Kompletträder
Hallo zusammen,
habe unter Vorbehalt der Kompatibilität einen gebrauchten Satz Kompletträder gekauft.
Daten Kauf:
Felge: Original Mercedes / Größe: 7,5 Jx16 H2/ Teilenummer: A 212 401 07 02/ Einpresstiefe: 45,5
Reifen: Michelin Primacy Pilot Alpin 3 MO/ Größe: 225/55 R16 Traglastindex: 99 Geschwindigkeitsindex: H
1. Wo kann ich nachlesen bzw. kontrollieren welche Felge und welches Rad verwendet werden kann.
2. Dürfen Reifen ohne die Spezifikation XL beim T-Modell verwendet werden?.
Fahrzeug :
MB S212 E200CGI
zuB: 08.01.2010
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SternMB schrieb am 30. Juli 2015 um 22:52:42 Uhr:
Unsinn, meine Sommerreifen sind ohne XL und passen!
245er 17" Avantgarde Felgen.
Passen tun sie. Du darfst sie aber AUF DEM KOMBI nicht fahren! So von Mercedes festgelegt (s.Liste Freigabe Mercedes) und somit sicherlich
KEIN Unsinn. Hat wohl Last-/Gewichtsgründe.
Der Kombi ist einfach schwerer!
Auf der Limousine ist es erlaubt; aber NUR da!
Nicht nur, dass Du damit ohne gültige Betriebserlaubnis fährst, Du gefährdest Dich damit selbst/Deine Familie (und andere).
Auf allen 212-Kombis sind NUR Reifen MIT XL-KENNZEICHNUNG zugelassen. Sicher nicht umsonst.
Erkundige Dich mal bei Deinem Händler!
DB-Driver
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17 Antworten
Die FAQ hast Du Dir sicher bereits angeschaut?
Liste der Reifenfreigaben für 212 Kombi (S212) s. Anhang
Reifen ohne 'XL' Freigabe dürfen auf dem Kombi NICHT gefahren werden!
Gruß
DB-Driver
Zitat:
@DB-Driver schrieb am 30. Juli 2015 um 18:15:34 Uhr:
Liste der Reifenfreigaben für 212 Kombi (S212) s. AnhangReifen ohne 'XL' Freigabe dürfen auf dem Kombi NICHT gefahren werden!
Gruß
DB-Driver
Die Liste ist veraltet bzw. der 212201 fehlt 🙁 Genau wie auf der Liste bei MB.
SAG' das Mercedes mal. Die Liste ist die aktuellste von Mercedes!
Außerdem ist der 212201 nur der E220 als BluTEC Modell.
Hat nichts mit der Typenliste für die Reifen-Felgenfreigaben zu tun.
Gruß
DB-Driver
Unsinn, meine Sommerreifen sind ohne XL und passen!
245er 17" Avantgarde Felgen.
Zitat:
@SternMB schrieb am 30. Juli 2015 um 22:52:42 Uhr:
Unsinn, meine Sommerreifen sind ohne XL und passen!
245er 17" Avantgarde Felgen.
Passen tun sie. Du darfst sie aber AUF DEM KOMBI nicht fahren! So von Mercedes festgelegt (s.Liste Freigabe Mercedes) und somit sicherlich
KEIN Unsinn. Hat wohl Last-/Gewichtsgründe.
Der Kombi ist einfach schwerer!
Auf der Limousine ist es erlaubt; aber NUR da!
Nicht nur, dass Du damit ohne gültige Betriebserlaubnis fährst, Du gefährdest Dich damit selbst/Deine Familie (und andere).
Auf allen 212-Kombis sind NUR Reifen MIT XL-KENNZEICHNUNG zugelassen. Sicher nicht umsonst.
Erkundige Dich mal bei Deinem Händler!
DB-Driver
Hallo ins Forum,
Zitat:
@DB-Driver schrieb am 30. Juli 2015 um 18:15:34 Uhr:
Reifen ohne 'XL' Freigabe dürfen auf dem Kombi NICHT gefahren werden!
stimmt nicht. Der S212 braucht einen Lastindex 99 (meist ist da auch die XL-Kennung dabei, muss aber nicht). Wenn der Reifen ein 99iger ist, passt er. Gerade deshalb hat Daimler das XL auch in Klammern gesetzt. Wäre es zwingend, würde es ohne Klammern stehen.
@ TE: Der PA3 ist aber nicht gerade der aktuellste Reifen. Dies wäre der PA5, auch wenn Du den (noch) nicht als MO bekommst. M.W. ist der Michelin PA 3 als 225/55 R16 99H ohnehin ein Reifen mit XL-Kennung.
Viele Grüße
Peter
PS: Der W212 kommt in einigen Versionen sogar mit einem 95iger Lastindex aus.
PS: Der W212 kommt in einigen Versionen sogar mit einem 95iger Lastindex aus.
Der Themenstarter sprach von einem T-Modell (S212)
Ich krame mal dies hier heraus:
Beim S212/Kombi steht explizit in der Zulassungsbescheinigung, COC Papiere, Betriebsanleitung und Reifenfreigabe von Mercedes: 99 XL oder bei 18 Zoll 97XL.
(XL= zwingend vorgeschrieben bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung).
Hast Du eine Zubehörfelge, ist die ABE maßgeblich und auch da findest Du bein S212 immer 99XL oder 18 Zoll 97XL.
Maßgeblich für DEIN Fahrzeug und genau das, was Du fahren darfst, steht also in Deinen COC-Papieren.
Ansonsten frag' beim Händler nach. Der kann Dir aufgrund Deiner FIN (Fahrgestellnummer) genau sagen, was Du fahren darfst/musst.
Gruß
DB-Driver
Moin!
Letztlich sind die Mercedes Eintragungen "Empfehlungen". Wie sich die tatsächlich benötigte Traglast berechnen läst, kann man sehr schön dem angehängten Dokument entnehmen. So würde mein S212 220 CDI ohne AHK(!) auch mit einem Lastindex 95 auskommen.
Zitat:
@FRI-E-320 schrieb am 31. Juli 2015 um 08:51:50 Uhr:
Moin!Letztlich sind die Mercedes Eintragungen "Empfehlungen". Wie sich die tatsächlich benötigte Traglast berechnen läst, kann man sehr schön dem angehängten Dokument entnehmen. So würde mein S212 220 CDI ohne AHK(!) auch mit einem Lastindex 95 auskommen.
Sind es tatsächlich nur "Empfehlungen" oder verliert man den Versicherungsschutz falls man sich nicht daran hält?
Wenn Du Dir den Flyer seitens GTÜ durchliest, sind die Vorgaben seitens Mercedes bzgl. des Last- und Geschwindigkeitsindex tatsächlich als Empfehlungen zu werten. Der TÜV hätte nichts gegen einen geringeren Last- und Geschwindigkeitsindex, solange die Regeln der Technik noch eingehalten werden. Die Autohersteller machen es sich halt immer wieder einfach und berücksichtigen die verschiedenen Varianten eines Fahrzeugs nur unzureichend.
Wichtig ist dabei allerdings (siehe Seite 4 des Flyers), das man auch nochmal mit dem Reifenhersteller spricht.
Auf Seite 4 steht:
"ACHTUNG !!! Einige Fahrzeughersteller, die bestimmte Reifenhersteller und -fabrikate für ihre Fahrzeuge
empfehlen, weisen bei Nichtbefolgen ggf. Haftungsansprüche zurück. Die montierte Reifengröße muss auf
jeden Fall weiterhin den eingetragenen Werten entsprechen (Reifenbreite, Verhältnis Höhe/Breite, Bauweise
z.B. Radial, Felgen-Nenndurchmesser)."
Ich verstehe es so: die darin genannte Berechnung ist Grundlage um nachträgliche Eintragungen im Fahrzeugschein vorzunehmen. Erfolgt kein Nachtrag muss eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller mitgeführt werden.
Entscheidet der Reifenhersteller anders als MB?
Hallo ins Forum,
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 31. Juli 2015 um 12:49:54 Uhr:
Entscheidet der Reifenhersteller anders als MB?
es gibt Normen, die das Mindestmaß vorschreiben. Wenn Daimler (sicherheitshalber) eine größere Toleranz empfiehlt, damit auch bei nicht 100%-richtigen Bedingungen (z.B. Luftdruck der Reifen) ein sicheres Fahren möglich, führt dies nicht dazu, dass es eine andere Entscheidung wäre.
Man kann das Mindestmaß fahren, muss aber sicher sein, dass die Bedingungen auch alle eingehalten werden. Nimmt man die höhere Empfehlung, kann man auch bei nicht ganz optimalen Bedingungen noch sicher fahren. Dies ist z.B. der Grund, warum beim S212 und 16" von Daimler generell ein Lastindex von 99 eingetragen ist, auch wenn in bestimmten Konstellationen rein von der Mindestnorm ein 95iger gerade noch ausreichen würde.
@ TE: Ich hab' mal nachgesehen. Der von Dir angegebene Reifen wird mit allen Kennungen als "Michelin Premacy PA3 225/55 R16 99H MO EL FSL" bezeichnet. Damit stimmt meine Erinnerung, dass der Reifen ohnehin ein verstärkter Reifen ist (siehe Codierung "EL" = Extra Load, andere Bezeichnung für XL), so dass es auf die Klärung, ob das "XL" zwingend ist oder nicht, bei diesem Reifen nicht ankommt. Der Code "FSL" bezeichnet übrigens den Felgenschutz in Form eine Felgenschutzleiste.
Viele Grüße
Peter
PS: @ DB-Driver: Dass der TE einen S212 hat, ist mir nicht entgangen. Ich dachte mir nur, dass es für die W212-Fahrer eine sinnvolle Zusatzinfo ist, dass die auch 95iger fahren dürfen, so dass ich diese Info bewusst ins PS gesetzt habe, weil's eine ergänzende Info ist.