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Knöllchen im Ausland

Themenstarteram 7. August 2020 um 5:23

https://www.n-tv.de/.../...l-richtig-teuer-werden-article21956896.html

Die gute Nachricht zum Schluss: Ein Ticket wegen eines im EU-Ausland begangenem Verkehrsverstoßes muss erst ab einer Höhe von 70 Euro beglichen werden - inklusive Verfahrenskosten. Alles was darunter liegt, kann der hierzulande ansässige Autofahrer getrost ignorieren. Denn erst ab dieser Grenze kann das Bußgeld auch vollstreckt werden, wenn der Missetäter nicht zuvor freiwillig gezahlt hat. Eine Ausnahme gilt allerdings für Verstöße, die in Österreich begangen wurden, hier sind wegen eines bilateralen Abkommens Bußgelder bereits ab 25 Euro vollstreckbar.

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Das haben wir doch schon xfach hier durchgekaut. Das gilt auch nur, wenn man auf Besuche in dem Land 5 Jahre verzichten kann.

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Das haben wir doch schon xfach hier durchgekaut. Das gilt auch nur, wenn man auf Besuche in dem Land 5 Jahre verzichten kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 08:36:05 Uhr:

Das haben wir doch schon xfach hier durchgekaut. Das gilt auch nur, wenn man auf Besuche in dem Land 5 Jahre verzichten kann.

Sicher meinst Du Besuche des entsprechenden PKW in dem Land;)

Der n-tv-Bericht ist diesbzgl. wirklich Desinformation pur. Dass Knöllchen erst ab 70 EUR hier vollstreckt werden bedeutet nicht im geringsten, dass jeder sie "getrost ignorieren" kann ohne im entsprechenden Land Ärger zu bekommen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 7. August 2020 um 09:10:12 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 08:36:05 Uhr:

Das haben wir doch schon xfach hier durchgekaut. Das gilt auch nur, wenn man auf Besuche in dem Land 5 Jahre verzichten kann.

Sicher meinst Du Besuche des entsprechenden PKW in dem Land;)

Bei den Niederlanden sind das 20Jahre. Der Halter sollte in der Zeit einen Bogen um die Niederlande machen. Z.B. kann man bei einem Zwischenstop auf dem Flughafen festgesetzt werden, bis man das Knöllchen von vor 15J. bezahlt hat und wenn man deshalb das Flugzeug verpasst.

Ich meinte den Verstoss, der wird mir ja gar nicht immer zugeordnet, da das Ausland die Halterhaftung anwendet. Da habe ich Narrenfreiheit, wenn ich nicht mit meinem Fahrzeug die Verstößte begehe.

Das ist ja auch der Grund, weswegen Deutschland - meiner Meinung nach zu Recht - grundsätzlich die Vollstreckung hier ablehnt.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 7. August 2020 um 10:07:59 Uhr:

Ich meinte den Verstoss, der wird mir ja gar nicht immer zugeordnet, da das Ausland die Halterhaftung anwendet. Da habe ich Narrenfreiheit, wenn ich nicht mit meinem Fahrzeug die Verstößte begehe.

Das ist ja auch der Grund, weswegen Deutschland - meiner Meinung nach zu Recht - grundsätzlich die Vollstreckung hier ablehnt.

Der Halter wird es Dir danken, wenn er den von @Anselm-M beschriebenen Maßnahmen unterzogen wird.

Zitat:

 

Der Halter wird es Dir danken, wenn er den von @Anselm-M beschriebenen Maßnahmen unterzogen wird.

Das soll er ja auch, denn das ist der Sinn von Pönalen im Straßenverkehr. Und halt nicht Autos, sondern - wie in Deutschland - Fahrer zu sanktionieren. ;)

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 7. August 2020 um 10:24:50 Uhr:

Zitat:

 

Der Halter wird es Dir danken, wenn er den von @Anselm-M beschriebenen Maßnahmen unterzogen wird.

Das soll er ja auch, denn das ist der Sinn von Pönalen im Straßenverkehr. Und halt nicht Autos, sondern - wie in Deutschland - Fahrer zu sanktionieren. ;)

Ich stelle mir gerade vor, dass ich Dir mein Auto geliehen habe und Jahre später auf dem Flughafen Amsterdam aus heiterem Himmel einer peinlichen Befragung unterzogen würde.

 

Das würde Dich mehr als 1 Kiste Bier kosten...

Ich zahlen meine Strafen immer. Kann also nicht verkommen.;)

Spricht etwas dagegen, sich an die Verkehrsregeln des entsprechenden Landes zu halten?

Zitat:

@torre01 schrieb am 7. August 2020 um 12:16:12 Uhr:

Spricht etwas dagegen, sich an die Verkehrsregeln des entsprechenden Landes zu halten?

Ja, die Erfahrung mit "when in rome"...

Fährt man nach eigener praktischer Erfahrung über 30 Jahre besser als mit dem Verhalten nach den vorliegenden Gesetzen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 7. August 2020 um 12:34:55 Uhr:

Zitat:

@torre01 schrieb am 7. August 2020 um 12:16:12 Uhr:

Spricht etwas dagegen, sich an die Verkehrsregeln des entsprechenden Landes zu halten?

Ja, die Erfahrung mit "when in rome"...

Fährt man nach eigener praktischer Erfahrung über 30 Jahre besser als mit dem Verhalten nach den vorliegenden Gesetzen.

Wenn man sich auch dann an den Grundsatz "when in rome" hält wenn es darum geht, die daraus resultierenden Gebühren zu begleichen ist dagegen auch nichts einzuwenden. :D

Ich finde es nur immer schlimm, wenn die Leute sich einbilden, sie könnten sich alles erlauben. Und wenn dann Post nach Hause kommt heißt es "Mimimimimimi - muss ich das jetzt wirklich bezahlen???"

Zitat:

@torre01 schrieb am 7. August 2020 um 12:16:12 Uhr:

Spricht etwas dagegen, sich an die Verkehrsregeln des entsprechenden Landes zu halten?

Nein.

Ich mache das seit 40 Jahren und habe deshalb bisher nie Probleme bekommen.

Themenstarteram 8. August 2020 um 13:28

Ich fahre auch so in Deutschland und habe bisher noch nie einen Strafzettel bekommen.

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