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Knöllchen trotz "mitlaufender" Parkscheibe

Hallo,
ich besitze eine automatische Parkscheibe die mitläuft. Sie besitzt einen Hebel, der beim Parken auf "Stop" gestellt werden muss, was ich auch mal "vergesse"
An meiner Wohnung sind mehrere 3-Stunden Parkplätze, die nicht genutzt werden (vor allem nicht nachts).
Letztens habe ich allerdings trotz aller Vorkehrungen ein Knöllchen bekommen. Eigentlich nicht möglich, oder?

Hier der Text des Knöllchens:

Geparkt ohne Parkscheibe - über 3 Stunden -
(die Parkscheibe war wie immer im Wagen unter der Frontscheibe, der Hebel war nicht sichtbar)

Tatbestandskonkretisierung:
Sie verwendeten eine batteriebetriebene Parkuhr (Parkuhr war in Betrieb)

Meine Frage: Kann man mir das nachweisen, wenn ja, wie? Muss der Polizist seinen Dienstgrad auf dem Strafzettel angeben (Verfahrensfehler??)
Hat jmd mit so etwas Erfahrungen?

Danke

31 Antworten

Hihi, ich glaube es ist echt besser du zahlst das ticket....

Habe ADAC Rechtsschutz und die haben gleich abgewimmelt, als ich dem erzählt habe, das der gleiche text bei mir draufstand....

Die Dinger sind nicht erlaubt, und damit is die Sache gegessen, und bevor du noch bearbeitungs, Mahn und Zustellgebühren oder was die Beamten sich immer für nen Scheiß ausdenken zahlen musst, zahl das ticket und ruhe is....

Und vieleicht solltest du die nächste Zeit das ding nicht mehr nutzen, weil da werden die jetzt immer drauf schauen !
Meiner stand immer gut im sichtbereich und so konnte man tage danach immer die streifen sehen die sich seeehhhhrrr viel zeit an meiner Windschutzscheibe gelassen haben !

nicht erlaubt?

Nicht erlaubt? Das wäre mir aber neu! Man muss sie natürlich beim Parken auf Stop stellen, aber erlaubt sind die doch... oder?

Ist wohl so wie mit den Radarwarnern.....

Man sollte sie aus haben, aber es nimmt dir glaub kein Polizist und kein richter ab, das dies auch so war, denn wenn du es eh nicht brauchst/benutzt, hättest du dir eine aus pappe geholt....

Ich habs damals gezahlt....wieviel solles denn bei dir sein ???

Prinzipiell fällt das ding ja wohl auf jeden fall unter versuchten Betrug oder Täuschung oder sowas.....

Parksünder unter sich

25 Teuros sind fällig...

Die automatisch mitlaufenden Parkscheiben sind nach meinen Infos nicht verboten. Sie sind auch kein Betrugsversuch, soweit ich weiß, sondern sie rechtfertigen sich als bequeme Alternative zur "Pappe", weil man die Uhrzeit nicht immer einstellen muss, sondern einfach beim Parken auf Stop stellt.
Ich poste, wenn ich dazu Neuigkeiten habe. Werde mich mal kundig machen!

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also, nach meine info's musst du rein rechtlich gesehen, wenn deine parkzeit abgelaufen ist quasi einmal um den block und dann kannste dich wieder an die stelle stellen.

in diesem sinne zählen mitlaufende parkuhren sogar als betrugsfall.

aber isch binne kei anvalt...

@mutti

Danke und alles Gute zum Geburtstag!

Hi,

also egal ob die mitlaufenden Uhren erlaubt sind oder nicht, du hast zum einen die Zeit beim Beginn des Parkens nicht ordentlich eingestellt (Uhr läuft ja) bzw. ohne umzuparken die Ankunftszeit verändert. Und das ist nicht erlaubt.

Das Du dafür gleich die Höchststrafe von 25 Euros kassierst ist zwar merkwürdig, für die Dreistigkeit mit dieser Parkuhr aber auch gut zu verstehen, denn wann Du das Auto tatsächlich abgestellt hast, weiss ja die Politesse nicht. Sie wird Dir den Zettel nach drei Stunden rangemacht haben.

Eventuell ist hier auch Dein Ansatzpunkt, dass Du Dich reumütig zeigst, und erklärst - meinetwegen auch statt von eides an oder wie das heisst 😉 - dass Du dann und dann geparkt hast, Dir der Fehler mit der Scheibe passiert ist und Du somit nur 20 Minuten "überzogen" hast.

Der Katalog sieht nämlich so aus...

Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR

Dann kriegste vielleicht nur 5,- Euro Strafe und die Verfahrenskosten betragen 150,- Teuros...

Also alles in allem würde ich mal schön still sein, bezahlen und mir eine ordentliche Parkscheibe kaufen oder den Wecker rechtzeitig stellen... 😉

Irgendwie glaube ich nämlich nicht, dass Du den Hebel vergessen hattest... wer sich so eine Uhr kauft - wo gibts die überhaupt... beim ADAC ? 😉 - dem unterstelle ich persönlich sowas gerne mal... nichts für ungut.. 😉

Wie Du mir mit meinem Wagen auch unterstellen darfst, das ich mal gerne 1 km/h zu schnell fahre... 🙂

MfG René.

Moral - oder was fehlt

Hallo,
ich werde keinen Einspruch einlegen, wenn du mir unterstellst, ich hätte nicht "vergessen" den Hebel umzulegen...

Ich habe das Knöllchen inzwischen bezahlt und wollte wissen, ob es hier jemanden gibt, der sich aus dieser Situation schon mal "rausgewunden" hat.

Die mitlaufenden Parkuhren gibts im Internet an vielen Stellen zu kaufen. Beim ADAC hab ich sie allerdings noch nicht gesehen. Wär aber ein mal er guter Vorschlag als Werbegeschenk.
Denkbar wären sie auch als kleine Anerkennung der Gemeinde bzw. der Parküberwachung für Dauersünder o.ä.

Cheers,
R

@dfrene PS: Und wehe ich erwisch dich mal, wenn du 1 km/h zu schnell fährst

Zitat:

Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR

das lustige an der Sache ist ja, wenn man weiß man kommt eh nicht pünktlich zurück, dann legt man einfach keine Parkuhr rein, denn das kostete damals nur 10DM 😁

Gruß Andre

@fbisnoopy: Naja, da haste aber damals Glück gehabt... nach drei Stunden haben sie übrigens das Recht, das Teil abzuschleppen... und das war auch früher so... und was das kostet brauch ich ja niemanden erzählen... 😉

@runningdeep: Kannste mal so einen Link posten oder einen Shop nennen, wo es die Dinger gibt. Ich habe auf die Schnelle nämlich nichts gefunden... wollte mal sehen, was da dran steht... es gibt ja vieles zu kaufen... vieles aber eben mit dem Zusatz *nicht zulässig im Bereich der StVZO... wollte nämlich wirklich mal sehen, wie die angepriesen werden...

moin!

ist das noch so? also bei uns hier gibt's ja die parkraum-piraterie, 0,5 bis 1 euro pro angefangene halbe std. wenn ich nur kurz ma wo hin muss, um was abzuholen, zahl ich nicht, weil 50cent für 5 minuten is mir zuviel 😁

wenn man sich'nen parkschein holt und überzieht zahlt man mitunter mehr, als wenn man sich den nicht holt. kommt bei uns darauf an, wie oft die schon am "falsch" geparkten auto vorbei gekommen sind, das summiert sich dann ...

Link

Hallo!

Einer unter vielen Links für die Parkscheibe wäre:

http://www.schnaeppchenjagd.de/.../...erk-inkl.-Batterie_a_950437.html

Als Suchbegriff bei Google eignet sich
"Parkscheibe mit Uhrwerk" um geeignete Seiten zu finden.

Hi,

danke, habe ein bissle gesucht, auf "Uhrwerk" bin ich aber nicht gekommen...

Wenn Du raufklickst, landest Du ja hier...
http://www.mein-einkaufsladen.de/pd1020356606.htm?categoryId=6

Und da steht es ja:
Parkscheibe mit Quarz-Uhrwerk inkl. Batterie
Schluss mit den Knöllchen - Gesetzlich erlaubt!*

Und da ist ja auch das berüchtigte Sternchen, haste hoffentlich gesehen.. da steht es ja eindeutig:

*Im Bereich der StvO nur zulässig, wenn der Hebel auf STOP steht!

Na dann war es ja korrekt ! Parken ohne Parkscheibe ! Somit ist es klar. Ist schon besser, dass Du bezahlt hast, zumal der Einspruch mehr als aussichtslos erscheint.

Hoffe, die Investition hat sich aber sonst schon gelohnt !? 😉

MfG René.

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