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Komme mit meinem Anwalt nicht klar- fiktive Abrechnung- Hafpflichtschaden :-(

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 11:24

Hallo,

ich hatte einen Unfall Ende Sept., Fremdverschuldet ( unser Punto 1.2 8V Bj 08/2005) wurde angefahren, obwohl unser Auto parkte, also Schuldfrage klar.

Rep. Kosten lt. Gutachten netto/brutto 2346,94 / 2792,86

merkantile Wertminderung 100€

RepDauer 4 Tage

Wiederbeschaffungswert 2800€ ( keine Steuer ausgewiesen)

Restwert netto/brutto 512,61/610

 

Nun wurde von der Vers. an den Anwalt reguliert 1650,41+25 Unkostenpauschale mehr gibt es nicht, da sie div. Abzüge getätigt haben, Verrechnungssätze und Materialaufschläge usw.

Ich dachte es wird WBW - Restwert abgerechnet?

Der Anwalt hat eine sehr schleppende Bearbeitung, alles dauert sehr lange und der Informationsfluss ist schleppend, der letzte Briefkontakt ist vom 11.11., mir dauert das alles zu lange und nervt mich, wie verhalte ich mich gegenüber dem Anwalt, hab ich da irgendwelche Möglichkeiten?

Oder ist das alles so rechtens?

VG

Curly+Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Ist doch immer wieder amüsant und niedlich, wenn die versammelte Nadelbaumtruppe hier so sachlich rumpöbelt und sich dafür noch gegenseitig mit grünen Daumen bedenkt... :p

ich habe mich echt in dir getäuscht......:(

 

Und deswegen wirst du befördert, auch weil Weihnachten ist. 

 

Herzlichen Glückwunsch.......:)

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ich entschuldige mich nicht bei dir.

Hatte ich auch nicht erwartet, das wäre ja ein Zeichen von Charakter.

Ist gut jetzt - wir geraten OT und von deinen Charaktereigenschaften (und natürlich von den Rechenkünsten) hat sich der geneigte Leser ja ausgiebig überzeugen können.

Hilfreich für den TE sind weitere Postings dieser Art nicht (aber darauf legen ja die Möchtegernverbraucherschutzeigeninteressepiraten sowieso keinen Wert).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hilfreich für den TE sind weitere Postings dieser Art nicht.

Hier liegst Du 100% richtig. Weder Deine noch meine.

Eine rein sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik wäre für die TE und alle Mitleser sicherlich hilfreicher.

MfG

Wenigstens mal ein einziger Punkt, in welchem wir übereinstimmen.

Hallo,

steht im Gutachten das es sich um einen Totalschaden handelt?

Manch einer rechnet nämlich die Wertminderung zum Reparaturaufwand nicht dazu.

Ohne Miteinbeziehung der Wertminderung wäre es immerhin noch ein Reparaturschaden.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 13:54

Nein es steht nichts von Totalschaden drin

LG

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

steht im Gutachten das es sich um einen Totalschaden handelt?

Manch einer rechnet nämlich die Wertminderung zum Reparaturaufwand nicht dazu.

Ohne Miteinbeziehung der Wertminderung wäre es immerhin noch ein Reparaturschaden.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Auch ich lerne hier ja dazu, daher erstmal soviel:

Nach den von dir geschilderten Zahlen und der Abrechnung der Versicherung stellt sich für die Höhe der Schadenregulierung erstmal folgende Frage:

Was möchtest Du machen?? Möchtest du

a) das Fahrzeug im beschädigten Zustand verkaufen ?

in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die Versicherung beispielsweise einen höheren

Restwert ermittelt hat, was das Endergebnis natürlich deutlich beeinflusst. Dann wäre an der

Abwicklung nicht mehr sonderlich viel zu machen

b) das Fahrzeug reparieren?

Die Option steht Dir natürlich noch frei. In dem Fall Reparaturrechnung bei Versicherung nachreichen

und zusätzlich zu Reparaturkosten noch Fahrzeugausfall (Mietwagen bzw. Nutzungsausfall) geltend

machen

c) das Fahrzeug zwar nicht reparieren, aber zumindest noch 6 Monate oder länger weiternutzen?

In dem Fall über den Rechtsanwalt die Versicherung darüber benachrichtigen, dann muss die

Versicherung die Netto-Reparaturkosten bezahlen, nicht Wiederbeschaffung abzgl. Restwert.

Gegen eine Reduzierung der Arbeitslöhne auf orstübliche Preise wird man bei einem 8 Jahre alten Auto nur in "Ausnahmefällen" was tun. Wichtig hierfür wäre ein Nachweis, dass Ihr das Auto regelmäßig und nur beim Vertragshändler warten lasst (Nachweis bspw. über Kopie des Scheckhefts).

Ich möchte das FZG weiterfahren unrep. bzw.billigst repariert

Das Auto wurde in dieser Fiat Fachwerkstatt regelmäßig repariert und immer nur dort, allerdings keine Wartungen mehr, nur TüV, Ölw., Bremsen Auspuff usw., die Rechnungen liegen dem Anwalt bereits vor.

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Es liegt ein Gutachten vor und dieses ist maßgebend, nicht die Phantasien eines Schadensachbearbeiters.

Na ja, Gutachten sind nun nicht immer das Maß aller Dinge.

Hier wäre wieder der Anwalt gefragt, der ja anscheinend auch schon in diese Richtung aktiv geworden ist.

Was der TE sich nun von diesem Thread erhofft, liegt allerdings im Nebel. Ich glaube kaum, dass ein zweiter oder dritter Anwalt die Sache beschleunigen würde.

Der Anwalt wurde mir von dem Autohaus "besorgt", er ist kein Fachanwalt für KFZ, es ist ja alles sehr breit gefächert, ob er sich da so auskennt, ist es normal seit Sept. auf die Abrechnung zu warten, für mich zieht sich das ganze einfach sehr sehr lange hin :-((

Zitat:

Original geschrieben von curlysue13

 

Der Anwalt wurde mir von dem Autohaus "besorgt".

Ich hab da son Verdacht, dass der Gutachter auch vom Autohaus "besorgt" wurde.

Damit steht die Chance gut, dass hier nicht willkürlich gekürzt wurde, sondern die überzogenen Forderungen eines UHR zurechtgestutzt wurden.

Es ist schon bedenklich, wie schnell hier immer wieder Leute des Betrugs verdächtigt werden.

Und zudem ist es absolut logisch: das Autohaus verdient nichts (fiktive Abrechnung), der GA verdient sich eine mögliche Regressforderung der Versicherung, nur der Anwalt verdient ein paar Kröten.

Toller Unfallhelferring.

@curlysue13

Trete Deinen Herrn Anwalt in den Allerwertesten, er soll unverzüglich eine Klage über die fehlenden € 539,59 einreichen, er hat schon viel zu lange gewartet. Vier Wochen nach Vorlage des Gutachtens hätte die Geschichte erledigt sein sollen. Oft zahlen Versicherungen dann ganz schnell, wenn sie begeifen, dass der Geschädigte sich nicht verscheissern läßt.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Es ist schon bedenklich, wie schnell hier immer wieder Leute des Betrugs verdächtigt werden.

Echt? Wo denn?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ein von einem Unfallbeteiligten in Auftrag gegebenes Gutachten ist nichts anders, als ein Parteivortrag, mit welchem der Beteiligte seine Ansprüche nachweist (und nicht Gottes Wort).

...

Sollte das Gutachten objektiv falsch sein (was vorkommen kann), so wird dementsprechend eine korrigierte Abrechnung erfolgen.

Hallo twelferider,

nun ist allerdings das vom Versicherer eingeholte Prüfgutachten - sofern es denn überhaupt den Anforderungen eines Gutachtens genügt(!) - nichts anderes als Parteivortrag des Schädigers. Ob das vom Geschädigten vorgelegte (Erst-)Gutachten "objektiv falsch" ist, wird damit eben nicht festgestellt, sondern lediglich behauptet.

Und das Tollste: Eine "korrigierte Abrechnung" :mad: erfolgt auch dann, wenn der Prüfbericht, von Lieschen Müller verfasst, sein Papier nicht wert ist und das (Erst-)Gutachten objektiv nicht zu beanstanden war, was dann ein Jahr später in einem Zivilverfahren äußerst kostspielig mit Kosten für den Versicherer festgestellt wird, die den anfänglich gekürzten Betrag um ein Vielfaches übersteigen.

Wird Zeit, dass dieser Stuss aufhört.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Ob das vom Geschädigten vorgelegte (Erst-)Gutachten "objektiv falsch" ist, wird damit eben nicht festgestellt, sondern lediglich behauptet.

Dass das vom Geschädigten vorgelegte Gutachten "objektiv richtig" ist, wird ja zunächst auch nur "lediglich behauptet".

Davon abgesehen: Mit "objektiv falsch" sind hier nicht Stundesätze, UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten gemeint, sondern z.B. "übersehene" Alt- und Vorschäden.

Und im Gegensatz zu den erstgenannten Positionen (über welche man sicherlich streiten kann) hört der Spass bei den letztgenannten Positionen dann auf.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Und das Tollste: Eine "korrigierte Abrechnung" :mad: erfolgt auch dann, wenn der Prüfbericht, von Lieschen Müller verfasst, sein Papier nicht wert ist und das (Erst-)Gutachten objektiv nicht zu beanstanden war, was dann ein Jahr später in einem Zivilverfahren äußerst kostspielig mit Kosten für den Versicherer festgestellt wird, die den anfänglich gekürzten Betrag um ein Vielfaches übersteigen.

Wird Zeit, dass dieser Stuss aufhört.

Wie bereits erwähnt, kann über diverse Punkte in einem Gutachten durchaus gestritten werden (und das wird es ja auch) - nicht jedoch über die objektive Richtigkeit eines Gutachtens.

 

Warum vorliegend ein geringerer Betrag ausbezahlt wurde, wissen wir hier nicht.

Der TE weiss es ja offensichtlich selbst nicht.

Zumindest der Anwalt dürfte es wissen, denn kein Versicherer zahlt einfach einen Betrag X kommentarlos aus - da gibt es immer ein Abrechnungsschreiben dazu.

Es geht also erst einmal um die Frage: "Wie kommt die Abrechnung der Versicherung überhaupt zustande?"

Wenn man das weiss, kann man evtl. hier "auf die Kacke hauen", wie es einige bereits jetzt schon (allerdings in Unkenntnis der genannten Punkte) tun.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Warum vorliegend ein geringerer Betrag ausbezahlt wurde, wissen wir hier nicht.

Der TE weiss es ja offensichtlich selbst nicht.

...

Es geht also erst einmal um die Frage: "Wie kommt die Abrechnung der Versicherung überhaupt zustande?"

Guckst Du:

Zitat:

Original geschrieben von curlysue13

Nun wurde von der Vers. an den Anwalt reguliert 1650,41+25 Unkostenpauschale mehr gibt es nicht, da sie div. Abzüge getätigt haben, Verrechnungssätze und Materialaufschläge usw.

Schönes WE!

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Guckst Du:

Original geschrieben von curlysue13

Nun wurde von der Vers. an den Anwalt reguliert 1650,41+25 Unkostenpauschale mehr gibt es nicht, da sie div. Abzüge getätigt haben, Verrechnungssätze und Materialaufschläge usw.

Überlegst du:

Und aus welchem Grunde wurden die Abzüge getätigt?

Wie genau setzen sich diese Abzüge zusammen?

Was ist das "usw."?

Weisst du das?

 

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Schönes WE!

Wünsche ich ebenfalls.

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