Kombi zwischen Eisenmann ESD und Supersprint MSD
Hallo LeutZ!
Auch nach langem suchen habe ich leider keine Antwort auf meine Frage bekommen 😉
Würde mir gerne den Eisenmann ESD Raceversion bestellen nur muss da ja leider geschweisst werden! Wenn er also dran ist, ist er dran! Und dann wars das mit der nächsten HU! Wollte mir deshalb noch einen anderen MSD besorgen! Eisenmann bietet ja leider keinen an deshalb greift man auf den Supersprint zurück...
Zum 1. kann ich den Original-Auspuff dann an einem Stück abbauen und vorm TÜV wieder dran bauen. Zum 2. ist der Sound mit anderem MSD bestimmt noch einiges besser als wenn man nur den ESD drunter brät.
Nun endlich die Frage:
Passt der Eisenmann ESD auf den Supersprint MSD und hört es sich überhaupt gut an mit zwei verschiedenen Herstellern und hört man einen großen Unterschied wenn man sich zusätzlich noch für den MSD entscheidet...
Der Eisenmann Race soll sich ja alleine schon Hammer an hören!
Sorry für den Roman!
Bitte schreibt mir was hilfreiches =))
Beste Antwort im Thema
Ich habe die Diskussion hier mitverfolgt. Also ich finde das Angebot fair ! Wem eine PN zu viel Arbeit ist, der braucht das Gutachten auch nicht wirklich ! Bei den schrägen Vögeln, die inzwischen zwecks Abmahnungen und Rechte-Verletzungen irgendwelcher obskuren Auftragsgeber im Net unterwegs sind, würde ich mir das direkte Ablichten auch schwer überlegen.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Ich Streite nicht, ich muss auch nix beweisen. Nicod78 hat immer recht.Die Diskussion gabs schon mal in Sachen Xenon, da kann man Bilder und Fotos hochladen wie man wil, der Herr glaubts trotzdem nicht.
Du willst es anscheinend immer noch nicht kapieren,
Xenon ist nur so erlaubt wie es ab Werk kam (gilt ebenso für eine Nachrüstung)
und dazu gehören beim CLK nunmal SWRA und ALWR... da kannst du erzählen was du willst, das wird dir so jeder TÜV bestätigen (der nicht gekauft ist)
Glaub was du willst, mir ist es zu dämlich die Brühe, für Beratungsresistente, aufzuwämen.
Du arbeitest nach meinem Wissensstand weder mit dieser Materie noch warst du bei unzähligen Verhandlungen vor Gericht mit vereidigten Sachverständigen.
Schön dass du gerne ließt und dich mit Gesetzen befasst. Ein Gesetz ist wie eine Gebrauchsanleitung.
Nur weil man diese gelesen hat, kann man den Inhalt in der Praxis noch lange nicht umsetzen und sich anmaßen mehr zu wissen
als jemand der auch die Grundsatzurteile, Kommentare und Ausführungsanordnungen Jahre lang studiert hat.
Ich kann auch nicht besser Rennen fahren wie Michael Schuhmacher weil ich mal ein Buch über denn Rennsport gelesen habe.
Viele Bürger sind auch der Meinung, dass z. B. eine Bedrohung vorliegt wenn einer dem anderen Schläge androht. Dies ist zwar ein verwerflich es Verhalten, aber dennoch ist der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt.🙂😁
Dein Wissensstand ist meiner Meinung nach das einer Keksdose
so und nun befasse dich mit den Gesetzestexten, da kann kein Gutachter oder dergleichen etwas dran ändern. PUNKT!
Bisher hast du NICHT einen EINZIGEN Beweis geliefert, das von deiner Dummschwätzerei auch nur ein Fünkchen Wahrheit ist, ich bombardiere dich mit Gesetzestexten, und du vergleichst irgendwelche exotischen Fahrzeuge (BMW vor 1990 gebaut) mit dem CLK... Für diese Fahrzeuge liegen SONDERGENEHMIGUNGEN vor... Der CLK hat leider KEINE
Zitat:
Es sind Sonderfälle bekannt geworden von Pkws, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und automatischer Leuchtweiten- Regelungseinrichtungen ausgestattet sind. Dann sind diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Für dich nochmal auf deutsch:
Das bedeutet, dass Modelle mit Erstzulassung vor 04/2000 eben nicht mit ALWR und SWRA ausgerüstet sein müssen, sofern dort Xenon ab Werk erhältlich war und der Entfall in der ABE der Modellreihe vermerkt war. Wird ein Fahrzeug nachträglich umgerüstet, müssen die Bedingungen nach § 50 Abs. 10 StVZO erfüllt werden.
Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
Lies dir bitte endlich die TÜV-Anweisung vom 28.10.1998 durch!
Dort steht drin das es keiner SWRA und ALWR bedarf, WENN die Scheinwerfer eine diesbezügliche ABE/Genehmigung besitzen, die Scheinwerfer des CLK haben aber nur eine Genehmigung MIT SWRA+ALWR (und um den CLK ging es hier die ganze Zeit)
Durch eine Änderung der Scheinwerfer, so auch der Umbau auf Serienteile (z.B. Xenonscheinwerfer die ab Werk verbaut werden) erlischt die Betriebserlaubnis, eine neue Betriebserlaubnis kann NUR durch eine Zuteilung des TÜV´s erfolgen (eintragen lassen)... und ob die Scheinwerfer ab Werk verbaut waren läßt sich anhand der Datenkarte ermitteln... Es gibt KEINE Möglichkeit das legal zu umgehen!
Zusammenfassung:
Nicod78 ist schlauer und besser als alle Sachverständigen, Verkehrsrechtsexperten und Richter, denn seine Keksdose ist so groß wie das Universum selbst.
Er gehört dieser Berufsgruppe jedoch weder an, noch kann er Praxiserfahrung
vorweisen.
Am besten gründest du eine neue Religion und lässt dich ab sofort
mit GOTT ansprechen.🙂😁
Ich spame wenigstens einen Auspuffbeitrag nicht mit Xenon voll.
Solltest du wert darauf legen diese Konversation fort zu führen dann bitte
via PN um die anderen User zu schonen.
Keine Angst ich habe eine menge Humor und bleibe gern sachlich
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Ich habe dir die Gesetzestexte rausgesucht,
du kommst scheinbar nicht damit zurecht, das du im Unrecht bist...
Jeder andere kann sich nun sein urteil selbst bilden
Ich hab zu dir nichts mehr zu sagen, du bist scheinbar lernresistent
Ich fordere dich hiermit ein letztes mal auf, BEWEISE das Gegenteil oder Unterlasse es einfach deine Stammtischweisheiten hier kundzutun, die absolut fern jeglicher Realität sind und mit keinerlei Gesetzesgrundlage auch nur annähernd Praxisnah umgesetzt werden können... Ich warte nur noch auf - "es gibt doch Gutachten für lasierte Rückleuchten"...
Urteile gibt es vor Gericht, da bin ich mehrfach im Monat, vermutlich weil ich keine Ahnung von der Materie habe.😉😰😁
Aber es ist gut zu wissen, dass bei Gericht Stammtischweisheiten vorgetragen und verhandelt werden😁
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Urteile gibt es vor Gericht, da bin ich mehrfach im Monat, vermutlich weil ich keine Ahnung von der Materie habe.😉😰😁Aber es ist gut zu wissen, dass bei Gericht Stammtischweisheiten vorgetragen und verhandelt werden😁
Dann fahr doch ein legales Fahrzeug und lass dich nicht immer von der Polizei aufhalten 😁 *duggundweg
*sry musste sein
Zitat:
Original geschrieben von frestyle
Dann fahr doch ein legales Fahrzeug und lass dich nicht immer von der Polizei aufhalten 😁 *duggundwegZitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Urteile gibt es vor Gericht, da bin ich mehrfach im Monat, vermutlich weil ich keine Ahnung von der Materie habe.😉😰😁Aber es ist gut zu wissen, dass bei Gericht Stammtischweisheiten vorgetragen und verhandelt werden😁
*sry musste sein
Ich bin da nicht wegen meinen Fahrzeugen, dass dort ist mein Job.😁
Humor lockert oftmals etwas auf.
Aber.. ich verstehe eh nicht wie ihr euch so lange darüber streiten könnt... Jeder hat seine belegbare Meinung und gut ist. Man muss nicht immer alles gleich sehen und gleich denken...
Abgesehen davon gibt es nur eine richtige Meinung.,... Natürlich meine! ^^ *huschschnellweg*
Zitat:
Original geschrieben von Bernd1901
Aber.. ich verstehe eh nicht wie ihr euch so lange darüber streiten könnt...
Jeder hat seine belegbare Meinung und gut ist.
Er hat bis HEUTE noch NICHTS belegen können, nur dummes Geschwätz
"ich arbeite da, und mache dies und ich weiß es daraufhin besser"... aber keinerlei Gegenbeweise das sein blabla auch Hand und Fuß haben, gegen die Gesetzestexte von mir kommen nur solch unnütze Kommentare wie von oben: er sei jeden Monat vor Gericht... als ob sich das Gericht seit Anbeginn 2000 nur um Xenon-Nachrüstungen kümmern würde, ´türlich warum kam ich da nicht selbst drauf
So ich behaupte dann ab heute der Kaiser von China zu sein 😉
was das Thema "Race" eintragen angeht... kann ich nur sagen das ich persönlich im Kontakt mit SportWheels stand und folgende Antwort von denen bekam:
http://www.motor-talk.de/.../eisenmann-race-t2382794.html?...
und was das angesprochene angeht: Hier der link zum Xenon-thread: http://www.motor-talk.de/.../...999-ohne-lwr-und-swr-t4229427.html?...
Zitat:
Original geschrieben von Nicod78
Er hat bis HEUTE noch NICHTS belegen können, nur dummes GeschwätzZitat:
Original geschrieben von Bernd1901
Aber.. ich verstehe eh nicht wie ihr euch so lange darüber streiten könnt...
Jeder hat seine belegbare Meinung und gut ist.
"ich arbeite da, und mache dies und ich weiß es daraufhin besser"... aber keinerlei Gegenbeweise das sein blabla auch Hand und Fuß haben, gegen die Gesetzestexte von mir kommen nur solch unnütze Kommentare wie von oben: er sei jeden Monat vor Gericht... als ob sich das Gericht seit Anbeginn 2000 nur um Xenon-Nachrüstungen kümmern würde, ´türlich warum kam ich da nicht selbst draufSo ich behaupte dann ab heute der Kaiser von China zu sein 😉
was das Thema "Race" eintragen angeht... kann ich nur sagen das ich persönlich im Kontakt mit SportWheels stand und folgende Antwort von denen bekam:
http://www.motor-talk.de/.../eisenmann-race-t2382794.html?...und was das angesprochene angeht: Hier der link zum Xenon-thread: http://www.motor-talk.de/.../...999-ohne-lwr-und-swr-t4229427.html?...
Ich behaupte ja auch nicht dass du Unrecht hast. Kaiser Nicod 😉 (sorry!)
Genauso ist es möglich dass clk230 auch im Recht ist.
Es gibt so viele Grauzonen und Übergangslösungen. Und auch zeitliche Veränderungen und Einschränkungen.
Im Falle Auspuff hat es in den angesprochenen Zeitrahmen ja auch deutliche Änderungen gegeben..
Die db Zahlen wurden deutlich runtergesetzt... und da passen dann die alten Sachen nicht mehr.
Es gab früher im Kölner Raum auch mal eine Werkstatt die extreme Fahrwerksveränderungen und Rad Reifen Kombinationen mit Gutachten eingetragen bekommen haben. Das ging aber auch nur über eine bestimmte Zeit.... (So zu Golf1 und Ascona/Manta B Zeiten)
Was ich damit sagen möchte:
Es hat keinen Sinn wenn ihr euch deswegen an die Köpfe geht...
In dem Punkt kommt ihr einfach nicht auf einen Nenner und gut ist. Es ist zu schade wenn ihr euch damit selbst anfeindet... Macht nur schlechte Stimmung für euch und bringt graue Haare.
Vielleicht würdet ihr das bei einem Bierchen Ruck Zuck geklärt haben, oder auch nicht..
Aber... selbst wenn das immer in unterschiedlicher Ansicht bleibt, ist es zu schade wenn ihr da nur streitet...
LG, Bernd
Stimme dem Bernd da zu. Es wäre doch schade wenn wir auf euer Wissen hier verzichten müssten, nur weil ihr bei diesem Punkt nicht weiterkommt und sich einer vielleicht hier zurück zieht. Versucht das Thema einfach zu vermeiden, oder trefft euch wirklich auf ein Bier. Unter erwachsenen Männern sollten gewisse Sachen doch zu klären sein. Wir sind doch keine Frauen...😁
Keine Sorge. Ich hatte angeboten das via Pn zu klären. Wenn er nicht will ist mir das ehrlich gesagt wurst, da steh ich drüber ;-)