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Kosten für den Kostenvoranschlag - Wer kommt dafür auf ?

Themenstarteram 8. Februar 2023 um 11:23

Hallo,

ich habe mit meinem vollkaskoversicherten PKW ein Schaden verursacht.(Motorhaube und Stoßstange etc.)

Den Schaden habe ich ordnungsgemäß per E-Mail gemeldet.

Ich bekam darauf hin folgende Antwort:

"Sie haben die Möglichkeit, den Schaden über unsere Partnerwerkstätten reparieren zu lassen.

Sollten Sie die Reparatur in einer anderen Werkstatt wünschen oder eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur anstreben, benötigen wir einen Kostenvoranschlag und Fotos zum Schaden."

Nachdem ich den Kostenvoranschlag bei der Werkstatt auf Wunsch anfertigen hab lassen und bitte um Erstattung für die bezahlten 150 Euro für den Kostenvoranschlag gebeten habe, folgende Antwort

"Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag nicht erstattet. Entschieden Sie sich nachträglich für die Reparatur, würde die Werkstatt diese Kosten normalerweise erstatten"

 

Meine Frage an euch:

Muss meine Versicherung für den bestellten Kostenvoranschlag aufkommen oder nicht?

Die haben mich ja schließlich damit beauftragt!

 

Besten Dank euch schonmal :)

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21 Antworten

"Wer trägt die Kosten für einen Kostenvoranschlag?

 

Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw. einer Werkstatt oder eines Gutachters"

 

deine Versicherung hat dich aufgefordert den Schaden zu beziffern.

Den KVA hast du in Auftrag gegeben.

Und wer die Musik bestellt, der muss die auch bezahlen.

Auf den Kosten wirst du wohl sitzen bleiben, wenn du nicht reparien lässt.

Zitat:

@manvo schrieb am 8. Februar 2023 um 12:30:52 Uhr:

"Wer trägt die Kosten für einen Kostenvoranschlag?

Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw. einer Werkstatt oder eines Gutachters"

Da es hier um einen Vollkaskoschaden geht, ist das Geschriebene belanglos.

Warum soll nicht versicherungsrelevant repariert werden?

Wie hoch sind denn die Kosten lt. KVA?

Aber das ein KV nun mittlerweile 150 Euro kostet........................

Schon mal über Stundenverrechnungssätze nachgedacht? ;)

Zitat:

@lejockel schrieb am 8. Februar 2023 um 14:47:45 Uhr:

Aber das ein KV nun mittlerweile 150 Euro kostet........................

Das sitzt ein Mitarbeiter mindestens 45 Minuten, wenn nicht länger am PC um diesen auszuarbeiten.

Die Stundenlöhne im Autohaus belaufen sich mittlerweile auf über 200 €.

Das Kalkuationsprogramm für die Erstellung eines KVA kostet Geld (und nicht wenig)

Jeden Tag steht da mindestens einer vor seinem Schreibtisch und möchte "mal eben" einen KVA haben, damit er mit einer Versicherung seinen Schaden abrechnen kann. In der Zeit kann er für seinen Arbeitgeber kein Geld verdienen.

Verstehst du nun, warum so ein KVA Geld kostet?

Zitat:

@PatrickSta schrieb am 8. Februar 2023 um 12:23:26 Uhr:

...

Meine Frage an euch:

Muss meine Versicherung für den bestellten Kostenvoranschlag aufkommen oder nicht?

Die haben mich ja schließlich damit beauftragt!

 

Besten Dank euch schonmal :)

In der VK werden Gutachterkosten erstattet, wenn die VK den Versicherten zur Vorlage eines Gutachtens aufgefordert hat. Für KVA sollte es nicht anders sein. Ich würde mich an den Versicherungsombudsmann wenden.

also, ich habe in den ganzen Jahren noch nicht einmal erlebt, dass eine Versicherung dem Versicherungsnehmer damit betraut einen Gutachter zu beauftragen.

Wenn, dann machen die das selber und wer da beauftragt wird, ist ja auch kein Geheimnis...

Sicher. Aber wenn der TE schriftlich dazu aufgefordert wurde, lässt sich das gleichsetzen und in den AKB ist es ja für die Gutachten auf Anforderung (die die Versicherer praktisch nicht nutzen) so geregelt. Für sowas lohnt der Gang zum Ombudsmann.

Erscheint für mich logisch, da viele Geschädigte fachlich nicht qualifiziert sind, den Schaden annährend zu beziffern. Außer Bilder einreichen kann man ja nichts machen. Wenn die VS nun ein KVA angefordert hat, sehe ich den Ball bei der VS.

Im Nachgang betrachtet, hätte man sich vor Einholung des KVA die Deckung bestätigen lassen können.

Delle, damit hast Du recht. KVA ist ja nicht mal eben so dahingeschmiert und das muss bezahlt werden.

"Sie haben die Möglichkeit, den Schaden über unsere Partnerwerkstätten reparieren zu lassen.

Sollten Sie die Reparatur in einer anderen Werkstatt wünschen oder eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur anstreben, benötigen wir einen Kostenvoranschlag und Fotos zum Schaden."

Bedeutet dieser Text, dass die Versicherung einen KVA / Fotos bezahlt???

Ist hier (Link drunter) ggf. jemand zahlendes Mitglied und kann mitteilen, was da final steht?

https://www.iww.de/.../...ranschlag-bei-kasko-berechnet-werden-f132972

Es wird hier wohl auf ein Urteil des Amtsgericht Stuttgart: Urteil vom 10.06.2011 – 18 C 1575/11 Bezug genommen.. Im Urteil selbst geht es aber nur um einen KH-Fall und da ist ja klar, dass das VU diesen bezahlen muss.

Ich muss sagen, dass ich mit sowas in all den Jahren noch nie konfrontiert war und daher in Kasko auch noch nie Kosten für einen KVA bezahlt habe, da ich sowas grundsätzlich immer anders lösen würde...

Ich würde aber hier auch eher dazu tendieren, wenn das VU einen KVA vom VN wünscht, dann sollte sie den auch bezahlen. Der Lerneffekt beim SB wäre hinterher gewiss gegeben, sowas künftig anders zu lösen..

Ich kann mich an ein Urteil mit dem Tenor "dem Versucherungsnehmer steht die Erstattung der Kosten eines Kostenvoranschlags nur zu wenn ihm ein UNABHÄNGIGER Gutachter zugestanden hätte" erinnern.

Das wäre auch nicht ganz unlogisch.

In der Praxis hatte ich das Problem auch schon.

Allerdings war meine Werkstatt nicht so frech 150€ zu berechnen.

Es ging nur um 50 Euro und die wurden in den Kostenvoranschlag "eingebaut".

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