Krankenwagen blockiert linke Fahrbahn

Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Ich bin früher auch Rettungswagen gefahren. Zivildienst und schon ganz lange her.
Da fährt man nicht in jede Lücke auf der rechten Spur weil es immer wieder Zeitgenossen gibt die beim überholen dann das Gaspedal nicht finden. Zum anderen ist es nicht sinnvoll andere überholen zu lassen wenn der Krankenwagenfahrer weiss das in 2 Km das Stauende kommt und er sich dann durch die hoffentlich vorhandene Rettungsgasse quälen muss.

Ob rechtens oder nicht - für mich wäre es nichts worüber ich mich aufregen oder sogar einen Thread eröffnen würde.

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Zitat:

@cocker schrieb am 14. Januar 2018 um 23:48:45 Uhr:


oGott, immer diese Rechthaberei - wen interessiert das?
Kommt Blaulicht, macht man Platz. Ganz einfach!

Darum geht es doch gar nicht. Wenn du genervt bist, dann mach doch den Computer aus!
Wir dürfen hier diskutieren wie wir wollen.

Wenn es mich interessiert, kann dir das egal sein.
Und auch wenn ich falsch liege, interessiert mich das.

Man muss doch beim Einsatz eines Rettungsfahrzeugs zwei Situationen unterscheiden. Die eine ist, wenn der Rettungswagen zum Einsatzort fährt. Hier ist extreme Eile geboten. Die andere Situation ist, wenn der Notpatient bereits im Rettungswagen liegt und behandelt wird. In dieser Situation fahren die Rettungswagen in der Regel recht piano, um den Patienten wenig zu belasten und haben nur zur Warnung das das Blaulicht an. Dann ist es aber nicht notwendig bei einer absolut und bis zum Horizont freien mittleren Spur die linke Spur zu blockieren. Genau diese Situation habe ich auch schon erlebt, so dass ich den Rettungswagen nicht überholen konnte. Der Fahrer hätte sich nichts vergeben, die linke Spur zu räumen.

Ich denke, eben um die zweite Situation geht es auch dem TE. Wenn der Rettungswagen nicht zickzack fahren muss, sondern, wenn er nach rechts wechselt, er die Spur dann recht lange nutzen kann, so sollte er das auch machen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 14. Januar 2018 um 23:57:19 Uhr:


Ich glaube also, wenn der Notarzt (Person) im Privatwagen einen entsprechenden Anruf erhält, oder auf der Straße in entsprechende Situation kommt, er selbstverständlich von Sonderrechten Gebrauch machen darf.

In dem verlinkten Artikel wird korrekt geschrieben, dass es nicht auf die Art des Fahrzeugs ankommt (ob RTW oder NEF usw.). Ich glaube aber nicht, dass der Privatwagen des Rettungssanitäters oder des Notarztes noch als "Fahrzeug des Rettungsdienstes" angesehen werden kann. Insofern glaube ich auch nicht, dass man als Mitglied des Rettungsdienstes im Privatwagen tatsächlich Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen kann und insofern passt auch das dort erwähnte Urteil des OLG Stuttgart nicht exakt, weil es da eben um die Feuerwehr ging.

Der Rettungssanitäter oder Notarzt im Privatwagen wird sich m.E. eher auf einen rechtfertigenden Notstand berufen müssen als auf Sonderrechte nach der StVO.

Hoffentlich diskutiert ihr nicht so lange wenn es ernst ist. Platz machen und gut ist.

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Zitat:

@otto2111 schrieb am 15. Januar 2018 um 00:45:13 Uhr:


Hoffentlich diskutiert ihr nicht so lange wenn es ernst ist. Platz machen und gut ist.

Darum geht es in diesem Thread doch gar nicht.

Logisch macht man bei Sondersignal den Weg frei.

Außerdem bin ich am Steuer, in der Regel, nicht am Diskutieren auf MotorTalk.

Mit Sicherheit hab ich auch schon Blaulichtfahrzeuge auf der BAB ueberholt. Dann waren die auf der rechten Spur unterwegs. Auf der linken Spur wuerde ich nicht auf die Idee kommen das er Platz zu machen hat. In meinen Augen sollte es da auch nicht nur um Gesetzestexte gehen, sondern auch um Verstand.

Wenn das der Rentner gesehen hätte, der den Rettungshubschrauber wegen Falschparkens zur Anzeige gebracht hat, hätte er den Krankenwagen mit Sondersignal sicher auch aufgeschrieben und angezeigt.

Es fehlt uns eben jemand mir Zivilcourage.

Der Richter hatte sie, als er den Rentner verurteilte.

So und jetzt macht den Strang bitte zu. Das Niveau ist unter der Grasnarbe.
Sondersignal ist eben mit Sonderrechten verknüpft und das ist auch gut so.

schrauber

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Januar 2018 um 23:49:49 Uhr:


Jeden, der es exakt wissen will.

Aber wozu?
Gehts darum einen Weg zu finden, um dem Rettungswagenfahrer einen mitzugeben weil man 30s später am Ziel ankam?
Gehts dem Fragesteller darum, sein gekränktes Ego durch eine gesetzliche Notwendigkeit zu beruhigen?

Hier regt sich irgendeiner darüber auf, dass ihn ein Rettungswagen (im Einsatz (!)) daran gehindert hat, seine Wunschgeschwindigkeit zu fahren.
Wenn vor mit Polizei/Feuerwehr/Rettungswagen im Einsatz sind halte ich mich fern davon und sehe zu nichts zu tun was diese behindern könnte.
Ob ich jetzt 30 km/h schneller fahren könnte interessiert mich in dem Moment nicht, den Gedanken habe ich nicht mal.
Ist es echt den Strom wert, um über die Sinnhaftigkeit zu diskutieren?

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 14. Januar 2018 um 21:17:52 Uhr:


Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?

Da der KTW/RTW zumindest Blaulicht an hatte gehe ich davon aus dass zumindest eine Vorraussetzung des §35 StVO vorgelegen hat.

Im Wortlaut

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Ergänzend:

"Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

Kurzum: Das Fahrzeug war Berechtigt Sonderrechte in Anspruch zu nehmen oder anders ausgedrückt: Das Fahrzeug war in diesem Falle quasi von der StVO befreit. D.h. auch vom Rechtsfahrgebot.

Diese Befreiung gilt, bei vorliegen entsprechender Voraussetzungen aus dem 35er auch ohne Blaulicht und Martinshorn (dies muss nur benutzt werden wenn auch das Wegerecht gemäß §38 in Anspruch genommen werden soll/will.

Kurzum: Der KTW/RTW durfte auf der linken Spur fahren, ob mit oder ohne Blaulicht !

Warum es gemacht wurde... darüber lässt sich hier nur ins Blaue spekulieren. Es wurde ja schon angesprochen dass möglicherweise ein paar Kilometer weiter vorne ein Stau vorgelegen hat; da ist man Fahrer eines Einsatzfahrzeuges froh über jeden der dann hinten dran ist.

Handhaben wir in der Fw ähnlich. Führt uns ein Einsatz auf die BAB wird, auch wenn der Einsatzort noch entfernt ist, möglichst sofort nach auffahren die Spur dicht gemacht; wie geschrieben: Jeder der hinten dran ist blockiert vorne schon mal nicht mehr.

Ist vielleicht auch möglich dass der KTW/RTW zu einem Einsatz/Unfall auf der BAB unterwegs war. Dann gilt erst Recht das oben geschriebene.

Dass "nur" das Blauchlicht lief... nun, wie geschrieben: ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten völlig egal. Dazu bedarf es keines Sondersignals. Nur für das Anzeigen des Wegerechtes welches in Anspruch genommen werden soll. Wenn nun mal aber keiner vor dem KTW/RTW war bedarf es auch keiner Anzeige des Wegerechtes.
Abgesehen von den eigenen Nerven (fahr mal ein paar Kilometer mit Martinshorn; da dröhnen dir die Ohren) kann dies, sofern ein Patient auf der Trage lag, auch zu dessen Schonung beigetragen haben (sonst dröhnen dem auch die Ohren).

Vielleicht wurde das Horn kurz ausgeschalten um ggf. ein Funkgespräch zu führen.

Vielleicht nutzte der Fahrer einfach den linken Fahrstreifen weil die Fahrbahn dort besser war. Ist ja auf einigen Abschnitten so dass die rechte Fahrbahn, bedingt durch LKW dermaßen holprig ist dass dies für einen Patienten auf der Trage auch nicht gerade angenehm ist.

Wir haben auch schon RTW mit Patienten mit Wirbelsäulenverletzungen quasi in "Schleichfahrt" begleitet. Da fährt dann auch der RTW mit Blaulicht (und ggf. abschnittsweise Horn) mit 30 km/h über die Landtraße in die Uniklinik und in fast Schritttempo innerorts.
Nicht immer ist da halt ein RTH verfügbar oder das Verletzungsmuster erlaubt vielleicht keinen Transport im Hubschrauber; dann geht es halt die 15 km per Straßen in eine Uniklinik.

Es kann also viele Gründe geben !

Was ich mich hingegen frage: Wieso muss man sowas auch immer mit dieser schon vorwurfsvollen Art hinterfragen ?

Es wird dir (und anderen) mit Sicherheit keinen einzigen Zacke aus der Krone gebrochen haben und brechen dann halt mal ein paar Kilometer hinten dran zu fahren; in gebührendem Abstand !

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 14. Januar 2018 um 21:17:52 Uhr:


Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?

Ob es rechtens ist, ist vollkommen egal.

Im eigenen Interesse solltest Du allen Fahrzeugen den Platz lassen, den diese brauchen, um zu retten, zu löschen oder was auch immer, wenn andere im Schlamassel stecken.

Welche Werte hast Du eigentlich, wenn Du von blockieren sprichst.

Du solltest einfach nur dankbar dafür sein, dass sich andere um Menschen kümmern. Am Ende könntest Du selber betroffen sein. Und dann kommen so Schlaumeier wie Du und fragen, ob sie den Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei überholen dürfen, nur weil sie es in dem Moment wollen.

Zitat:

@cocker schrieb am 14. Januar 2018 um 22:50:43 Uhr:


einem Rettungswagen mit Blaulicht hat man Platz zu machen und nicht in die Quere zu kommen. Fertig aus!

Du hast den Sachverhelt überhaupt nicht verstanden.
Das Hindernis war im vorliegenden Fall der Krankenwagen, der auf einer freien Autobahn links fuhr, und die anderen Fahrzeuge am Vorbeifahren hinderte.
Aus meiner Sicht ist das Nötigung. Es ist auch hypothetisch anzunehmen dass in 5 km irgendwann vielleicht ein Stau kommen könnte, dafür hat der Krankenwagen ja sein Blaulicht um dann wieder vorbeizukommen.
Präventiv links zu fahren (und andere am Vorbeifahren zu hindern) ist nicht richtig, wie ich finde.

Da liegst Du eben falsch.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 15. Januar 2018 um 08:10:08 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 14. Januar 2018 um 22:50:43 Uhr:


einem Rettungswagen mit Blaulicht hat man Platz zu machen und nicht in die Quere zu kommen. Fertig aus!

Du hast den Sachverhelt überhaupt nicht verstanden.
Das Hindernis war im vorliegenden Fall der Krankenwagen, der auf einer freien Autobahn links fuhr, und die anderen Fahrzeuge am Vorbeifahren hinderte.
Aus meiner Sicht ist das Nötigung. Es ist auch hypothetisch anzunehmen dass in 5 km irgendwann vielleicht ein Stau kommen könnte, dafür hat der Krankenwagen ja sein Blaulicht um dann wieder vorbeizukommen.
Präventiv links zu fahren (und andere am Vorbeifahren zu hindern) ist nicht richtig, wie ich finde.

Meister, ich wünsche Ihm, dass Er niemals die Polizei, Feuerwehr oder die Rettung benötigt.
Ehrlich.

Auf gut Deutsch: Rechtsfurzerei gegenüber im Einsatz befindlichen Rettungskräften? Kommt mehr als Schei**e und geht gar nicht.

Es scheint fast, als ob in (Munich) Weisswurstwahnsinn und Weißbier-Rechthaberei nebst Senf-Besserwisserei ausgebrochen wären.

Edit meint, dass Sachverhalt durch gesunden Menschenverstand ergänzt werden muss, sonst wird's nix.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Januar 2018 um 07:02:04 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Januar 2018 um 23:49:49 Uhr:


Jeden, der es exakt wissen will.

Aber wozu?
Gehts darum einen Weg zu finden, um dem Rettungswagenfahrer einen mitzugeben weil man 30s später am Ziel ankam?

Die Diskussion hatte sich schon etwas weiter entwickelt. Ich bezog mich auf die Frage, ob die Sonderrechte auch mit einem Privatfahrzeug in Anspruch genommen werden dürfen. Das hatte mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 14. Januar 2018 um 23:59:48 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 14. Januar 2018 um 23:48:45 Uhr:


oGott, immer diese Rechthaberei - wen interessiert das?
Kommt Blaulicht, macht man Platz. Ganz einfach!

Darum geht es doch gar nicht. Wenn du genervt bist, dann mach doch den Computer aus!
Wir dürfen hier diskutieren wie wir wollen.

Wenn es mich interessiert, kann dir das egal sein.
Und auch wenn ich falsch liege, interessiert mich das.

und ich darf meine Meinung schreiben.

Also komm runter und chill mal ...

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