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Kraftfahrer Lenk und Ruhezeiten

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 18:43

Hallo

bin schon länger hier im forum und habe immer gute ratschläge hier bekommen. aber noch nicht zum thema lenk und ruhezeiten als kraft fahrer. ich fahre seit 1 jahr über einen unternehmer(der fährt auch nur für die kette) für eine drogerie kette. mittlerweile ist das so das die immer jeden tag 12- 14 stunden am tag planen. nahverkehr. man hat manchmal 2-3 touren am tag. heute z.b hab ich 1.20 uhr geladen hatte vorher genau 9 stunden ruhezeit nach dem tour ende. ich musste nach hause fahren einkaufen und alles was da zu gehört. dann gegen 21 uhr ins bett augen fallen nicht zu 23 uhr eingeschlafen, 1 uhr aufgestanden.

und das passiert öfter. das ist mittlerweile so das ich immer fast einpenne beim fahren. weil die so scheisse planen. was kann man da gegen tun? mein chef fährt halt nur für die drogerie kette.

es ist selten das man 11 - 12 stunden ruhezeit hat.

ist das legal? die sagen immer das geht nicht anders , das volumen muss raus. viele die bei einer der speditionen anfangen gehen wieder. die die was sagen sieht man auch nicht mehr wieder. die meisten sagen das die noch nie so ne scheisse erlebt haben.

kann man irgend wie gegen die touren planung vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Eigentlich ist es verwunderlich, daß diese Vorgehensweise eher die Ausnahme als die Regel darstellt. Mit diesem kleinen Mehraufwand sichert sich der Fahrer schließlich selbst ab.

Wie drückte es mal ein anderer Bekannter aus der ebenfalls LKW fährt, "der IQ der Fahrer entwickelt sich paralell zum Einkommen". Und da das Einkommen der Fahrer tendenziell sinkt...

 

Der Erste hat sich schon vor Jahren wieder einen Job in der Industrie besorgt so lange er dafür nicht zu alt ist und keine Alternative mehr hat. So sehr ihm die Fahrerei auch gefallen hat hatte er die Schnauze voll und wollte einfach wieder mal ein geregeltes Leben mit planbarem Feierabend und anständigem Lohn.

 

Der Zweite hat sich Richtung Werksverkehr verzogen,geregelte Arbeitszeiten und bezahlte Überstunden und nicht wie zuvor irgendwann zwischen 18 und 21 Uhr Feierabend bei relativ mässigem Lohn.

 

Aber so lange sich die Fahrer ausbeuten lassen wird sich nicht viel ändern. Die die noch berufliche Alternativen haben verschwinden aus dem LKW-Verkehr und die freiwerdenden Arbeitsplätze werden durch Leute ersetzt die ausser dem Fahren kaum berufliche Alternativen haben und deswegen erpressbar sind.

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Zitat:

Original geschrieben von habs280

Ich hab da mal eine Frage, und zwar zu dem thema Ruhezeiten.

Also laut papier steht jetzt im gerät gespeichert

Fahren:1h4min

Pause:1h10min

Fahren:2min

Pause:38min

Fahren:1h4min

Fahren:1h4min

Pause:1h10min

mit dieser Pause ist deine fahrzeit schon wieder auf 00:00

Fahren:2min

Pause:38min

Fahren:1h4min + die 2 min von oben = 1h06min {< dies ist deine aktuelle fahrzeit...darfst also ab hier noch 03:24 fahren. Soweit ich weis.

nach dieser Zeit müsstest du nocheinmal 45 min Pause machen und könntest nochmals 1 std. fahren.

Tageslenkzeit

Zitat:

Original geschrieben von AstrafreakKL

nach dieser Zeit müsstest du nocheinmal 45 min Pause machen und könntest nochmals 1 std. fahren.

Da der erste Block- also die gute Stunde vor der ersten Pause länger 45 minuten - noch keine 4,5 stunden waren, kann er sogar noch drei Stunden fahren, ohne die Tageslenkzeit verlängern zu müssen - insgesamt sind es ja nicht mehr als 9h .

Die "zusätzliche" Pause darf ja kein Nachteil sein.

Das publizierte Paradebeispiel 4,5h/45min/4,5h45min/1h ist ja nur eine der korrekten Möglichkeiten. Es heisst ja nach spätestens 4,5 Stunden ist eine Pause einzulegen. Das bedeutet nicht, dass früher Pause ein Fehler wäre. Man könnte vermutlich auch so formulieren:

Nie länger als 4,5 h fahren ohne 45min Pause. Und wenn man nicht länger als 9h pro Tag fährt, hat aber dazwischen 2 Pausen zu 45min gemacht, ist das keine Tageslenkzeitverlängerung.

Bei zuvielen Pausen kann einem allerdings passieren, dass das nicht geglaubt wird ... ausserdem zieht sich dann der Tag zu lang, dass es mit der 1h Nachtruhe nicht mehr passt.

am 26. Juni 2011 um 11:48

@habs280

also,ich versuche es mal so: Deine 1.Pause von 70min unterbrichst Du nach 45min.

Deine Lenkzeit "nullt" im Display,bleibt aber in Deinem Kopf! Nun bekommst Du den Rest

von Deinen 70min Pause,Inklusive der Unterbrechung von min.2min Arbeits/oder Lenkzeit,

wovon aber nun nur 15min zählen,zeigt ja auch das Display.Nun Deine Fahrt 2min in die

Halle,dort wieder 38min Pause,davon zählen nun 30min Pause plus der bereits 15min

Pause,die Du ja schon hast,"nullt Dein Display zum 2.mal.Bisherige Lenkzeit:1h8min.

Wichtig für die Tageslenkzeit! Zurück zum Hof 1h4min plus 2h40min für die neue Tour,macht

3h44min. Also hast Du nun noch max.45min Lenkzeit über bis zur nächsten Pause.

Tageslenkzeit bis jetzt 4h52min.

grüsse,Nobby

am 27. Juni 2011 um 20:03

Zitat : Ich fahre 1h4min. zum Ziel. Da muss ich aber erst mal 70min. warten bis ich beladen werde.

Ich schalte in diesen 70min. auf Pause und das Bett kommt. Ich mache ja wirklich Pause weil ich ja eine unbestimmte Zeit warte. Kann ja 1h oder auch 3h sein. Na egal. Dann fahre ich in die Beladehalle, und jetzt hab ich vergessen den Kasten auf sonstige Arbeit zu stellen, das heißt er rechnet wieder Pause. Ca. 38min. So dann fahre ich wieder zurück in der firma, also 1h 4min. Dann mache ich ein Fahrzeugwechsel und beginne meine nächste Tour. Die soll dauern 2h40min. Zitat Ende

Hallo, das ist doch das eigentliche Problem.

Du stellst nach 1 h 4 min. auf Pause.

Das Warten auf die Beladung ( wenn die Wartezeit vorher nicht bekannt ist ) ist Arbeitszeit. Also definitiv keine Pause.

Dein ganzes Beispiel ist falsch, weil Du deine Zeitgruppenschalter nicht richtig bedienen kannst oder willst.

Die langen Arbeitszeiten von LKW Fahrern kommen nur zustande, weil kaum ein LKW Fahrer die Kontrollgeräte bzw. die Zeitgruppenschalter richtig bedienen kann.

Und solange dieser Zustand sich nicht ändert, müssen LKW Fahrer überdurchschnittlich und gesetzeswidrig länger arbeiten, als es erlaubt ist.

Es ist kein Wunder, das LKW Fahrer in der sozialen Berufsstruktur in den untersten Ebenen beurteilt werden, solange sie ihre Rechte gar nicht kennen.

Das sollte aber Pflicht sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Herbie1968

Du stellst nach 1 h 4 min. auf Pause.

Das Warten auf die Beladung ( wenn die Wartezeit vorher nicht bekannt ist ) ist Arbeitszeit. Also definitiv keine Pause.

Was machst Du denn wenn Du auf Beladung wartest? Fernsehen, schlafen, einen pellen... das sind alles Sachen die ich machen kann, wenn ich Pause habe.

Gut, es soll auch Leute geben die das während des Lenkens machen :)

am 28. Juni 2011 um 16:34

@Herbie1968

Hallo und an alle anderen auch,

Herbie,ich hab Dich richtig verstanden? Du wartest also eine Unbestimmte Zeit,wie

hier im Beispiel,70min und hast den Gruppenschalter auf Arbeitszeit?Ok. Beladung ist nun

fertig und Du musst nun unter Umständen 45min Pause machen? Machst Du? Du hast auf die Beladung

70min gewartet,nicht beim beladen geholfen! Wäre ich Dein Chef,ich würde Dich zu einem Gespräch

bitten. Ich kann den Gruppenschalter richtig bedienen und weis auch wann welches Symbol

geschaltet wird,aber meinst Du wirklich das ist ok? Mal ganz davon abgesehen,das Du früher

zu Hause bist,wenn Du Deine Pausen ein wenig geschickter in den Tag einbaust.Ich sag ja nicht,

das Du im Unrecht bist,aber Deinen Lohn bekommst Du von Deinem Chef und wenn Du

Deinen Arbeitstag wirklich so gestaltest.........respekt! Ein Chef wie im Bilderbuch.

Grüsse,Nobby

am 28. Juni 2011 um 18:29

Zitat:

 

Hallo,

die tägliche Arbeitszeit für Angestellte beträgt in Deutschland max. 10 Stunden.

..... ".

Gruß Herbie

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett ?

1. Der Kraftfahrer ist Sklave - und kein Angestellter.

daher steht 2. - im Bundesarbeitszeitgesetz:

Unterabschnitt 4b

Bestimmungen zur Lenker-Richtlinie

Arbeitszeit

§ 13b. (1) Die Arbeitszeit für Lenker umfasst die Lenkzeiten, die Zeiten für sonstige Arbeitsleistungen und die Zeiten der Arbeitsbereitschaft ohne die Ruhepausen. Bei Teilung der täglichen Ruhezeit oder bei Unterbrechung der täglichen Ruhezeit bei kombinierter Beförderung beginnt eine neue Tagesarbeitszeit nach Ablauf der gesamten Ruhezeit.

(2) Der Kollektivvertrag, für Betriebe, für die kein Kollektivvertrag wirksam ist, die Betriebsvereinbarung, kann zusätzlich zu den nach § 7 Abs. 1 zulässigen Überstunden weitere Überstunden zulassen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 60 Stunden und innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von bis zu 17 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Der Kollektivvertrag, für Betriebe, für die kein Kollektivvertrag wirksam ist, die Betriebsvereinbarung, kann den Durchrechnungszeitraum aus objektiven, technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen auf bis zu 26 Wochen verlängern.

(3) Der Kollektivvertrag, für Betriebe, für die kein Kollektivvertrag wirksam ist, die Betriebsvereinbarung, kann abweichend von Abs. 2 eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 55 Stunden zulassen, wenn zumindest die über 48 Stunden hinausgehende Arbeitszeit in Form von Arbeitsbereitschaft geleistet wird.

(4) Der Arbeitgeber hat den Lenker bei Begründung des Arbeitsverhältnisses bzw. vor dem erstmaligen Einsatz als Lenker schriftlich aufzufordern, ihm schriftliche Aufzeichnungen über all jene bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Arbeitszeiten vorzulegen, die ihm nicht ohnehin aufgrund des Herunterladens von der Fahrerkarte gemäß § 17a Abs. 2 bekannt sind.

 

Daher - auf Beladung warten ist Bereitschaftszeit - und zählt nur dann zur Arbeitszeit - wenn der Zeitgruppenschalter richtig bedient wird. Wenn ich warten muss - bis mir jemand Bescheid gibt, ich kann jetzt zur Be- oder Entladung vorfahren - dann ist das keine Pause - selbst wenn ich in der Koje liege und schlafe.

Pause - ist meine frei verfügbare Zeit - wenn ich z.B. im Autohof mein Essen zu mir nehme - oder die Karre abstelle und im Wald spazieren gehe.

Richtiges bedienen des Zeitgruppenschalters schafft einem schon mal den Vorteil, das Freitag mittag seine Wochenarbeitszeit (nicht Lenkzeit) überschritten wird.

Zitat:

Original geschrieben von ascona b 400

Du hast auf die Beladung 70min gewartet,nicht beim beladen geholfen! Wäre ich Dein Chef,ich würde Dich zu einem Gespräch

bitten.

Ob man beim Beladen hilft oder nicht, ist doch hierbei vollkommen unerheblich. Da ändert auch der Chef nichts dran. Daher ist mir jetzt wirklich nicht klar, welche Aussage du hier treffen wolltest.

am 30. Juni 2011 um 7:45

@ chaotix

was du da kopiert hast an Verordnung ist für Österreich

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Das hier ist fürs deutsche Recht §21a

Und eines sei noch angemerkt....

Wenn man strickt nach Vorschrift den Tachographen betätigt, also bei Arbeitszeit auch dieses einstellt und nicht Pause oder Bereitschaft, dann ist mit 9 bzw 10 Std Lenkzeit sowieso nix mehr.

ach ja.. folgendes ist die Richtlinie aus Brüssel für Fahrer was die Arbeitszeit betrifft

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

 

am 30. Juni 2011 um 16:54

@Drahkke,

Na ja,Du solltest Dir das ganze viellecht 2x durchlesen und auch nicht die Sätze ohne

zusammenhang zusammen fügen. Fakt ist bei mir,auch bei bestehenden Richtlinien,die ich hier

niemandem abspreche,wenn abzusehen ist und das kann ich in etwa gut,da ich meinen Job

schon etwas länger mache,wie lange meine eventuelle Wartezeit ist,dann stelle ich natürlich

auf Pause. Wieso? Weil es für mich Pause ist: ein Nickerchen,lesen,essen,trinken.Ja,sogar eine

Glühbirne würde ich in dieser Zeit wechseln,Scheiben/Spiegel putzen.So,und wenn der Kollege

der vor mir geladen hat,nun seine Pause macht,weil er ja ein 100% ist (aber garantiert nur hier im Forum)

dann ist das auch gut,aber ich meine doch mal ganz im Ernst,Ihr wollt hier französische Verhältnisse

einführen? Ok,ich rufe dann mal zum Streick auf und wette,ich bleib alleine.Das ist doch alles ein geben

und nehmen und mein Chef behandelt mich entsprechend,weil ich nicht so ein NietenZähler bin. Ich

verstosse gegen kein Gesetz und ich weis auch,das er mich nicht durch einen liebevollen Kollegen aus

den neuen EU-Ländern ersetzt,die mit 6 Euro die Std. weniger zufrieden sind.Derjenige,der NIE mit mehr

als dem zulässigen Gesamtgewicht fährt,sein es auch nur ein paar hundert Kilo,der immer konstant

80km/h fährt,möge nun den ersten Stein werfen.

PS. Ich hab in Flensburg nicht einen Eintrag.

Grüsse.Nobby

am 1. Juli 2011 um 7:30

@ Nobby

Du verstößt gegen kein Gesetz?

Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Fahrpersonalgesetz handelt, wer

ein Kontrollgerät nicht oder nicht richtig bedient oder die Benutzerführung nicht oder

nicht richtig beachtet.

Je 24-Stunden-Zeitraum 250 Euro

Nachzulesen FPersV § 21 Abs. 2 Nr. 6

 

Oder nach FPersV § 21 Abs. 2 Nr.7

Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Fahrpersonalgesetz handelt, wer

andere Arbeiten, Bereitschaftszeiten, Arbeitsunterbrechungen (Pause), Tagesruhezeiten auf der Fahrerkarte

nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig einträgt.

Je 24-Stunden- Zeitraum, wenn dadurch

Eine Kontrolle nicht möglich ist 250 Euro

Kontrolle erschwert wird 75 Euro

 

Das sagt mir das es da doch irgendwas gibt wogegen du dann wohl verstößt, wenn es mit einem Bußgeld belegt ist.

Wenn man den Text genau nimmt, dann ist dein Scheiben reinigen oder Birne auswechseln keine Pause.

Definition von Arbeitszeit:

Arbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und Funktionen oder Tätigkeiten ausübt, das heißt:

- Lenkzeit,

- Be – und Entladen,

- Hilfe beim Ein – und Aussteigen der Fahrgäste,

- Reinigung und technische Wartung, sowie alle anderen Arbeiten die der

Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste dienen,

- Zeiten, in denen das Fahrpersonal nicht frei über seine Zeit verfügen kann und sich am Arbeitsplatz bereithalten muss, seine Arbeit aufzunehmen, insbesondere die Zeit des Wartens auf das Be- und Entladen, wenn die voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist.

Soviel zu dem wie es sein sollte….laut den §§

Das schöne bzw. für die Kontroller ein Problem, es zu beweisen. Denn für die falsche Bedienung des Tachographen müssen sie einen auf frischer Tat ertappen. :rolleyes:

 

am 1. Juli 2011 um 18:48

@roadheini

jo,alles klar. Gesetzestexte zu zitieren mag Dir liegen,genauso wie das lateinische.

Ich hab nur aus dem Alltag berichtet und steh auch dazu.Bei allem Respekt,mit Deinen

Paragraphen fährst du nicht einen Meter weit.

Du so,ich anders.

Grüsse,Nobby

Themenstarteram 2. Juli 2011 um 6:13

OK,

viele antworten. Danke an alle.

Hab erstmal 2 wochen urlaub.

Also wie sieht es denn so aus? Ich komme ja nie auf 9 stunden lenkzeit. aber auf insgesamt 12 stunden arbeitszeit mit integrierter ca.4-6 stunden lenkzeit.

Wenn ich anfange lade ich für 2-3 Filialen. Fahre dann 40 minuten dahin, 30 minuten abladen und leergut rein. Dann 25 minuten zur nächsten filiale wieder 20 minuten abladen usw. dann nächste filiale 15 minuten fahrt, ca. 45 minuten abladen. dann zurück zum hof 50 minuten fahrt. nächste tour laden. Nächste filiale 1 1/2 stunden fahrt 1 stunde abladen. dann zurück zum hof 1 1/2 stunden fahrt. zb. käme jetzt eine dritte tour 2 filialen köln 15 minuten fahrt abladen 20 minuten. nächste filiale faher 5 minuten ablden 30 minuten zurück fahrt 30 minuten mit stau.

alles als beispiel wie mein tag aussieht. Die drogerie kette gibt uns der spedition vor nach mind. 6 stunden arbeitszeit 45 minuten pause. wenn dann nach dieser pause wir immer noch nach 6 stunden nicht fertig sind dann noch mal 30 minuten pause.

Unsere digitalen kontrollgeräte( fahrerkarte) gehen automatisch auf pause wenn ich den motor aus mache!!! chef sagt wir sollen auf pause lassen.

Die drogerie kette kontrolliert auch ankunfts zeit an der filiale und abfahr zeit und pausen , ob alles wirklich gemacht wurde. müssen wir nach stich proben ausdrucken lassen.  die fragen sogar warum wir pinkeln waren und 5 minuten während einer fahrt angehalten haben. die ticken auch nicht richtig. stasi! haha 

aber die wollen 12 stunden haben. eine andere spedition die für diese kette fährt , die leute müssen 14-15 stunden machen.

Leider habe ich noch eine andere frage.

Un zwar haben wir 2 lager. 12 km von einander entfernt. Nach der Tour fahren wir leergut abladen nach XXXX. Und dann laden die 12 km nach XXX. Wenn wir retouren aufm LKW haben dann m,üssen wir 15 minuten extra auf tourenschein drauf schreiben also bei tour ende weil wir die reouren wir nach dem leergut abladen zurück nehmen wo wir laden. Und zwar meint mein chef; wenn keine retoure drauf ist bekommen die die 15 minuten extra nicht bezahlt und die 12 km auch nicht. Aber wir fahren ja immer nach dem leergut abladen die 15 minuten und 12 km wieder zum laden zurück , ob wir die retouren rollis drauf haben oder nicht. Da sagt mein chef zu uns , das wir das auch nicht berechnet bekommen und die uns wenn wir keine retoure drauf haben uns die 15 minuten abziehen!!! Das ist doch meine arbeits/fahrzeit auch wenn ich keine retoure drauf habe. Nur weil er das dann nicht bezahlt bekommt jeist das doch nicht das er uns das abzieht? Wir fahren jeden tag die 12 km vom lager xxx zu xxx wieder zurück. Und was ist mit werkstatt?? manchmal fahre ich zwischendurch glühbirne wehchseln oder ähnliches für 20 minuten zur werkstatt(die ist 5 minuten vom lager). Muss er das auch bezahlen weils ja unsere arbeits zeit ist.

Hallo capmusicone,

ich möchte da jetzt erst gar nicht weiter auf Details eingehen und rate erst mal dringend dazu dir einen neuen Job zu suchen.

Dann empfehle ich auch den Zeitwahlschalter am Kontrollgerät entsprechend zu nutzen und nicht auf Pause zu stellen während du arbeitest. Der Verstoß kann mit 75€ oder sogar mit bis zu 250€ pro 24h Zeitraum geahndet werden.

Sollte dein Chef Arbeitszeit abziehen würde ich an deiner Stelle dagegen vorgehen. Was kannst du denn dafür wenn dein Chef selbst unbezahlte Leistung gegenüber seinen Auftraggeber bringt......

Grüße

Steini

Themenstarteram 2. Juli 2011 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hallo capmusicone,

ich möchte da jetzt erst gar nicht weiter auf Details eingehen und rate erst mal dringend dazu dir einen neuen Job zu suchen.

Dann empfehle ich auch den Zeitwahlschalter am Kontrollgerät entsprechend zu nutzen und nicht auf Pause zu stellen während du arbeitest. Der Verstoß kann mit 75€ oder sogar mit bis zu 250€ pro 24h Zeitraum geahndet werden.

Sollte dein Chef Arbeitszeit abziehen würde ich an deiner Stelle dagegen vorgehen. Was kannst du denn dafür wenn dein Chef selbst unbezahlte Leistung gegenüber seinen Auftraggeber bringt......

Grüße

Steini

Hay danke,

so machen das alle speditionen die für diesen auftraggeber arbeiten.

Manche habe ich gehört (bekannter der auch über einen sub unternehmer bei der kette fährt)bekommen nur ein fest gehalt ohne überstunden abrechnung usw. Die Arbeiten 14-15 stunden immer für das gleiche geld. Das ist totale verarsche.

Noch ne Frage;

weis jemand was passiert wenn die BAG oder Polizei rausfindet das dass Digitale Kontrollgerät(Fahrerkarte) immer beim motor aus machen auf pause springt? Bei anderen springt das ja auf Arbeitszeit, bei uns nicht. Muss da unser Chef dran glauben oder wir fahrer?

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