Knöllchen weggeflogen
Moin,
hoffe, ich bin hier richtig. Mir ist heute ein Knöllchen wegen Falschparken während der Fahrt weggeflogen. Bekomme ich das nochmal per Post?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 16. Januar 2019 um 16:59:36 Uhr:
Wie kann das wegfliegen?
Indem die Auftriebskraft durch Fahrtwind größer ist als die Haftung auf der Scheibe bzw. Klemmkraft zwischen Scheibenwischer und Scheibe - wie schon geschrieben!
55 Antworten
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 22. Januar 2019 um 11:35:19 Uhr:
Und wie bereits geschrieben, gibt es auch Knöllchen mit Überweisungträger.
Aber auch die kann jemand einfach wegnehmen, sind ja nicht gegen Entwendung gesichert...
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 22. Januar 2019 um 11:42:19 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 22. Januar 2019 um 11:35:19 Uhr:
Und wie bereits geschrieben, gibt es auch Knöllchen mit Überweisungträger.Aber auch die kann jemand einfach wegnehmen, sind ja nicht gegen Entwendung gesichert...
Wenn dir ein Besoffener einen Kratzer ins Auto machst, bleibst du aber auch auf den Kosten sitzen. Was ich damit sagen will: wenn dir dadurch Mehrkosten (z.B. Mahngebühren) entstehen, wirst du die tragen müssen und darfst dich eigentlich nicht darüber beschweren.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 22. Januar 2019 um 11:35:19 Uhr:
Und wie bereits geschrieben, gibt es auch Knöllchen mit Überweisungträger.
Und?
Zitat:
@BassXs schrieb am 22. Januar 2019 um 13:31:10 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 22. Januar 2019 um 11:35:19 Uhr:
Und wie bereits geschrieben, gibt es auch Knöllchen mit Überweisungträger.Und?
Er meinte, dass dann wahrscheinlich keine zusätzliche Zahlungsaufforderung mit der Post kommen wird.
Ähnliche Themen
Die Frage wurde glaube ich schon korrekt beantwortet:
War es ein Wisch à la "Sie bekommen demnächst Post" oder das Knöllchen gar nicht an den TE addressiert, so hat der Verlust des Zettels keinerlei Auswirkungen.
War es ein echtes Knöllchen über ein Verwarngeld (ob mit Überweisungsträger oder ohne ist völlig egal), und war der TE der korrekte Empfänger, so hat der TE wohl Pech gehabt, denn dann wird die Verwarnsache nach einer Woche der Nichtzahlung zu einer Bußgeldsache mit Anhörungsbogen etc, und am Ende wird er wohl die Verwarnung zahlen müssen, allerdings zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von vermutlich circa 30 Euro, die normalerweise bei einem sofort gezahlten Verwarngeld nicht fällig wäre.
Vielleicht lässt die Behörde ja auch mit sich reden und verzichtet ausnahmsweise auf die Verwarngebühr. Beim Eingang des Anhörungsbogens gleich bei der Behörde anrufen und den Fall schildern wäre auf jeden Fall mal einen Versuch wert. Kann man natürlich nur machen, wenn man den Verstoß sofort zugibt, und ob man um die 30 Euro Bearbeitungsgebühr wirklich herumkommt, ist alles andere als sicher.
Zitat:
@CV626 schrieb am 22. Januar 2019 um 15:13:27 Uhr:
Die Frage wurde glaube ich schon korrekt beantwortet:War es ein Wisch à la "Sie bekommen demnächst Post" oder das Knöllchen gar nicht an den TE addressiert, so hat der Verlust des Zettels keinerlei Auswirkungen.
War es ein echtes Knöllchen über ein Verwarngeld (ob mit Überweisungsträger oder ohne ist völlig egal), und war der TE der korrekte Empfänger, so hat der TE wohl Pech gehabt, denn dann wird die Verwarnsache nach einer Woche der Nichtzahlung zu einer Bußgeldsache mit Anhörungsbogen etc, und am Ende wird er wohl die Verwarnung zahlen müssen, allerdings zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von vermutlich circa 30 Euro, die normalerweise bei einem sofort gezahlten Verwarngeld nicht fällig wäre.
Vielleicht lässt die Behörde ja auch mit sich reden und verzichtet ausnahmsweise auf die Verwarngebühr. Beim Eingang des Anhörungsbogens gleich bei der Behörde anrufen und den Fall schildern wäre auf jeden Fall mal einen Versuch wert. Kann man natürlich nur machen, wenn man den Verstoß sofort zugibt, und ob man um die 30 Euro Bearbeitungsgebühr wirklich herumkommt, ist alles andere als sicher.
Interessant, aber falsch.
... und wie wäre es richtig?
Erstmal kommt per normalen Brief eine Zahlungsaufforderung ohne Preisaufschlag.
Wenn dann kein Geld eingeht innerhalb 8 Tagen (glaub ich) wird es teurer.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Januar 2019 um 17:53:07 Uhr:
Erstmal kommt per normalen Brief eine Zahlungsaufforderung ohne Preisaufschlag.
Wenn dann kein Geld eingeht innerhalb 8 Tagen (glaub ich) wird es teurer.
incl. Anhörungsbogen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Januar 2019 um 17:53:07 Uhr:
Erstmal kommt per normalen Brief eine Zahlungsaufforderung ohne Preisaufschlag.
Wenn dann kein Geld eingeht innerhalb 8 Tagen (glaub ich) wird es teurer.
Wenn die Verwarnung inkl Zahlungsaufforderung schon auf dem weggeflogenen Wisch stand, dann IST das die Zahlungsaufforderung, und es wird automatisch zur Bußgeldsache, sofern es nicht innerhalb einer Woche erledigt wird (Bußgeldsache = vermutlich gleiche Strafe, aber diesmal zzgl Bearbeitungsgebühr).
Einen Rechtsanspruch auf so ein Verwarngeld-Angebot hat man streng genommen nicht, die Behörden dürfen auch sofort ein Bußgeldverfahren einleiten. Insofern hat man auch keine rechtliche Handhabe, wenn der Wisch am Auto wegfliegt oder geklaut wird - oder etwa der Verwarngeldbescheid auf dem Postweg verlorengeht.
Zitat:
@BassXs schrieb am 22. Januar 2019 um 18:18:19 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Januar 2019 um 17:53:07 Uhr:
Erstmal kommt per normalen Brief eine Zahlungsaufforderung ohne Preisaufschlag.
Wenn dann kein Geld eingeht innerhalb 8 Tagen (glaub ich) wird es teurer.incl. Anhörungsbogen.
Nein. Der Anhörungsbogen kommt nur bei einer Bußgeldsache. (Die aber im Falle des TE irrelevant ist - wenn sein Vergehen im Bußgeldbereich liegt, dann ist es sowieso egal, dass der Wisch weggeflogen ist, denn der Anhörungsbogen käme dann so oder so per Post, egal was ihm da vom Scheibenwischer weggeflogen wäre)
Bei einer einfachen Verwarnung gibt es nur eine Zahlungsaufforderung - nimmt man die Verwarnung durch fristgerechte Zahlung des geforderten Betrags an, so ist die Sache erledigt.
Nimmt man sie nicht an (sprich: zahlt man nicht oder nicht rechtzeitig), so wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Erst DANN kommt der Anhörungsbogen.
Mag ja sein daß sich das mittlerweile geändert hat. Jedenfalls habe ich in den 90er Jahren grundsätzlich die Verwarnungen am Scheibenwischer nicht gleich bezahlt.
Sonder erst nachdem ca.2-3 Wochen drauf die als Brief nach Hause geschickt wurden.
Und da war immer noch der gleiche Betrag (meist 10 DM) gefordert.
Kein Aufschlag für irgendetwas!
Kann die Behörde immer noch so machen, wenn sie freundlich ist.
Darauf hattest du aber schon in den 90ern kein Anrecht und hast es heute auch nicht - hätte man dir damals einen Anhörungsbogen geschickt statt einer zweiten Zahlungsaufforderung, dann hättest du die Bearbeitungsgebühr zahlen dürfen.
Wenn das Knöllchen ein Verwarngeldangebot war, samt Überweisungszettel, dann sollte man es bezahlen.
Wenn es weggeflogen ist, kann man telefonsich oder per E-Mail die Sache mit der Bußgelstelle klären, und dann zahlen.
Wenn man abwarten willl, kommt der Brief per Post, evtl. wird daraus dann ein Bußgeld und die Gebühren von zusätlich hier zuletzt 23,60€ werden extra fällig... Evtl. heißt, vieleicht auch nicht.
So ists.
Zitat:
@CV626 schrieb am 22. Januar 2019 um 18:21:09 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Januar 2019 um 17:53:07 Uhr:
Erstmal kommt per normalen Brief eine Zahlungsaufforderung ohne Preisaufschlag.
Wenn dann kein Geld eingeht innerhalb 8 Tagen (glaub ich) wird es teurer.Wenn die Verwarnung inkl Zahlungsaufforderung schon auf dem weggeflogenen Wisch stand, dann IST das die Zahlungsaufforderung, und es wird automatisch zur Bußgeldsache, sofern es nicht innerhalb einer Woche erledigt wird (Bußgeldsache = vermutlich gleiche Strafe, aber diesmal zzgl Bearbeitungsgebühr).
Einen Rechtsanspruch auf so ein Verwarngeld-Angebot hat man streng genommen nicht, die Behörden dürfen auch sofort ein Bußgeldverfahren einleiten. Insofern hat man auch keine rechtliche Handhabe, wenn der Wisch am Auto wegfliegt oder geklaut wird - oder etwa der Verwarngeldbescheid auf dem Postweg verlorengeht.
das ist nicht korrekt. bussgeldpflichtig ist der fahrer und nicht der halter. man bekommt immer einen anhoerungsbogen, der auch als verwarnung angesehen werden kann. entweder zahlt man oder aeussert sich. erst wenn man gar nicht reagiert, versuchen die es mit einer anzeige. in der regel stellen die das verfahren dann ein und du musst diese ca. 27 euro bezahlen.
peso