Kostenvoranschlag abglehnt?
Hallo zusammen. Vor kurzen ist ein Problem entstanden. Ich schildere das kurz. 🙄
Ich habe am 14. März beim Autohändler einen gebrauchten Volvo gekauft und zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie von Mapfre Warranty abgeschlossen.
Seit einiger Zeit habe ich merkwürdige Geräusche beim Lenken unter Last gemerkt. Ich habe unter dem Auto geschaut - die Antriebswellenmanschette war bisschen gerissen. Ich habe sofort einen Kostenvoranschlag machen lassen und an die Mapfre geschickt. Sie haben geantwortet, dass die Manschette nicht im Garantieumfang ist.
Ich hatte keine Lust zur Streitereien und habe sie selbst gewechselt, war die Arbeit von 2 Stunden. Dabei habe ich das Gelenk auseinander genommen und sauber gemacht. Was ich da sah- das Metall ist komplett ausgeschlagen und gerissen, das ganze Teil ist sehr verschließen.
Dann war ich wieder bei Volvo, der Meister machte mir einen neuen Kostenvoranschlag für den Wechsel der ganzen Antriebswelle (gibt es nur ganz bei Volvo), die Kosten belaufen sich auf knapp 700€. Ich habe ihn an die Versicherung gemailt und folgende Antwort bekommen:
Zitat:
Am 15.08.2013 wurde uns ein Schaden an der Achsmanschette gemeldet, dieser wurde duch uns nicht reguliert, da besagtes Teil nicht im Rahmen der Garantie gedeckt war. Die nun eingereichte Antriebswelle steht mit diesem Schaden eindeutig in Verbindung. Dass heißt, dass hier ein Schaden gemeldet wird, welcher durch ein nicht gedecktes Bauteil als "Folgeschaden" eingetreten ist.
Also, wieder eine Ablehnung! 🙁 Obwohl in der Garantiepolice die Antriebswelle steht...
Ich habe einen Widerspruch eingelegt, den ich begründet habe, dass der erste Schaden (Manschette) repariert worden war.
Heute habe ich noch einen Satz in den Vertragsbedingungen gefunden:
"Kosten für die Dichtungsmanschetten werden nur dann erstattet, wenn ihr Ersatz im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens an einem der in der Anlage genannten Bauteile technisch erforderlich ist. "
Laut dem Paragraph muss die Achsenmanschette doch erstattet werden? 😕
Und noch eine Frage- ich habe parallel den Autohändler angeschrieben und die Situation mit der Antriebswelle beschrieben (die Garantie schließt ja die Gewährleistung nicht aus). Er hat den Kostenvoranschlag gefordert und mir geschrieben, dass ich das an die Versicherung melden muss und er prüft es seinerseits, ob die Gewährleistungsanspruch besteht.
Nun sitze ich und überlege mir, was ich als nächstes tun kann. Zum Rechtsanwalt zu gehen würde ich sehr ungerne machen, da keine Rechtsschutzversicherung da ist.
Würdet ihr mir was empfehlen?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
so leid es mit tut, aber das sehe ich nicht so positiv für Dich.
Wie du selbst schreibst, bist du 10.000 km ohne Probleme gefahren.
Wäre der Gelenkschaden schon beim Kauf vorhanden gewesen, dann hätte der IMO eher auffallen müssen.
Daher ist anzunehmen, daß der Gelenkschaden durch Wassereintritt wegen der defekten Manschetten eingetreten ist und den Manschettendefekt hätte man auch schon eher bemerken können, wenn er denn beim Kauf schon vorhanden.
Ohne Rechtschutzversicherung könnte das schlecht für dich ausgehen, es sei denn, daß der Händler von sich aus bereit ist, den Schaden auf Gewährleistung zu übernehmen.
Drücke Dir die Daumen, daß er das tut.
Klage einreichen würde ich, wegen des Prozeßrisikos, ohne Rechtsschutz eher nicht.
Liebe Grüße
Herbert
19 Antworten
Moin,
abwarten, was der Händler entscheidet.
Ob nun der Schaden von der Garantie gedeckt wird oder nicht, der Händler muß ja die gesetzliche Gewährleistung bieten.
U.U. solltestest Du für künftige Fälle über eine Verk.-RS nach denken, die ja nicht nur dieser Art Fälle deckt.
Du hättest auch dein Händler in der Gewährleistungsphase in die Pflichtnehmen müssen. Diese zusätzlichen Garantieversicherung sind ja erst nach den 6Monaten ab Kauf interessant. Da da ja die Händler gewährlesitung auf dieses Komische , (in den ersten 6Monaten muss der Hädnler DIR das beweisen das es nicht schadhaft war, und nach den 6Monaten musst DU dem Händler beweisen das der schaden schon bestand..)
Ich habe nur 10tkm mit dem Wagen gedreht. Ich glaube, jeder Gutachter kann beweisen, dass bei der Laufleistung ein solcher Schaden nicht eintreten konnte.
Der Schaden kann jederzeit eintreten, nur der Verkäufer kann eben nicht beweisen, dass beim Kauf der Schaden nicht schon bestanden hat.
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Hallo, schreibe die Versicherung erneut an und weise auf Deine Entdeckung im Kleingedruckten hin.
Dann schreibst Du, den Schaden (Manschette) unverzüglich nach der Ablehnung hast Instandsetzen
lassen( auf eigene Kosten) Bei der Reparatur der Manschette, wurde der Kreuzgelenk Schaden entdeckt. Deren Rep. hat die VRs. aufgrund des Vorschadens abgelehnt. Da Dies unberechtigt war,
legst Du mit dem Schreiben Widerspruch gegen die Ablehnung ein und forderst den Eintritt der VRS,
bei dem Versicherten Schaden. Dann setzt Du zeitgleich eine angemessene Frist, in der die VRS.
erklärt, wie Sie sich Verhalten möchte. Du erwähnst, das Dein RA ansonsten Klage einreichen werde.
Sollte die VRS ablehnen, RA zur Beratung ziehen. Beim ADAC kannst Du eine RA Beratung bekommen.
Viel Glück, Gruss aus B...........
Hallo,
so leid es mit tut, aber das sehe ich nicht so positiv für Dich.
Wie du selbst schreibst, bist du 10.000 km ohne Probleme gefahren.
Wäre der Gelenkschaden schon beim Kauf vorhanden gewesen, dann hätte der IMO eher auffallen müssen.
Daher ist anzunehmen, daß der Gelenkschaden durch Wassereintritt wegen der defekten Manschetten eingetreten ist und den Manschettendefekt hätte man auch schon eher bemerken können, wenn er denn beim Kauf schon vorhanden.
Ohne Rechtschutzversicherung könnte das schlecht für dich ausgehen, es sei denn, daß der Händler von sich aus bereit ist, den Schaden auf Gewährleistung zu übernehmen.
Drücke Dir die Daumen, daß er das tut.
Klage einreichen würde ich, wegen des Prozeßrisikos, ohne Rechtsschutz eher nicht.
Liebe Grüße
Herbert
Sorry die 10.000km Vornutzung sind mir entgangen. Vorgehensweise bis Widerspruch gleich, Termin-
stzung ebenfalls, nur RA und Prozessandrohung ohne Rechtsschutz in diesem Fall, besser nicht.
Gruss aus B............
Hi,
die Argumentationskette der Versicherung ist doch ganz einfach.
Defekte Antriebswelle aber intakte Manschette -> beides wird bezahlt.
Defekte Manschette->dadurch defekte Antriebswelle beides wird nicht bezahlt.
Das ist eine der vielen vielen Klauseln mit denen sich Gebrauchtwagenversicherungen um zahlungen drücke können. Aber die Vertragsgestaltung einer Gebrauchtwagenversicherung ist halt frei.
Mit den versicherungsscheinen vieler Gebrauchtwagenversicherungen kann man sich den Hintern abwischen,dann sind sie wenigsten noch für was gut 😁
gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von RAV4 in Town
In der Anfrage war von 10000km Vornutzung keine Rede!!!!!!!!!!!!!!
Und deshalb sollte man lernen das ganze Thema zu lesen und nicht nur die Eingangspostings.
Aber wie wir dich kennen ist dir das ja meistens zu viel und du schreibst einfach drauf los!
Hier ist die Antwort vom Händler.
Zitat:
wir haben ihren Anspruch auf Gewährleistung überprüft.
Vor Übergabe des Fahrzeuges am 14.03.2013 haben wir eine neue HU und AU durchführen lassen.
Bestandteil dieser Überprüfung ist auch die Kontrolle der Achsmanschetten.
Diese waren zum Zeitpunkt der Übergabe nicht defekt.
Im Laufe des Einsatzes des Fahrzeuges sind diese Achsmanschetten nachweislich kaputt gegangen, Schadensmeldung vom 12.08.2013.
Durch die defekten Achsmanschetten laufen dann die Gelenke trocken und werden zerstört.
Dieses wurde dann am 19.08.2013 gemeldet.
Wir können für diesen Fall keine Kostenübernahme erklären.
Wir bedauern sehr Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Wie wäre das weiter?
Ich habe eben eine Antwort gebastelt:
Zitat:
Sehr geehrte Herr XXXX,
gegen Ihr Schreiben vom 22.08.13 lege ich einen Widerspruch ein. Die Begründung:
1. Die Achsenmanschette war nur ein bisschen angerissen, von außen war sie nur feucht, es ist also kein Schmierstoff ausgetretten. (Die Manschette liegt immer noch bei mir, man kann da kein Loch erkennen)
2. Beim Ausbau des Gelenkes war genug Schmierstoff drin, um die reibungslose Arbeit des Gelenkes zu gewährleisten. Der Verschleiß war dagegen ernorm. Einige Stellen am Metall sind sogar ausgerissen.
3. Die Geräusche, die die kaputte Antriebswelle begleiten, sind ungefähr nach einem Monat nach dem Kauf aufgetreten. Ich konnte sie damals leider nur lokalisieren aber nicht bestimmen, was das war (habe zuvor auf Bremsen getippt). Auch das kann natürlich bewiesen werden.
Aus diesen Grunden möchte ich, dass Sie sich an den Reparaturkosten beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXX
In dem Schreiben gibst Du den Verkäufer eine sehr gute Steilvorlage, damit dieser die Gewärleistung ablehenen kann.
"die Geräuche 1 Monat nach Kauf"
Alles wachsweich. Was willst Du damit erreichen?
Er muss beweisen, dass die Achsmanschette kontrolliert wurde (z.B. durchs HU Protokoll) und dann ist er aus dem Schneider. Das wird er können. Du hast dagegen alle "Beweise" aus dem Auto ausgebaut und willst auf was genau Deine Beweise aufbauen?
Das Problem mit den Achsmanschetten kommt ja wohl auch öfter beim XC60 vor:
http://www.motor-talk.de/.../...-defekt-erst-20000km-t4309966.html?...
Vergiss es. Zahl den Schaden und ärger Dich nicht weiter. Hat der Wagen nicht schon 150Tkm runter?
Amen