Knöllchen trotz "mitlaufender" Parkscheibe
Hallo,
ich besitze eine automatische Parkscheibe die mitläuft. Sie besitzt einen Hebel, der beim Parken auf "Stop" gestellt werden muss, was ich auch mal "vergesse"
An meiner Wohnung sind mehrere 3-Stunden Parkplätze, die nicht genutzt werden (vor allem nicht nachts).
Letztens habe ich allerdings trotz aller Vorkehrungen ein Knöllchen bekommen. Eigentlich nicht möglich, oder?
Hier der Text des Knöllchens:
Geparkt ohne Parkscheibe - über 3 Stunden -
(die Parkscheibe war wie immer im Wagen unter der Frontscheibe, der Hebel war nicht sichtbar)
Tatbestandskonkretisierung:
Sie verwendeten eine batteriebetriebene Parkuhr (Parkuhr war in Betrieb)
Meine Frage: Kann man mir das nachweisen, wenn ja, wie? Muss der Polizist seinen Dienstgrad auf dem Strafzettel angeben (Verfahrensfehler??)
Hat jmd mit so etwas Erfahrungen?
Danke
31 Antworten
Eine "mitlaufende Parkscheibe" ist nach StVO erlaubt, wenn Sie von Maßen und Aussehen der Norm entspricht.
und zwar
- Die Maße müssen 110 mm mal 150 mm betragen.
- Der Grund ist blau, Schriftzeichen, Pfeil und Rand des Zeichens 314 "Parkplatz" (P) sind weiß.
- Der Kreisausschnitt (in dem die Uhrzeit abzulesen ist) muss offen bzw. transparent sein.
- Die Parkscheibe besteht aus zwei Teilen: Einer oberen Bildebene mit einem Kreisringausschnitt, in dem ein Teil der unteren Bildebene sichtbar wird.
- Die untere Bildebene ist drehbar und gegen selbständiges Verstellen gesichert.
- Werbung darf nur auf der Rückseite der Parkscheibe aufgedruckt werden
- Die Parkscheibe muss ausreichend licht- temperatur- und feuchtigkeitsbeständig sein und ist ausreichend bruch- und abriebsfest herzustellen.
Wegen Punkt 5 muss die Parkscheibe die Möglichkeit haben, auf Stop gestellt zu werden und dies muss auch gemacht werden, wenn man mit ihr parkt.
Allerdings: Selbst wenn man sie auf Run stehen hat, ist es kaum nachzuweisen, dass sie gelaufen ist, denn dafür müsste man etwa 15 Minuten mit einer Videokamera als Beweis einen Film von ihr aufnehmen und das macht wohl keiner. Daher ist ein Strafzettel wegen ihrer Benützung entweder aus unkenntniss der StVO ausgestellt oder nicht bewiesen - Und das Ordnungsamt muss einem zweifelsfrei nachweisen können, dass die Parkscheibe nicht auf Stop stand, sonst ist ein Knöllchen nicht rechtmäßig.
--- Sperrt alle Politessen ein, denn sie sind Diebe an unserem Volk ---
Das mag zwar prinzipiell richtig sein. Der Knackpunkt ist aber, eine Parkscheibe muss immer auf eine korrekte Uhrzeit (volle oder halbe Stunde) eingestellt sein! Das ist ebenfalls Vorschrift. Und das bekommst du mit einem Uhrwerk nicht hin - das läuft kontinuierlich.... Zumindest bei allen Uhren die ich kenne...
Cheers,
Richard
Warum ist es notwendig einen 2 Jahre alten Beitrag wieder nach oben zu holen? Das Thema war gegessen und wenn du ScarotL zwingend Beiträge schreiben willst, dann such die bitte aktuellere aus.
[OT]
Dann sollten Threads ab einem bestimmten Alter automatisch gelöscht werden.
Oder habe ich bei den Nutzungsbedingungen tatsächlich übersehen, daß es verboten ist, auf alte Threads zu antworten?
[/OT]
Zitat:
Original geschrieben von viril
Dann sollten Threads ab einem bestimmten Alter automatisch gelöscht werden.
Darübver haben wir nachgedacht, aber es macht keinen Sinn, da dadurch Wissen verloren gehen würde.
Zitat:
Original geschrieben von viril
Oder habe ich bei den Nutzungsbedingungen tatsächlich übersehen, daß es verboten ist, auf alte Threads zu antworten?
Nein, hast du nicht. Aber sinnvoll ist es nur sehr selten Beiträge zu beantworten die a) erledigt und b) uralt sind.
Können sie denn automatisch gesperrt werden? Gibt das die Forensoft her?
Somit wäre das Wissen konserviert, und antworten kann keiner mehr darauf.
Hehe... ich finde es ganz gut, dass der Beitrag wieder nach oben geholt wurde 😉
Ich habe mir letztes Jahr nämlich auch so ein Teil beim "Saturn" gekauft - benutze es aber immer mit schlechtem Gewissen, auch wenn es auf "Stop" gestellt ist. Im Prinzip ist es für die Politessen jedoch recht einfach nachzuweisen, ob das Teil auf "Run" oder "Stop" steht: Eingestellte Uhrzeit aufschreiben und "Warnungszettel" am Auto anbringen -> nach einer halben Stunde wiederkommen und kontrollieren ob Zettel noch da - und Uhr eine halbe Stunde weiter ist... soviel zu den Kontroll - bzw. Nachweismöglichkeiten. Auch diese Leute haben ihre "Tricks" und reagieren (zu recht) böse, wenn man sie täuscht - egal ob "vergessen" oder "mit absicht".
Hi,
ich habe ebenfalls eine solche Parkscheibe und heute ist mir folgendes passiert:
Ich bin um 12 Uhr gekommen. Parscheinautomat war defekt, also habe ich die Parkscheibe rausgelegt.
Da ich wusste, dass ich nur 2 Stunden da stehe (erlaubt sind 3)
habe ich die Parkscheibe auch ordnungsgemäß auf STOP gestellt.
Der Zeiger stand eindeutig auf genau 12 Uhr.
Als ich um 14 Uhr zurückkam, hatte ich einen Strafzettel.
Tatbestand: PSB mit Uhrwerk.
Wie kann das bitte sein?
Die Parkscheibe stand um 14 Uhr, als ich zurückkam immer noch ordnungsgemäß auf 12 Uhr.
Und der Strafzettel wurde um 12:37 ausgestellt.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein zu bezahlen.
Allein das vorhanden sein der Parkscheibe reicht, schließlich ist von außen nicht ersichtlich ob eingeschaltet oder nicht.
Das heißt also, dass diese Parkscheibe GENERELL gestetzlich verboten ist.
Kannst du mir sagen, wo das geschrieben steht? In welchem Paragraph?
Gruß Aljo
Müsste man schauen bzw. im Ordnungsamt einfach mal nachfragen, genaue Texte kann ich jetzt aber auf die schnelle nicht vorlegen.
Ok danke,
werde mich mal erkundigen...
Ich habe auch irgendwo gelesen, dass eine Parkscheibe mit Uhr völlig legal ist, solange man sie beim Parken auf STOP stellt.
Im Zweifel für den Angeklagten würde ich sagen. Ausser es gibt irgendwo einen Paragraphen, der besagt, dass Parkscheiben generell kein Uhrwerk haben DÜRFEN.
Ich würde einen kurzen Einspruch schreiben. Dann muss die Stadt begründen wo der entsprechende Gesetzestext geschrieben steht...
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Aber sinnvoll ist es nur sehr selten Beiträge zu beantworten die a) erledigt und b) uralt sind.
Immerhin hat der 'Nach-Oben-Holer' hier den ersten Beitrag in diesem Thread geschrieben, der sich auch auf eine Quelle stützt (wenn auch nicht die Paragraphen angegeben' und ich nur geschrieben 'ich meinte, ich habe gehört, gelesen).
Und er hat den entscheidenden Grund genannt, der vorher noch nciht fiel: Die Parkscheibe mit Uhr ändert die Zeit kontinuierlich, aber erlaubt sind nur volle halbe /ganze Stunden....
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