Kreisverkehr - unlogische Regelung
Hallo zusammen,
Mich würde mal interessieren, warum das Betätigen des Blinkers unzulässig ist, bevor man in den Kreisverkehr einfährt. Meiner Meinung hätte das nur Vorteile. Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren und der Verkehrsfluss bliebe viel besser erhalten. Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann, dass es dem Wartenden eine große Hilfe wäre.
Wie seht ihr das? Wäre für mich eine echt sinnvolle Regel.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von debiler
... Wir drehen uns im Kreis.
Ja, das ist schon klar. Nun müssen wir nur noch festlegen, wann geblinkt wird 😁.
129 Antworten
Wenn der Kreisel so klein ist das der Weg zur Ausfahrt zu kurz um im ausreichenden Abstand seine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen ist wird halt schon beim reinfahren geblinkt.
Gesetz hin oder her.
Wer keinen solchen Kreisel kennt dem kann ich ein paar bei Google zeigen.
Spätestens wenn der Weg von Ein - zur Ausfahrt kürzer als ne Autolänge ist wirds knapp...
Zitat:
Original geschrieben von zhnujm
Wenn der Kreisel so klein ist das der Weg zur Ausfahrt zu kurz um im ausreichenden Abstand seine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen ist wird halt schon beim reinfahren geblinkt.
Gesetz hin oder her.
Wer keinen solchen Kreisel kennt dem kann ich ein paar bei Google zeigen.
Spätestens wenn der Weg von Ein - zur Ausfahrt kürzer als ne Autolänge ist wirds knapp...
Logo. Irgendwo sind immer Grenzen gesetzt.
(Wobei man in solchen Kreiseln vermutlich auch entsprechend langsam fahren würde. Ausserdem sind Kreisel in der Grösse eigentlich eh Mist)
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Ein gutes Verhalten für ein faires Miteinander im Kreisverkehr besteht darin, vor dem Kreisel die Geschwindigkeit zu verringern, langsam hinein zu fahren [...]
Ein funktionell angelegter Kreisverkehr lässt einem auch keine andere Wahl, als ihn mit moderater Geschwindigkeit befahren zu müssen. Er gilt somit als Speedbreaker, der der Verkehrssicherheit dienlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Logo. Irgendwo sind immer Grenzen gesetzt.
(Wobei man in solchen Kreiseln vermutlich auch entsprechend langsam fahren würde. Ausserdem sind Kreisel in der Grösse eigentlich eh Mist)
Ja, das stimmt natürlich.
Bei uns werden die aber im kleinstaetdtischem Bereich gerade gerne als Kreuzungsersatz benutzt ohne den Platzbedarf zu erhöhen.
Also kaum breiter als die vorherige Strasse und mit ueberfahrbarer Insel damit LKW noch ne Chance haben...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von debiler
Aber bereits vor dem Einfahren den Blinker zu setzen, ist eben laut §9a, Abs. (1) Stvo nicht zulässig. Und darüber ärgere ich mich, weil ich eben denen, die auf mich warten müssen, anzeigen möchte, dass sie gerne fahren können und mich dadurch nicht behindern.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dann ist Blinken ja auch richtig, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr soll ja angekündigt werden 😉
Hallo,
und genau da liegt das Problem. Der Blinker soll Dich nicht dazu verleiten, früher in den Kreisverkehr einzufahren. Wenn derjenige dann doch weiter herumfährt und es rumpelt, bist Du schuld, egal ob Blinker an oder nicht.
Wie man schon in der Fahrschule bei normalen Kreuzungen lernt:
Beim Einfahren in eine bevorrechtigte Straße darf man sich nie auf den Blinker verlassen, sondern muss immer warten, bis der Abbiegende auch wirklich abbiegt. Wenn man das nicht tut, wie schon oben gesagt, liegt die Schuld bei dem, der die Vorfahrt verletzt, egal was der Blinker vorher angezeigt hat.
Grüße,
diezge
Zitat:
Nehme ich die erste Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren rechts.
Nehme ich die zweite Ausfahrt, blinkt man überhaupt nicht.
Ergänzung dobifan: Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr wird dann natürlich rechts geblinkt.Nehme ich die dritte Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren links.
Ergänzung dobifan: Und beim Ausfahren dann an der entsprechenden Ausfahrt natürlich rechts.
Genau so ist es in Frankreich Vorschrift. (Fehlendes ergänzt)
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von debiler
Aber bereits vor dem Einfahren den Blinker zu setzen, ist eben laut §9a, Abs. (1) Stvo nicht zulässig. Und darüber ärgere ich mich, weil ich eben denen, die auf mich warten müssen, anzeigen möchte, dass sie gerne fahren können und mich dadurch nicht behindern.
und genau da liegt das Problem. Der Blinker soll Dich nicht dazu verleiten, früher in den Kreisverkehr einzufahren. Wenn derjenige dann doch weiter herumfährt und es rumpelt, bist Du schuld, egal ob Blinker an oder nicht.
Wie man schon in der Fahrschule bei normalen Kreuzungen lernt:
Beim Einfahren in eine bevorrechtigte Straße darf man sich nie auf den Blinker verlassen, sondern muss immer warten, bis der Abbiegende auch wirklich abbiegt. Wenn man das nicht tut, wie schon oben gesagt, liegt die Schuld bei dem, der die Vorfahrt verletzt, egal was der Blinker vorher angezeigt hat.Grüße,
diezge
Mir ist alles klar, was du geschrieben hast. Aber - und damit komme ich zu meiner Eingangsfrage zurück - warum ist das Blinken nach rechts (und zwar nur dann, wenn man vorhat, auch gleich abzubiegen) dann an normalen Kreuzungen Pflicht und an KVs verboten? Es wäre ja demnach genauso unsinnig, an normalen Kreuzungen rechts zu blinken, weil sich die anderen ja sowieso nicht darauf verlassen dürfen.
Vorab: Wenn ich die erste rausfahre, blinke ich auch schon VOR dem Kreisverkehr.
Ich glaube es ist verboten, vor dem Kreisverkehr zu blinken, weil es sonst leute geben könnte, die meinen sie MÜSSEN blinken um zu zeigen dass sie rechts rum reinfahren. Diese würden dann aber nicht automatisch die 1. Ausfahrt nehmen und es käme zu Unfällen.
Finde das vom Gesetzgeber trotzdem doof, eine klare Regelung, die das blinken schon vor dem KV erlaubt, sofern man ihn bei der 1. Ausfahrt verlassen will, würde ich für wesentlich sinnvoller erachten.
Zitat:
Original geschrieben von debiler
Sag mal, hast du überhaupt gelesen, worum es hier geht? Kein Mensch spricht von 1x, 2x, 3x oder 4x...Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Da könnte man ja Kopfschmerzen bekommen. Da hält der TE mit Zähnen und Klauen an einer m. E. wahnwitzigen Idee fest wie das Kleinkind seinen Teddybären. Mann, wie soll das klappen, wenn 7 von 10 Autofahrern bislang ja nicht einmal blinken, wenn sie den Kreisel verlassen. Da sollen sie schon vorher 1x, 2x, 3x oder 4x blinken? Wer behält denn da bei stark frequentierten Kreisverkehren da noch den Überblick und wer kann im Nachhinein, wenn es mal eng wurde (Blechkontakt) noch sagen, welcher der Fahrer 1x oder 2x oder waren es gar 4x geblinkt hat🙄 Für mich eine Schnapsidee - Helau😁Und dass angeblich 7 von 10 nicht beim Verlassen des KV blinken, hat genau welchen Einfluss auf meine Idee? Keinen.
Nur nicht 1 mm von der Idee abweichen! Hast du's immer noch nicht kapert: Wenn heute schon 7 von 10 Kreiselnutzern ihr beabsichtigtes Verlassen des Kreisels
nichtanzeigen - meinst du, deine Idee würde die Blinkerei fördern🙄 Damit werden dann vermutlich 9 von 10 Autofahrern überfordert sein😁 Man könnte glauben, dass du dir das neue Verfahren patentieren lassen möchtest😛
Was ist daran so schwierig so zu blinken, dass alle anderen VT's wissen was der Blinkende VT will.
Unnötiges blinken (im Keisverkehr links) wozu ?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Nur nicht 1 mm von der Idee abweichen! Hast du's immer noch nicht kapert: Wenn heute schon 7 von 10 Kreiselnutzern ihr beabsichtigtes Verlassen des Kreisels nicht anzeigen - meinst du, deine Idee würde die Blinkerei fördern🙄 Damit werden dann vermutlich 9 von 10 Autofahrern überfordert sein😁 Man könnte glauben, dass du dir das neue Verfahren patentieren lassen möchtest😛Zitat:
Original geschrieben von debiler
Sag mal, hast du überhaupt gelesen, worum es hier geht? Kein Mensch spricht von 1x, 2x, 3x oder 4x...
Und dass angeblich 7 von 10 nicht beim Verlassen des KV blinken, hat genau welchen Einfluss auf meine Idee? Keinen.
Ich muss mir echt Mühe geben, ein bisschen Fassung zu bewahren. Ein Kreisverkehr ist doch keine Quantenphysik. Die Regel wie sie jetzt ist, ist so unfassbar einfach. Und die Ergänzung, die ich vorgeschlagen habe, würde doch sowieso nur von denen genutzt, die mitdenken und kapieren, wie ein KV funktioniert. Wie ich schon geschrieben hatte: Es geht mir nicht um eine zusätzliche Pflicht, sondern um das Abändern eines für mich in gewissen Situationen unsinnigen Verbots.
Wie kann sich eine so simple, gut gemeinte Sache eigentlich in eine so hitzige Richtung entwickeln? Sind die Leute wirklich so unentspannt, was den Straßenverkehr angeht? Außerdem: in der Schweiz scheint es wohl die Regel zu geben, wie hier jemand bereits bestätigt hat. Und siehe da: die kommen gut damit klar und es fördert den Verkehrsfluss.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Was ist daran so schwierig so zu blinken, dass alle anderen VT's wissen was der Blinkende VT will.
Unnötiges blinken (im Keisverkehr links) wozu ?
Ja, das ist ja auch Quatsch. Man kann in einem KV nicht links abbiegen. Macht nur Sinn bei mehrspurigen Kreiseln, wenn man die Spur wechseln wollte.
immer wieder lustig, schweizer oder oesterreichische verkehrsaufkommen mit den deutschen zu vegleichen... 😉
Das ganze relativiert sich ja immer durch die Regelung, dass man sich auf Blinker auch nicht verlassen darf. Aber er hat doch geblinkt befreit nicht von der eigenen Schuld.
Ich hab andere Probleme mit Kreiseln(hohe Bebauung, zu kleine Ausführung, zu starke Neigung etc.)
Zitat:
Original geschrieben von eugain
immer wieder lustig, schweizer oder oesterreichische verkehrsaufkommen mit den deutschen zu vegleichen... 😉
Hat
nichtsmit dem Verkehrsaufkommen zu tun... 😉