Knöllchen trotz "mitlaufender" Parkscheibe
Hallo,
ich besitze eine automatische Parkscheibe die mitläuft. Sie besitzt einen Hebel, der beim Parken auf "Stop" gestellt werden muss, was ich auch mal "vergesse"
An meiner Wohnung sind mehrere 3-Stunden Parkplätze, die nicht genutzt werden (vor allem nicht nachts).
Letztens habe ich allerdings trotz aller Vorkehrungen ein Knöllchen bekommen. Eigentlich nicht möglich, oder?
Hier der Text des Knöllchens:
Geparkt ohne Parkscheibe - über 3 Stunden -
(die Parkscheibe war wie immer im Wagen unter der Frontscheibe, der Hebel war nicht sichtbar)
Tatbestandskonkretisierung:
Sie verwendeten eine batteriebetriebene Parkuhr (Parkuhr war in Betrieb)
Meine Frage: Kann man mir das nachweisen, wenn ja, wie? Muss der Polizist seinen Dienstgrad auf dem Strafzettel angeben (Verfahrensfehler??)
Hat jmd mit so etwas Erfahrungen?
Danke
31 Antworten
Für die die es interessiert, ich hab gestern mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesprochen (Familienangehöriger), klare Aussage:
Mitlaufende Parkscheiben sind grundsätzlich nicht gestattet und da es von außen nicht einsehbar ist ob an oder aus, wird grundsätzlich ein Ticket ausgestellt. Die Beweispflicht das das Teil nicht lief liegt beim Fahrzeugführer - und der wird er i.d.R. unmöglich nachkommen können.
hab keine Lust ALLE Kommentar zu lesen obs nicht schon gesagt wurde, aber:
Die Parkdauer wird anhand der Parkscheibe/Parkschein festgestellt und zusätzlich anhand der Reifenstellung.
Läuft die Parkscheibe mit, aber die Reifenstellung hat sich nicht geändert, könne sie auch einen Strafzettel ausstellen.
Also müßtest Du auch im Auto einen Motor haben, der die Reifenstellung verändert. Aber ich denke in jedem Fall, wenn die mitbekommen, daß die Parkuhr mitläuft, daß es selbst bei verstellten Reifen schwierig werden dürfte zu argumentieren...