Könnte heulen S4 knacken an der VA 1 Tag nach Abholung :-(
Guten Abend,
habe gestern meinen dicken abgeholt und als ich heute morgen zur Arbeit gefahren bin ist mir ein knacken in der VA qaufgefallen, habe meinen VW/Audi Händler angerufen und ihm das Problem erklärt, habe das Auto in der nähe von Hamburg gekauft, ich komme aus Bremen. Er meinte ich sollte zur nächsten Audi Werkstatt fahren und das prüfen lassen, gesagt, getan! Es soll einer der Querlenker sein sagte der Me3ister bei Audi, am Dienstag wird er geprüft!
Meine Frage: Habe natürlich Garantie drauf muss 60% Materialkosten übernehmen, aber wie ist es in einem Fall wenn es einem Tag nach dem Kauf auftritt? Habe ja eigentlich 14 Tägiges rückgaberecht nech.
Was würde ihr mir empfehlen zu tun?
Bin über jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Bei Audis "Gebrauchtwagen Plus" Garantie gibts ein Rückgaberecht von 14 Tagen, behauptet zumindest deren "Prospekt". Aber das nur am Rande ;-)
Wenn dies vertraglich geregelt ist, ist dies natürlich etwas anderes. Aber ein gesetzliches 14 tägiges Rückgaberecht gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Bullshit! Mit Garantie-Bestimmungen könnten gesetzliche Mängelrechte nicht zuungunsten eines Verbrauchers abgeändert oder aufgehoben werden, § 475 BGB 😉Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Die Garantie kann schon in Anspruch genomen werden, daher wird diese ja beim Verkauf mitverkauft, damit der Händler nicht einen so hohen Reparaturanteil hat
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht wird bei Inanspruchnahme der Gebrauchtwagengarantie weder abgeändert noch aufgehoben, wo habe ich sowas geschrieben ?
Klar bleibt der Verkäufer in der Pflicht der Sachmängelhaftung ! Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet ?
Wenn du mich zitierst, dann reiß meinen Beitrag bitte nicht so auseinander, dass er keinen Sinn mehr ergibt 🙄
Denn ohne den unteren letzen Abschnitt welchen du in deinem Zitat von meinem Beitrag raffinierter Weise weggelassen hast, ergibt dies natürlich keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Das ist ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB (Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ... folgende Vorschriften... ) bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate wird zunächst gesetzlich vermutet wird, daß es ein Anfangsmangel war, § 476 BGB, und daß deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen nachzuerfüllen ist, wofür gemäß § 439 BGB der Verkäufer die Kosten zu tragen hat.
Das ist ja alles richtig wa du schreibst, und habe ich ja auch bereits alles erwähnt.
Aber trotzdem kann und wird die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch genommen, der eventuelle Eigenanteil der Gebrauchtwagengarantie geht aber nicht auf den Käufer über, sondern WEGEN der Gewährleistungspflicht welche der Verkäufer erbringen muss, auf den Verkäufer.
Das der Verkäufer mit dem eventuellen Eigenanteil der Gebrauchtwagengarantie haftet aufgrund seiner Gewährleistungspflicht habe ich doch bereits erläutert, hast du aber beim Zitat meines Beitrags weggelassen.
Was meinst du aus welchem Grund seit der gesetzlich geregelten Gewährleistung, gebrauchte Autos nur noch mit Gebrauchtwagengarantie verkauft werden, etwa aus Liebe zum Kunden ?
Oder um den Händler / Verkäufer zu entlasten während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ? Dieser muss durch die mitverkaufte Gebrauchtwagengarantie beim Gebrauchtwagenkauf nicht für den kompletten Sachmangel aufkommen, sondern nur noch für Kosten welche außerhalb der Gebrauchtwagengarantie liegen <-- Dies stellt eine Denksportaufgabe dar, warum die Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges mitverkauft wird 😁
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zasse
ps. schade ,dass es immer hingenommen wird, dass unsere zeit, unsere fahrtkosten bei solchen mängel wie selbstverständlich bei uns, beim verbraucher bleiben sollen.
Für die Transportkosten kommt im Rahmen der Gewährleistung der Verkäufer / Händler auf.
Daher wenn der Verkäufer weiter entfernt ist IMMER nachfragen wie er denn das Fahrzeug gerne abholen möchte 😉
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Für mich ließt sich das so, das der Kunde Kosten übernehmen muss (bekannterweise 60% der Materialkosten), damit der Händler nicht einen so hohen Reparaturanteil hat. Oder wer/was sorgt dafür, damit der Händler nicht einen so hohen Reparaturanteil hat?Zitat:
Original geschrieben von Kai70
[..]damit der Händler nicht einen so hohen Reparaturanteil hat[...]
Daher solltes du dringend mal den ganzen Beitrag von mir lesen und nicht immer nur ein Bruchteil dessen, probier es mal 🙄
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Oder wer/was sorgt dafür, damit der Händler nicht einen so hohen Reparaturanteil hat?
Natürlich die Gebrauchtwagengarantie, aber den Eigenanteil wird wie bereits schon mehrfach erwähnt bei einem Sachmangel vom Verkäufer getragen, nicht vom Käufer.
Dies habe ich doch nun schon 3x gesagt.
Ebenfalls den Grund warum die Gebrauchtwagengarantie beim Verkauf des Fahrzeuges mitverkauft wird, dies erkläre ich dir jetzt nicht nochmals, da hilft einfach mal die Beiträge hier zu lesen.
Doppelt, kann gelöscht werden
guten Abend,
eine kleine zwischen billanz, morgen wird mein S4 vom Händler abgeholt und durchgesehen, bekomme einen Leihwagen für diese Zeit, kostenlos.
Werde euch weiter auf dem laufenden halten
Liebe Grüße
Guten Abend,
so heute vormittag gegen 12 h klingelt es an meiner Haustür, siehe da eine Mitarbeiterin aus dem Autohaus wo ich meinen dicken gekauft habe, Sie hat meinen dicken mit genommen und was hat Sie da gelassen? Naja kann mich eigentlich nicht beschweren, den neuen A6 Avant, 3.2l FSI, ja ist nicht soooo schnell wie mein S aber was solls :-) Mal sehen wann sich das AH meldet und mir meinen dicken wieder bringt :-(