Kniffliges Zulassungsproblem italienisches motorrad
Servus ,
Habe ein Motorrad aus Italien importiert und bereits damit den 21er gemacht.
Nun ist es so: das Motorrad ist bj 1984. allerdings wurde es in Italien erst 2003 erstzugelassen. Eine Zulassung in diesem Jahr wäre in deutschland aufgrund der abgnasnormen undenkbar. Nun hat mir der Tüvler Geraten, die italienischen Papiere zu "verlieren ". Auch im Gutachten steht, dass keine Papiere vorlagen.
So weit so gut . Aber was nun. Soll ich mit dem italienischen Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und sagen ich habe die Papiere verloren? Da würden die doch ev die italienischen Behörden anhand der rahmennnunner fragen und die würden sagen :"ja , brief gab es und ez war 2003" dann. Arschkarte, weil mit der ez krieg ich es nicht zugelassen.
Oder ich mache einen Fake Kaufvertrag mit einem deutschen Verkäufer (fantasie Person oder Kumpel). Dann könnte ich sagen dass ich die Papiere verlor oder der Kumpel. Da habe ich wiederum Angst dass ich eine eigentumsversicherung des Verkäufers brauche
Welche der Methoden ist die sinnvollste? Die eig ez darf nicht rauskommen.
Lieben Gruß Michael .
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tenchu2x schrieb am 23. Juli 2018 um 19:29:35 Uhr:
Die Marke kennt kein Mensch, sag ich wenn das alles durch ist
Aber sonst gehts Dir gut????????
36 Antworten
Ins Wohnzimmer stellen und anschauen. Dafür ist's ja wohl früher auch schon mal eingelagert worden.
Grüße, Martin
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Spannend......ev. wurde das Bike 2003 mit einer - damals gültigen - Ausnahmeregelung zugelassen. Das müsste doch herauszufinden sein! Oder Google doch mal ähnliche Fälle, Oldtimer Foren etc.
Zitat:
@tenchu2x schrieb am 23. Juli 2018 um 19:29:35 Uhr:
Die Marke kennt kein Mensch, sag ich wenn das alles durch ist
Aber sonst gehts Dir gut????????