Komplizierte Frage zur innerorts oder generellen Linksfahr Regelung

Es geht um das Fahren über dem erlaubten Tempo Innerorts.
Zu schnell fahren ist strafbar, das ist uns allen bewusst und mit dieser Mentalität gehen wir auch an diese Frage dran. Aber viele Fahrer nehmen das zu schnell Fahren ja gerne bis 20 Km/h in kauf wenn sie es mal wieder eilig haben. (keine Punkte, nur Geldstrafe)

Meine Frage bezieht sich aber nun nicht auf den Raser, meine Frage bezieht sich auf den Fahrer vor ihm, um genau zu sagen, dem auf der linken Spur.
Nennen wir unseren Raser mal Heinz.
Heinz hat es eilig zur Arbeit zu kommen, er hat morgens etwas verschlafen und versucht nun mit dem Eigenrisiko ein Knöllchen zu bekommen 10-20 Km/h schneller zu fahren.
Nun fährt aber Hans vor ihm genau die erlaubten 50 auf der linken Spur obwohl Innerorts 3 Fahrstreifen vorhanden sind.
Dies nervt Heinz und er empfindet es als Nötigung, Hans könnte ja problemlos auf die mittlere oder rechte Spur wechseln um Heinz vorbei zu lassen.
Hans scheint dies aber nicht zu machen weil er viel lieber Polizei spielt und andere ausbremst.
Innerorts gilt zwar Rechtsfahrgebot aber gleichzeitig auch für PKWs unter 3,5t eine Spur Wahl.
Auch rechts überholen ist innerorts erlaubt.

Meine Frage ist nun, gibt es eine Verordnung die Hans bricht indem er Heinz, der zwar 70km/h in einer 50km/h Zone fahren will, ausbremst und sich weigert auf einen anderen Streifen zu wechseln?
Gilt dies als Nötigung oder als Verkörperung einer Amtsperson?
Heinz würde ja rechts überholen nur hält sich der rechts/mittig fahrende Fahrer ja genauso wie Hans and die 50km/h und beide blockieren den Fluss des Verkehrs, dabei, müsste Hans nur kurz etwas langsamer fahren und sich hinter Joachim auf dem Nebenstreifen einordnen und so Heinz seiner Dinge walten lassen.

Also kurz: Gibt es eine Verkehrsordnung die Fahrer brechen die bei mehrspurigem Innerortsverkehr grundsätzlich durchgehend den linken streifen benutzen und dabei genau das vorgeschriebene Tempo fahren obwohl klar abzusehen ist das hinter ihm Fahrer sind die schneller fahren wollen?

58 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 10. März 2024 um 19:45:02 Uhr:


Das Ganze Problem ist doch hypothetischer Natur, da innerorts ja rechts überholt werden darf.

Im Ausgangsfall ging das nicht, denn rechts fuhr Joachim. 😉

Zitat:

@Melosine schrieb am 10. März 2024 um 19:58:03 Uhr:


Wenn dein Fahrzeug weniger als 3,5 Tonnen hat, gilt das immer.

Oder wenn man mit dem PKW unterwegs ist auch.

Edit: stimmt nicht mehr

Zitat:

@nogel schrieb am 10. März 2024 um 20:42:16 Uhr:


Oder wenn man mit dem PKW unterwegs ist auch.

Nö. Ein Pkw mit 4 t zulässiger Gesamtmasse hat keine freie Fahrstreifenwahl.

Edit: Unsinn geschrieben

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Zitat:

@nogel schrieb am 10. März 2024 um 20:54:06 Uhr:


Falsch.

§ 7 Abs. 3 StVO:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

Wo werden da deine Pkw erwähnt?

Hast Recht, stimmt nicht mehr

Zitat:

@nogel schrieb am 10. März 2024 um 21:09:04 Uhr:


Hast Recht, stimmt nicht mehr

Nicht mehr?
Wann stand da PKW?

Vor 15 Jahren stand da schon Kraftfahrzeuge…

Früher stand da "....PKW (also alle) sowie LKW bis 2,8 Tonnen ...."

Da durften also alle PKW die Spur wählen

Zitat:

@Rockville schrieb am 10. März 2024 um 20:50:14 Uhr:


Ein Pkw mit 4 t zulässiger Gesamtmasse hat keine freie Fahrstreifenwahl.

Natürlich korrekt, - doch zugleich eine Frage, die Inhaber der FE-Kl. "B" nicht wirklich kümmern muss.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. März 2024 um 21:14:21 Uhr:


Nicht mehr?
Wann stand da PKW?

Das müsste vor 1999 gewesen sein. Wenn es wirklich von Interesse ist, kann ich es aus dem BGBl heraussuchen.

Zitat:

@Rigero schrieb am 10. März 2024 um 21:27:24 Uhr:


Natürlich korrekt, - doch zugleich eine Frage, die Inhaber der FE-Kl. "B" nicht wirklich kümmern muss.

Wie kommst du jetzt auf Klasse B? Es ging ja eher darum, dass manche Regeln generell für alle Pkw gelten, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse. Das gilt beispielsweise für die Autobahn-Richtgeschwindigkeit, aber eben nicht bei der freien Fahrstreifenwahl.

Ich glaube bis 22.03.1988

Zitat:

@diezge schrieb am 10. März 2024 um 09:9:40 Uhr:


Wer sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, blockiert den Verkehrsfluss nicht.

Richtig, selbst wenn Hans 40 innerorts auf der linken Spur fährt, wäre das noch ok. Zwar lästig, aber nicht zu beanstanden. Bei 30 könnte man darüber nachdenken.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 10. März 2024 um 21:34:02 Uhr:


Bei 30 könnte man darüber nachdenken.

Warum? Erlaubt ist erlaubt, oder?

Hallo

@Sotao

Zitat:

@Sotao schrieb am 9. März 2024 um 18:43:04 Uhr:


Es geht um das Fahren über dem erlaubten Tempo Innerorts...

Das ist wirklich eine komplizierte Fragestellung. Ich sehe die Frage eher implizit so:

Wie soll man sich Verhalten, wenn man mit einer Situation konfrontiert ist, die man kaum ändern kann (z.B. Zeitdruck und die realen Lebenumstände im Strassenverkehr).

Da gibt es im Grunde fast immer zwei Möglichkeiten: Ändere die Situation oder akzeptiere sie.

Für den korrekten Verkehrsteilnehmer habe ich den Rat:

Akzeptiere die Situation:
- Ignoriere einen Drängler (insbesondere Emotional), denn es ist nicht dein Problem

Ändere die Situation:
- Lasse genervte Verkehrsteilnehmer vorbei, sofern einfach möglich
Eine Konfrontation mit emotional Beeinträchtigten ist zu vermeiden

-----
Für den Genervten, der die Verkehrsregeln missachten möchte:

Ändere die Situation:
- Mache eine besere Zeitplanung, um Zeitdruck zu vermeiden
- Bewirke eine Änderung der gesetzlichen Regelung im Strassenverkehr
- Ziehe in eine Region, in welcher der Strassenverkehr ungeregelter ist
- Ziehe in eine Region, wo der Strassenverkehr weniger dicht ist
. Verzichte auf die Teilnahme am Strassenverkehr, die eventuell zu sehr "nervt"
- Erscheine bei der Polizei, um über das Elend zu klagen
(Die Bediensteten dort können sicher bei einer praktikablen Lösungsfindung helfen)
- Warte 10-20 Jahre, um eine andere Sichtweise vom Leben zu erhalten

Akzeptiere die Situation:
- Mit ein wenig mehr gegenseitiger Rücksichtnahme im Strassenverkehr
- Durch eine Nachschulung in Sachen korrektem Verhalten, sofern es an der Kenntnis mangelt
- Durch ein oder mehrere Gespräche mit einer Fachkraft

Die Auflistung mag nicht abschliessend sein, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen.

Die Wahl des Mittels überlasse ich jeweils der individuellen Einsicht und Entscheidung. 😉

Gruss

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. März 2024 um 21:14:21 Uhr:



Nicht mehr?
Wann stand da PKW?

Vor 15 Jahren stand da schon Kraftfahrzeuge…

Für historisch Interessierte: Pkw werden bei der freien Fahrstreifenwahl seit dem 01.10.1988 nicht mehr erwähnt (BGBl. Nr. 12 vom 30.03.1988).

Und später fand sich offenbar jahrelang ein witziger Fehler in § 7 Abs. 3 StVO, denn da stand folgender unsinniger Satz:

"Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen."

Den Unsinn hat man dann bemerkt und ihn zum 01.09.2009 abgestellt. Seitdem ist der Wortlaut unverändert.

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