Kompletträder
Hallo zusammen,
habe unter Vorbehalt der Kompatibilität einen gebrauchten Satz Kompletträder gekauft.
Daten Kauf:
Felge: Original Mercedes / Größe: 7,5 Jx16 H2/ Teilenummer: A 212 401 07 02/ Einpresstiefe: 45,5
Reifen: Michelin Primacy Pilot Alpin 3 MO/ Größe: 225/55 R16 Traglastindex: 99 Geschwindigkeitsindex: H
1. Wo kann ich nachlesen bzw. kontrollieren welche Felge und welches Rad verwendet werden kann.
2. Dürfen Reifen ohne die Spezifikation XL beim T-Modell verwendet werden?.
Fahrzeug :
MB S212 E200CGI
zuB: 08.01.2010
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SternMB schrieb am 30. Juli 2015 um 22:52:42 Uhr:
Unsinn, meine Sommerreifen sind ohne XL und passen!
245er 17" Avantgarde Felgen.
Passen tun sie. Du darfst sie aber AUF DEM KOMBI nicht fahren! So von Mercedes festgelegt (s.Liste Freigabe Mercedes) und somit sicherlich
KEIN Unsinn. Hat wohl Last-/Gewichtsgründe.
Der Kombi ist einfach schwerer!
Auf der Limousine ist es erlaubt; aber NUR da!
Nicht nur, dass Du damit ohne gültige Betriebserlaubnis fährst, Du gefährdest Dich damit selbst/Deine Familie (und andere).
Auf allen 212-Kombis sind NUR Reifen MIT XL-KENNZEICHNUNG zugelassen. Sicher nicht umsonst.
Erkundige Dich mal bei Deinem Händler!
DB-Driver
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
@DB-Driver schrieb am 30. Juli 2015 um 23:59:58 Uhr:
PS: Der W212 kommt in einigen Versionen sogar mit einem 95iger Lastindex aus.Der Themenstarter sprach von einem T-Modell (S212)
Ich krame mal dies hier heraus:
Beim S212/Kombi steht explizit in der Zulassungsbescheinigung, COC Papiere, Betriebsanleitung und Reifenfreigabe von Mercedes: 99 XL oder bei 18 Zoll 97XL.
(XL= zwingend vorgeschrieben bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung).
Hast Du eine Zubehörfelge, ist die ABE maßgeblich und auch da findest Du bein S212 immer 99XL oder 18 Zoll 97XL.Maßgeblich für DEIN Fahrzeug und genau das, was Du fahren darfst, steht also in Deinen COC-Papieren.
Ansonsten frag' beim Händler nach. Der kann Dir aufgrund Deiner FIN (Fahrgestellnummer) genau sagen, was Du fahren darfst/musst.
Gruß
DB-Driver
Das kann ich bestätigen: Im COC-Papier meines S212 (220 CDI) mit Anhängerkupplung steht hinter allen zulässigen Reifengrößen - egal ob mit LI 97 oder 99 - ein XL
ohne Klammern!Daraus schließe ich, dass XL zumindest mit AHK zwingend vorgeschrieben ist.
Für eine bloße Empfehlung halte ich dieses Papier und auch die im Internet abrufbaren Dokumente "Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für E-Klasse" von MB für den S212 und den W212 nicht. Wobei in letzteren ein konkreter LI gar nicht auftaucht, sondern nur der in Klammern gesetzte Hinweis (XL). Der steht aber zumindest beim S212 wiederum hinter allen zulässigen Varianten und Reifengrößen.
Ob es überhaupt Reifen in den infrage kommenden Größen mit LI 97 oder 99 ohne den Zusatz XL gibt, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, würde ich sie auf jeden Fall meiden.
Viele Grüße vom
ELCHJUNG
Meine Mercedes Niederlassung hat mir damals die Reifen ohne XL montiert, sollte schon richtig sein.
Rechne ich die max. Traglast der Reifen aus, komme ich über die max. zulässige Achslast.
Also passt das.
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 31. Juli 2015 um 09:04:39 Uhr:
Sind es tatsächlich nur "Empfehlungen" oder verliert man den Versicherungsschutz falls man sich nicht daran hält?Zitat:
@FRI-E-320 schrieb am 31. Juli 2015 um 08:51:50 Uhr:
Moin!Letztlich sind die Mercedes Eintragungen "Empfehlungen". Wie sich die tatsächlich benötigte Traglast berechnen läst, kann man sehr schön dem angehängten Dokument entnehmen. So würde mein S212 220 CDI ohne AHK(!) auch mit einem Lastindex 95 auskommen.
Es sind "Empfehlungen"
Selbst mit AHK reicht der Lastindex/Tragfähigkeitsindex 95,
da im Anhängerbetrieb die Reifentraglast für die HA um max.+15% erhöht ist 😉
Dein S212 hat als höchste Achslast = HA 1345 kg
Lastindex 95 reicht für 1380 kg + 15% = 1587 kg ( Lastindex 99 = 1550 kg)
Siehe dazu hier die europ. Richtlinie 92/23/EWG Seite 74 Punkt 3.7.3.
"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird."
Der Hinweis vom GTÜ im Link auf Seite 4
> bezieht sich auf die Reifenfabrikate/-profile, usw. nicht auf den Lastindex
die - in diesem Fall Mercedes - mit der Kennung MO empfiehlt.
Auf Seite 5 des GTÜ-Link´s wird dann der Empfehlungscharakter beschrieben.