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Kulanz/Garantie im Werkstattfall

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 19:09

Moin Moin

Heute mal eine Frage zu einem Thema, was mich selber betrifft. An meinem Fiesta ging vor fast genau einem Jahr ( 2011 ) das Heizungsregelventil kaputt. Alte Fiestakrankheit, betrifft irgendwann jeden. Jetzt wurde mir von einer Werkstatt das Teil ausgetauscht und erstmal war ein Jahr lang Ruhe.

Vor ca. 1 Monat ( 2012 ) fing die Heizung nun wieder an, Amok zu laufen und heizte wie der Teufel. Ich bin zur selben Werkstatt gegangen wie damals und hab den Fall gemeldet. Hab allerdings nur gefragt ob sie den Fall im System haben. Hatten sie angeblich nicht. Das Teil wurde dann getauscht und ich habe entsprechend bezahlt.

Jetzt hab ich Zuhause aber aus Neugier nochmal die alten Rechnungen durchgewühlt und da ist mir aufgefallen, dass ich das Teil doch bei denen hab tauschen lassen. Ist ziemlich genau 1 Jahr und 1 Monat her. Meine Frage nun: Wenn ich mit beiden Rechnungen dort aufschlage, hab ich eine reelle Chance irgendwas wieder zu bekommen in Sachen Geld?

Fällt das noch unter Kulanz oder hab ich sogar eine rechtlich verbriefte Garantie auf das Teil. Ich hab an verschiedenen Ecken etwas von 2 Jahren gehört, wie aber die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen stand nirgendwo. Vielen Dank für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Leute, was ihr so alles hört :rolleyes:

Kulanz ist eine komplett freiwillige Sache des Herstellers/Verkäufers, es besteht keinerlei Rechtsanspruch.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die auch den Bedingungen des Anbieters unterworfen sind (merkt man dann vor allem bei einer schlechten Gebrautwagengarantie).

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 24 Monate. Privatpersonen können diese komplett ausschliessen. Gewerbliche Anbieter können bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen.

Die Gewährleistung besagt nix anderes aus, als dass das gebrauchte Teil zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war. Zur Vereinfachung geht der Gesetzgeber davon aus, wenn bei der Sache in den ersten 6 Monaten ein Defekt auftritt und reklamiert wird, dass der Defekt schon beim Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Wäre der Hersteller/Verkäufer der Meinung, dass der Defekt erst nach dem Kauf auftrat, muss er es beweisen. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. D.h. man geht davon aus, dass der Defekt zum Zeitpunkt des Kaufes nicht vorhanden war, und der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf existierte.

Demnach ist ein Teil, dass beim Kauf nachweislich ok war und auch nur einen Tag später kaputt kein Fall für die Gewährleistung.

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am 23. Juli 2006 um 8:40

Ich habe bei meinem 13 Jahre altem Auto, letztes Jahr im August in einer kleinen KFZ Meisterwerkstatt, den Radkasten erneuern lassen, da dieser sehr stark vom Rost befallen war.

Der Radkasten wurde deshalb komplett erneuert (neues blech eingeschweißt + lackiert).

Allerdings ist der Radkasten jetzt wieder komplett am rosten :-(

Es haben sich auch schon 4 Rostblasen gebildet, eine davon ist auch schon aufgegangen.

Jetzt die Frage: Habe ich rechtlich einen Anspruch auf ermäßigung bzw. erneuerung des Radkastens? Kann ja eigentlcih nicht sein, dass nach nicht mal 1. Jahr die erneuerte Seite schlimmer aussieht als die Seite die 13 Jahre alt ist und kein Rost zeigt.

War schließlich teuer genug die Reperatur.

Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

Geh zu dieser besagten "Meisterwerkstatt" und hau ordentlich auf die Kacke (Bitte nicht wörtlich nehmen)!

Bestimmt kannst du dann einen "Sonderpreis" für die Nachbesserung aushandeln. :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

am 23. Juli 2006 um 9:06

Schon mal danke für die schnelle Antwort !

Auf die Kacke werde ich auf jeden Fall hauen (bei dieser Schlamperei), ist dann auch das letzte mal das ich diese Werkstatt besuche!

Aber, liegt das dann im Bereich der Kulanz, oder habe ich auch rechtlich einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nachlass im Preis?

Bzw.: gibt es rechtlich Garantie auf Karosseriearbeiten, oder gilt Karosserie als "Verschleißteil" und ist deshalb außen vor?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

Normal schon, diese Arbeit ist mit einem Werkvertrag geschlossen werden, der einen Erfolg schuldet und somit auch eine gesetzliche Gewährleistung mit sich zieht. Genaueres im BGB nachzulesen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

Ich hab i.M. ein ähnliches Problem mit dem Tigra. Der wurde auch vor gut einem Jahr am Radlauf hinten links entrostet und neu lackiert. Durch war das Blech noch lange nicht, nur ebend so ein bisschen unterrosterer Lack. Ich habs ja auch nicht bezahlt weil ich den Wagen da gebraucht gekauft hab und die das im Zuge der Gewährleistung gemacht haben (Wenn auch erst nach einem Brief vom Anwalt - aber immerhin) Letzte Woche hab ich dann gesehen, das sich da wieder Lackblasen bilden - und die ebenfalls schlimmer als vorher.

Ich denke es liegt an der mangenden Vorbereitung des Blechs. Da wird nur gespachtelt statt verzinnt und die Farbe nur so dünn wie möglich und in feuchter Umgebung aufgespritzt. Is ja scheißegal, ob der Wagen nach dem Schweißen noch ein paar Tage draussen rumrostet. Kommt ja Grundierung und Farbe drauf...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

So ähnlich haben sie bei mir bestimmt auch gearbeitet. :-(

War bei mir die Werkstatt in der ganzen Umgebung, die am wenigsten haben wollte für das erneueren des Radkastens. Was draus geworden ist sieht man ja jetzt.

Hab auch mal im BGB nachgeschaut, allerdings steht dort nur allgemein drin was Gewährleistung ist.

Falls jemand noch ne Rechtsquelle (oder ähnliches) zur Hand hat, in der steht das man mind. 1 Jahr Garantie hat auf Radlauferneuerung, (sind ja wie gesagt doch schwerere Maängel: der ganze Radlauf ist an den Kanten am Rosten + 4 Rostblasen wovon 1 schon aufgegangen ist) wäre absolut super.

Damit ich weiß wie meine Ausgangslage ist und ich den Meister dort mit dem jeweiligen Druck "bearbeiten" kann. :-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

Hast du nicht auf der Rückseite deiner Rechnung die AGB des Unternehmens? Diese müssen dir vor Auftragserteilung frei zugänglich gewesen sein. Dazu ist das Unternehmen verpflichtet. Häufig steht da was von Garantie/Gewährleistung. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

am 29. Juli 2006 um 9:19

So, will euch mal erzählen wie es ausgegangen ist:

War in der besagten Werkstatt und habe das dem "Meister" dort gezeigt.

Der hat mich aber zu dem Lackierer geschickt wo der Radkasten lackiert wurde (da er wahrscheinlich keinen Rostschutz aufgetragen hat und zudem den Lack schlecht versiegelt hat).

Er hat aber gleich gesagt das dass in dem Zeitraum nicht passieren darf und "wir" (KFZ+Lackierer) eine Kulante Lösung finden werden.

Bin dann zu dem Lackierer gefahren (kenne den Betrieb und hab dort auch schon Spiegel + Kleinteile lackieren lassen).

Der Chef hat sich den Radkasten 3 Minuten angeschaut ohne was zu sagen. Nach den 3 Minuten sagte er 2 Sätze mehr nicht.

1. Satz: "Das dass so schnell passiert" (im nachhinein klingt das für mich nach schlampiger Arbeit, da er anscheinend schon damit gerechnet hat das der Radkasten doch recht schnell wieder rostet).

2. Satz: "Da müssen wir das eben noch mal neu machen".

Hätte aber ehrlich gesagt nicht gedacht, dass er von selber sofort sagt das er den Radkasten nochmal komplett lackiert.

Vermutlich weiß er aber das er dort großen Mist gemacht hat und ihm keine andere Möglichkeit bleibt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

Nur lackieren bringt nichts da der Rost vom Blech kommt... ich Tipp mal das das Blech nicht sauber eingeschweißt wurde und sich jetzt schon wieder Rost gebildet hat. Wenn man nur drüber lackiert kommt der Rost spätestens im Frühjahr wieder.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

am 30. Juli 2006 um 9:37

Unter neuen lackieren meinte ich den alten Lack runter, alles abschleifen und dann mit neuer Grundierung den Lack drauf.

Das müsste den Rost entfernen.

Ich selbst werde dann mit Hammerit nochmal selber "nachversiegeln" (im inneren des Radkasten an der Kante des neuen Blechs, sowie an den Radkasten Kanten).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'WICHTIG! Garantie auf Rosten NACH Reparatur?' überführt.]

am 13. Juni 2012 um 19:31

Gibt der Hersteller überhaupt eine Garantie auf Ersatzteile? Das wage ich nämlich zu bezweifeln.

 

Infrage käme allenfalls die Gewährleistung der Werkstatt, aber da der Austausch vor einem Jahr erfolgte, müßtest Du nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs/Einbaus vorhanden war.

 

Dass der Händler kulant ist und das Ersatzteil aus seiner Kasse bezahlt, wage ich ebenfalls zu beweisen, aber fragen kostet natürlich nichts.

am 13. Juni 2012 um 19:47

Ich weiss nicht wie es bei deiner Werkstatt ist, aber bei meiner bekomm ich auf die Teile 12 Monate Garantie solange es keine Verschleissteile sind. Dein Teil duerfte eigendlich kein Verschleissteil sein, aber du waerst ungluecklicherweise 1 Monat drueber. 

 

Frag doch einfach mal wie es mit der Herstellergarantie von dem Ersatzteil aussieht. 

Gruss   

 

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

<tbody> </tbody> <tr> </tr> <td> </td>

Ich weiss nicht wie es bei deiner Werkstatt ist, aber bei meiner bekomm ich auf die Teile 12 Monate Garantie solange es keine Verschleissteile sind. Dein Teil duerfte eigendlich kein Verschleissteil sein, aber du waerst ungluecklicherweise 1 Monat drueber. 

Frag doch einfach mal wie es mit der Herstellergarantie von dem Ersatzteil aussieht. 

Gruss   

Nun es ist Ford, ich denke da ist die Antwort naheliegend. Werd aber trotzdem mal demnächst einrücken und schauen was ich drehen kann :)

Afaik gibts auf Ersatzteile die übliche gesetzliche Gewährleistung von afaik 1 Jahr. Garantie (d.h. freiwillige Leistungen) nicht.

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