Kündigung abgelehnt
Ich wollte meine Versicherung wechseln. Derzeit bin ich bei Directline und ich habe vor einigen Tagen meine Versicherung gekündigt. Mein Anliegen wurde jetzt seitens der Versicherung abgewiesen.
Begründung: der Zeitpunkt wäre zu spät, da meine Versicherung sich wohl Mitte Dezember verlängert.
OK, hatte ich mir schon gedacht. Ich hatte aber im Oktober ein Schreiben der Versicherung bekommen, in dem eine Beitragserhöhung angedeutet wurde. Auf Grund dieses Schreibens habe ich dann eigentlich auch gekündigt.
Ein richtige Beitragsrechnung liegt miraber bis jetzt nicht vor! Meine Frage ist, ist dieses Schreiben der Versicherung über eine wahrscheinliche Beitragserhöhung ausreichend um als angekündigte Beitragserhöhung durchzugehen? Also reicht es wenn die Versicherung schreibt... ihr Beitrag wird erhöht, oder müss auch eine Aufstellung über die Beträge vorhanden sein?
Beste Antwort im Thema
Man muss nicht alle glauben was hier geschrieben wird.
Der Versicherungsvertrag endet immer an dem Tag, der im Versicherungsschein (Ablauf der Versicherung)steht, das kann an jedem Tag im Jahr sein
45 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:32:40 Uhr:
sicher?, ich zähle nur 364 Tage...
*duck und weg*
Na ja, ganz streng genommen sind zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember sogar nur 363 Tage. Plus dem 1. Januar und plus dem 31. Dezember ergeben sich die 365 Tage des Jahres 2017.
*Klugscheißermodus aus*
Vor lauter 01.01. oder 31.12. scheint sich keiner mehr für dein Problem zu interessieren.
Wenn deine Versicherung am 13.12.16 00.00 Uhr endet, dann solltest du die auch zum 13.12. 00.00 Uhr eine neue Versicherung abschließen und nicht zum 01.01.
Du solltest zum Ablauf kündigen und der ist mal bei der 13.12.
Da sich deine Versicherung erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Ob da noch die Frist einzuhalten ist, musst du prüfen. Ich würde nicht auf meine Beitragsrechnung warten. Kann eh nur Komplikationen mit sich bringen.
Die Tricks zur Verwirrung der VN sind grenzenlos
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:23:05 Uhr:
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 3. Dezember 2016 um 19:02:58 Uhr:
Beides ist richtig, nur in dem Policen (die ich kenne) ist niemals der 31.12.2017 ....24:00 vermerkt, sondern der 01.01.2017...0:00Du hast es nicht verstanden .... 😁
Zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2017 liegt ein ganzes Jahr, das wollte ich damit sagen. 😛
Ja sorry, hatte ich übersehen. 😰
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Bei einem KFZ-Wechsel, einer Schadenregulierung und einer Beitragserhöhung gibt es Sonderkündigungsrechte ( https://www.kuendigungsfristen.net/versicherung/kfz-versicherung/ )
Am besten du wartest, ob eine Beitragserhöhung wirklich eintritt und dann kannst du außerordentlich kündigen.