Knöllchen und Anhörung wegen fehlender Umwelt Plakette! Erfahrung?!
Hallo,
Ich muss leider öfter im Parkverbot stehen, da es ab einer gewissen Uhrzeit in meiner Straße und Umgebung keine Parkplätze gibt. Hab nun wieder mal ein Ticket bekommen, nun zum eigentlichen Problem:
Habe den Wagen jetzt seit knapp 2-3 Wochen und vergessen die Plakette anzubringen.
Jetzt habe ich heute einen Bescheid zu einer schriftlichen Anhörung bekommen mir folgendem Satzlaut:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung mit einem Kfz am Verkehr Teil"
Kann man da was machen oder muss ich meinen Fehler mit 80€ bezahlen?
Jemand Erfahrung?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Sollen wir dir hier die Absolution erteilen?!
Du parkst im Parkverbot und hast nicht die Umweltplakette am Auto.
Werde erst mal erwachsen und stehe zu deinem Fehlverhalten.
65 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. August 2017 um 13:04:28 Uhr:
Zitat:
Teilnahme am Straßenverkehr meint auch das Parken. Dies ergibt sich schon aus der herkömmlichen Definition zu § 1 Abs. 1 StVO, wonach sich verkehrserheblich verhält, wer körperlich und unmittelbar durch aktives Tun oder Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt, wozu auch das Abstellen des Fahrzeugs im Verkehrsraum oder das Parken gehört (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 1 StVO Rdnr. 17). Diese Auffassung wird auch bestätigt durch die Formulierung von Nr. 153 Abschnitt 1 BKatV in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung („am Verkehr teilgenommen“). Hierdurch sollte auch der ruhende Verkehr erfasst werden (BR-Drucks. 428/12 S. 155 f.). Der bußgeldbewehrte Verstoß liegt in der bloßen Teilnahme am Verkehr in dem soeben geschilderten Sinn, unabhängig davon, ob das Fahrzeug materiell unter die Freistellungsregelung fallen könnte oder nicht.
https://community.beck.de/.../...gen-umweltzone-auch-schon-beim-parken
Wie gesagt, alles nur Willkür, was mit der Umweltplakette betrieben wird.
Die einen werden wegen einer fehlenden Plakette, obwohl das Fahrzeug für die grüne Plakette vorgesehen ist, bestraft.
Und andere besorgen sich über Vitamin B für ein Fahrzeug, welches nur eine rote Plakette oder gar keine bekommen würde, mal schnell eine Grüne und fahren so völlig illegal in der Umweltzone umher.
wie man ganz einfach und kostengünstig für 28,50 € aus der Angelegenheit rauskommt, habe ich ja geschrieben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. August 2017 um 09:47:51 Uhr:
Ich betrachte das Ganze anders.
Selbst wenn die Umweltplakette fehlt, dem Fahrzeug allerdings die entsprechende Plakette zustehen würde und dennoch in die jeweilige Umweltzone einfährt, nimmt dieses Fahrzeug ja nicht verbotenerweiße am Verkehr teil, so wie es dem TE vorgeworfen wird.
Hier fehlt lediglich die Plakette als sichtbarer Nachweis.Das mit der Umweltplakette mehr Schindluder getrieben wird als sie nützlich ist war von Anfang an bekannt.
Der Autofahrer wird eingeschränktund und darf dafür noch Geld ausgeben, wird bestraft.
Und das über Beziehungen falsche Plaketten an Fahrzeugen prangen ist mehr als bekannt.
Mit der Begründung wäre es ja auch legitim, ohne gültige HU-Plakette zu fahren - solange der Wagen technisch einwandfrei ist.
Ich verstehe durchaus deinen Denkansatz und dass das mit der Umweltplakette alles ´n bisschen suboptimal ist, ist auch verständlich.
Aber der TE weiß zwei Dinge ganz genau.
a) Ich darf da nicht parken.
b) Ich habe keine Umweltplakette, obwohl ich eine brauche.
Frage: Wie komme ich um meine (berechtigte, Anm. d. Verf.) Strafe herum?
Finde den Fehler ...
Auf den ersten Blick guter Einwand, nur kannste die Euronorm gaanz einfach aus'm Schein rauslesen (und auch nachträglich nachweisen) und die ändert sich auch nicht.
. . . was man von der TÜV-Mängelfreiheit nicht immer so eindeutig sagen kann. Die hast eigentlich offiziell nur zum Zeitpunkt der bestandenen Untersuchung (und oft noch nicht mal da, haben bei meinem auch das Spiel des Kardangelenks der Lenkung übersehen. mach ich aber trotzdem. Demnächst.) ;-)
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Mir fehlt hier komplett das Verständnis.
Wieder einmal wird hier jemandem, der zum Schaden seiner Mitmenschen frech und wissentlich gegen Gebote, Verordnungen oder Gesetze verstößt, ein Lösungsweg aufgezeigt, wie er einer Strafe entgehen kann. Wie würdet ihr Euch denn fühlen, wenn das genau vor Eurer Haustür abläuft und der Falschparker vielleicht auch noch Eure Ausfahrt blockieren würde?
Wir hatten doch letztens erst so einen Fall mit Tipps und Ratschlägen, wie man einem Strafbefehl entgeht, weil man sich seines Schrotts einfach auf der Straße entledigt hatte.
Der Verstoß lautet doch
"Verbotswidrig am Straßenverkehr teilgenommen zu haben", aber das kann man doch nur mit einem Auto, was keine Plakette erhält.
Dieses Auto erhält laut TE aber eine Plakette. Damit ist der Tatvorwurf doch schon falsch.
Man müsste jetzt im Bußgeldkatalog nachsehen, welche Strafe es für "nicht eingeklebte" Plakette gibt.
ja da hast Du Recht. Ein Auto, welches Anspruch auf eine grüne Plakette hat und diese nicht aufgeklebt hat, schädigt massiv die Umwelt. Und dann ist es auch noch falsch geparkt. Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Winchester aus dem Gewehrschrank holen oder
2. Leise ins Kissen weinen
Zumal es schon Fälle gegeben haben soll, wo die Frontscheibe getauscht wurde und die Plakette noch nicht verklebt war, weil sie erst besorgt werden mußte. " Schmeißt den Purschen zu Poden".
Und ich will keiner Strafe oder sonst was entgehen, ich finde die Summe für eine fehlende Plakette einfach nur unsinnig. Als ob es einen Unterschied für die Umwelt macht!
Und das falsch parken sehe ich ja ein und das wird mir auch vorgeworfen.
Und von wegen Auto kaufen wo es keine Parkplätze gibt, Wie soll man ohne Bahn und co sonst zur Arbeit kommen? 😉
Zitat:
@Chriswe0403 schrieb am 3. August 2017 um 20:18:26 Uhr:
Hallo,Ich muss leider öfter im Parkverbot stehen, da es ab einer gewissen Uhrzeit in meiner Straße und Umgebung keine Parkplätze gibt. Hab nun wieder mal ein Ticket bekommen, nun zum eigentlichen Problem:
Habe den Wagen jetzt seit knapp 2-3 Wochen und vergessen die Plakette anzubringen.
Jetzt habe ich heute einen Bescheid zu einer schriftlichen Anhörung bekommen mir folgendem Satzlaut:"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung mit einem Kfz am Verkehr Teil"
Kann man da was machen oder muss ich meinen Fehler mit 80€ bezahlen?
Jemand Erfahrung?Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Nein, da kann man nichts machen, und ja Du musst bezahlen.
Der Hintergrund ist ganz einfach:
Der Exekutive ist kaum zuzumuten, bei jedem Auto, das in einer Umweltzone ohne passende Plakette steht, eine Abgasmessung durchzuführen, um zu sehen, ob das Auto nicht doch eine Plakette hätte bekommen können.
Also bekommt jedes Fahrzeug ohne Plakette ein Bußgeld.
Ich habe auch schon mal im Halteverbot gestanden, und bin kostenpflichtig verwarnt worden.
Ebenso war ich auch schonmal auf der Autobahn zu schnell unterwegs. War ein schlechtes teures Photo. In beiden Fällen habe ich anstandslos das Bußgeld bezahlt, war ja selbst Schuld und kein anderer.
Da war sicherlich auch ein bisschen Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit im Spiel, aber das interessiert den Gesetzgeber - zu Recht - nicht.
Und noch eine persönliche Anmerkung: Du "musst" nicht im Halteverbot stehen, du stellst Dich aus persönlichen Gründen freiwillig ins Halteverbot. Auch das interessiert den Gesetzgeber - excuse my french - einen Scheiss, also bekommst Du ein Bußgeld.
Ist schon irgendwie Mist, wenn man sich in einem Umfeld bewegt, wo gewisse Regeln gelten 😉
Edith meint noch, dass Du ja auch einen Hinweis bekommen hast, das Bußgeld zu mindern, wenn Du nachweisen kannst, dass Du für Dein Auto eine Plakette hast.
Zitat:
@querys schrieb am 4. August 2017 um 14:09:00 Uhr:
Der Verstoß lautet doch
"Verbotswidrig am Straßenverkehr teilgenommen zu haben", aber das kann man doch nur mit einem Auto, was keine Plakette erhält.
Dieses Auto erhält laut TE aber eine Plakette. Damit ist der Tatvorwurf doch schon falsch.Man müsste jetzt im Bußgeldkatalog nachsehen, welche Strafe es für "nicht eingeklebte" Plakette gibt.
Der Tatvorwurf müsste ggf. anders dargestellt werden. Fakt ist, die Kontrollperson kann es dem Auto nicht ansehen, dass der Wagen "eigentlich" eine Plakette haben könnte.
Was ist denn daran so schwer, sich die Plakette zu besorgen, anzubringen und gut? Immer gegen den Strom schwimmen ist ja auch einfacher.
Mit der Logik sollte der TE mal nach Österreich fahren, korrekt eine Vignette kaufen, auch die Quittung aufbewahren - aber die Plakette nicht an die Scheibe kleben, sondern "nur" dahinter legen.
Man hat den Beleg, die Gebühren entrichtet zu haben, man hat das Pickerl dabei - aber zahlt trotzdem das Bußgeld. Und die Ösis diskutieren da nicht ...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 4. August 2017 um 16:03:27 Uhr:
Man hat den Beleg, die Gebühren entrichtet zu haben, man hat das Pickerl dabei - aber zahlt trotzdem das Bußgeld. Und die Ösis diskutieren da nicht ...
Beim selber Abkassieren sind die Österreicher wahrlich an forderster Front.
Schreien aber selber am lautesten nach "Diskriminierung", wenn Deutschland die Maut einführt.
Zitat:
@RalphM schrieb am 4. August 2017 um 15:54:26 Uhr:
Nein, da kann man nichts machen, und ja Du musst bezahlen.Der Hintergrund ist ganz einfach:
Der Exekutive ist kaum zuzumuten, bei jedem Auto, das in einer Umweltzone ohne passende Plakette steht, eine Abgasmessung durchzuführen, um zu sehen, ob das Auto nicht doch eine Plakette hätte bekommen können.
Also bekommt jedes Fahrzeug ohne Plakette ein Bußgeld.
Sicher wird die Behörde erst einmal davon ausgehen, daß es sich beim Fahrzeug ohne Umweltplakette um ein Fahrzeug handelt, welches keine Plakette bekommen würde und stellt deshalb einen Bußgeldbescheid aus.
Somit wäre ein Gang zur zuständigen Behörde mit dem Fahrzeugschein völlig ausreichend, um zu sagen, "hört mal, tut mir Leid, ich habe die Plakette vergessen dranzukleben, die lag im Handschuhfach... hier ist mein Fahrzeugschein, bitte überzeugen Sie sich, daß ich nicht verbotenerweiße in der grünen Umweltzone unterwegs war".
Wo ist hier also das Problem, und da muß auch keine Behörde bei jedem Fahrzeug Abgasmessungen durchführen.
Das Problem ist die typisch deutsche Bürokratie und Paragraphenreiterei.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. August 2017 um 17:02:41 Uhr:
Zitat:
@RalphM schrieb am 4. August 2017 um 15:54:26 Uhr:
Nein, da kann man nichts machen, und ja Du musst bezahlen.Der Hintergrund ist ganz einfach:
Der Exekutive ist kaum zuzumuten, bei jedem Auto, das in einer Umweltzone ohne passende Plakette steht, eine Abgasmessung durchzuführen, um zu sehen, ob das Auto nicht doch eine Plakette hätte bekommen können.
Also bekommt jedes Fahrzeug ohne Plakette ein Bußgeld.Sicher wird die Behörde erst einmal davon ausgehen, daß es sich beim Fahrzeug ohne Umweltplakette um ein Fahrzeug handelt, welches keine Plakette bekommen würde und stellt deshalb einen Bußgeldbescheid aus.
Somit wäre ein Gang zur zuständigen Behörde mit dem Fahrzeugschein völlig ausreichend, um zu sagen, "hört mal, tut mir Leid, ich habe die Plakette vergessen dranzukleben, die lag im Handschuhfach... hier ist mein Fahrzeugschein, bitte überzeugen Sie sich, daß ich nicht verbotenerweiße in der grünen Umweltzone unterwegs war".
Wo ist hier also das Problem, und da muß auch keine Behörde bei jedem Fahrzeug Abgasmessungen durchführen.Das Problem ist die typisch deutsche Bürokratie und Paragraphenreiterei.
Das Problem ist einerseits sicherlich das, was du beschreibst.
Man kann den Spieß aber auch durchaus umdrehen. Der TE kannte die Spielregeln und hat sie nicht befolgt. Hätte er einfach diese Sch*****-Plakette gekauft/geklebt wie Millionen andere auch ...
Man kann dem Stress mit den Behörden doch ganz einfach aus dem Weg gehen, indem man sich einfach mal an gewisse Vorgaben hält.
Ignorantia (stultus) legis non excusat
in hoc sensu....
Schönen Gruß, Rep-Serv