Kreative Händler und versteckte Wiederverkäufer
Wie an anderer Stelle bereits berichtet, suche ich seit einiger Zeit nach einem geeigneten, gebrauchten VW. Zunächst schien es so, als ob es reichlich Fahrzeuge am Markt gibt trotz anderer Aussagen in der Presse. Dann sucht man ein wenig, schränkt die Suche nach seinen Wünschen ein, und macht ein paar Anrufe.
Zu meiner Überraschung bin ich dabei immer wieder über eine von zwei Situationen gestolpert. Beim GW Händler stellt sich heraus, daß er (entweder schon am Telefon) oder später im Büro die gesetzliche Gewährleistung umgehen will. Wohlgemerkt nicht nur die Reduzierung von 24 auf 12 Monate, sondern alle möglichen nicht-legalen Klauseln zu Lasten des Käufers. Darauf angesprochen wird erst ein wenig herum geredet, wenn man darauf besteht erklärt er ganz freundlich, daß er den Wagen jetzt nicht mehr anbieten möchte. Selbst wenn man sich zuvor schon einig war.
Beim Anruf einer (wie es scheint) privaten Telefonnummer ergibt sich häufig die folgende Sachlage: man fragt (und das empfehle ich dringend) wie lange der Wagen bereits im Besitz des Anbieters ist, und dieser sagt dann 2 oder 3 Monate, vielleicht 6 Monate, oder "habe ihn gar "wegen der Schwiegermutter" noch nicht zugelassen, etc. etc. Leider wüßte er auch nichts über die Vorgeschichte.
Was ist da EIGENTLICH LOS in der Republik ?
Im ersten Fall macht sich der Händler, wenn er systematisch und nicht nur einmal so vorgeht, strafbar.
Im zweiten Fall kann ich nur sagen, Hände weg.
32 Antworten
Garrett, deine ersten Zeilen kommentiere ich jetzt mal nicht, geht mir doch etwas zu weit.
Aber zum Sachmangelrecht muss du dich doch noch mal etwas belesen.
Denn es gilt grundsätzlich 2 Jahre, darf aber bei gebrauchten Sachen um 1 Jahr verkürzt werden.
Gilt die Beweislastumkehr ab Gefahrübergabe und nach einem Jahr ist die Beweislast wieder wie im Gesetz sonst vorgesehen wieder beim Anspruchsteller.
Der Mangel muss bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben.
Es muss ein Mangel und kein Verschleiß sein.
Ja viele Spacken versuchen über Sachmangel alles aber auch wirklich alles im 1sten Jahr was geht vom Händler richten zu lassen.
Und das endet leider oft in unangenehmen Diskussionen bis hin zum Rechtsstreit.
Ja der Händler hat bei alten Schluffen da echt keinen Bock drauf und macht den Markt mies oder unnötig teuer.
Ihr dürft aber nicht vergessen, hier sind die meisten schon sehr fachkundig und könnten das Risiko selbst einschätzen aber wie viele laufen draußen rum die keinen Plan haben und von so dubiosen Händlern auch dann gern über den Tisch gezogen würden wenn es dieses Recht nicht gäbe. Das hat es schon eingegrenzt.
Denn wenn ich mich so an früher erinnere was da Leuten für ein Schrott angedreht wurde, das ging auf keine Kuhhaut.
Ja das galt auch damals nicht für alle Händler.
Das Sachmangelrecht hat den Automarkt nicht einfacher gemacht. Die Aufgabe war es den Verbraucher vor diesen dubiosen, um nicht zu sagen betrügerischen, Händlern zu schützen. Das ist teils gelungen.
Aber wie das nun mal mit Gesetzten ist, es schmeckt nicht jedem, macht es komplizierter und unbeweglicher.
Nein, reicht nicht. Du weißt ja nur die jetzt erkennbaren Mängel und schreibst sie in den Vertrag. Für alles andere haftest du als Händler.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. November 2024 um 08:42:29 Uhr:
geht mir doch etwas zu weit.
sicher man kann sich die Realität natürlich auch schön Färben bis es passt,Ich bevorzuge klare Worte und das was aktuell in Deutschland abläuft wird einigen noch die Augen öffnen. Es beginnt ja gerade erst und auch den Westteil der Republik wo der Speck noch dick ist wird es einholen. Das aktuell sichtbare wie ZF,VW,BBS Recaro,Shaeffler usw. ist ja nur die Spitze .
Zitat:
Aber zum Sachmangelrecht muss du dich doch noch mal etwas belesen.
Brauche ich nicht ,ich hab es nur anders formuliert. Die 2Jahre spielen in der Praxis keine Rolle, weil sie faktisch jeder Händler auf ein Jahr verkürzt und in diesem einen Jahr ist Er in der Beweispflicht ,dass der Mangel bei Kauf noch nicht (!) vorlag. Man kann auch sagen dass der Käufer 1Jahr lang nicht in der Beweispflicht ist & sich entspannt zurücklehnen kann. Am Ende das gleiche.
Aber noch mal zum Thema Verbraucherschutz >es ist schon richtig dass der Käufer geschützt werden soll ,dagegen wäre ja auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur wird in der Praxis durch dieses Gesetz etwas völlig anderes damit bezweckt. Ursache und Wirkung sind hier total verdreht worden. Für die Leute die Geld haben und sich schon immer ein höhrpreisiges/ neueres Fahrzeug leisten konnten & können ändert sich faktisch nichts. Interessant wird es am unteren Ende des Preissegments,also die Fahrzeuge und der Markt welcher die Bevölkerung von A nach B bringt. Da diese für den gewerblichen Anbieter nicht mehr kalkulierbar sind,dünnt sich der Markt aus und verlagert sich. Das Preisniveau bei den Händlern für verfügare junge Fahrzeuge steigt rapide an. Ältere Gebrauchte gehen fast nur noch über den Privatmarkt oder werden gleich exportiert. Gewährleistung schließt bei Privatverkauf sowieso jeder aus & die Kleinhändler die übrig bleiben verkaufen über Dritte als privat >also auch wieder kein Verbraucherschutz. Als vor 10 Jahren die Kurzzeitkennzeichen für den Privatmann faktisch unbrauchbar wurden,hat man auch mit angeblichem kriminellen Missbrauch argumentiert..aber im Kern ging es um etwas ganz anderes. Damit wurde dir als Privatperson nämlich die letzte Möglichkeit genommen, ein günstiges Fahrzeug selber, evtl auch ohne HU , zu überführen....Heute brauchst du dafür eine Spedition oder ein Trailer ,ein Führerschein und ein Zugfahrzeug. Nicht nur dass diese Dinge die meisten gar nicht haben, sie machen auch den Kauf eines günstigen Fahrzeugs völlig unwirtschaftlich. Und wer verdient am Ende an dem dann höherpreisigen Fahrzeug ,was der Kunde mangels Alternative nun in seiner Umgebung beim Autohaus kauft oder least.... Das Thema hat viele Facetten,wenn man es im Zusammenhang betrachtet gibt es ein rundes Bild. Da geht es auch gar nicht darum ob einem das Gesetz nun "schmeckt" oder nicht sondern das was wirklich am Ende unterm Strich für die einfachen Leute rauskommt, die möglichst günstig von A nach B wollen oder müssen. Wen es interessiert der kann sich ja mal mit diversen Händlern unterhalten,die erzählen dann schon wie der Markt in der Praxis funktioniert und was wirklich passiert.
Kurzzeitkennzeichen sind für Privatpersonen faktisch unbrauchbar? Seit wann das denn? Oder meinst du die roten Händlerkennzeichen?
Dass dafür eine gültige HU vorausgesetzt wird, finde ich nicht schlecht.
Beim Rest muss ich dir leider zustimmen. All der ganze Schwachsinn, der unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes eingeführt wurde, kostet nur unnötig Geld. Ich hab z.B. den Kaufvertrag für mein letztes Motorrad und auch für meinen jetzigen Touareg online abgeschlossen. Über Widerrufsrecht bin ich nicht einmal ansatzweise belehrt worden, noch musste ich so was unterschreiben. Als unwissender Verbraucher fahre ich die Dinger dann einige Monate und erkläre dann den Widerruf?
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Die Kurzzeitkennzeichen sind sehr unpraktisch, weil man sie nicht vorab ohne Autopapiere holen kann und die Ämter Terminprobleme und schwierige Öffnungszeiten haben. Eine weiter entfernte Tour mit der Bahn zum Anschauen, Probefahren, zahlen und mitnehmen klappt damit sehr selten an einem Tag, außer das Auto wird freundlicherweise angemeldet übergeben.
Alternativ besteht ja immer noch die Möglichkeit, das abgemeldete Fahrzeug auf einem Trailer zu transportieren oder eine Spedition mit dem Transport zu beauftragen. Kostet auch nicht die Welt.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 16. November 2024 um 12:48:24 Uhr:
, weil man sie nicht vorab ohne Autopapiere holen kann
Woran das wohl liegt?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2024 um 12:27:45 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen sind für Privatpersonen faktisch unbrauchbar?
Im Gegensatz zu früher schon....weil du sowohl die Fahrzeugpapiere als auch eine gültige HU brauchst und damit werden günstige Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich überführbar. Zusätzlich dann wenn sich vor Ort herausstellt das es doch nicht so gut war wie angedacht .
Ganz simples Beispiel dir gefällt z.B in Frankfurt am Main ein älterer XYZ und den möchtest du nach Kiel überführen, dieser XYZ hat einen Riss in der Frontscheibe und bekommt dadurch aktuell gerade keine HU mehr ,sonst ist das Fahrzeug verkehrssicher. Die Frontscheibe und vielleicht noch die Bremsen oder den Auspuff kann man selber in Eigenregie günstig reparieren.
Du kannst das Fahrzeug aber gar nicht überführen weil du eben keine gültige HU vor Ort hast um dir die Schilder dort oder daheim zu holen. Oder noch schlechter du hast bereits Kurzzeitkennzeichen ,ausgefüllte Papiere ,kommst dorthin und die Kiste ist wirklich Schrott (!)dann hast du auch keine Möglichkeit mehr am selben Tag oder die nächsten fünf Tage noch irgendwo anders hin zu fahren.... und zwei Besichtigungstermine würden den Kauf auch wieder unwirtschaftlich machen. Damals konntest dir z.B Donnerstag Nachmittag Kurzzeitkennzeichen holen ,hattest dann über das Wochenende Zeit, wenn du irgendwo hingefahren bist und die Kiste war in Ordnung hast du sie gekauft, wenn nicht bist du dann eben zum nächsten gefahren weil es auch keine Bindung an das Fahrzeug gab. Die Fallstricke wurden also bewusst so gelegt dass die gelben Schilder nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sind
Das war auch mit der alten Regelung auch nie vorgesehen, dass man in den 5 Tagen ein beliebige Anzahl Fahrzeuge quer durch die Republik etc fährt.
Da der Missbrauch exorbitant zugenommen hatte, wurde die Vergabe von KZK halt gleich an ein Fahrzeug gebunden.
Und nun wird gejammert!
Dass nur für Fahrzeuge mit HU diese Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden, empfinde ich als positiv. Verkehrsunsichere Fahrzeuge, warum auch immer, gehören nicht auf die Straße.
Warum sollte ich denn in den nächsten fünf Tagen nicht woanders hinfahren können? Ist die Anzahl der Kurzzeitkennzeichen, die ich beantragen kann, begrenzt? Doch nur durch meinen Geldbeutel...
Und ist auch richtig so das der Schrott ohne HU und Bremsen nicht auf die Straße gelassen wird.
Man/n was da früher für ein Scheiß gemacht wurde war schon mehr als abenteuerlich, das war teilweise lebensgefährlich.
Als wenig Autos auf den Straßen waren, war das ja meinetwegen ok. Aber bei dem Verkehr zund Straßenzustand auf keinen Fall.
Wenn ich den Wagen unbedingt haben will, dann finde ich auch einen Weg.
Aber einige sehen immer nur Hürden und Probleme und das ist das was unser Land lähmt!
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 16. November 2024 um 14:28:51 Uhr:
Du kannst das Fahrzeug aber gar nicht überführen weil du eben keine gültige HU vor Ort hast um dir die Schilder dort oder daheim zu holen.
Um hier noch einmal für Klarheit zu sorgen: Natürlich ist eine Überführung auch in einem solchen Fall möglich, nur eben nicht auf eigener Achse.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. November 2024 um 14:52:52 Uhr:
nur eben nicht auf eigener Achse.
Eben genau darum ging es ja....
aber sicher alles ist Schrott was draußen rumfährt der ganze übliche Tenor...wo man das ja auch an einer HU Plakette festmachen kann die damit absolut Null zu tun hat da reine Momentaufnahme.
unser Land lähmen solche Gesetze denn die verursachen erst solche Hürden & Probleme. Ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Nicht der Bürger ist das Problem sondern eine übergriffige Gesetzgebung
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2024 um 14:13:32 Uhr:
Nach dem Kauf kann ich das Kurzzeitkennzeichen direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle holen.
Wenn sie noch offen hat und du einen Termin hast oder ohne reinkommst. Ansonsten Hotel oder wieder heimfahren.