Kniffliges Zulassungsproblem italienisches motorrad
Servus ,
Habe ein Motorrad aus Italien importiert und bereits damit den 21er gemacht.
Nun ist es so: das Motorrad ist bj 1984. allerdings wurde es in Italien erst 2003 erstzugelassen. Eine Zulassung in diesem Jahr wäre in deutschland aufgrund der abgnasnormen undenkbar. Nun hat mir der Tüvler Geraten, die italienischen Papiere zu "verlieren ". Auch im Gutachten steht, dass keine Papiere vorlagen.
So weit so gut . Aber was nun. Soll ich mit dem italienischen Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und sagen ich habe die Papiere verloren? Da würden die doch ev die italienischen Behörden anhand der rahmennnunner fragen und die würden sagen :"ja , brief gab es und ez war 2003" dann. Arschkarte, weil mit der ez krieg ich es nicht zugelassen.
Oder ich mache einen Fake Kaufvertrag mit einem deutschen Verkäufer (fantasie Person oder Kumpel). Dann könnte ich sagen dass ich die Papiere verlor oder der Kumpel. Da habe ich wiederum Angst dass ich eine eigentumsversicherung des Verkäufers brauche
Welche der Methoden ist die sinnvollste? Die eig ez darf nicht rauskommen.
Lieben Gruß Michael .
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tenchu2x schrieb am 23. Juli 2018 um 19:29:35 Uhr:
Die Marke kennt kein Mensch, sag ich wenn das alles durch ist
Aber sonst gehts Dir gut????????
36 Antworten
Meines Wissens kann das nicht sein was Du da schreibst. Entweder erfüllt das Fahrzeug die Zulassungsvorschriften nach dem Stand der Erstzulassung (hier also 2003) oder nicht. Ob dem amtlich anerkannten Sachverständigen Originalpapiere vorlagen oder nicht ist dabei egal, im Gutachten müssen am Ende die für die Zulassung nötigen Daten stehen.
Was soll das denn für ein ominöses Moped sein, dass im Alter von 19 Jahren erstmals zugelassen wurde? Ist das zufällig ein Tourenroller vom VEB Industriewerke Ludwigsfelde aus dem Land mit dem real untergegangegem Sozialismus?
Gruß Michael
Das stand ohne Zulassung in einer Halle und wurde nicht bewegt. 2003 wurde es dann zugelassen . Das hat keine 200km drauf.
Ohne einen Zulassungsnachweis gibts überhaupt keine Zulassung. Ich sehe da gerade nicht den Vorteil der verlorenen Papiere und das Problem.
Wenn ein Fahrzeug im Bereich der EU schon einmal zugelassen wurde, dann kann es auch wieder zugelassen werden.
Das ist mein Kenntnisstand.
Also der tüvler hat gemeint das würde 2003 nie gehen. Wie die das in italien geschafffft haben weiß ich auch nicht, aber ist ja auch egal .
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Mein Gott - geh ohne Papiere zum TüV, nimm es als "Scheunenfund" ohne zu sagen wo und laß es als Oldtimer zu. Unterlagen Deutscher Fahrzeuge werden eine gewisse Zeit nach ihrer Abmeldung gelöscht; ich glaube nach 8 oder 10 Jahren. Das kann keiner nachvollziehen. Besorg Dir aber vorher von einem baugleichen Mopped eine Brief-Kopie.
Vermutlich halten es die Italiener ähnlich - deshalb die Anmeldung 2003. Du glaubst Doch im Ernst nicht, daß das Teil über 20 Jahre in einem Laden gestanden ist.....
Doch das war ein Sammler . Das Ding ist neu.
Aber meine Frage : deutscher Kaufvertrag oder nicht ? Und Papiere hab ich verloren oder Gabs net?
Das Ding war aber in Italien bis zu meinem kauf von vor 2 Monaten angemeldet . Also ist dort die Abmeldung frisch .
Ich seh da immer noch kein Problem. Frag doch mal beim Strassenverkehrsamt, ob die eins sehen.
Wenn Du anonym bleiben willst, nimm nicht das zuständige.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 23. Juli 2018 um 16:48:57 Uhr:
Ich seh da immer noch kein Problem. Frag doch mal beim Strassenverkehrsamt, ob die eins sehen.Wenn Du anonym bleiben willst, nimm nicht das zuständige.
Moooooment: Wenn Du das beim SVA fragst, dann kriegst Du das Ding nie zugelassen. Ich erinnere mich, daß vor ein paar Jahren ein Fall durch die Presse geisterte: Eine Autofabrik (ich glaube VW, bin aber nicht sicher) hat ein paar "fabrikneue, aber gut abgelagerte" Oldtimers aus dem "Archiv" gezogen und wollte die zulassen (also genau Dein Fall). Durften sie aber nicht, da keine aktuellen Normen und Werte.
Du hast nur dann eine Chance, wenn nie bekannt wird, daß das Teil nie zugelassen war. Dann stehen die Chancen aber recht gut.
Es war ja zugelassen aber eben erst seit 2003. bis 2018. in Italien . Nur habe ich eben mit dem 2003 ein Problem weil da zweitakter mit der Leistung nicht mehr zulassungsfähig waren . Das geht nur bis 1988. und das steht so auch im Tuev Gutachten .
Es darf also nie in Italien nachgefragt werden deshalb dachte ich an den Fake deutschen Vertrag. Weil sonst fragen die in Italien nach und da die Abmeldung gerade erst erfolgt ist , haben die das dann auch im System.
Was'n das für'n Mopped?
Ich sehe noch immer kein Problem.
Sie war zugelassen? Ja? Na also. Dann war sie bereits innerhalb der EU zugelassen. Das zählt.
Was sollte es Deutschland interessieren wann die Maschine in .it zugelassen wurde?
Grüße, Martin
Es geht um das Erstzulassungsdatum. So wurde mir das erklärt. Zum Zeitpunkt der Erstzulassung muss das fzg nach den damaligen Regeln konform sein. Und das ist es nicht für 2003 sonder nur bis spätestens 1988