Kotflügel bei Breitreifen ausstellen lassen??
Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit OZ Felgen mit Reifen 225/45 R17 zu bekommen.
Die Felgen passen bei VW, Audi, Skoda Fahrzeugen und wurden an meinem Nachbarn mit einem Touran 2,0 TDI aus BJ 11/2005 von VW ausgeliefert.
Mein Caddy steht auch in der Liste der zugelassenen Fahrzeuge des Gutachtens.
Nun bin ich heute beim TÜV gewesen um sicher zu gehen, dass ich die Räder ohne weiteres montieren kann.
Der Prüfer sagte mir nun, dass lt. Gutachten für mein Fahrzeug Voraussetzung wäre, dass die Kotflügel vorne und hinten ausgestellt werden. Damit der Radlauf bei vollbeladenen Fahrzeug nicht den Reifen aufschneidet.
Muss aber nicht heißen, dass das unbedingt gemacht werden muss.😕
Nun meine Frage:
Hat jemand von Euch auf Grund der o.g. Reifengröße schon mal die Radhäuser ausstellen müssen?
Beste Antwort im Thema
Nabend!
Dein Nachbar ist Polizist? Scheinbar hat der Polizist von Leichtmetall-Sonderrädern genauso viel Ahnung wie der Praktische Arzt von einer Herztransplantation. Mal angenommen man fragt bei OZ nach einem 17“ Rad, und fragt dann nach einer ET 45, und zu guter Letzt fragt man nach einer Verwendung Caddy! Dann bekommt man nur ein Rad in 17 Zoll mit einer Einpresstiefe von + 43 mm, und einer Breite von 7“ als Antwort heraus!
Jedoch verfügt dieses Rad nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis sondern über ein Teilegutachten. Auch gibt es bei Karosserieauflagen nie eine Befreiung von der Abnahme des Anbaues. Aber vielleicht fragst Du in Zukunft besser die Putzfrau als ein Polizist, der sicher auch nicht putzen kann!😉😛 Oder die Putzfrau hat das Gutachten weggewischt.😁😁😁
Viele Grüße
Heiner
19 Antworten
Hi!
Das mit dem Ausstellen kenn´ich, ja..
Geht leider auch nur im mm-Bereich bevor es dann gebastelt aussieht.
Beim Life schonmal eigentlich gar nicht.
Dem TE ging es ja imho hauptsächlich um die Bördelei an den Radkästen.?
Grüßle!
Zitat:
Original geschrieben von VW Caddy Life
Nabend!Dein Nachbar ist Polizist? Scheinbar hat der Polizist von Leichtmetall-Sonderrädern genauso viel Ahnung wie der Praktische Arzt von einer Herztransplantation. Mal angenommen man fragt bei OZ nach einem 17“ Rad, und fragt dann nach einer ET 45, und zu guter Letzt fragt man nach einer Verwendung Caddy! Dann bekommt man nur ein Rad in 17 Zoll mit einer Einpresstiefe von + 43 mm, und einer Breite von 7“ als Antwort heraus!
Jedoch verfügt dieses Rad nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis sondern über ein Teilegutachten. Auch gibt es bei Karosserieauflagen nie eine Befreiung von der Abnahme des Anbaues. Aber vielleicht fragst Du in Zukunft besser die Putzfrau als ein Polizist, der sicher auch nicht putzen kann!😉😛 Oder die Putzfrau hat das Gutachten weggewischt.😁😁😁Viele Grüße
Heiner
Dann hatte der ausliefernde VW Betrieb, der die Räder auf den Touran des Nachbarn montiert hat, offenbar genau so wenig Ahnung von Alurädern.?! Denn für dieses Fahrzeug gelten, genau wie für alle anderen im Gutachten aufgeführten Fahrzeuge, die gleichen Auflagen.
Wir hatten gestern Stammtisch und da hatte ich wieder einen Polizisten, der mir das selbe riet wie der Nachbar. Aufziehen und gut...
Warum sollte ich es mir komplizierter machen, als es ist?
Ja nee, ist klar! Der zweite Sheriff kennt offensichtlich auch nicht den Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten. Ist ja auch nicht schlimm. Das Arbeitsgebiet der Polizei ist viel zu umfangreich, als dass sich der einzelne Polizist mit allen Details auskennen kann. Dafür gibt es auch bei der Polizei Fachleute. Am besten mal hier (klick) in Ruhe nach lesen.
Hallo Heiner,
um mein durch Dich ausgelöst schlechtes Gewissen zu beruhigen, bin ich am Samstag noch mal zu nem anderen TÜV Prüfer gefahren und habe alle Unterlagen mitgenommen.
Er schau auf die erste seite der ABE, schaut auf die Auflagen für den Caddy im Gutachten und sagt: " Abnahme ist nicht erforderlich. Sie müssen aber die Papiere immer im Fahrzeug haben!"
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Zitat:
Original geschrieben von Gewinner
Zitat:
Original geschrieben von blue daddy
Moin Gewinner!
Zitat:
Original geschrieben von Gewinner
Hallo Blue DaddyZitat:
Original geschrieben von blue daddy
... so lange bis Du mal einen leichten Unfall hattest (von schwereren will ich gar nicht reden..)
und Deine Hintertüren fest klemmen, wenn die Familie raus oder ein Helfer rein will. 😉🙁1mm wäre mir definitiv zu wenig!
Zu den anderen Punkten:
Du bist kein Einzelfall, dass die Caddyachse gerne mal auch im cm-Bereich versetzt steht ist bekannt .Und ich wüsste auch nicht, was man da ausstellen könnte.
Der Radlauf ist ja durch den Türspalt unterbrochen, das würde garantiert Sch** aussehen.Grüßle!
Interessanter Link, das mit der Achse. Danke !
scheint bei meinen aber nicht im cm, sondern "bloß" im mm Bereich zu sein😎. War aber sehr aufschlußreich zu lesen.also, gut 1mm sind es nur dann wenn das rechte hintere Rad in einer Kuhle oder Vertiefung steht (quasi mehr ausgefedert ist und somit schaut das Rad etwas mehr herraus) kam bis jetzt auch nur beim Selbsttest vor b.z.w. der TÜV-Mann hat da auch nachgeschaut (ein-ausgefedert und ich habe dann die Schiebetüren auf beiden Seiten auf-zugemacht).
Auserdem möchte ich Deine Bedenken wegen eines Unfalls nicht herrunterspielen, aber wenn die Schiebetüren mal deswegen"klemmt", dann spielt es glaube ich keine Rolle mehr wie Groß der Abstand zwischen Rad und Schiebetür war oder ist.😰😰😰
...mit "ausstellen" (dachte es gut beschrieben zu haben) 🙁 meinte ich die Schiebetürenführung hinter der lackierten Blende (der Caddy Kasten hat glaube ich dort keine Blende, da sieht man die Führung mit den zu lösenden Schrauben).scönen Abend und viele Grüße
...so, noch ein paar Bilder