Kulanz von Opel nach der Garantie
Hi,
weiß jemand wie groß die Kulanz bei Opel ist?
Ich bin jetzt keine 5 Monate drüber. Erst war es der Turbo (2 monate nach d. Garantie). Da haben die 40% übernommen. Der Schaden war aber noch beim Vorbesitzer!
Jetzt ist wohl der Kupplungsnehmerzylinder hinüber ! Das habe ich 2 Tage nach Kauf diagnostiziert bekommen. Das Teil selber ist nicht teuer, aber der Aufwand ist wohl immens, da das Getriebe dafür zerlegt werden muss🙁
Beste Antwort im Thema
Hallo Themenstarter,
ach Gott immer diese Drohungen (dann kauf ich halt das und jenes nicht mehr).
Das scheint sich so durchzusetzen, dass man als Firma mehrere Monate Kulanz geben muß.
Das kann und darf es nicht sein . Garantie bis dahin und dann Basta.
Deshalb gehen so viele Firmen kaputt weil die Kundschaft immer mehr will als ihr zusteht und dann auch noch beleidigt sind wenn es nicht klappt möglichst viel herauszuschlagen.
Gruß Helmut
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opel-King
Dann solltest du aber aufpassen das in deinem neuen keine Teile von ZF Sachs verbaut sind. Die stellen die Ausrücklager/Nehmerzylinder für Opel her. Der Turbo kommt übrigens von Honeywell-Garrett, solltest du also auch meiden.Zitat:
Original geschrieben von 82AreS12
War wohl mein letzter Opel, jetzt weiss ich warum die auf dem absteigenden Ast sind! So verschreckt man Neu Kunden!!!Opel sollte da wirklich hochwertigere Zulieferer wählen 😉
Was war denn die Begründung für die Ablehnung?
mfg Opel-King
Ja supi 😉
Der Turbo wurde erst erneuert, vor 2 monaten! Ich weiss aber nicht welcher verbaut wurde 🙁
Der Meister sagte das es keine Begründung gäbe?!? Ich versuche es nochmal bei einer anderen Werkstatt 😉
Vielleicht haben die mehr glück
Eine andere Werkstatt wird da nichts bringen, da der Antrag von Opel abgelehnt wurde.
Lass keine wertvolle Zeit vergehen und tritt vom Kauf zurück!
Übrigens, das mit ZF und HG war bestimmt ironisch gemeint ...
Zitat:
Original geschrieben von 82AreS12
Der stellt voll auf Sturr und sagt pech gehabt und ich soll ihn nicht weiter terrorisieren. Also ab zum Anwalt, das habe ich ihm auch gesagt da hat der mich ausgelacht....
Es ist irgendwie nicht klar ob Du den Wagen von Privat oder einem Gewerblichen erworben hast.
von privat Gekauft!
...ich will net vom Kauf zurück treten, er soll den Schaden regulieren oder sich zumindest beteiligen. Habe Montag nen Termin beim Anwalt ...Mal sehen was passiert!
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Schön dass hier viele zum Anwalt raten ohne zu wissen was im Kaufvertrag steht.....wenn der Satz drin steht "gekauft wie gesehen" bringt auch ein Anwalt nichts.
Wenn sich jemand ein Fahrzeug von einer Privatperson kauft sollte immer ein Fachmann das Auto checken, also ab zum TÜV. Klar entstehen dadurch Kosten aber man kann sich ne menge Ärger ersparen.
Zitat:
Original geschrieben von xChris85
Schön dass hier viele zum Anwalt raten ohne zu wissen was im Kaufvertrag steht.....wenn der Satz drin steht "gekauft wie gesehen" bringt auch ein Anwalt nichts.Wenn sich jemand ein Fahrzeug von einer Privatperson kauft sollte immer ein Fachmann das Auto checken, also ab zum TÜV. Klar entstehen dadurch Kosten aber man kann sich ne menge Ärger ersparen.
Ich wollte hier zwar nichts mehr schreiben aber der Satz ist bei verschwiegenen Mängeln hinfällig ...
PS: § 444 BGB
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Ich seh das anders....wird zudem schwer dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von dem Mangel gewusst hat.
Ich wollte hier niemanden Angreifen, ganz im Gegenteil! Ich find es voll nett wie man mir hier versucht weiter zu helfen!!!!
Das mit der Beweislast ist wohl eindeutig.
Was aber wenn:
Der Verkäufer A dem Käufer B sagt das das Geräusch normal sei. Käufer B kauft daraufhin das Auto. Im Vertrag steht nix wie "gekauft wie gesehen". Wir haben den "ADAC" Kaufvertrag genommen. Darin steht unter "bekannte Mängel" jediglich : Kratzer linke Seite .
Am nächsten Tag fährt der Käufer zu seiner Werkstatt des Vertrauens. Die übrigens 360 km vom Standort des Autos entfernt ist.
Der nette KFZ Fachmann sagt dem Käufer dann das etwas kaputt ist an der Kupplung. Man kann aber erst genau sagen was es ist wenn man das Getriebe auseinader genommen hat. Aber es wäre wohl höchstwahrscheinlich der Kupplungsnehmerzylinder defekt!
das heisst mind. 500€ für die Reperatur und 2 Tage kein Auto!
...desweiteren kann mir keiner erklären warum so ein Teil schon nach 63000 km kaputt geht!
Zitat:
Original geschrieben von 82AreS12
Ich wollte hier niemanden Angreifen, ganz im Gegenteil! Ich find es voll nett wie man mir hier versucht weiter zu helfen!!!!Das mit der Beweislast ist wohl eindeutig.
Ich welche Richtung Du das auch immer meinst. Für mich ist da gar nichts eindeutig. Wenn, dann das Du das Fahrzeug, wissentlich mit einem Mangel gekauft hast - schliesslich habt Ihr über das Geräusch gesprochen - der Verkäufer kommentiert und Du falsch bewertet!
Zitat:
Was aber wenn:
Der Verkäufer A dem Käufer B sagt das das Geräusch normal sei. Käufer B kauft daraufhin das Auto.
Dann muß man annehmen das Ihr beide u.U. mind. auf dem gleich niedrigen technischem Niveau wahrt (sorry, hörrt sich hart an). Warum sollte man dem Verkäufer der vermutlich selbst schwertser Laie war das nun höher anrechnen als Dir? Du hättest, wie schon erwähnt, genauso darum bitten können einen 100er für ein Fahrzeuggutachten investieren zu können. Sowas raten Verbaucherverbände und Automobilclubs.
Zitat:
Im Vertrag steht nix wie "gekauft wie gesehen". Wir haben den "ADAC" Kaufvertrag genommen. Darin steht unter "bekannte Mängel" jediglich : Kratzer linke Seite .
Und? Für den Vorbesitzer kann das Geräusch durchaus als "normal" gegolten haben. Wenn es schon sehr lange vorlag und evtl. schleichen kam, dann mit dem KFZ-Wissen einer Floristen, daraus aubzuleiten das er Dich getäuscht hat, dürfte sehr schwierig werden.
Aufgrund der Tatsache das Dir das Geräusch schon vor dem Kauf bekannt war und Ihr Euch darüber unterhalten habt, hättest zumindest im KV versuchen müssen eine Art Rücktrittsklausel,mit dem Vorbehalt der Prüfung innerhalb x-Tage, vereinbaren sollen. Inwieweit die gerichtlichen Bestand hat weiß ich nicht, aber es wäre sicher besser als nichts gewesen. Denn...
Zitat:
Am nächsten Tag fährt der Käufer zu seiner Werkstatt des Vertrauens. Die übrigens 360 km vom Standort des Autos entfernt ist.
Der nette KFZ Fachmann sagt dem Käufer dann das etwas kaputt ist an der Kupplung. Man kann aber erst genau sagen was es ist wenn man das Getriebe auseinader genommen hat. Aber es wäre wohl höchstwahrscheinlich der Kupplungsnehmerzylinder defekt!
...denn jetzt nützt Dir das nicht. Zumal evtl. die Kausalität nicht mehr sicher hergestellt werden kann. Schliesslich hast Du das Auto
mindestens360km noch selbst bewegt. Da könnte man Dir sogar noch "KFZ-Mißhandlung" unterstellen oder die tatsache das Du alleine durch diese Fahrt den wirtschaftlichen Schaden noch vergrößert hast.
Zitat:
das heisst mind. 500€ für die Reperatur und 2 Tage kein Auto!
Das Du über die 500Euro jammerst kann ich ja noch nachvollziehen. Über die 2 Tage nicht. Schliesslich warst Du ja schon bereit mind. 1 Tag nur für An-/Abreise zu verwenden.
Zitat:
...desweiteren kann mir keiner erklären warum so ein Teil schon nach 63000 km kaputt geht!
Sowas kann man nur bei Serienproblemen erklären. Bei "Einzelschicksalen" oftmals nicht. Das ist oftmals wie mit Autoreifen oder Benzinvebräuchen. Jeder gibt für sich an das er "ja autofahren kann" - material- und umweltschonend. Auf einer Party macht es dann manchmal sinn sich einfach mal zum zapfhahn zu begeben und nach einem neuem Thema zu suchen. Am besten geht man gleich mal auf 2 grooves zappeln 😁