Kriege keine Umweltplakette -> Combo

Opel Combo B

Hallo jungs und Mädels

haben nen Opel Combo als Lieferwagen bei uns laufen. 1,7Diesel glaube ich und hat eine LKW Zulassung.

Bin heute zu Dekra gefahren um mir eine Umweltplakette abzuholen, also die autos mit der nr 30 am ende kriegen eine Gelbe....

Denkste... weil meiner eine LKW Zulassung hat, kriege ich garkeine... das kanns doch nicht sein oder? wieso wird denn ein auto schmutziger wenn er eine LKW ZUlassung hat? mit welcher Begründung bekomme ich keine obwohl der Wagen mit PKW Zulassung nicht sauberer ist?! was nun? nen neuen lieferwagen kaufen? ach nix leichter als das 🙄

49 Antworten

Moin,
danke für diese umfangreiche Aufklärung! Da sieht man mal, was sich mit der Zeit an Datenmüll im Internet (und in Foren, ähem🙂 ) ansammelt, wozu ich grade beinahe erfolgreich beigetragen hätte.

Zwei drei Punkte sind mir aber nach wie vor unklar.
Es erschließt sich mir nicht so ganz, dass ein Wagen bei 14 statt 10 Litern zwar deutlich mehr Co2 aber genausowenig weitere Schadstoffe ausstoßen soll...Klar ist der Grenzwert festgelegt und darf beim NEF-Zyklus nicht überschritten werden, aber wieviel das Auto dann auf der Straße verbraucht und ausstößt steht ja auf einem ganz anderen Blatt...

Zum Filter für den Previa: Es mag so sein wie Du es beschreibst, das Dilemma aber bleibt ja nach wie vor. Meine Eltern würden nachrüsten, es geht aber nicht und der Staat sieht für diesen Fall keine Lösung vor. Hast Du eine Idee, was man da machen kann? Den Filter kriegt man ja auch kaum per Einzelgutachten anerkannt, oder?

Zu guter Letzt: Was ist mit den Wissenschaftlern die anmahnen, dass die Filter beim Freibrennen die Partikel noch zerkleinern? Humbug?

Gruß, Raphi

Hi,

Das ist ein typisches Problem, beim Verständnis der z.T. echt absurden Abgasgesetze.

Der CO2 Ausstoss war ja ewig und drei Tage (und ist es eigentlich ja immer noch nicht) nicht im geringsten limitiert. Da musste man also nicht viel Wert drauf legen. Ob das Auto nun 12 oder 13 L verbrauchte, interessierte höchsten den interessierten Käufer.

Bei den Schadstoffen gab es aber im Zyklus ja klare Grenzen, egal ob du mit deinem Auto nun 3 oder 30L verbrauchst, du durftest nur so und soviele mg pro km raushauen. Also wurde viel Entwicklungsaufwand in diese Motoren gesteckt und wegen der größeren Gewinne pro Fahrzeug konnten diese Autos auch eine bessere Abgasnachbehandlung bekommen. Diese Regelung kam also den kleinen Autos entgegen, bei denen durch den kleineren Gewinn weniger Technik möglich war. Deshalb ist es auch etwas überraschend, dass der Verbrauch pro Leistung z.T. enorm für Leistungsstarke Fahrzeuge spricht. Die müssen schlicht und einfach effizienter verbrennen, als kleinere Fahrzeuge.

Der Zyklus ist ja auch nur ein Messmittelchen ... damit eben alle das gleiche testen. Wenn du jetzt mit zwei Autos ausserhalb des Zyklus fährst... sind zwar beide "dreckiger" als im Zyklus ... aber sie verhalten sich zueinander noch immer ähnlich. Ist so ähnlich wie mit Crashtests, kaum wer hat in Realität exakt einen Unfall wie im Crashtest, trotzdem wird es gemacht, weil das eben eine Norm ist, nach der man überhaupt vergleichen kann.

Das Problem deiner Eltern verstehe ich, ist auch sehr schade. Ich befürchte nur, dass man da echt nichts machen kann. Soweit ich weiß, wurde schon probiert einen Filter von diesem Hersteller in D zuzulassen, bei der Prüfung soll der Filter deutlich durchgefallen sein. Das ist das Leid, wenn man in Betracht der Zulassungszahlen, einen Aussenseiter fährt. Für solche Fahrzeuge gibt es immer weniger Teile im Zubehör. Freut euch einfach am niedrigeren Verbrauch 😉

Ohne das, was die Damen und Herren da anmahnen mal gelesen zu haben, und das was sie gemessen haben zu sehen ... kann ich da seriöserweise nichts zu sagen. Wie schon gesagt ... ein Teil der PArtikel geht DURCH den Filter durch. Unter ungünstigen Bedingungen klappt das Freibrennen auch nicht richtig. Da werden dann sicher ein paar Partikel rausgehauen, davon kann ausgegangen werden. Nur, ich finde es wichtig, dass wir zumindest eine drastische Reduktion der PArtikel erreichen können. Wenn von 100% gefährlicher Partikel 90-99% eliminiert werden ... ist das OK. Mehr als technisch jetzt möglich ist, ohne die Autos drastisch zu verteuern, kann man nciht verlangen. Wenn dann eben 1-10% nach wie vor gefährlicher Partikel überbleiben, muss das für's erste akzeptiert werden, und eben mit Blick auf den technischen Fortschritt diesem Angepasst werden.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von RaphiBF


Moin,
danke für diese umfangreiche Aufklärung! Da sieht man mal, was sich mit der Zeit an Datenmüll im Internet (und in Foren, ähem🙂 ) ansammelt, wozu ich grade beinahe erfolgreich beigetragen hätte.

Zwei drei Punkte sind mir aber nach wie vor unklar.
Es erschließt sich mir nicht so ganz, dass ein Wagen bei 14 statt 10 Litern zwar deutlich mehr Co2 aber genausowenig weitere Schadstoffe ausstoßen soll...Klar ist der Grenzwert festgelegt und darf beim NEF-Zyklus nicht überschritten werden, aber wieviel das Auto dann auf der Straße verbraucht und ausstößt steht ja auf einem ganz anderen Blatt...

Zum Filter für den Previa: Es mag so sein wie Du es beschreibst, das Dilemma aber bleibt ja nach wie vor. Meine Eltern würden nachrüsten, es geht aber nicht und der Staat sieht für diesen Fall keine Lösung vor. Hast Du eine Idee, was man da machen kann? Den Filter kriegt man ja auch kaum per Einzelgutachten anerkannt, oder?

Zu guter Letzt: Was ist mit den Wissenschaftlern die anmahnen, dass die Filter beim Freibrennen die Partikel noch zerkleinern? Humbug?

Gruß, Raphi

Vielen Dank!
Am günstigen Verbrauch werden sie sich eben nur noch bis zum Herbst freuen können, dann muss das Wagen aus gegebenem Anlass weg.
Wenn man einen guten Sintra-Nachfolger gebaut hätte könnte ich meinen Eltern wenigsten einen Opel aufschwatzen, so wird's eben ein Espace oder Galaxy, mein Zafira ist ihnen zu klein.

Gruß, Raphi

Eigentlich kann man sich auf folgendes berufen:
Das KBA hat für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt und nicht nur für Teile der Republik. Diese Betriebserlaubnis hat man als Erwerber des Fahrzeugs mitgekauft. Sie im Nachhinein einzuschränken ist eine Enteignung und häufig die praktische Entwertung des Fahrzeugs. Das ist rechtlich nicht haltbar (von der wissenschaftlichen Fragwürdigkeit der Filteranlagen ganz zu schweigen), und kann so nicht hingenommen werden. Die Außerkraftsetzung der Betriebserlaubnis kann nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem jeweiligen Inhaber erfolgen.
Hier macht sich das KBA offensichtlich zum Büttel der Automobilindustrie.

Hmm ...

Du kennst das Prinzip ... des am höchsten schützenswerten Gutes? Und da sind Leben und Gesundheit höher anzusiedeln als Fahrspass. Und in der STVZO gibt es sogar die Möglichkeit, eine BE komplett aufzuheben, wenn dies geboten oder notwendig ist. Hinzu kommt ja, dass du das Auto ja nutzen kannst und darfst. Nur eben mit Einschränkungen, die ... derzeit nichtmal 1% des Strassennetzes ausmachen. Deine Argumentation könnte man ja auch auf Durchfahrt verboten Schilder anwenden. Zusätzlich kannst du ja eine Ausnahmegenehmigung beantragen ...

MFG Kester

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