Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
1085 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ersetze "direkt" durch "komplett" dann versteht´s auch der Gärtner.
Bist du was besseres? Ohne Gärtner wäre dein Garten ein Wildwuchsgrundstück...muß es also genauso geben. Ich bin froh, dass wir unsere Packer haben.
@ickeb
Du warst zwar nicht gemeint, aber wenn du schon reinlabern musst:
Zitieren kann sinnvoll sein, ein Post komplett zu zitieren ist aber zu 95% wenig sinnvoll und nicht zielführend. Wesentlich sinnvoller ist es nur den Teil zu zitieren, auf den man sich beruft bzw. den man kommentieren/beantworten möchte.
Natürlich sollte man in geeigneter Weise kenntlich machen, dass man nur einen Auszug zitiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Natürlich sollte man in geeigneter Weise kenntlich machen, dass man nur einen Auszug zitiert hat.
Und einen Link zur Quelle setzen, dann kann der geneigte Leser sich den Rest auch noch durchlesen und in einigen Fällen feststellen das das Zitat komplett aus dem Zusammenhang gerissen wurde.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
@ickebDu warst zwar nicht gemeint, aber wenn du schon reinlabern musst:
jetzt weisst du wozu die Funktion gedacht ist. Das ich nicht gemeint war, war nicht ersichtlich.
Zitieren kann sinnvoll sein, ein Post komplett zu zitieren ist aber zu 95% wenig sinnvoll und nicht zielführend. Wesentlich sinnvoller ist es nur den Teil zu zitieren, auf den man sich beruft bzw. den man kommentieren/beantworten möchte.
Nichts für ungut. Dann überlese es einfach und ich nehme die Kritik zurück bzw. an.
Schönen Sonntag noch.
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Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
[Update 13.03.2013] Rechtsanwalt Guido Lenné teilt mit: Mehrere Richter am für Klagen gegen die Santander Consumer Bank zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach sind auch der Meinung: Die dreijährige Verjährung der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren hat erst im Jahr 2010 begonnen, als die ersten Oberlandesgerichtsurteile zum Thema fielen. Danach können Betroffene die Erstattung ab 2003 gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren durchsetzen.
(anm. von test.de)
Genau deshalb versuche ich es, mal schauen wie die Banken reagieren.
Hallo, vielen Dank erstmal das es solch ein Thema hier gibt...
eine Frage.
Ich habe in 2008 einen BMW bei der SEB Bank finaziert...diese wurde ja irgendwann vor ein paar Jahren durch die Santander aufgekauft, seit Oktober 2008 läuft der Kredit dort noch, und ich habe gerade mal in meinen Unterlgen nachgesehen, dort steht:
Kreditbetrag: xxx
+ Einmalkosten, die in die Effektivzinsberechnung eingehen:
Einmalige Bearbeitungsgebühr (Eur,%) : 984,00Euro
meine Frage:
kann man diese Gebühr auch zurückfordern??
Oder nicht mehr machbar?
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
Hallo, vielen Dank erstmal das es solch ein Thema hier gibt...eine Frage.
Ich habe in 2008 einen BMW bei der SEB Bank finaziert...diese wurde ja irgendwann vor ein paar Jahren durch die Santander aufgekauft, seit Oktober 2008 läuft der Kredit dort noch, und ich habe gerade mal in meinen Unterlgen nachgesehen, dort steht:
Kreditbetrag: xxx
+ Einmalkosten, die in die Effektivzinsberechnung eingehen:
Einmalige Bearbeitungsgebühr (Eur,%) : 984,00Euromeine Frage:
kann man diese Gebühr auch zurückfordern??
Oder nicht mehr machbar?
Wow, knapp 1000 Euro! Versuche es auf jeden Fall.
ok, das hört sich doch gut an...
und das mit den 3 Jahren ist auch hinfällig?? lese ich das richtig???
Ich werde morgen mal dieses Musterschreiben an meine Santander senden, welche etwa 30km entfernt seinen Sitz hat.
Mal sehen was ich für ne Antwort bekomme, ansonsten werde ich mich bei dem Herrn Anwalt Lenne in Leverkusen melden und ihm meine Ansicht und Probleme schildern.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich, dies sollte kein Problem sein.
ich habe die o.g. Musterschreiben ausgedruckt und werde es mit diesem hier ergänzen...quasi 1 aus 2 machen..damit die gleich wissen was Sache ist und bei neg. Nachricht, das ich gleich mit dem Herrn Lenne aus Leverkusen Kontakt aufnehmen, und auch gleich darauf hinweisen das Sie dazu verpflichtet sind das Geld auszuzahlen.
Ich werde auch Hinweis geben das ich keine Scheu habe, dann meine Rechtschutzversicherung anzurufen und um unterstützung bitten.
Zudem werde ich darauf Hinweisen das schon mehrere Kunden erfolgreich gegen diese Gebühren geklagt haben und ich keinerlei Scheu habe, dies auch zu machen...
Habe die 2 Musterschreiben mal ein bisl zusammengefasst und werde folgenden Text an meine Bank senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von xxx Euro berechnet. Damit bin ich nicht einverstanden.
Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Dazu liegen folgende Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor:
OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10), OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11), OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10), OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11), OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11), OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10), OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10), OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10).
Ich fordere Sie deshalb auf, die einbehaltene Bearbeitungsgebühr nebst 4 Prozent Zinsen p.a. seit Berechnung der Gebühr bis zum xxx auf mein Konto Nr. xxx bei xxx BLZ: xxx zu überweisen.
Sollte eine Zahlung fristgerecht nicht feststellbar sein, werde ich einen Fachanwalt für
Bankenrecht mit der Durchsetzung meines Anspruches beauftragen.
Infolgedessen werde ich dann meine Rechtsschutzversicherung um Unterstützung bitten, welche bei mir vorhanden ist.
Falls Sie sich auf dem Standpunkt verfestigen das die o.g. Urteile nicht für richtig halten, kann
ich Ihnen auch Urteile übersenden ,welche erst vor kurzem gegen die Santander ergangen sind.
Herr RA Guido Lenne aus Leverkusen würde sich dann gerne mit meinem Fall auseinandersetzen, denn er hat in letzter Zeit schon einige Male erfolgreich gegen Ihr Unternehmen geklagt.
Ich bitte daher auch von einem telefonischen Kontakt Abstand zu halten.
Ich bevorzuge daher nur einen schriftlichen Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn du jetzt noch den Namen des Anwalts korrekt schreiben würdest, wäre das ja nahezu gut.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Die Lenne ist ein Fluss in NRW - Herr Lenné wiederum ist der Anwalt, den du eigentlich meinst.
ahhhh cool, danke....
dann heisst der gucke Kerl Lenné!!!
Werde das dann mal ändern und zudem dann noch anfügen das ich auch bei der Verbraucherstelle hier vor Ort vorstellig werde...