Kreisverkehr - unlogische Regelung

Hallo zusammen,

Mich würde mal interessieren, warum das Betätigen des Blinkers unzulässig ist, bevor man in den Kreisverkehr einfährt. Meiner Meinung hätte das nur Vorteile. Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren und der Verkehrsfluss bliebe viel besser erhalten. Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann, dass es dem Wartenden eine große Hilfe wäre.

Wie seht ihr das? Wäre für mich eine echt sinnvolle Regel.

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Zitat:

Original geschrieben von debiler


... Wir drehen uns im Kreis.

Ja, das ist schon klar. Nun müssen wir nur noch festlegen, wann geblinkt wird 😁.

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Zitat:

Original geschrieben von debiler


Wie kann sich eine so simple, gut gemeinte Sache eigentlich in eine so hitzige Richtung entwickeln? Sind die Leute wirklich so unentspannt, was den Straßenverkehr angeht? Außerdem: in der Schweiz scheint es wohl die Regel zu geben, wie hier jemand bereits bestätigt hat. Und siehe da: die kommen gut damit klar und es fördert den Verkehrsfluss.

Augenscheinlich beweisen die Schweizer mehr Verkehrsdisziplin! Kapier' es doch endlich: Wenn es der Deutsche bislang zu 3/4  nicht schafft, seine Ausfahrt aus dem Kreisel korrekt anzuzeigen - glaubst du im Ernst, dass dein Vorschlag dann dem Autofahrer das Blinken beibringen wird? Den Hebel musst du woanders ansetzen!

krieg ich nichtmal teilschuld wenn ich blinke und dann in wen rein fahre??? Wenn das so stimmt ist das ja eine super Gelegenheit sich ein neues Auto zu besorgen.

Ich fahre eigentlich immer, wenn ein anderer blinkt in den Kreisverkehr ein.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von debiler


Wie kann sich eine so simple, gut gemeinte Sache eigentlich in eine so hitzige Richtung entwickeln? Sind die Leute wirklich so unentspannt, was den Straßenverkehr angeht? Außerdem: in der Schweiz scheint es wohl die Regel zu geben, wie hier jemand bereits bestätigt hat. Und siehe da: die kommen gut damit klar und es fördert den Verkehrsfluss.

Augenscheinlich beweisen die Schweizer mehr Verkehrsdisziplin! Kapier' es doch endlich: Wenn es der Deutsche bislang zu 3/4 es nicht schafft, seine Ausfahrt aus dem Kreisel korrekt anzuzeigen - glaubst du im Ernst, dass dein Vorschlag dann dem Autofahrer das Blinken beibringen wird? Den Hebel musst du woanders ansetzen!

Die typen die immer blitzen sollten sich mal an Kreisverkehre stellen und die mal alle verwarnen, die garnicht blinken. Verdient man, schätze ich, fast genau so gut wie beim Blitzen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Augenscheinlich beweisen die Schweizer mehr Verkehrsdisziplin! Kapier' es doch endlich: Wenn es der Deutsche bislang zu 3/4 es nicht schafft, seine Ausfahrt aus dem Kreisel korrekt anzuzeigen - glaubst du im Ernst, dass dein Vorschlag dann dem Autofahrer das Blinken beibringen wird? Den Hebel musst du woanders ansetzen!

Die typen die immer blitzen sollten sich mal an Kreisverkehre stellen und die mal alle verwarnen, die garnicht blinken. Verdient man, schätze ich, fast genau so gut wie beim Blitzen.

Das wäre doch aber Abzocke !😰

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Zitat:

Original geschrieben von MrTall


krieg ich nichtmal teilschuld wenn ich blinke und dann in wen rein fahre??? Wenn das so stimmt ist das ja eine super Gelegenheit sich ein neues Auto zu besorgen.

Wer hat das behauptet?

Ich habe nicht gesagt dass DAS jemand behauptet hat, sondern gefragt ob das so ist. (Erkennt man an Satzstellung und dem Fragezeichen)

Und ich komme darauf weil ich hier immer wieder lese, dass man sich nicht auf das blinken verlassen darf. Also die präzise Frage ist, was passiert wenn geblinkt und nicht oder falsch abgebogen wird und deshalb ein Unfall passiert? Teilschuld oder nur Teilhaftung? Oder 100% Regelung? Wie kann man "beweisen" dass derjenige geblinkt hat? Zeugen?

Optimales Beispielt an einem Sonnentag, sich einen abgelegenen Kreisverkehr aussuchen, bei dem es keine Fußgänger gibt. Den Kreisverkehr regelmäßig anfahren, solange bis man mal einen einzelnen antrifft, blinken, und voll reinfahren. Polizei anrufen und behaupten man hätte nicht geblinkt.

Tja, das ist ein Recht haben und Recht bekommen Spiel.
In der Theorie kann aber sogar die Betriebsgefahr des Auffahrenden im Kreisel ausgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von debiler


Wie ich schon geschrieben hatte: Es geht mir nicht um eine zusätzliche Pflicht, sondern um das Abändern eines für mich in gewissen Situationen unsinnigen Verbots.

Es ist aber nur unsinnig, weil du dich da stur in etwas verrannt hast, ohne zu erkennen, dass es keinerlei Mehrwert bietet.

Das Blinken gibt den nächsten Verkehrsvorgang an. Im Falle des KV, dass ich rausfahren will.

In deiner Wunschversion gibt es aber (fälschlicherweise) mehrere Abfolgen hintereinander gleichzeitig an. Nämlich sowohl das nach rechts reinfahren als auch das sofortige Verlassen.
Und genau DAS kann aber der Wartende nicht wissen, denn der hat keine Ahnung davon, ob du jetzt:
a) blinkst weil du einfährst
b) weil du an der nächsten rausfährst
c) weil du einfach nur vergessen hast den Blinker auszuschalten.

Natürlich ist es für dich selber klar, aber die anderen können leider nicht Hellsehen.

Zitat:

Original geschrieben von dobifan



Zitat:

Nehme ich die erste Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren rechts.

Nehme ich die zweite Ausfahrt, blinkt man überhaupt nicht.
Ergänzung dobifan: Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr wird dann natürlich rechts geblinkt.

Nehme ich die dritte Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren links.
Ergänzung dobifan: Und beim Ausfahren dann an der entsprechenden Ausfahrt natürlich rechts.

Genau so ist es in Frankreich Vorschrift. (Fehlendes ergänzt)

Danke dafür! Wusste nicht, dass es in Frankreich auch so ist! 🙂

Ich bezog mich ja nur auf das Einfahren. Das blinken beim Verlassen versteht sich ja von selbst! 🙂

Finde die Regelung persönlich wirklich gut. Natürlich auch nur, wenn sich alle daran halten! 😉

Übrigens gibt es noch verwirrendere Beispiele. Bei uns gibt es einen "Kreisverkehr" in dessen Mitte eine Kirche steht. Ist Verkehrsrechtlich aber eine Einbahnstraße. Vielleicht ist ein benütztes Gebäude in einem Kreisverkehr nicht zulässig? Hier muss man jetzt ja beim Ein- und Ausfahren blinken! 😁
Man braucht auf jeden Fall deutlich mehr Schilder, um den Verkehr gleich zu regeln. Ist übrigens erstaunlich wieviele Leute da falsch herum reinfahren. Gerade eben wieder einer mit Anhänger. Der hat etwas blöd geschaut als ihm ein Schulbus entgegen kam! 😁😁😁

Bild #206633004

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von debiler


Wie ich schon geschrieben hatte: Es geht mir nicht um eine zusätzliche Pflicht, sondern um das Abändern eines für mich in gewissen Situationen unsinnigen Verbots.
Es ist aber nur unsinnig, weil du dich da stur in etwas verrannt hast, ohne zu erkennen, dass es keinerlei Mehrwert bietet.
Das Blinken gibt den nächsten Verkehrsvorgang an. Im Falle des KV, dass ich rausfahren will.

In deiner Wunschversion gibt es aber (fälschlicherweise) mehrere Abfolgen hintereinander gleichzeitig an. Nämlich sowohl das nach rechts reinfahren als auch das sofortige Verlassen.
Und genau DAS kann aber der Wartende nicht wissen, denn der hat keine Ahnung davon, ob du jetzt:
a) blinkst weil du einfährst
b) weil du an der nächsten rausfährst
c) weil du einfach nur vergessen hast den Blinker auszuschalten.

Natürlich ist es für dich selber klar, aber die anderen können leider nicht Hellsehen.

Und alle, die so vehement gegen mich argumentieren, sehen nicht ein, dass ihre Argumente auf Eventualitäten beruhen. Verkehrsregeln fußen doch auf der Prämisse, dass sich die VT richtig verhalten. Es heißt doch auch nicht: "Um einen Abbiegevorgang anzuzeigen, wird der Blinker in die entsprechende Richtung gesetzt, außer man hat diesen bereits nach dem letzten Abbiegevorgang vergessen."

Der Mehrwert wäre folgender: Gäbe es die von mir beschriebene Möglichkeit, dann wüsste der auf mich Wartende "Aha, da fährt einer ran, der schon vorher blinkt. Der will gleich wieder raus. Ich kann also fahren." Genauso gilt das für die, die hinter ihm warten. Eine Unklarheit in diesem Signal besteht nur dann, wenn
1. Die Leute es nicht wissen - aber bei Verkehrsregeln ist es eben Pflicht, diese zu kennen.
2. Ich tatsächlich vergessen habe, den Blinker von einem etwaigen vorhergehenden Manöver auszuschalten. Das ist aber an normalen Kreuzungen genau das selbe.

a) Man blinkt nicht, um anzuzeigen, dass man rechts herum einfährt. Da gibts doch gar keine Regel für.
b) Das wäre der von mir beschriebene Fall, genau. Nur dass ich das eben schon vor dem KV anzeigen würde.
c) Wenn ich vergessen habe, meinen Blinker auszuschalten, ist das doch aber eine ganz andere Situation - bedingt durch mein Fehlverhalten. Natürlich weiß man nie, ob andere VT den Blinker vergessen haben, nur im Sinne der Verkehrsregel darf uns das zunächst nicht interessieren. Sonst wären doch alle Blinkzeichen unnötig und potentiell irreführend.

Zitat:

Original geschrieben von debiler


Und alle, die so vehement gegen mich argumentieren, sehen nicht ein, dass ihre Argumente auf Eventualitäten beruhen.

Ich verstehe dich schon.

Aber auch die Annahme, alle würden sich korrekt verhalten, beruht nur auf Eventualitäten.

Und um genau diese Eventualitäten zu minimieren, ist die Regelung so wie sie ist. Da wird nämlich dann geblinkt, wenn ich eindeutig einen Richtungswechsel vorhabe (sprich den KV verlassen will). Dies ist die einzige Situation, in welcher ich bewusst und absichtlich den Blinker setzen muss.

Alle anderen Szenarien sind zwar denkbar, aber eben mit zu vielen Eventualitäten verbunden.

Außerdem, eine Änderung des bestehenden Systems, birgt ansich wieder ein Verwirrungspotential. Unabhängig davon, wie viel besser die neue Regelung ist. Einen großen Vorteil, wie beim Reißverschlussverfahren sehe ich nicht.

In Frankreich kostet das Nichtblinken im Kreisverkehr im Fall 90 EUR und 1 Punkt....

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Außerdem, eine Änderung des bestehenden Systems, birgt ansich wieder ein Verwirrungspotential. Unabhängig davon, wie viel besser die neue Regelung ist. Einen großen Vorteil, wie beim Reißverschlussverfahren sehe ich nicht.

Oh je, da sind wir gleich bei der nächsten Lieblingsbeschäftigung - Reißverschluss! Vom Regen in die Traufe... 😁

Zitat:

Original geschrieben von debiler


Die Regel wie sie jetzt ist, ist so unfassbar einfach. Und die Ergänzung, die ich vorgeschlagen habe, würde doch sowieso nur von denen genutzt, die mitdenken und kapieren, wie ein KV funktioniert. Wie ich schon geschrieben hatte: Es geht mir nicht um eine zusätzliche Pflicht, sondern um das Abändern eines für mich in gewissen Situationen unsinnigen Verbots.

Find ich gut, schlags doch einfach mal an offizieller Stelle vor (frag mich nicht wo).

Du mußt hier niemanden überzeugen. Daß hier ein Konsens rauskommt passiert sowieso nicht vor dem Kollaps des Universums. 🙂

Gruß Metalhead

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