Krankentransport mit Blaulicht Sonder-und Wegerechte

VW

Hallo, ich habe da mal eine Frage bezüglich eines Kraftfahrzeuges mit mit Blaulichtaufbau.. unzwar befänden wir uns beide in einer sehr engen Straße wo mit ein Fahrzeug durch kann. Ich befand mich bei ca. 2/3 der Straße und der restliche Teil war nur noch gerade. Der Weg hinter mir war kurvig.
Als der Krankentransport vor mir zu Stande kam schauten wir uns ca. 1 min an und ich bat ihn mit Zeichensprache den kurzen Weg nach hinten zu fahren, weil es so schneller und einfacher gegangen wäre daraufhin suchte er ca 20sek. sein Blaulicht Schalter und schaltet dieses ein ( meiner Meinung nach im mich zu zwingen/nötigen nach hinten fahren zu müssen). Dieses tat ich dann auch. Als er vorbei fahren konnte hielt er an stieg aus dem Fahrzeug kam zu mein Fenster und ich sagte ich werde es durch seinem Kennzeichen überprüfen lassen ob es nun wirklich sonder und Wege frei hatte. Darauf probelte mir lautem Getöse und steckte sein Kopf in meinem Fenster „ ich habe hier einen Sterbenden Menschen im Auto liegen“ da antwortete ich, das es dann mal höchste Zeit wäre weiter zu fahren.. er steigt in sein Auto und ruf noch raus ich solle meine fresse halten ich schwachkopf ... was haltet ihr von der Situation ?

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Das ist eine ganz normale Reaktion auf das, was sich diese Menschen, welche mit Sonder- und Wegerecht unterwegs sind, um Gefahr für Leib und Leben bei Notfallpatienten abzuwenden, tagein und tagaus bieten lassen müssen. Als allererstes, soll der andere Verkehrsteilnehmer "freie Bahn" für das Fahrzeug schaffen, welches mit Sonder- und Wegerecht unterwegs ist und nicht umgekehrt. Es ist auch möglich, dass ein Rettungsmittel Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, ohne Blaulicht und Horn einzuschalten. Es gibt Situationen, da ist es kontraproduktiv mit der Festagsbeleuchtung und Kapelle durch die Gegen zu fahren, weil es den Patienten gefährdet oder die Einsatzsituation verbietet. Also diese Fälle gibt es auch.

Also auch mal versuchen die andere Seite zu verstehen. Die Retter fahren unter Gefährdung ihres eigenen Lebens zügiger um ein anderes zu retten. Dabei sind sie einem 20-fach höheren Risiko ausgesetzt zu verunglücken und einem 8-fach höheren Risiko ausgesetzt, tödlich zu verunglücken. Die Fahrten unter Sonder- und Wegerecht sind immer ein hohes Risiko unter Begleitung von Ignoranz und nicht kalkulierbarem Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern, während dem Team die Hilfsfrist im Nacken hängt und anhand der Einsatzmeldung schon einsatztaktische Gedanken durch den Kopf gehen.

Oft genug klemmen Rettungsmittel hinter anderen Fahrzeugen und kommen nicht vorbei, weil sich jeder selbst am nächsten ist. Das sind keine Rennwagen mit einer Top Straßenlage, das sind Fahrzeuge mit 3,5t, 4,5t oder sogar mit 5,5t Gewicht. Mit denen kann man keine Haken schlagen wie ein Hase. Gut jetzt kann man argumentieren, dass die Schalldämmung von den Fahrzeugen immer besser ist. Das ist richtig. Wenn ich mich jetzt nicht irre, ist man laut StVO dazu verpflichtet sich wenigstens 3x/Minute über den rückwärtigen Verkehr zu informieren. Das heißt also man hat alle 20 Sekunden in den Rückspiegel zu schauen. Das ist sogar eine sehr lange Zeit.

Edit: Dieses Synonym für die Bitte um Ruhe hätte sich der Kutscher sparen können oder durch ein etwas weniger beleidigerendes ersetzen können. Es ist wirklich nicht schön soetwas an den Kopf gehauen zu bekommen. Man steckt jetzt nicht in deren Situation drin.

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Wenn der RTW oder KTW ohne Sondersignal (also Blaulicht und Martinshorn) unterwegs war hat er kein Sonderrecht, bzw Wegerecht.
Ich nehme mal schwer an, daß das Blaulicht und Martinshorn missbraucht wurde um Platz zu verschaffen in der engen Straße.
Für einen sterbenden Patienten hatte man doch relativ viel Zeit um zu diskutieren.

Da gebe ich Gurkengraeber vollkommen recht. Hier geht es nicht um Recht/Unrecht oder Vorfahrt/keine Vorfahrt, sondern darum wie die Situation schnellstmöglich aufgelöst werden kann. Und da ist nahezu alles erlaubt. Das ist vielen Leuten einfach nicht klar.

Sorry für mich liest sich das Thema des Te völlig anders.

Wenn der Rettungsdienst ohne Blaulicht u. MH unterwegs ist, so hat er erst mal kein Wegerecht. Wenn der dann nach besagter Minute die Lichtorgel einschaltet, bedeutet das für mich, dass er keine Lust hat, den Weg frei zu machen. Wenn der Fahrer dann noch aussteigt, dann ist in dem Koffer absolut niemand gelegen.

Auf Rücksichtnahme des Patienten, die Lichtorgel nicht zu betreiben, erschließt sich mir auch nicht. Ich kenne es eigentlich so, dass auf Grund der engen Platzverhältnisse, zumindest das Blaulicht bei erblicken vom Gegenverkehr eingeschaltet würde. Der Fahrer hat hier nur seine Muskeln spielen lassen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 11. März 2020 um 08:03:51 Uhr:


...Der Fahrer hat hier nur seine Muskeln spielen lassen.

Hier haben sich einfach nur 2 begegnet, die in der virtuellen Rangfolge, die bei manchen Zeitgenossen immer wieder täglich gelebt wird, auf gleicher Höhe standen. Und keine wollte nachgeben.......

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Die Frage ist natürlich, was der TE mit "Krankentransportwagen" meint. Ich weiß nun nicht, ob er den Unterschied zwischen einem RTW, KTW oder NEF kennt. Mir wurde auch schon gesagt "Da ist der kleine Krankenwagen mit dem Doktor gefahren.". Das wäre jetzt ein Beispiel, wie die Menschen diese Fahrzeuge unterscheiden. Da war allerdings das Notarzteinsatzfahrzeug gemeint, welches ein Mercedes Vito mit langem Radstand und langem Kasten war, aber nicht für den Patiententransport gedacht ist.

Wenn ein "Krankentransport" ohne Blaulicht unterwegs ist kann er trotzdem Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Es gibt auch Notfälle, welche den Zustand des Patienten verschlimmern oder sogar das Leben gefährden, wenn mit Blaulicht und Horn gefahren wird. Die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten ohne Signalisierung durch Blaulicht und Martinshorn bedarf der größten Vorsicht.

Die Oma oder der Opa, welche liegend zu einem Doktor transportiert werden, werden mit einem Taxi für den Liegendtransport gefahren. Diese Fahrzeuge haben in der Regel keine Blaulichtanlagen installiert, weil sie diese nicht haben dürfen. Sollten noch welche drauf sein, weil sich das Taxiunternehmen alte KTWs oder alte RTWs angeschafft hat, sind diese Anlagen außer Betrieb zu nehmen oder zu entfernen. So kann es sein, dass die Blaulichtanlagen eine Abdeckung drauf haben.

Dass der TE ein peinlicher Rechthaber ist, würde ich so nicht unterschreiben. Da nach seiner Schilderung die Situation nicht eindeutig erscheint, ist alles reine Spekulation. Da das Fahrzeug anfänglich ohne Kenntlichmachung der Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechts (Blaulicht und Horn) gefahren ist, ging er davon aus, dass der Führer des "Krankenwagen" dieses Recht nicht in Anspruch nimmt. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass der TE aus reiner Willkür und Boshaftigkeit auf sein Recht des Weges und der freien Fahrt beharrte, sondern eher, weil es es nicht wusste. Das Problem ist, dass in der Fahrschule beigebracht wird, dass einem Fahrzeug mit Blaulicht und Horn "freie Bahn" geschafft werden muss. Es steht aber nicht dort, wie das zu geschehen hat. Zu DDR-Zeiten war es klar geregelt. Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Horn, haben alle rechts ran zu fahren. Das galt auch für Kolonnen. Bei der Vorfahrtsregelung ist genau geregelt, wie man sich zu verhalten hat. Bei der Begegnung mit einem Rettungsmittel schafft man das nicht.

Sollte der Fahrer des Krankenwagen aber das Sonder- und Wegerecht zu seinem persönlichen Vorteil genutzt haben, ist es ein Missbrauch. Soetwas geht garnicht und kann zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, dem Kollegen, des Patienten und sich selbst führen.

Nö, der RTW Fahrer hat die Situation einfach mit unlauteren Mitteln aufgelöst, so dass letztendlich beide dann weiter konnten. Sehr gut.

In so ner Situation hätte ich selbst für nen normalen Lieferwagen Platz gemacht, einfach weil ich wohl einfacher und schneller n paar Meter rückwärts fahren kann als so n Koffer. Kurve hinter mir oder nicht. Denn letztendlich schien es ja zu funktionieren. Hätte man auch sofort machen können.

Wie gesagt, recht oder Unrecht ist hier einfach nur unwichtig.

Zitat:

@VWVariant19 schrieb am 10. März 2020 um 21:00:09 Uhr:


er steigt in sein Auto und ruf noch raus ich solle meine fresse halten ich schwachkopf ... was haltet ihr von der Situation ?

Spätestens dann würde ich eine Anzeige erstatten. Nur wegen der Beleidigung.

Wenn ein RTW/KTW oder wer auch immer, kein Blaulicht und Horn an hat, ist er ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.

Zitat:

@Tody77 schrieb am 11. März 2020 um 08:15:46 Uhr:



Wenn ein "Krankentransport" ohne Blaulicht unterwegs ist kann er trotzdem Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.

Sonderrecht ja, Wegerecht nein. Das ist zwingend an das Sondersignal gekoppelt.

Rechtlich gesehen generiert das Wegerecht auch kein Recht für das BOS-Fahrzeug, sondern eine Pflicht für die anderen Verkehrsteilnehmer. Nämlich die Pflicht, so schnell wie möglich Platz zu schaffen etc. Diesen muss aber auch irgendwie mitgeteilt werden, dass sie Platz schaffen müssen, dazu dient das Sondersignal. Grundsätzlich erlischt aber z.B. das Vorfahrtsrecht der VT, z.B. an einer grünen Ampel, nicht. Darum muss sich ein BOS-Fahrzeug da ja auch mit aller Vorsicht hereintasten und darf erst fahren wenn sicher ist, dass ihm die anderen VT die Durchfahrt gewähren.

Wenn die Situation so war wie vom TE geschildert, liegt das Fehlverhalten deutlich stärker beim KTW-Fahrer. Mir fällt auch keine medizinische Indikation ein, die zumindest die Nutzung des Blaulichts ausschließt. Und wer wirklich einen lebensgefährlich erkrankten Patienten dabei hat, steigt nicht aus und diskutiert. Das geschilderte Verhalten klingt eher nach wichtigtuerischem Praktikanten auf dem Weg in die Waschanlage. An Stelle des TE hätte ich das mit einem kurzen Anruf bei der Leitstelle geklärt. Oder bei einem Kaffee in der Leitstelle bei der nächsten Wachbereitschaft...

Zitat von Hannes1971

"Mir fällt auch keine medizinische Indikation ein, die zumindest die Nutzung des Blaulichts ausschließt."

Schon mal etwas von Präeklampsie oder Eklampsie gehört? Gerade im Dunkeln wäre die therapieresistente Epilepsie auch so ein Kandidat.

Und die Besatzung kann bei einem Transport das Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen, ohne benutzen von Blaulicht und Horn, insofern es erforderlich ist. Dabei ist es unabdingbar, dass der Fahrer dies mit höchster Vorsicht, unter Beachtung des Verkehrs und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer macht. Er muss halt anders auf sich aufmerksam machen. Dies könnte durch Gesten oder kurzes einschalten des Blaulichts passieren.

Hat sich jemand schon Gedanken gemacht, ob diese Besatzung einen Folgeeinsatz bekommen und deshalb das Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen hat?

für wen ist wohl einfacher rückwärts zu fahren
für den im PKW
oder für jemandem im RTW; KTW; LKW oder was auch immer?
von daher auch meine meinung, selbst wenn der andere keine sonderrechte hat, fahre ich als pkw fahrer mal ebned rückwärts, oder in eine lücke oder rechts/links ran
genauso, wenn ich mtm fahrrad oder mopped nem okw in einer engstelle begegne, ist es für mich doch wesentlich einfacher, mal eben schnell in ne lücke zu ziehen als für nen pkw, also scheiss auf meine seite/deine seite, der der wendiger ist macht platz, nur nicht in deutschland, da heisst es:
ich war zuerst hier fahr du doch mit deinem 40tonner 100 rückwärts

@ te was meinst du denn wieviel zeit du gespart häätest, wenn der ktw erst umständlich, keine ahnung wie weit, zurück gefahren wär? und wenn ich der fahrer gewesen wäre und zeit gehabt hätte, ich hätte für 100 meter rückwärts fahren ne std gebraucht und hätte alle 20 meter korrigieren müssen

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 11. März 2020 um 09:37:15 Uhr:


für wen ist wohl einfacher rückwärts zu fahren
für den im PKW
oder für jemandem im RTW; KTW; LKW oder was auch immer?
...

Genau diese Frage, beantworten viele immer so, dass es für den anderen einfacher wäre. Man tut sich selber ja immer so schwer.

Zitat:

@Tody77 schrieb am 11. März 2020 um 09:34:06 Uhr:


Zitat von Hannes1971

Und die Besatzung kann bei einem Transport das Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen, ohne benutzen von Blaulicht und Horn, insofern es erforderlich ist.

Sonderrecht ja. Streng genommen ist das Wegerecht ein Teil der Sonderrechte weil dir ja diese schon erlauben über meinetwegen eine rote Ampel zu fahren. Um aber die Inanspruchnahme dieses Anzuzeigen (sprich eben anderen Verkehrsteilnehmern die Pflicht aufzuerlegen dir auch freie Bahn zu schaffen) bedarf es Blaulicht- und Martinshorn. Ansonsten "darfst" du nicht erwarten dass dir ein anderer Verkehrsteilnehmer entsprechend Platz einräumt oder auf seine Vorfahrt verzichtet. "Normalen" Verkehrsteilnemern sollte das Blaulicht eigentlich reichen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 11. März 2020 um 09:51:13 Uhr:



Zitat:

@Tody77 schrieb am 11. März 2020 um 09:34:06 Uhr:


Zitat von Hannes1971

Und die Besatzung kann bei einem Transport das Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen, ohne benutzen von Blaulicht und Horn, insofern es erforderlich ist.

Sonderrecht ja. Streng genommen ist das Wegerecht ein Teil der Sonderrechte weil dir ja diese schon erlauben über meinetwegen eine rote Ampel zu fahren. Um aber die Inanspruchnahme dieses Anzuzeigen (sprich eben anderen Verkehrsteilnehmern die Pflicht aufzuerlegen dir auch freie Bahn zu schaffen) bedarf es Blaulicht- und Martinshorn. Ansonsten "darfst" du nicht erwarten dass dir ein anderer Verkehrsteilnehmer entsprechend Platz einräumt oder auf seine Vorfahrt verzichtet. "Normalen" Verkehrsteilnemern sollte das Blaulicht eigentlich reichen.

@NeuerBesitzer:
Bitte etwas mehr Sorgfalt beim Zitieren...

Sonder- und Wegerecht sind ein deutlicher Unterschied und auch in unterschiedlichen Paragraphen geregelt. Es gibt durchaus VT, die nur Sonderrecht in Anspruch nehmen können und auch VT, die nur Wegerecht nutzen dürfen.

Unf nein Paragraph 38 StVO ist da eindeutig: kein Wegerecht ohne Sondersignal. Niemals!

Gruß, Hannes, Ausbilder in diesem Bereich...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. März 2020 um 09:2:36 Uhr:


Rechtlich gesehen generiert das Wegerecht auch kein Recht für das BOS-Fahrzeug, sondern eine Pflicht für die anderen Verkehrsteilnehmer. Nämlich die Pflicht, so schnell wie möglich Platz zu schaffen etc.

Schön, dass mal jemand drauf hinweist.

Das Wegerecht als solches gibt es in der StVO übrigens gar nicht, in sofern sollte der Zusammenhang einleuchtend sein.

Nun erklärt mir doch bitte jemand den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht. Was sagt das aus und mit welcher gesetzlichen Grundlage ist das begründet?

Da bin ich mal gespannt.

Meine Frage, welche ich gestellt habe, ob jemand schon einmal etwas von einer Präeklampsie oder Eklampsie gehört hat, wurde auch noch nicht beantwortet.

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