicht abgelaufen ist, brauchen sie doch keine Kulanz gewähren, da sie dann ja noch gewährleistungspflichtig sind. Somit stellt man einen Kulanzantrag ja grundsätzlich erst NACH Ablauf der Gewährleistungsfrist. *kopfschüttel*

Wieso kopfschüttel? Der Verkäufer hat doch recht, Kulanz kommt erst dann in Frage, wenn die 2 Jahre um sind, und dann wird der erste Antrag "per default" erstmal abgelehnt. Nur wenn man hartnäckig bleibt, hat man die Chance, daß VW noch was übernimmt.

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