Kopfverletzung nach Service klein mit Plus Paket

Mercedes E-Klasse W211

Vor vier Wochen habe ich bei km-Stand 34000 bei meinem 220 CDI T-Modell, Baujahr September 2007, einen Service klein mit Plus-Paket (was beinhaltet das Plus-Paket ?) durchführen lassen. Heute habe ich mir an der Heckklappe eine blutende Kopfverletzung zugezogen, weil sich die Heckklappe nicht vollständig nach oben geöffnet hat. Gehört das Schmieren der Heckklappe nicht zum Service klein?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GerhardNaujok


... Heute habe ich mir an der Heckklappe eine blutende Kopfverletzung zugezogen, weil sich die Heckklappe nicht vollständig nach oben geöffnet hat. Gehört das Schmieren der Heckklappe nicht zum Service klein?

Bei allem Mitleid mit deiner Kopfverletzung:

Es gehört zum "Service klein" eines jeden erwachsenen Menschen, für sein eigenes Tun und Handeln die Verantwortung zu übernehmen. Dazu zähle ich zum Beispiel, dass man sich

vor

dem nach vorne beugen in den Koffer- oder Laderaum Gewissheit darüber verschafft, dass die "Beugeschneise" nicht von harten Gegenständen versperrt wird. So wie man als Fußgänger erst nach links und rechts schaut, bevor man die Straße überquert.

Sorry, aber wenn ich sowas lese...

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Im Sommer war die Heckklappe noch leichtgängig, ging dann im Herbst immer langsamer hoch, bis sie jetzt nicht  mehr voll hochklappte, sondern im oberen Ausklappdrittel steckenblieb, so daß ich sie hochdrücken mußte. 
Ich erwarte eigentlich von einem Mercedes, insbesondere nach einer Inspektion 100%ige Zuverlässigkeit. Warum soll ich bei einer Premium-Marke weniger erwarten?

Zitat:

Original geschrieben von E_Driver


Da drängt sich mir noch die Frage an den Themenstarter auf, wie viele Grundstücksbesitzer er wohl schon verklagt hat, auf dessen Grundstück er im Winter bei Schnee ausgerutscht ist und sich dabei eine Prellung zugezogen hat. Das kann ja nur die Schuld des Grundstückseigentümers sein, denn man selbst ist ja nicht Herr seiner (Gleichgewichts-) Sinne.

Das ist tatsächlich das Problem des Grundstücksbesitzers. Er hat dafür zu sorgen, daß öffentlich zugängliche Wege sicher zu begehen sind. Nur die Gemeinden dürfen sich durch Schilder "Eingeschränkter Winterdienst, Rutschgefahr" aus der Verantwortung ziehen. Stellt ein Privatmann, bzw. ein Gewerbebetrieb so ein Schild auf, ist es rechtlich unwirksam.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von E_Driver


Da drängt sich mir noch die Frage an den Themenstarter auf, wie viele Grundstücksbesitzer er wohl schon verklagt hat, auf dessen Grundstück er im Winter bei Schnee ausgerutscht ist und sich dabei eine Prellung zugezogen hat. Das kann ja nur die Schuld des Grundstückseigentümers sein, denn man selbst ist ja nicht Herr seiner (Gleichgewichts-) Sinne.
Das ist tatsächlich das Problem des Grundstücksbesitzers. Er hat dafür zu sorgen, daß öffentlich zugängliche Wege sicher zu begehen sind. Nur die Gemeinden dürfen sich durch Schilder "Eingeschränkter Winterdienst, Rutschgefahr" aus der Verantwortung ziehen. Stellt ein Privatmann, bzw. ein Gewerbebetrieb so ein Schild auf, ist es rechtlich unwirksam.

Gruß
Achim

So einen Unsinn gibt es aber auch nur bei uns bekloppten Deutschen.

Ich wurde schon von Ausländern auf die für sie und mich unsinnige Regelung angesprochen.

Das deckt sich nicht mit meinem persönlichen Rechtsempfinden.

Bei schlechtem Wetter ist halt mit Rutschgefahr zu rechnen.

Wer dann fällt, ist selber schuld, warum soll man alles anderen in "die Schuhe schieben"?
Ist auch nicht besser, als manches in den USA.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von E_Driver


Da drängt sich mir noch die Frage an den Themenstarter auf, wie viele Grundstücksbesitzer er wohl schon verklagt hat, auf dessen Grundstück er im Winter bei Schnee ausgerutscht ist und sich dabei eine Prellung zugezogen hat. Das kann ja nur die Schuld des Grundstückseigentümers sein, denn man selbst ist ja nicht Herr seiner (Gleichgewichts-) Sinne.
Das ist tatsächlich das Problem des Grundstücksbesitzers. Er hat dafür zu sorgen, daß öffentlich zugängliche Wege sicher zu begehen sind. Nur die Gemeinden dürfen sich durch Schilder "Eingeschränkter Winterdienst, Rutschgefahr" aus der Verantwortung ziehen. Stellt ein Privatmann, bzw. ein Gewerbebetrieb so ein Schild auf, ist es rechtlich unwirksam.

Gruß
Achim

Das ist mir schon klar, dass es (leider) diese Regelung gibt. Aber ich find sie nicht ok, so wie mein Vorredner auch.

Müssen wir denn in Deutschland jede Kleinigkeit vor Gericht austragen?

Wenn ich mich bei Glatteis hinlege, dann gehe ich danach allenfalls zum Arzt, aber nicht zum Rechtsanwalt.

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Zitat:

Original geschrieben von E_Driver


Wenn ich mich bei Glatteis hinlege, dann gehe ich danach allenfalls zum Arzt, aber nicht zum Rechtsanwalt.

Du möchtest aber schon, daß bei Glatteis die Straßen gesalzen werden, oder?

Gruß
Achim

Ja, das möchte ich, wobei es nicht unbedingt Salz sein muss. Und trotzdem kann es passieren, dass ich mit meinem Fahrzeug einen Unfall verursache (die Streufahrzeuge fahren ja nicht im Rhythmus von fünf Minuten). Und was dann? Soll ich die Gemeinde verklagen? Oder das Land? Oder den Bund? Der Staat bringt seine Schäfchen immer ins Trockene.

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von E_Driver


Wenn ich mich bei Glatteis hinlege, dann gehe ich danach allenfalls zum Arzt, aber nicht zum Rechtsanwalt.
Du möchtest aber schon, daß bei Glatteis die Straßen gesalzen werden, oder?

Gruß
Achim

Lieber nicht, das versaut das Auto immer so.

Dafür gibts schließlich 4MATIC, Winterreifen und Schneeketten.

lg Rüdiger:-)

Hi zusammen,

das Heckklappenproblem scheint ja doch häufiger aufzutreten.
Meiner (S280cdi, 08/2005 V6 7G) hat auch eine recht "statische" Heckklappe. Sie bewegt sich immer genau soweit, wie ich sie öffne und bleibt dort stehen.

Hab den Wagen erst vor 4 Wochen (bei MB als "Jungen Stern"😉 gekauft.
Hat jemand von Euch Erfahrung, ob MB im Rahmen der Jungen Sterne Garantie was an den Dämpfern macht?
Der Wagen hat vor der Übergabe einen Assyst bekommen aber die Klappe ist nicht "bearbeitet" worden.

Zweite Frage: Hab den Wagen bei einer einige hundert km entfernten Niederlassung gekauft. Machen die "Heimat-Niederlassungen" Zicken, wenn man mit einem "fremden" Wagen wegen einer Garantieleistung vorfährt?

Danke für Eure Erfahrungen.

Gruß
Hafi

Der Händler, der Dir das Fahrzeug verkauft hat, muß den Mangel auf jeden Fall kostenfrei beheben. Wenn man die Garantiebedingungen der "Junge Sterne Garantie" liest, solltest Du aber auch beim lokalen MB-Händler alle Kosten (bis 100.000km) von der Garantie erstattet bekommen. Ich würde das mal beim lokalen Händler abklären lassen.

Gruß
Achim

Hi!
Ich verstehe die Bedingungen auch so, dass die Dämpfer dazu gehören. Hab sie jedenfalls nicht ausdrücklich bei den ellenlangen Ausschlusslisten gefunden. Aber  das ist halt erstmal nur Theorie...
Vielleicht hat hier die Dämpfer ja schonmal jemand als JS-Garantiefall abgewickelt?

Ich werde jedenfalls nächste Woche mal beim 🙂 vor Ort vorstellig werden...

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi zusammen,

das Heckklappenproblem scheint ja doch häufiger aufzutreten.
Meiner (S280cdi, 08/2005 V6 7G) hat auch eine recht "statische" Heckklappe. Sie bewegt sich immer genau soweit, wie ich sie öffne und bleibt dort stehen.

Hab den Wagen erst vor 4 Wochen (bei MB als "Jungen Stern"😉 gekauft.
Hat jemand von Euch Erfahrung, ob MB im Rahmen der Jungen Sterne Garantie was an den Dämpfern macht?
Der Wagen hat vor der Übergabe einen Assyst bekommen aber die Klappe ist nicht "bearbeitet" worden.

Zweite Frage: Hab den Wagen bei einer einige hundert km entfernten Niederlassung gekauft. Machen die "Heimat-Niederlassungen" Zicken, wenn man mit einem "fremden" Wagen wegen einer Garantieleistung vorfährt?

Danke für Eure Erfahrungen.

Gruß
Hafi

Hallo,

der sollte keine Zicken machen, denn wer macht schon Zicken beim Verdienen ?

Gruß
Adhoma

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


In Amerika hättest du vielleicht eher Chancen auf ein paar Millionen Dollar Schmerzenzensgeld wenn du MB verklagst. 😁

Ich habe keine Schmerzen verspürt, es hat nur geblutet. Ich hoffe, es gibt keine häßliche Narbe an der Stirn. Vielleicht ist das eher ein Fall für den ADAC Werkstatt-Test oder die jährliche Hitliste der Fahrzeugzuverlässigkeit.

Im übrigen möchte ich mich bei  OnkelCharlie und Taifun für die sachlichen Hinweise bedanken.

Zitat:

Im übrigen möchte ich mich bei OnkelCharlie und Taifun für die sachlichen Hinweise bedanken.

Genau, hier wurde versucht, mit unsachlichen Unterstellungen, den Themenstarter zu verunglimpfen.

Auch wenn die Themenüberschrift etwas reißerisch das Wort "Kopfverletzung" beinhaltet, war die Frage nach der Wartung gestellt.

Von Schmerzensgeld war nicht die Rede.

Bei meinem wurden die Dämpfer auf Kulanz getauscht.

Es gibt offensichtlich "alte" und "neue" Dämpfer. So drückte sich zumindest der Meister aus, bei dem ich die langsam öffnende Klappe reklamierte. Ist beim 🙂 ein bekanntes Problem.

Das mit dem anstossen ist mir fast auch passiert. Du rechnest nicht damit, dass sich das Ding so langsam öffnet.

Mit den neuen Dämpfern musst Du allerdings auch aufpassen. Sonst hauts Dir den Unterkiefer weg, so dynamisch geht das Ding mit den neuen Dämpfern dann auf. 😁

Ich war heute in der Werkstatt. Morgen werden die Dämpfer auf Kulanz ausgetauscht. 

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