Konfiguration, Beratung, Bestellung und Lieferzeit
In dem Thread könnt ihr eure Konfigurationen, Bestellungen und Lieferzeiten mit uns teilen.
Habe heute Nacht um halb 1 über WA Web einen Tiguan (siehe Anhang) bestellt. LieferWoche KW 24...frage mich, was man bestellen muss, um auf Ende April zu kommen...hmm
Beste Antwort im Thema
Ohne mich nun in die Kontroverse einmischen zu wollen hätte ich eine Frage zum Thema. Wo kommt eigentlich der Trugschluß her das jemand der sein Auto optisch auf sportlich trimmt, weil es ihm so besser gefällt, zwangsläufig auch die technische sportlichkeit herbeiführen will? Mir gefällt mein R-Line mit den Sebrings ausgesprochen gut obwohl ich weiss das es sicher leichtere Felgen gibt die sich möglicherweise sogar im gleichen finanziellen Rahmen befinden. Ich belächle auch keinen 1.4TSI mit R-Line Exterior nur weil er möglicherweise weniger "sportlich" als mein 2.0TSI ist. Es gefällt ihm so und er braucht die Leistung nicht. Und gut isses
14079 Antworten
https://www.motor-talk.de/.../...inanzierung-bzw-leasing-t6878581.html
Wenn Zulassung ab 01.07. fällt die Leistungserbringung in den Zeitraum mit 16% MwSt. Wie sie es mit bestehenden Bestellungen und dem Rabatt machen weiß ich nicht. Mal direkt bei VW Fragen würde ich sagen.
aus meiner Sicht kommt es nach wie vor auf das Rechnungsdatum an. Denn die MwSt ist für den Händler USt und fällig bei Rechnungsstellung... Wenn der Händler das anders macht, heimst er sich die 3% quasi einfach ein. Das fällt dann unter "Freiwilligkeit" - denn der Handel ist zur Weitergabe nicht verpflichtet....
Zitat:
@DOm3 schrieb am 28. Juni 2020 um 20:17:29 Uhr:
Viele bekommen ja nach dem 1.7 (wie ich) das Auto. Können wir davon auch profitieren (s. Foto). Wie sieht das mit den 16% MwSt aus?
Mein Händler ist total überfragt was das angeht.
Lieferdatum ist entscheidend!
Zitat:
@veper83 schrieb am 28. Juni 2020 um 20:26:51 Uhr:
Zitat:
@DOm3 schrieb am 28. Juni 2020 um 20:17:29 Uhr:
Viele bekommen ja nach dem 1.7 (wie ich) das Auto. Können wir davon auch profitieren (s. Foto). Wie sieht das mit den 16% MwSt aus?
Mein Händler ist total überfragt was das angeht.Lieferdatum ist entscheidend!
Eigentlich nicht.... das kann sich vom Rechnungsdatum unterscheiden... und für das Finanzamt ist das Rechnungsdatum entscheidend.
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Zitat:
@realmaze schrieb am 28. Juni 2020 um 20:30:28 Uhr:
Zitat:
@veper83 schrieb am 28. Juni 2020 um 20:26:51 Uhr:
Lieferdatum ist entscheidend!
Eigentlich nicht.... das kann sich vom Rechnungsdatum unterscheiden... und für das Finanzamt ist das Rechnungsdatum entscheidend.
Genau falsch herum: entscheident ist das Datum der Leistungserbringung (=Verschaffung der Verfügungsmacht), das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend (wäre ja noch schöner, wenn der Händler durch Verzögerung der Rechnungsstellung den USt-Satz beeinflussen könnte!).
Das Finanzamt interessiert nun mal ausschließlich das Rechnungsdatum. Das ist gesetzlich so geregelt. Man bedenke: Das Unternehmen geht in Vorleistung, solange es die Rechnung an den Kunden nicht austellt. Außerdem hat das weitreichendere Folgen... (es besteht eine Pflicht zur zeitnahen Ausstellung der Rechnung)
im Übrigen: wenn das Unternehmen 19% MwSt auf der Rechnung ausweist, muss es auch 19% USt abführen.
Vll. noch ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: In Deutschland besteht keine Pflicht, einen Lieferschein zu erstellen. Das Leistungsdatum wird somit verbindlich nur auf der Rechnung aufgeführt.
Verdammt dünnes Eis!
"Das Finanzamt" ist nicht so dumm, wie dargestellt. Unstrittig ist, dass sicherlich nicht geprüft wird, ob die ausgewiesenen 19% tatsächlich 16% gewesen wäre (hat sowieso keine Auswirkung, da die zuviel ausgewiesene Ust explizit nach § 14c UStG geschuldet wird).
Lass Dir aber gesagt sein, dass umgekehrt (Ausweis von 16%, obwohl 19% richtig sind) sehr wohl geprüft werden wird 😉
Wäre das erste Mal, wenn dies nicht geschehen wird... War zuletzt bei der Erhöhung von 16 auf 19% zum 01.01.2007 der Fall.
Und das war damals in jedem durch die Betriebsprüfung aufgegriffenen Fall Thema.
Und es gibt da schwerer zu klärende Fälle, als eine Auto-Lieferung (Zeitpunkt Zulassung, Zeitpunkt Zahlung).
Zitat:
@realmaze schrieb am 28. Juni 2020 um 20:30:28 Uhr:
... und für das Finanzamt ist das Rechnungsdatum entscheidend.
Nein, die Leistungserbringung ist es!
Ein Freund arbeitet beim Finanzamt D-Dorf. Mit dem hatte ich das angesprochen. Es stimmt, was hier schon vielfach geschrieben wurde. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung zählt.
Das kommt sogar auf so seltsame Konstruktionen: Stichwort Urlaub/Hotel
Es zählt jeder Tag einzeln, also alle Tage vor dem 1.7. mit vollem Steuersatz, ab dem 1.7. mit ermäßigten Steuersatz, weil jeder einzelne Tag eine einzelne Leistungserbringung darstellt 😉
Und wie genau soll das kontrolliert werden? Bei Hotels mag das gehen (da steht das auf der Rechnung), bei Waren wird das schwierig.
I.d.R. lässt der Händler den Wagen zu und übergibt ihn Dir. In der Autostadt ist es der Tag der Fahrzeugübergabe - das wird doch dokumentiert... Wo soll da ein Problem sein?
...ok. Ich ziehe die Aussage zurück. Auf der Rechnung muss natürlich ein Leistungsdatum vermerkt sein. I.d.R. entspricht das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum - dann muss aber das auch erkenntlich sein. Und dann habt ihr natürlich Recht - Denkfehler von meiner Seite.