Kreisverkehr - unlogische Regelung
Hallo zusammen,
Mich würde mal interessieren, warum das Betätigen des Blinkers unzulässig ist, bevor man in den Kreisverkehr einfährt. Meiner Meinung hätte das nur Vorteile. Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren und der Verkehrsfluss bliebe viel besser erhalten. Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann, dass es dem Wartenden eine große Hilfe wäre.
Wie seht ihr das? Wäre für mich eine echt sinnvolle Regel.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von debiler
... Wir drehen uns im Kreis.
Ja, das ist schon klar. Nun müssen wir nur noch festlegen, wann geblinkt wird 😁.
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nein macht es nicht! Denn was willst du VOR dem Kreisel damit andeuten? Einzig und allein, dass du nun in diesen hineinfahren wirst.
Und genau DAS ist doch die falsche Denke?
1.) Wir haben doch klargestellt, daß im Bereich des Kreisverkehres einzig das Ausfahren anzuzeigen ist?
2.) Wenn jemand also bspw. bereits noch im Einfahrvorgang rechts blinkt, dann doch nur deshalb, um anzuzeigen, daß er oder sie den Kreisverkehr gleich wieder verlassen möchte?
3.) Es wurde doch auch bereits dargestellt, daß es Kreisverkehre hat, wo sich Zu- bzw. Ausfahrten derart eng nebeneinander befinden, daß man alles in einem Atemzug machen müsste?
4.) Freilich ist nicht zu blinken, wenn man sich noch vollständig in der in einen Kreisverkehr einmündenden Straße befindet, doch frühestens am Übergang von der einmündenden Straße zum Kreisverkehr sollte es für gleich wieder ausfahrende Fahrzeuge erlaubt sein.
Und zu dem einen Einwand, der hier schon kam, daß man im Falle des Falles eh warten müsste, weil ja ein im Kreisverkehr fahrender Verkehrsteilnehmer den Ausfahrwunsch anzeigen und dennoch weiter im Kreisverkehr verbleiben könnte;
1.) Wie oft passiert es, daß jemand blinkt und dennoch nicht ausfährt?
2.) Viel eher, (und das sind die eigentlichen Bremsen), wird doch nicht geblinkt und dennoch rausgefahren?
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
1.) Wir haben doch klargestellt, daß im Bereich des Kreisverkehres einzig das Ausfahren anzuzeigen ist?
Jaaaaaaaa.....aaaaaaber (zum zweitrillionsten male) Es kann der Blinker vergessen worden sein auszuschalten, es kann eine Fehlbedienung des Fahrers sein und er will (fälschlicherweise) doch nur sein Hineinfahren durch rechtsblinken andeuten oder oder oder.... Das kann der Wartende schlichtweg nicht wissen!
Naja, wenn niemand was falsch machen würde, würden auch keine Unfälle passieren.
Wie die Schuldfrage bei einem geblinkt-aber-nicht-abgebogen-Unfall aussieht weiß ich nicht. Das läuft auf Teilschld für jeden raus (da wir ja in der Fahrschule gelernt haben, daß man sich nicht auf den Blinker verlassen darf und es bei einem Idealfahrer nicht passiert wäre).
Gerade bei kleinen Kreisverkehren geht halt der Blinker erst auf höhe der nächsten Abfahrt automatisch wieder aus (daher IMHO die Änderung daß nicht mehr geblinkt wird).
Wenn mehrer auf den Kreisel zufahren und noch keiner drinnen ist, muß auch keiner warten (mit oder ohne Blinker).
Wenn allerdings zwei anstehen, fährt der von links kommende logischerweise gleich wenn frei ist rein, der von rechts kommende muß noch warten.
Könnte man jetzt sagen wenn der gleich geblinkt hätte, hätte man auch ohne weiter zu schauen losfahren können.
Wenn's aber dann kracht, sagt der zu 100% er hätte nicht geblinkt.
Ich hab beim Autofahren eine einfache Regel, ich traue nur mir selber, mir ist einfach schon zu viel unmögliches passiert (von daher würde es für mich keinen Unterschied machen).
Gruß Metalhead
Auf meinem Arbeitsweg habe ich 6 mal Kreisverkehr pro Strecke. Ich und all die anderen fahren so das zeitig genug, wenns sein muss schon beim Einfahren geblinkt wird falls man die erste wieder raus will. Der Verkehr laeuft fluessig auch zur Hauptverkehrszeit da keiner lange warten muss. Ich werde es weiterhin so betreiben wie all die anderen auch weils einfach besser klappt. Das es hier einige nicht verstehen wundert mich nicht. Das erlebe ich hier zur Urlaubszeit dann wieder wie jedes Jahr. Kommts am Kreisverkehr zum stau bzw sinnlosen Anhaltens, dann ist ein Deutsches Kennzeichen im Spiel 😁
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Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Jaaaaaaaa.....aaaaaaber (zum zweitrillionsten male) Es kann der Blinker vergessen worden sein auszuschalten, es kann eine Fehlbedienung des Fahrers sein und er will (fälschlicherweise) doch nur sein Hineinfahren durch rechtsblinken andeuten oder oder oder.... Das kann der Wartende schlichtweg nicht wissen!
Nix aber;
1.) Es ist für jede/n Fahrer/in zumutbar, sich auf das zu konzentrieren, was er oder sie gerade tut, gerade auch im Kreuzungs- bzw. Kreisverkehrbereich, die eine höhere Aufmerksamkeit erfordern;
2.) es würde den Sinn eines jeden Kreisverkehres ad absurdum führen, wenn die einfahren wollenden Fahrzeuge auch die ihren Ausfahrwunsch anzeigenden Fahrzeuge abwarten würden bzw. müssten; theoretisch könnte dann bei hohem Verkehrsaufkommen nämlich nahezu gar keiner mehr einfahren;
3.) ist es nicht so, daß ein Fahrzeug, das per aktiver Richtungsänderungsanzeige den einfahren wollenden Fahrzeugen ein Verlassenwollen des Kreisverkehres anzeigt, ihnen gegenüber auf sein Vorfahrtrecht verzichtet und damit deutlich macht, dieses nicht weiter wahrnehmen zu wollen?
Zitat:
Wenn's aber dann kracht, sagt der zu 100% er hätte nicht geblinkt.
4.) ist es im Falle eines Unfalles nicht bereits möglich, festzustellen, ob Lampen bzw. Blinker zum Zeitpunkt es Schadensereignisses aktiviert waren?
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
3.) ist es nicht so, daß ein Fahrzeug, das per aktiver Richtungsänderungsanzeige den einfahren wollenden Fahrzeugen ein Verlassenwollen des Kreisverkehres anzeigt, ihnen gegenüber auf sein Vorfahrtrecht verzichtet und damit deutlich macht, dieses nicht weiter wahrnehmen zu wollen?
Nicht in der Form, dass der Einfahrende zumindest zivilrechtlich mit im Boot ist.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
4.) ist es im Falle eines Unfalles nicht bereits möglich, festzustellen, ob Lampen bzw. Blinker zum Zeitpunkt es Schadensereignisses aktiviert waren?Zitat:
Wenn's aber dann kracht, sagt der zu 100% er hätte nicht geblinkt.
Nicht immer.
Zitat:
Nicht immer.Zitat:
4.) ist es im Falle eines Unfalles nicht bereits möglich, festzustellen, ob Lampen bzw. Blinker zum Zeitpunkt es Schadensereignisses aktiviert waren?
Selbst wenn ist das wahrscheinlich nicht billig und wegen 'nem simplen Blechschaden rückt da kein CSI-Team an 🙂
Wie gesagt, selbst wenn zweifelsfrei feststeht daß der geblinkt hat (das schwedische Bikiniteam daß auf der Mittelinsel ein Turnier hatte hat alles gesehen) kriegst du zumindes eine Teilschuld.
Gruß Metalhead
Ohne jetzt hier jeden einzelnen Beitrag gelesen zu haben:
Für mich ist die aktuelle Regelung zum Kreisverkehr klar, einfach und eindeutig und es gibt für mich keinen einzigen vernünftigen Grund, diese Regelung unnötig zu verkomplizieren, nur um für einige spezielle Verkehrssituationen für Einzelne möglicherweise die eine oder andere Sekunde rausholen zu können.
Die aktuelle Regelung sollte eigentlich auch für einfache Gemüter leicht zu verstehen und richtig umzusetzen sein. Und schon hier schaffen es schon viele nicht!
Jegliche situativ geprägte unnötige Sonderregel fûr einen eigentlich doch nicht sehr komplexen Vorgang führt doch zwangsläufig für so manchen zu noch größerer Überforderung und damit zu mehr Verwirrung und Unsicherheit. Dann kann ich mich doch noch viel weniger darauf verlassen, was mir der andere durch seinen gewählten Blinkermodus, den er wahrscheinlich selber nicht versteht, mitteilen möchte.
Auch hier gilt für mich:
Weniger ist mehr!
Und, es beschweren sich hier doch auch zurecht einige immer wieder darüber, der Verkehr hier in Deutschland sei in manchen Bereichen überreguliert.
Zitat:
Original geschrieben von debiler
... Wir drehen uns im Kreis.
Ja, das ist schon klar. Nun müssen wir nur noch festlegen, wann geblinkt wird 😁.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Jegliche situativ geprägte unnötige Sonderregel fûr einen eigentlich doch nicht sehr komplexen Vorgang führt doch zwangsläufig für so manchen zu noch größerer Überforderung und damit zu mehr Verwirrung und Unsicherheit.
Ja, wenn man sich die im Grunde doch recht einfache Regelung zum grünen Pfeil betrachtet und dem, was da so angestellt wird, hast Du Recht.
Aber; wann ist Mensch eigentlich mal nicht überfordert?