Kosten für den Kostenvoranschlag - Wer kommt dafür auf ?
Hallo,
ich habe mit meinem vollkaskoversicherten PKW ein Schaden verursacht.(Motorhaube und Stoßstange etc.)
Den Schaden habe ich ordnungsgemäß per E-Mail gemeldet.
Ich bekam darauf hin folgende Antwort:
"Sie haben die Möglichkeit, den Schaden über unsere Partnerwerkstätten reparieren zu lassen.
Sollten Sie die Reparatur in einer anderen Werkstatt wünschen oder eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur anstreben, benötigen wir einen Kostenvoranschlag und Fotos zum Schaden."
Nachdem ich den Kostenvoranschlag bei der Werkstatt auf Wunsch anfertigen hab lassen und bitte um Erstattung für die bezahlten 150 Euro für den Kostenvoranschlag gebeten habe, folgende Antwort
"Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag nicht erstattet. Entschieden Sie sich nachträglich für die Reparatur, würde die Werkstatt diese Kosten normalerweise erstatten"
Meine Frage an euch:
Muss meine Versicherung für den bestellten Kostenvoranschlag aufkommen oder nicht?
Die haben mich ja schließlich damit beauftragt!
Besten Dank euch schonmal 🙂
21 Antworten
AKB GDV
A.2.5.3 Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Das würde dem Sinn nach schon passen und ist in ähnlicher Weise in den AKB verbreitet.
Die Versicherung hat m.E. den KVA nicht "gefordert"...
Im Wortlaut heißt es doch, dass Sie diesen "benötigen"..., um abrechnen zu können.
Der VN will Kohle haben von der VU und es liegt an Ihm, diesen KVA (o.Ä.) zu besorgen...
Einen Auftrag seitens der VU an den VN kann ich hier nicht herauslesen...
Ergo gehe ich davon aus, dass der VN eher schlechte Karten haben wird. Zu Recht m.E.
Der TE könnte ja noch ein paar Daten liefern.
Insbesondere die Schadenhöhe wäre da interessant, ob die VS sich grundlos um den Gutachter herumdrückt.
Nachtrag:
In der Regel ist es besser den Schaden fachgerecht reparieren zu lassen. Aber auch hier fehlen Daten.
Veranlasst sowas einzureichen haben die schon. Ohne Erstellung kann er den nicht einreichen. Sinngemäß passt es und sinnvoll wars auch.
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Das sehe ich auch so.
Vor allem ist es gängige Praxis. Bei Bagtellschäden schicken die meisten Versicherungen keinen Gutachter, weil das selbst bei eigenen Gutachtern zu teuer ist.
Dann wird einfach ein KVA zum Nachweis verlangt der nichts kostet. Der wird nicht bezahlt dafür hier und da noch etwas gekürzt
Der KVA kostet schon etwas. Über die Berechtigung zur Kostenpflicht hat Delle schon etwas geschrieben.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Februar 2023 um 23:01:12 Uhr:
Der TE könnte ja noch ein paar Daten liefern.Insbesondere die Schadenhöhe wäre da interessant, ob die VS sich grundlos um den Gutachter herumdrückt.
Nachtrag:
In der Regel ist es besser den Schaden fachgerecht reparieren zu lassen. Aber auch hier fehlen Daten.
Stimmt zwar, aber oftmals bleibt trotz fachgerechter Reparatur in einer kleinen, freien Werkstatt beim Geschädigten "etwas" hängen. Ich kenne den Stundensatz "meiner" Werkstatt wie auch den der Vertragswerkstatt, weiß auch, wie die Kosten der Lackiererei bei der Vertragswerkstatt für zusätzlichen Gewinn sorgen.