Kostenvoranschlag abglehnt?
Hallo zusammen. Vor kurzen ist ein Problem entstanden. Ich schildere das kurz. 🙄
Ich habe am 14. März beim Autohändler einen gebrauchten Volvo gekauft und zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie von Mapfre Warranty abgeschlossen.
Seit einiger Zeit habe ich merkwürdige Geräusche beim Lenken unter Last gemerkt. Ich habe unter dem Auto geschaut - die Antriebswellenmanschette war bisschen gerissen. Ich habe sofort einen Kostenvoranschlag machen lassen und an die Mapfre geschickt. Sie haben geantwortet, dass die Manschette nicht im Garantieumfang ist.
Ich hatte keine Lust zur Streitereien und habe sie selbst gewechselt, war die Arbeit von 2 Stunden. Dabei habe ich das Gelenk auseinander genommen und sauber gemacht. Was ich da sah- das Metall ist komplett ausgeschlagen und gerissen, das ganze Teil ist sehr verschließen.
Dann war ich wieder bei Volvo, der Meister machte mir einen neuen Kostenvoranschlag für den Wechsel der ganzen Antriebswelle (gibt es nur ganz bei Volvo), die Kosten belaufen sich auf knapp 700€. Ich habe ihn an die Versicherung gemailt und folgende Antwort bekommen:
Zitat:
Am 15.08.2013 wurde uns ein Schaden an der Achsmanschette gemeldet, dieser wurde duch uns nicht reguliert, da besagtes Teil nicht im Rahmen der Garantie gedeckt war. Die nun eingereichte Antriebswelle steht mit diesem Schaden eindeutig in Verbindung. Dass heißt, dass hier ein Schaden gemeldet wird, welcher durch ein nicht gedecktes Bauteil als "Folgeschaden" eingetreten ist.
Also, wieder eine Ablehnung! 🙁 Obwohl in der Garantiepolice die Antriebswelle steht...
Ich habe einen Widerspruch eingelegt, den ich begründet habe, dass der erste Schaden (Manschette) repariert worden war.
Heute habe ich noch einen Satz in den Vertragsbedingungen gefunden:
"Kosten für die Dichtungsmanschetten werden nur dann erstattet, wenn ihr Ersatz im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens an einem der in der Anlage genannten Bauteile technisch erforderlich ist. "
Laut dem Paragraph muss die Achsenmanschette doch erstattet werden? 😕
Und noch eine Frage- ich habe parallel den Autohändler angeschrieben und die Situation mit der Antriebswelle beschrieben (die Garantie schließt ja die Gewährleistung nicht aus). Er hat den Kostenvoranschlag gefordert und mir geschrieben, dass ich das an die Versicherung melden muss und er prüft es seinerseits, ob die Gewährleistungsanspruch besteht.
Nun sitze ich und überlege mir, was ich als nächstes tun kann. Zum Rechtsanwalt zu gehen würde ich sehr ungerne machen, da keine Rechtsschutzversicherung da ist.
Würdet ihr mir was empfehlen?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
so leid es mit tut, aber das sehe ich nicht so positiv für Dich.
Wie du selbst schreibst, bist du 10.000 km ohne Probleme gefahren.
Wäre der Gelenkschaden schon beim Kauf vorhanden gewesen, dann hätte der IMO eher auffallen müssen.
Daher ist anzunehmen, daß der Gelenkschaden durch Wassereintritt wegen der defekten Manschetten eingetreten ist und den Manschettendefekt hätte man auch schon eher bemerken können, wenn er denn beim Kauf schon vorhanden.
Ohne Rechtschutzversicherung könnte das schlecht für dich ausgehen, es sei denn, daß der Händler von sich aus bereit ist, den Schaden auf Gewährleistung zu übernehmen.
Drücke Dir die Daumen, daß er das tut.
Klage einreichen würde ich, wegen des Prozeßrisikos, ohne Rechtsschutz eher nicht.
Liebe Grüße
Herbert
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
In dem Schreiben gibst Du den Verkäufer eine sehr gute Steilvorlage, damit dieser die Gewärleistung ablehenen kann."die Geräuche 1 Monat nach Kauf"
+ noch mehrere tausend km gefahren ohne dem Händler den Schaden / Mangel anzuzeigen!
Also den Schaden selbst weiter verschlimmert!
@ TE:
waren denn die Geräuche bereits beim Kauf da?
Zitat:
Original geschrieben von sannnn
Hier ist die Antwort vom Händler.
...
Wie wäre das weiter?
Hallo,
vergiß Garantie und Gewährleistung, zahle die Reparatur und freue dich über die neuen Antriebswellen, die jetzt wohl für die Restlaufzeit halten werden, wenn du die Manschetten regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrollierst und, besonders mit stark eingeschlagen Rädern, verhalten fährst.
Liebe Grüße
Herbert
Ok, die Gewährleistung kann ich jetzt vergessen.
Die einzige Hoffnung nun ist der Widerspruch wegen der Manschette, den ich an die Versicherung geschickt habe.
Zitat:
Heute habe ich noch einen Satz in den Vertragsbedingungen gefunden:
"Kosten für die Dichtungsmanschetten werden nur dann erstattet, wenn ihr Ersatz im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens an einem der in der Anlage genannten Bauteile technisch erforderlich ist. "
Laut dem Paragraph muss die Achsenmanschette doch erstattet werden? 😕
Parallel werde ich mich um die Antriebswelle umschauen. 🙁🙁 bei Volvo kostet sie 460€
Hallo,
IMO interpretierst Du den Satz aus den Vertragsbedingungen falsch.
Wenn die Antriebswellen, soweit versichert, kaputt gegangen wären, ohne daß defekte Manschetten den Schaden verursacht hätten, dann wären die Manschetten mit bezahlt worden.
Weil die Manschetten allein aber nicht versichert sind, werden die von der Versicherung auch nicht bezahlt werden.
Liebe Grüße
Herbert
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Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen und die Antriebswelle selbst kaufen.
Ich danke euch für Antworten! Der Thread kann geschlossen werden.