Komplizierte Frage zur innerorts oder generellen Linksfahr Regelung
Es geht um das Fahren über dem erlaubten Tempo Innerorts.
Zu schnell fahren ist strafbar, das ist uns allen bewusst und mit dieser Mentalität gehen wir auch an diese Frage dran. Aber viele Fahrer nehmen das zu schnell Fahren ja gerne bis 20 Km/h in kauf wenn sie es mal wieder eilig haben. (keine Punkte, nur Geldstrafe)
Meine Frage bezieht sich aber nun nicht auf den Raser, meine Frage bezieht sich auf den Fahrer vor ihm, um genau zu sagen, dem auf der linken Spur.
Nennen wir unseren Raser mal Heinz.
Heinz hat es eilig zur Arbeit zu kommen, er hat morgens etwas verschlafen und versucht nun mit dem Eigenrisiko ein Knöllchen zu bekommen 10-20 Km/h schneller zu fahren.
Nun fährt aber Hans vor ihm genau die erlaubten 50 auf der linken Spur obwohl Innerorts 3 Fahrstreifen vorhanden sind.
Dies nervt Heinz und er empfindet es als Nötigung, Hans könnte ja problemlos auf die mittlere oder rechte Spur wechseln um Heinz vorbei zu lassen.
Hans scheint dies aber nicht zu machen weil er viel lieber Polizei spielt und andere ausbremst.
Innerorts gilt zwar Rechtsfahrgebot aber gleichzeitig auch für PKWs unter 3,5t eine Spur Wahl.
Auch rechts überholen ist innerorts erlaubt.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Verordnung die Hans bricht indem er Heinz, der zwar 70km/h in einer 50km/h Zone fahren will, ausbremst und sich weigert auf einen anderen Streifen zu wechseln?
Gilt dies als Nötigung oder als Verkörperung einer Amtsperson?
Heinz würde ja rechts überholen nur hält sich der rechts/mittig fahrende Fahrer ja genauso wie Hans and die 50km/h und beide blockieren den Fluss des Verkehrs, dabei, müsste Hans nur kurz etwas langsamer fahren und sich hinter Joachim auf dem Nebenstreifen einordnen und so Heinz seiner Dinge walten lassen.
Also kurz: Gibt es eine Verkehrsordnung die Fahrer brechen die bei mehrspurigem Innerortsverkehr grundsätzlich durchgehend den linken streifen benutzen und dabei genau das vorgeschriebene Tempo fahren obwohl klar abzusehen ist das hinter ihm Fahrer sind die schneller fahren wollen?
58 Antworten
Ja, entweder wurde dieser "Unsinn" zur Zeit meiner Ausbildung interpretiert als "PKW sowie Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t", analog zur Regelung vor 1988.
Oder ich hab es irgendwie verwechselt mit dem Zeichen 253 (LKW-Durchfahrtsverbot)? Dies gilt ja auch für alle Kfz über 3,5 t, aber PKW und Busse werden explizit ausgenommen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 10. März 2024 um 23:49:48 Uhr:
Für historisch Interessierte
Vielen Dank für die Ausleuchtung… 🙂
Zitat:
@Rockville schrieb am 10. März 2024 um 21:27:46 Uhr:
Wie kommst du jetzt auf Klasse B? Es ging ja eher darum, dass manche Regeln generell für alle Pkw gelten, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.
Ja. Doch hat bekanntermaßen eine übliche Fahrerlaubnis für PKW jenseits der magischen 3,5 t zGG keine Gültigkeit. Nicht "B" und - sofern nach dem 27.12.2016 erworben - auch nicht die Klasse "C1/C". Unter dieser Voraussetzung stellt sich die Frage nach dem richtigen Fahrstreifen (oder Rechtsfahrgebot) für Klasse-B-Inhaber
innerortseher weniger.
Und hierauf zielte mein vorheriger Beitrag (wenngleich leicht OT) ab.
Zitat:
@nogel schrieb am 11. März 2024 um 09:07:50 Uhr:
Ja, entweder wurde dieser "Unsinn" zur Zeit meiner Ausbildung interpretiert als "PKW sowie Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t", analog zur Regelung vor 1988.
Der Wortlaut bis 1988 war "Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse". Danach hat man die Unterscheidung nach Fahrzeugart aufgegeben und es hieß "Kraftfahrzeuge bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse". Später wurde dann noch in der ganzen StVO (außer beim erlaubten Gehwegparken) die Grenze von 2,8 t auf 3,5 t angehoben. Insofern hat die freie Fahrstreifenwahl seit dem 01.10.1988 nichts mehr mit der Fahrzeugart zu tun. Es war ja auch unsinnig, dass die freie Fahrstreifenwahl damals nicht für Motorräder galt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Rigero schrieb am 11. März 2024 um 09:30:33 Uhr:
Doch hat bekanntermaßen eine übliche Fahrerlaubnis für PKW jenseits der magischen 3,5 t zGG keine Gültigkeit.
Naja, der Klasse-B-Inhaber darf eine Klasse-L-Zugmaschine mit 10 t zulässiger Gesamtmasse fahren. Dann muss er wissen, dass für ihn die freie Fahrstreifenwahl nicht gilt.
Ich verstehe ja das der Gesetzgeber das Rechtsfahrgebot innerorts dafür aufgehoben hat,es vermeidet ja bei dichterem Verkehr die sonst nötigen Spurwechsel.
Das verringert sicher ein gewisses Risiko beim Spurwechsel.
Allerdings verstehe ich dann aber auch Leute nicht,die normal ans Rechtsfahrgebot gewöhnt sind,ellenlang auf der linken Spur zu bleiben obwohl die rechte daneben frei ist.
Ja,sie dürfen das,gar keine Frage.
Aber manchmal denke ich das etwas Anpassung an die jeweilige Situation sicher besser ist als stur auf ein Recht zu beharren.
Ich habe mir angewöhnt auch da die rechte Spur zu nutzen wenn sie frei ist,dann kann links jeder für sich selbst entscheiden ob er zu schnell fahren will oder nicht.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 12. März 2024 um 18:03:20 Uhr:
Allerdings verstehe ich dann aber auch Leute nicht,die normal ans Rechtsfahrgebot gewöhnt sind,ellenlang auf der linken Spur zu bleiben obwohl die rechte daneben frei ist.
naja, wenn Du gleich, also in 3km bis 5km, links abbiegen mußt ... ausserdem brauchst Du links nicht soviel Angst vor fliegenden Mülltonnen, Kindern, der Rollatorgang, sich öffnenden Türen, amokfahrenden Radlern und Scoutern, fehlenden Gullideckeln, 1m-Zuweitvorziehern zu haben. Vllt. noch eine Portion Agarophobie und man hat viele Gründe links zu fahren.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Da könnte doch ein klein wenig die Frage aufkommen: Warum gibt es überhaupt eine rechte Spur ?
Da kann doch gleich die linke, und die ganz linke, und das ist dann die Spur für Heinz. Da ist dann zwar auch 50 erlaubt, aber man MUSS mehr fahren um darauf zu dürfen. Wer da mit unter 50 geblitztdings wird, zahlt für "unberechtigtes Benutzen einer Fahrspur"
😉 gruß Jörg.
Edit: Zitat Misslungen 😠
😁
Wenn es keine rechte Spur gäbe, könnte man ja keinem damit ärgen mit 48 links zu fahren.
Hier in Essen gibt es auch Straßen das sind heute, wie ich sie nenne, Einzweispurstraßen 😁
https://maps.app.goo.gl/XYKcvWKY2MauDWZ99
https://maps.app.goo.gl/49SPvqcb8EeEy63y8
Gibt da schonmal kuriose Situationen.
Da gilt allerdings keine freie Fahrstreifenwahl und man darf auch nicht rechts überholen. Dafür wären nämlich zwei markierte Fahrstreifen notwendig, also per Leitlinie (gestrichelte Linie) oder per Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie).
An der Stelle tauchen zwar ab uns zu ein paar Leitlinien auf, aber das dürfte nicht reichen, um durchgehend von "markierten Fahrstreifen" zu sprechen.
Im letzten Satz steck die Unsicherheit. Es gibt aber auch Verkehrsteilnehmer die meinen das man dort nicht links zu überholen hat und ziehen dann deutlich nach links wenn man sich heranschleicht. ... oder vor der Ampel mit den beiden Pfeilen in die Mitte.
Überholen und nebeneinander fahren darf man auch ohne Markierungen, wenn der Platz dazu ausreicht. Ob es aber tatsächlich zwei (nicht markierte) Fahrstreifen gibt, ist wohl Ansichtssache. Zwei Pfeile nebeneinander aufzumalen reicht da nicht, denn die Definition eines (nicht markierten) Fahrstreifens findet man in § 7 Abs. 1 StVO:
"Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
Und ob da zwei mehrspurige Fz. noch "ungehindert" nebeneinander fahren können? Na ja, kreative Behörde - gut gemeint, schlecht gemacht.
... hat man nochmal getoppt: https://maps.app.goo.gl/G7Xus1ZYtGXce6MP8
... man versuchte ja ein bischen mehr in Richtung Fahrradstadt zu kommen und hat aus 2 normalen spuren mit Mittellinie obiges gemacht. Alos Mittellinie weg und einen theoretischen Ansatz von Radspur aufgemalt. Ist nur völlig unsinnig das Radspuren eh zu schmal sind, man auch ohne dem ja 2m Überholabsatnd ansetzen muß. Ende vom Lied ... manchmal kommen Dir Irrfahrer völlig mittig draufhaltend entgegen. Ausser Symbolik nichts. Und auf dem teils sehr schmalem gehweg dennoch häufig Radfahrer - zum Leidwesen der Fußgänger ... aber zumindest stellt Sich die Frage mit dem rechtsüberholen dort nicht 😁