Kühlwasserbehälter am 16v anders???

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo community,

ich brauche etwas Hilfe...
Habe meinen Golf 2 MKB RP GT Special, alte ZE umgbaut auf KR mit alter ZE. Leider ist jetzt meine Anzeige von der Temperatur permanent am blinken. Bei VW sagte man mir, dass die Kühlwasserbehälter bei den Fahrzeugen die gleichen sind, nen Kumpel sagte aber, dass das auch ein Behälter mit anderem Deckel sein könnte.
Kann das am Deckel liegen? Gibt es da Unterschiede vom RP und KR beim Kühlwasserbehälter???

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von The Stoh


Dass mit dem Kat ist nur die halbe Wahrheit. Sofern zu dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges auch vergleichbare Modelle am Markt gewesen sind, die auch ohne KAT waren, dann ist auch eine Austragung des KATs konform. Nur halt teuer: über 500 Euro Steuern kostet das ohne Kat.

Ich habe ein HJS KAT 2000 verbaut, krieg das aber noch nicht richtig ans laufen. Das ätzt voll...

gab es überhaupt den RP ( sollte ja ein RP drin gewesen sein) ohne KAT oder wie soll ich das jetzt vertehn mit (=Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges auch vergleichbare Modelle)

gruß para

Den RP gab es nicht ohne Kat. Aber vergleichbar heißt in Amtsdeutsch: gleicher Typ, also Typ 19E.
TYP 19E gab es vor 1990 auch ohne Kat, deshalb ist es für den Tüv vertretbar den Kat auszutragen. Nen Kumpel von mir hat das gemacht, er hatte einen 85 Ps Golf und hat da den KR mit Schrick Nocken = 163 PS ohne Kat eingbaut, war halt nur teuer, deshalb hat er das Ding dann in nen Caddy eingebaut, der leider vorletzte Woche nen Baum zu Besuch im Motorraum hatte...

Aber:Power satt ohne Kat ist möglich und legal im 2er!

90BJ ist nicht mehr 19E sondern 1G. Weiß aber nicht, wieweit die beiden typisierungen ähnlich sind und ob die von amtswegen gleich behandelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


90BJ ist nicht mehr 19E sondern 1G. Weiß aber nicht, wieweit die beiden typisierungen ähnlich sind und ob die von amtswegen gleich behandelt werden.

Tach!

Ich war vor kurzem beim TÜV wegen Umbau '90er NZ -> 16V; ich wollte eigentlich auf KR umbauen, habe mich aber dann doch für den PL entschiegen. Wichtig ist (laut Prüfer) der Punkt, daß VW in einer Betriebserlaubnis alle Motoren drin hatte! Also steht in Deiner BE drin, daß der Motor ein XY sein kann oder auch ein KR und damit ist im Falle eines G2 das Austragen eines Kat durchaus legal machbar.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen