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Kompletter Airbagausbau und TÜV

VW Golf 3 (1H)

Hallo!

In meinem Golf 3 GTI 16v hat der Vorbesitzer bei einer VW- Werkstatt beide Airbags inklusive Steuergerät und Verkabelung ausgebauen lassen (Rechnung liegt vor, es steht lediglich "Airbagausbau für 48,xx€ netto" drauf). Der Wagen wurde beim TÜV vorgeführt, das stattdessen verbaute Sparco-Lenkrad wurde zusammen mit den Schalensitzen und 6-Punkt-Gurten eingetragen. Aber die Airbags wurden nicht ausgetragen (wieso auch immer).

Letzten Freitag hat mich ein Dekra-Mensch bei der HU nach einer halben Minute wieder nach hause geschickt, weil die Austragung nicht im KFZ-Schein steht.

Müssen die Airbags explizit noch ausgetragen werden?
Was brauche ich dafür? Ist die Rechnung der Werkstatt schon ausreichend um den ordnungsgemäßen Ausbau zu bescheinigen? Brauche ich noch die Bestätigung, dass es den Golf 3 auch ohne Airbags gab?

Verrückt finde ich nur, dass niemand weder beim Eintragen des Ersatz-Lenkrades noch bei den 2 letzten HUs daran etwas beanstandet hat...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Danke für deine sachliche Darstellung, dazu in einer Sprache, die meiner Muttersprache sehr ähnelt und mit mit voller Interpunktion ausgestattet ist 🙂 - nur warum stehen da so viel große Buchstaben...😁😁

Was so eine Handy-Textvervollständigung alles kann...😁

Ich bin wieder zurück vom TÜV. Es wurde ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (§19(2) StVZO) angefertigt. Neuer Eintrag im Fahrzeugschein "Fahrer- und Beifahre-Airbag wurde demontiert" mit der zusätzlichen Angabe darunter "Fz-Typ wurde mit und ohne Airbags ausgeliefert". Kosten 52,90€ (beim Straßenverkehrsamt kostets natürlich auch noch.

Habe dazu noch folgenden Link gefunden, der sich zwar auf den Beifahrerairbag bezieht, aber soweit ich das verstehe auch auf den Fahrersack übertragbar ist:

http://www.jostundruhl.de/de/kfz-technik/airbag-deaktivierung/

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Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Danke für deine sachliche Darstellung, dazu in einer Sprache, die meiner Muttersprache sehr ähnelt und mit mit voller Interpunktion ausgestattet ist 🙂 - nur warum stehen da so viel große Buchstaben...😁😁

Was so eine Handy-Textvervollständigung alles kann...😁

Ich bin wieder zurück vom TÜV. Es wurde ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (§19(2) StVZO) angefertigt. Neuer Eintrag im Fahrzeugschein "Fahrer- und Beifahre-Airbag wurde demontiert" mit der zusätzlichen Angabe darunter "Fz-Typ wurde mit und ohne Airbags ausgeliefert". Kosten 52,90€ (beim Straßenverkehrsamt kostets natürlich auch noch.

Habe dazu noch folgenden Link gefunden, der sich zwar auf den Beifahrerairbag bezieht, aber soweit ich das verstehe auch auf den Fahrersack übertragbar ist:

http://www.jostundruhl.de/de/kfz-technik/airbag-deaktivierung/

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