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Kürzung Nutzungsausfall nach Haftpflichtschaden durch Versicherung legal?

Themenstarteram 10. Mai 2022 um 6:06

Guten Morgen,

ich habe schon etwas recherchiert, bin aber nicht so recht schlau daraus geworden.

Situation: Haftpflichtschaden am 16.12.2021, Rangierunfall mit PKW Anhänger a Kastenwagen, stehendes, geparktes Fahrzeug hinten rechts getroffen, Leuchte defekt, Seitenteil eingedrückt, Wasser läuft ins Fahrzeug.

Am 18.12.2021 dem Schädiger angeboten, ihm das Fahrzeug zur Reparatur zu überlassen oder es in seine betreuende Werkstatt zu bringen. Wollte der Schädiger nicht.

Am 23.12.2021 alles dem Anwalt übergeben, Totalschaden wahrscheinlich.

Erst am 03.01.20222 ging die Kostenzusage der Versicherung ein, Begutachtung erfolgte am gleichen Tag, Gutachtenfertigstellung 5 Tage nach Auftragserteilung. Reparaturdauer 3 Tage, wie vermutet Totalschaden.

Reparatur erfolgte mit Gebrauchtteilen in Eigenregie mit Unterstützung eines befreundeten Kfz Meisters. So weit, so gut. Schaden wurde bezahlt, abzüglich Restwert und Mehrwertsteuer.

Wertminderung gab es nicht, Auto ist 11 Jahre alt. Nutzungsausfall nur 3 Tage und 2 Stufen geringer, 29 €. Meines Erachtens nach passt das vorn und hinten nicht, ich bin der Schadenminderungspflicht nachgekommen in dem ich dem Geschädigten anbot, dass Auto in die Werkstatt zu überführen die seine Firmenwagen repariert.

Wenn die Versicherung 14 Tage aufgrund der Feiertage Weihnachten und Jahreswechsel braucht, eine Kostenzusage zuzuschicken kann ich nichts dafür. Auch nicht, dass das Gutachten 5 Tage bis zur Fertigstellung benötigt, weil das Auto i der Restwertebörse war.

Gelesen habe ich, dass nach verschiedenen Urteilen die Herabstufung nicht nur nach dem Alter des Fahrzeuges erfolgen kann. Tatsache ist das ich mein Auto nach Kauf (war 8 Jahre alt) aufwändig nach- und aufgerüstet habe, ein Octavia Diesel. Ich habe Tempomat, Standheizung, Recaro Ergomed ES mit Klimapaket, Lederlenkrad, 2 DIN Radio mit Navigation, Freisprecheinrichtung, Anhängerkupplung sowie Parkpilot hinten nachgerüstet. Das Auto ist techn zu 100 % i.O; es gibt keinen Reparaturstau, optisch inzwischen fast neuwertig (war beim Kauf eine Baustellenhure im Straßenbau) und aus 1. Hand.

Meinem Gefühl nach ist die Herabstufung um 2 Gruppen unangemessen, weil die Ausstattung zum Teil sogar höherwertiger ist wie jetzige Neufahrzeuge. Außerdem glaube ich, dass ich der Schadenminderungspflicht nachgekommen bin. In jedem Fall wollte ich die Gutachterkosten nicht vorstrecken, der Schädiger übrigens auch nicht. Ich brauche bitte eure Einschätzung.

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30 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Mai 2022 um 20:50:28 Uhr:

"6 Wochen sind da doch wohl eher Standart, man munkelt, das es auch auch mal 3 Monate dauern kann, bis ein Schaden reguliert wird."

Drei Monate? Ich lach mich weg, heute ist endlich die Überweisung eingegangen, Unfall war am 08.09.2021 in den Niederlanden.

Bitte keine Birnen mit Bananen vergleichen. :o:o:o

@Dellenzaehler hat schon Recht...

Aber Delle, ich bitte Dich: Standard. Es ist keine "Fahne" (rechteckig) damit gemeint...; oder für das ältere Semester evtl. noch besser bekannt: Die Leibstandarte von XXX; aber alles andere stets mit einem "d"..., immer!

Ebenso Mitleid...

Munter geblieben!

Nur mal so zur Info:

Ich habe, für im Sept. 2021 verunfallten Rentnergolf, 5 x 35 € Nutzungsausfall erhalten.

Ein Jahr zuvor, auch für nen Rentnergolf, einen Unfallersatzwagen (Nissan Qashqai), für 9 Tage, 304,15 €

:)

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 10. Mai 2022 um 22:06:19 Uhr:

@Dellenzaehler hat schon Recht...

Aber Delle, ich bitte Dich: Standard. Es ist keine "Fahne" (rechteckig) damit gemeint...; oder für das ältere Semester evtl. noch besser bekannt: Die Leibstandarte von XXX; aber alles andere stets mit einem "d"..., immer!

Ebenso Mitleid...

Munter geblieben!

:D

Das heißt also, der Nutzungsausfall wird nur für die Reparaturdauer gewährt, nicht, wenn das Auto fahrunfähig auf dem Parkplatz der Werkstatt steht?

Ab Unfall bis zur Fertigstellung.

Aber die Reparatur selbst verzögern ist nicht (kurze Überlegungszeit okay, Wochen mit den Aufträgen warten eher nicht). Kunde ist nicht einmal verpflichtet, in der Werkstatt vorher nach der Lieferbarkeit der Ersatzteile zu fragen. Diese Verzögerungen gehen zu Lasten des Schädigers.

Verzögerungen in der Werkstatt sollten aus einem Reparaturablaufplan ersichtlich und nachvollziehbar sein.

In dem vorliegenden Fall sehe ich eine Leistungspflicht der Versicherung für den Nutzungsausfall vom 16.12.2021 bis zum 11.1.2022. Das begründet sich wie folgt: Unfall mit Anzeige bei der Versicherung am 16.12.2021. Die Versicherung beauftragt wegen interner Prozesse den Gutachter erst am 3.1. und der braucht 5 Tage für das Gutachten. Dann kann am 8.1. entschieden werden und dann beginnt die Reparaturzeit von drei Tagen. Dass die Versicherung über die Vorweihnachtszeit und bis Neujahr eine ruhige Kugel schiebt, das kann nicht zu lasten des Geschädigten gehen. Das ist nun ohne Wochenende und Feiertage gerechnet, das kommt ggf. bei den drei Tagen Instandsetzungszeit noch hinzu.

Und bitte mach folgendes: Die Versicherung muss das Auto aus der Liste der entschädigten Totalschäden nehmen. Das Auto wurde einer fachgerechten Instandsetzung unterzogen, obwohl es ein wirtschaftlicher Totalschaden war. Das Risiko besteht nämlich, dass bei einem weiteren Kleinunfall nichts mehr entschädigt wird, weil das Fahrzeug bereits voll entschädigt ist.

@wolfgangpauss

Und bitte mach folgendes: Die Versicherung muss das Auto aus der Liste der entschädigten Totalschäden nehmen. Das Auto wurde einer fachgerechten Instandsetzung unterzogen, obwohl es ein wirtschaftlicher Totalschaden war. Das Risiko besteht nämlich, dass bei einem weiteren Kleinunfall nichts mehr entschädigt wird, weil das Fahrzeug bereits voll entschädigt ist.

Und woher weist du das so bestimmt?

Schaue bitte in die FAQ zu diesem Thema.

"Die Versicherung beauftragt wegen interner Prozesse den Gutachter erst am 3.1."

Hab ich was übersehen? Wo steht, dass die Versicherung den Gutachter beauftragt hat?

"Bitte keine Birnen mit Bananen vergleichen. :o:o:o"

Ach, du meinst das wäre eine niederländische Besonderheit?

Falsch gedacht, können auch dt., Versicherungen bei Unfällen in Deutschland mit ausschließlich deutschen Beteiligten. Standardantwort "unsere Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und wir melden uns unaufgefordert". Das, was derzeit dort als Regulierung bezeichnet wird, ist nur noch eine Frechheit. "Die Gutachterkosten sind erkennbar überhöht" - war irgendwas um 7,- €, die daraufhin einbehalten wurden. Logisch, kann jeder Geschädigte auf Anhieb erkennen...

Oder bei den Stundensätzen der Referenzwerkstatt wird "leider übersehen", dass die vom Vorjahr und längst angehoben sind.

Zitat:

„In dem vorliegenden Fall sehe ich eine Leistungspflicht der Versicherung für den Nutzungsausfall vom 16.12.2021 bis zum 11.1.2022. Das begründet sich wie folgt: Unfall mit Anzeige bei der Versicherung am 16.12.2021.“

Ich lese nirgends dass der TE die Versicherung am 16.12. vom Unfall in Kenntnis gesetzt hat.

Nur daß er am 23.12. die Sache dem Anwalt übergeben hat.

Da geh ich eher davon aus, daß der Anwalt ebenso wenig flott über die Feiertage tätig war, wie auch die betroffene Assekuranz.

Wenn der TE es unterlies, die Versicherung nachweislich zeitnah von dem Unfall zu verständigen, gehen die verlorenen Tage auf seine Kappe. Ich persönlich stehe denen bereits am Tag des Unfalls, spätestens Folgetag, auf der Matte.

Es ist doch blöd (sorry, mir fällt nichts besseres ein) nach einer Woche zum Anwalt zu gehen und diese Zeit nutzlos verstreichen zu lassen.

Ich hab gerade einen Vorgang auf dem Tisch, wo der Geschädigte die Schadennummer seit geraumer Zeit von der Versicherung hat, die auch seit rund 10 Tagen das Gutachten haben, aber das war es dann auch.

Nun wird es für die Versicherung halt etwas teurer...

Ja klar, wenn die Versicherung sich Zeit lässt, kann der Geschädigte nichts dafür. Das liegt dann an der Organisation der Versicherung und ihren internen Abläufen. Ich würde derartige Versicherungen bzw. die Aktien dieser Versicherungen aus meinem Portfolio nehmen. Die verschwenden mindestens das Geld ihrer Aktionäre.

Stromberg war ja keine Comedy-Sendung, sondern ne Doku - wissen bis heute viele noch nicht.

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