Krieg der Sterne (Auffahrunfall)

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Gemeinde,

Ich hatte heute leider einen Auffahrunfall auf einer Tankstelle mit meinem Wagen.

Kurz der unfallhergang:

Ich fahre in Richtung waschboxen weit rechts ( Fahrbahnmarkierung gibt es nicht), der Unfallgegner (S212) fährt rückwärts aus einer der beiden waschboxen. Da er sich links gehalten hat, habe ich gedacht er hat mich gesehen... Dieser lenkt dann nach links ein, weil er zu den Staubsaugern wollte. Ende vom Lied: sein Heck hat meine hintere Felge und meine Stoßstange erwischt.
So dann haben wir die Polizei gerufen und die sagten dann zu mir, dass es hier keinen richtigen Schuldigen gibt (gegenseitige Rücksichtnahme)

Ist da was dran? Habe keine Lust auf meinem Schaden sitzen zu bleiben obwohl ich keine Schuld habe.

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Ja,leider.
Ist Schade ich hatte mal einen ähnlichen Fall.Vielleicht mal nen Verkehrsanwalt fragen.
Viel Erfolg

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Ja,leider.
Ist Schade ich hatte mal einen ähnlichen Fall.Vielleicht mal nen Verkehrsanwalt fragen.
Viel Erfolg

Nimm dir nen Anwalt. Bei einem ähnlich gelagerten Fall hatte ich die A.....karte gezogen, weil ich derjenige war der Rückwärts und deswegen die alleinige Schuld hatte. Hoffe du hast mehr Fotos als von dem Schaden, die können ungemein helfen.

Moin allerseits,
Ich lese hier mit Interesse immer mit. Verstehe zwar von Technik nicht all zu viel, dafür aber von Jura. Daher nun mein erster qualifizierter Beitrag hier 😉

Tankstellengelände ist wie Parkplatz. Das heißt, es gilt die allgemeine Rücksichtnahmepflicht und in der Regel wird es beim Umfall 50:50 ausgehen. Das bedeutet nicht, dass jeder seinen eigenen Schaden zu tragen hat, sondern jeder (über die Haftpflicht) 50% des Schadens des Unfallgegners (das ist ein großer Unterschied). Evtl. ist auch mehr drin für dich, weil Rückwärtsfahren noch zusätzliche Anforderungen an den Fahrer stellt (er hat die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.). Mit Glück kriegst du ne Quote von 60:40 oder 70:30. Wenn du Rechtsschutz hast: RA einschalten und 100% anmelden.
Vielen Dank hier an alle! Sehr hilfreich diese Forum!

Wer Rückwärts fährt hat erhöhte Sorgfaltspflicht , wäre somit der Hauptschuldige.....auf dem Schaden sitzen bleiben sollte man auch nicht, da bei einer Teilschuld der Unfallgegner einen Teil ( 50, 70 %) des Schadens begleichen muss. Umgekehrt genauso. Wenn man in der Haftpflichtversicherung einen Rabattretter hat, könnte das eine Lösung sein...

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Also ich habe das ganze jetzt ersteinmal bei der Versicherung gemeldet und ein bei der Dekra ein Gutachten erstellen lassen. Je nachdem wie sich die Versicherung dann hat mit bezahlen usw geht's dann zum Anwalt. Meine Rechtsschutz bezahle ich ja nicht umsonst 😉

Nicht abwarten!
DIREKT zum RA!!!

Mal eine ganz blöde Frage. Würde dieser Schaden nicht von der Vollkasko abgedeckt werden? Die müsste doch so etwas zahlen, ob man nun Schuld hat oder nicht. Oder verstehe ich das völlig falsch?

Vollkasko zahlt freilich schon den verbleibenden Betrag, also ca. die Hälfte vom eigenen Schaden. Abzüglich Selbstbehalt, plus Hochstufung - ob's das Wert ist...

Anwalt ist nicht verkehrt, wenn er von der Rechtsschutz übernommen wird. Ansonsten gilt wohl auch hier: der Anwalt wird immer bezahlt, und im Zweifelsfall erstmal von Dir selber.

Schadenshöhe von eigenem und gegnerischen Fahrzeug erstmal einschätzen, und dann überlegen, wie weit die Waagschale von 50:50 wegkommen muss, damit sich Anwälte und Gutachter lohnen (könnten).

Wenn der Gegner Schuld hat, dann bezahlt seine Haftpflicht. Die Vollkasko bezahlt nur deinen Schaden, wenn du den Schaden selbst verursacht hast. Ich denke, hier wird jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben bzw 50:50

Mhh ich werd morgen dann wohl mal zum Anwalt gehen.

Also mein Schaden schätze ich mit ~1000€ ein. Bei ist ja bis jetzt(je nachdem ob bei der achsvermessung noch was gefunden wird) nicht viel passiert: die Felge Vllt 600€, Stoßstange lackieren 300€, achsvermessung 100€. Den Reifen rechne ich mal raus da der im Oktober sowieso Weg sollte. Wenn ich davon die Hälfte bezahlen soll dann wäre das ja quasi meine SB also eher Quatsch

Der andere braucht ne neue Stoßstange+Lack und einen neuen parksensor

Dann werfe ich mal aus eigener Erfahrung mit meinem S212 so 1500-2000 in den Raum (bei mir ohne Sensor, aber mit Rücklicht).

Zitat:

@Otako schrieb am 21. September 2015 um 17:14:03 Uhr:


Wenn der Gegner Schuld hat, dann bezahlt seine Haftpflicht. Die Vollkasko bezahlt nur deinen Schaden, wenn du den Schaden selbst verursacht hast. Ich denke, hier wird jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben bzw 50:50

Demnach: wenn nun einer der beiden (egal wer) die Schuld auf sich nähme, dann würde doch die Haftpflicht den einen Schaden bezahlen und die Vollkasko desselben den anderen Schaden, da ja dann selbst verursacht, oder was? Hochstufung mal außer acht gelassen.

Ja. "Teilschuld" ist das goldene Ei der Versicherung: beide Versicherungen zahlen wenig, beide Versicherer werden hochgestuft, beide zahlen ihren Selbstbeteiligung.

In Summe für die beiden Versicherten ist "100:0" um Welten besser.

Der 212er fährt rückwärts raus und du längs weiter.

Habe ich das etwa falsch verstanden?! Weil, wenn es so ist, wie kann man von einer Teilschuld sprechen.

Ich bin baff:S

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